Europäische Union

2004/311/EG: Entscheidung der Kommission vom 2. April 2003 zur Erklärung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.2876 — Newscorp/Telepiù) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2003) 1082) (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32004D0311. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

gungsrechten nach wie vor auf ein Land oder einen bestimmten Sprachraum begrenzt ist. d) Fernsehkanäle (74) Die Marktuntersuchung im vorliegenden Fall hat bestätigt, dass die Veranstaltung von unabhängig vermarkteten Pay-TV-Kanälen, insbesondere auf DTH-Plattformen, eine Wettbewerbsbeschränkung für Pay-TV-Plattformen darstellen könnte. TV-Kanäle können außerdem von Pay-TV-Plattformen für die Aufnahme in ihr Sortiment (Bouquet) erworben werden und sind, wie von der Kommission in anderen Sachen festgestellt(30), wichtig für die Zusammenstellung von Pay-TV-Diensten und bilden einen eigenen sachlich relevanten Markt(31). Premium-Kanäle werden normalerweise von Pay-TV-Sendern mit Premium-Inhalten (Sport und Spielfilme), die zuvor von den Inhabern der Originalrechte erworben wurden, produziert. Die Marktuntersuchung ergab überdies, dass zwar nur Premium-Kanäle absatzfördernd für Pay-TV-Abonnements wirken, andere Kanäle aber ebenfalls sehr wichtig für Pay-TV-Betreiber sind, da diese verschiedenen Arten von Kanälen (allgemein und themenspezifisch) zur Zusammenstellung eines für Endverbraucher attraktiven Pay-TV-Bouquets beitragen. (75) Bei Fernsehkanälen wird die Angebotsseite von Anbietern repräsentiert, die einzelne Ereignisse oder Inhalte erwerben (in der Regel auf nicht ausschließlicher Basis) und in Paketen zum Weiterverkauf an Fernsehsender bündeln. Dieses Angebotsmerkmal, die Wesenszüge der Art der angebotenen Inhalte und die Preisgestaltung (niedrigere Stundenpreise als bei Exklusivinhalten) bedeuten, dass Fernsehkanäle als von Märkten für den Erwerb anderer Inhalte getrennter sachlich relevanter Markt angesehen werden können. (76) Allerdings braucht für die vorliegende Sache nicht entschieden zu werden, ob die relevanten Märkte in unterschiedliche Segmente nach einzelnen Kanalarten (allgemein oder themenspezifisch, z. B. Sport, Kindersendungen oder Nachrichten) aufgeteilt werden sollten, da der Zusammenschluss unabhängig von der Definition anderer sachlich relevanter Märkte zur Begründung einer Monopolstellung bei der Nachfrage führen wird. Räumlicher Erfassungsbereich (77) Was den räumlichen Erfassungsbereich anbelangt, so wird der Erwerb dieser Kanäle zumeist von den kulturellen und soziologischen Gegebenheiten des Landes bestimmt, in dem die Pay-TV-Plattform betrieben wird, auf jeden Fall besteht jedoch ein starker Einfluss durch das jeweilige Landesgebiet und eine starke Bindung daran. Daher wäre auch ein möglicher alternativer sachlich relevanter Markt zwangsläufig national gebunden. Dies wird im Fall Italiens bestätigt, denn die Anbieter haben themenspezifische Kanäle in italienischer Sprache und entsprechend dem italienischen Geschmack eingerichtet, und der Vertrieb findet auf nationaler Ebene statt. B. FOLGEN DES ZUSAMMENSCHLUSSES (78) Die Fusion wird zu erheblichen horizontalen Überschneidungen in einer Reihe von Märkten führen, die vertikal miteinander in Verbindung stehen. 1. DER ITALIENISCHE PAY-TV-MARKT 1.1. Allgemeine Erwägungen (79) Der italienische Pay-TV-Markt ist gekennzeichnet durch das Bestehen von zwei Betreibern: Telepiù und Stream. Insbesondere seit dem Start von DTH-Angeboten im Jahr 1996 hat dieser Markt sowohl wert- als auch umfangmäßig (Zahl der Abonnenten) ein deutliches Wachstum verzeichnet. In den nachstehenden Tabellen sind Schätzwerte zur Marktgröße nach Angaben der beteiligten Unternehmen für den horizontal betroffenen Markt im Zeitraum 1999-2001 aufgeführt, wo dieses Wachstum gut zu beobachten ist (in den drei Bezugsjahren ein Plus von 80,8 % beim Wert und von 36,1 % bei der Abonnentenzahl). TABELLE 1 Marktgröße Wert >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Quelle: Formblatt CO. TABELLE 2 Volumen (Zahl der Abonnenten) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Quelle: Formblatt CO. (80) Es sei daran erinnert, dass Telepiù (das Zielunternehmen) bereits vor der Fusion eine beherrschende Stellung auf dem italienischen Pay-TV-Markt innehatte. (81) Im Jahr 2001 verfügte Telepiù über einen Marktanteil von [60-70]* % bei den Abonnenten und von [65-75]* % beim Wert; Stream kam auf Marktanteile von [30-40]* % bzw. [25-35]* %. Darüber hinaus verbuchte Telepiù im November 2002 einen Marktanteil von [65-75]* % bei der Abonnentenzahl (Stream hatte [25-35]* %) und von ungefähr [70-80]* % bei den Einnahmen. In den nachfolgenden Tabellen sind die Stellungen von Stream und Telepiù vor der Fusion in den drei Bezugsjahren nach Wert, Anzahl der Abonnenten (Volumen) und entsprechenden Marktanteilen im Überblick dargestellt: TABELLE 3 Marktstellung von Telepiù und Stream vor der Fusion Wert >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Quelle: Formblatt CO. TABELLE 4 Volumen (Zahl der Abonnenten) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Quelle: Formblatt CO. TABELLE 5 Marktanteil (Wert/Volumen) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Quelle: Formblatt CO. 1.2. Erwägungen zu den Kosten auf dem italienischen Pay-TV-Markt (82) Der Pay-TV-Markt in Italien und im gesamten EWR ist durch ein sehr hohes Kostenniveau für Plattformen gekennzeichnet. Die Kostenstruktur eines Pay-TV-Veranstalters wird in erheblichem Maß durch die Programmrechte und die Höhe der Kosten für das Werben um Abonnements (Marketing- und Werbeausgaben) bestimmt. Der größte Anteil der Betriebskosten entfällt auf die Programmgestaltung, wo die Kosten absolut und relativ gesehen bei den italienischen Pay-TV-Plattformen insbesondere in den letzten Jahren ein sehr hohes Niveau erreicht haben. (83) Die Sende- bzw. Programmkosten erwachsen vor allem aus der Notwendigkeit, Premium-Inhalte zu erwerben (insbesondere Fußballspiele und Spielfilme, aber auch z. B. andere Sportarten), die das Potenzial besitzen, Zuschauer anzulocken und sie zu ständigen Abonnenten von Pay-TV- (oder Pay-Per-View-)Angeboten zu machen. In den von den beteiligten Unternehmen vorgelegten Unterlagen heißt es dazu, dass diese Kosten wegen der Laufzeit der Vereinbarungen mit Inhalteanbietern auf mittlere Sicht voraussagbar sind ("are predictable over the medium-term because of the maturity of the agreements with the content providers"). Daher könnten sie in gewissem Maße als feste oder unvermeidbare Kosten für die Plattformen angesehen werden. Weiter heißt es: "Diese Rechte werden mit den Inhalteanbietern für gewöhnlich auf Abonnentenbasis ausgehandelt und beinhalten häufig eine Mindestzahlung oder Abonnementgarantien. Sobald eine Mindestzahl von Abonnenten erreicht ist, werden die Kosten in vollem Umfang variabel." ("Such rights are usually negotiated with content providers on a per subscriber basis and often incorporate a minimum payment or subscriber guarantees. Once the minimum number of subscriber is reached, these costs become fully variable.") (84) Wenngleich diese Kosten als Fixkosten oder als variable Kosten angesehen werden können (je nach dem analytischen Buchführungssystem des Unternehmens), stellen sie für die Plattformen offenbar durchgängig eine recht große Belastung dar, insbesondere in Italien, wo Pay-TV weniger verbreitet ist als in anderen EWR-Ländern und deshalb der Kundenstamm und die Einnahmen, mit denen diese Kosten amortisiert werden können, begrenzter sind. (85) Diese Kosten werden u. a. durch langfristige Exklusivverträge mit Anbietern von Premium-Inhalten bestimmt, die oftmals den Erwerb von ausschließlichen Rechten für die Übertragung nicht nur im Pay-TV- und Pay-Per-View-Bereich umfassen, sondern auch in den Bereichen Near-Video-on-Demand und Video-on-Demand, und mehrere Schutzbestimmungen enthalten (Sperrfristen, negative ausschließliche Rechte und dergleichen), die die Möglichkeit für Dritte betreffen, dieselben Inhalte über andere bestehende und künftige Übertragungswege (Kabel, Internet, UMTS(32) usw.) zu erwerben und zu übertragen. Ferner sind Verträge mit Inhalteanbietern meist so gestaltet, dass ein wesentlicher Teil der vom Pay-TV-Veranstalter zu entrichtenden Gebühren die Form eines "garantierten Mindestsatzes" hat, der direkt oder indirekt mit der hypothetischen Mindestzahl von Abonnenten der Pay-TV-Plattform verknüpft ist. Steigt die Zahl der Abonnenten über diese hypothetische Zahl, dann erhöhen sich die vom Pay-TV-Veranstalter an den Inhalteanbieter zu zahlenden Gebühren entsprechend. (86) Seit Aufnahme des Pay-TV-Betriebs in Italien im Jahr 1991 und nach der Gründung von Stream 1998 sind diese Übertragungskosten geradezu explodiert. Dies hat, wie aus den Angaben von Newscorp hervorgeht, die Rentabilität der konkurrierenden Plattformen spürbar beeinträchtigt. (87) So hat das anmeldende Unternehmen (in den im Zuge des Verfahrens vorgelegten Dokumenten) berichtet, dass Telepiù und Stream im Zeitraum 1999-2001 schwere Verluste erlitten. In der nachfolgenden Tabelle sind insbesondere die finanziellen Verluste der beiden Plattformen im Zeitraum 1998-2001 aufgeführt: TABELLE 6 Nettoverluste >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Quelle: Nach Angaben im Formblatt CO. (88) Bei ihrer Untersuchung der vorherigen (später abgebrochenen) Fusion, bei der die Vivendi-Gruppe die Kontrolle über Stream übernommen hätte, stellte die IAA fest, dass die Programmkosten [55-65]* % der Gesamtkosten der DTH-Pay-TV-Veranstalter ausmachten(33). 1.3. Kosten für den Erwerb von Spielfilmrechten (89) Sowohl Stream als auch Telepiù haben eine erhebliche Menge von Rechten an Premium-Spielfilmen von den großen US-amerikanischen Studios und in geringerem Umfang auch von italienischen Filmproduzenten erworben. Die Gesamtkosten dafür sind (je Plattform) in der nachfolgenden Tabelle für die letzten vier Jahre aufgeführt: TABELLE 7 Premium-Spiele Wert >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Quelle: Nach Angaben der beteiligten Unternehmen. (90) Von 1999 bis 2002. stellten diese Kosten im Schnitt knapp [5-15]* % der Gesamtkosten für Telepiù und etwa [0-10]* % für Stream dar. 1.4. Kosten von Fußballrechten (91) Sowohl Stream als auch Telepiù haben in ganz erheblichem Umfang Sportrechte von italienischen Fußballvereinen für die Übertragung von Wettbewerben in Verbindung mit italienischen Mannschaften und mit der italienischen Serie A, Serie B, der Coppa Italia, den Champions Leagues und dem UEFA-Pokal erworben. Der Gesamtwert dieser erworbenen Rechte, bezogen auf die Kosten für die Plattformen, ist in der nachfolgenden Tabelle für die letzten vier Jahre dargestellt: TABELLE 8 Fussball-Veranstaltungen Wert >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Quelle: Nach Angaben der beteiligten Unternehmen. (92) Von 2000 bis 2002 beliefen sich diese Kosten im Durchschnitt auf [40-50]* % der Gesamtkosten für Stream und [20-30]* % für Telepiù. 1.5. Kosten anderer Sportrechte (93) Sowohl Stream als auch Telepiù haben in ganz erheblichem Umfang Übertragungsrechte für andere Sportereignisse, beispielsweise Formel I-Rennen, bedeutende Tennisturniere (Grand Slam) oder Wettbewerbe mit Beteiligung italienischer Mannschaften oder Spieler erworben. Der Gesamtwert dieser erworbenen Rechte, bezogen auf die Kosten für die Plattformen, ist der nachfolgenden Tabelle für die letzten drei Jahre dargestellt: TABELLE 9 Andere Sportveranstaltungen Wert >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Quelle: Nach Angaben der beteiligten Unternehmen. (94) Von 1999 bis 2001 beliefen sich diese Kosten im Durchschnitt auf knapp über [0-10]* % der Gesamtkosten für Telepiù und ca. [0-10]* % für Stream. 1.6. Kosten für den Erwerb von Kanälen (95) Sowohl Stream als auch Telepiù haben in erheblichem Umfang Rechte an Kanälen zur Einbindung in ihre Bouquets bzw. ihre Programme erworben. Der Gesamtwert dieser erworbenen Rechte ist, bezogen auf die Kosten für die Plattformen, in der nachfolgenden Tabelle für die letzten vier Jahre dargestellt. Die Kosten für den Erwerb sind auch gemessen an den übrigen Programmrechten beachtlich, auch wenn diese Programme nicht der Premium-Kategorie zugeordnet werden können. Berücksichtigt man aber die Anzahl der durch Kanäle erworbenen Sendestunden im Vergleich zur Anzahl von durch Film- und Sportrechte erworbenen Sendestunden, dann sind die Stundenkosten bei Kanälen deutlich niedriger als die Kosten von anderen Programmrechten. Davon abgesehen tragen die Kanäle dazu bei, die Attraktivität einer Pay-TV-Plattform für die Endverbraucher insgesamt zu erhöhen. TABELLE 10 Kanäle Wert >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Quelle: Nach Angaben der beteiligten Unternehmen. (96) Diese Kosten beliefen sich in den Jahren 2001-2002 im Durchschnitt auf [10-20]* % der Gesamtkosten bei Telepiù und [10-20]* % bei Stream. 1.7. Kosten für allgemeine Programmrechte (97) Insgesamt schmelzen durch den Erwerb von Programmrechten die Erlösspannen von beiden Plattformen. Jüngst vorgelegte Daten deuten jedoch auf eine Verbesserung hin. Das Verhältnis Gesamtprogrammkosten/Gesamtabonnementseinnahmen ist für Telepiù von [85-95]* % (2001) auf [75-85]* % (2002) und für Stream von [135-145]* % (2001) auf [135-145]* % (2002) angestiegen. (98) Somit zeigt sich, dass das Kosten-Einnahmen-Verhältnis für die Plattformen offenbar nicht mehr außer Kontrolle ist. Außerdem nehmen offenbar die wirtschaftlichen und finanziellen Schwierigkeiten, mit denen beide DTH-Plattformen auf dem Pay-TV-Markt in Italien zu kämpfen haben, jetzt dank der anhaltenden Bemühungen zur Bekämpfung der Piraterie ab. Dadurch konnte Telepiù in den letzten Monaten des Jahres 2002 einen Zuwachs bei der Abonnentenzahl von ca. 150000 verzeichnen. 2. BEGRÜNDUNG ODER VERSTÄRKUNG EINER BEHERRSCHENDEN STELLUNG AUF DEM ITALIENISCHEN PAY-TV-MARKT 2.1. Horizontale Folgen (Angebot von Pay-TV-Diensten) (99) Der Pay-TV-Markt ist allgemein der Markt für Pay-TV-Dienste, zu denen derzeit das Bezahlfernsehen selbst (im engen Wortsinne), Pay-Per-View, Video-on-Demand und Near-Video-on-Demand gehören. Pay-TV-Dienste können auf verschiedenen Übertragungswegen bereitgestellt werden: digital terrestrisch (auch als DTT bezeichnet), per Kabel oder über Satellit (auch als DTH bezeichnet). Der analoge terrestrische Rundfunk ist technologisch gesehen viel weniger geeignet, um die gleichzeitige Übertragung einer großen Anzahl von Kanälen, Programmen und Sportereignissen zu unterstützen, die für ein Pay-TV-Bouquet typisch sind. (100) Der italienische Pay-TV-Markt ist bisher auf die Satellitenübertragung (DTH) begrenzt, wo sowohl Stream als auch Telepiù tätig sind. Telepiù verfügt noch über eine Restzahl von Abonnenten für seine ursprünglichen analogen Dienste (ein Erbe aus den Anfängen des terrestrisch übertragenen Pay-TV), während das Kabel nur unwesentlich entwickelt ist (über den Betreiber e.Biscom), und sich das digitale terrestrische Fernsehen (DTT) noch in der Versuchsphase befindet. 2.1.a) Wettbewerbsszenario: Kabel und DTH (101) Auf diesem Markt ist Telepiù mit einem Marktanteil von [65-75]* % bei der Abonnentenzahl ([...]* Stand: November 2002) und aller Wahrscheinlichkeit nach [70-80]* % bei den Einnahmen der beherrschende Akteur. Der derzeit einzige Wettbewerber auf diesem Markt ist Stream mit [...]* Abonnenten (Stand: November 2002). Die beteiligten Unternehmen machen geltend, dass das Wettbewerbsumfeld in Italien ein weiteres Wachstum von Kabelbetreibern wie e.Biscom zulässt, dem ein Netz für die Bereitstellung von Fernsehdiensten gehört, mit dem nahezu eine Million Haushalte erreicht werden können. (102) Was die Kabelbetreiber betrifft, so stellt e.Biscom gegenwärtig nur Video-on-Demand und interaktives Fernsehen für [10000 - 20000] Abonnenten bereit. Darüber hinaus richtet e.Biscom seinem Unternehmensplan zufolge für Kunden in einer begrenzten Zahl italienischer Großstädte momentan ein proprietäres Glasfasernetz ein. Daneben überträgt e.Biscom die Pay-TV-Angebote von Telepiù und Stream in seinem Kabelnetz, aber die Kunden gehören nach wie vor zu Stream und Telepiù, die auch die Verkaufsbedingungen bestimmen und den Kundendienst leisten. (103) Wie die Kommission in ihrer Mitteilung der Beschwerdepunkte an Newscorp dargelegt hat, wird es nach der Fusion im Grund keinen Wettbewerb auf dem italienischen Pay-TV-Markt mehr geben. Der Wettbewerbsdruck für das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen vonseiten der Kabelbetreiber in Italien ist als minimal anzusehen. Auch Newscorp selbst hat auf öffentlichen Konferenzen und geschäftlichen Präsentationen erklärt, dass das Kabel für das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen in Italien "keine Konkurrenz" darstellen wird(34). Zudem haben Dritte behauptet, dass die Kosten für einen Kabelanschluss im Verhältnis höher sind als auf anderen Märkten. (104) In Bezug auf DTH verlangen die italienischen Vorschriften, dass Dritte Zugang zu Zugangskontrollsystemen (CAS) zu chancengleichen, angemessenen und nicht diskriminierenden Bedingungen erhalten, zudem beinhalten sie Simulcrypt-Anforderungen(35). Aus den nachfolgend erläuternden Gründen jedoch (jeder mögliche DTH-Wettbewerber muss das CAS von Newscorp erwerben oder Simulcrypt-Vereinbarungen mit Newscorp schließen, und Newscorp muss Eigentümer der DTH-Plattform sein), ist nach dem Zusammenschluss kaum eine echte Konkurrenz von DTH zu erwarten, wenn keine zusätzlichen Garantien festgelegt werden. 2.1.b) Aussichten für die Entwicklung des terrestrisches Digitalfernsehens (DTT) (105) Was das terrestrische Digitalfernsehen anbelangt, so sind die Voraussetzungen für einen potenziellen Markteintritt innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens unklar. Die italienische Regierung hat als Termin für die Umstellung von Analog- auf Digitalfernsehen den 31. Dezember 2006 festgelegt. Nach der Marktuntersuchung der Kommission ist aber von einem späteren Zeitpunkt auszugehen. In ihrem Weißbuch über digitales terrestrisches Fernsehen vom 8. November 2000 hat die italienische Regulierungsbehörde für den Kommunikationssektor (AGCOM) die Schwierigkeiten bezüglich der Frequenzen für Sender und Set-Top-Boxen dargelegt. Sie empfahl, dass der italienische Staat jeden Haushalt mit einem Digitaldecoder subventionieren sollte. (106) Laut einer - von Dritten zitierten - von der Kommission veröffentlichten Studie(36) wären folgende Hindernisse zu überwinden, um den erwarteten Nutzeffekt von DTT zu erzielen: i) Die Betreiber müssten in den Ausbau der Übertragungsnetze investieren. ii) Die Verbraucher müssten alle derzeitigen analogen Empfänger (Hauptfernseher, Zweitfernseher und Videorekorder) mit Konvertern/Decodern ausstatten bzw. sie nach und nach durch eingebaute Digitalempfänger ersetzen, um DTT zu empfangen. iii) Die Regulierungsstellen müssten die nationalen Frequenzen so ändern, dass gleichzeitig digital/analog (Simulcast-Betrieb) ausgestrahlt werden könnte. (107) Dritte haben ferner darauf hingewiesen, dass DTT-Betreiber vor technischen Problemen stehen. So sei die DTT-Technologie häufig nicht hinreichend vorhersehbar, und wegen ihrer vergleichsweise begrenzten Sendestärke sei nicht in jedem Fall sicher, dass das Signal in einem bestimmten Gebiet auch tatsächlich empfangbar ist(37). Dritte haben betont, dass es kein Beispiel für ein erfolgreiches DTT-Bezahlfernsehen in Europa gibt. Sie behaupten, dass abgesehen von Premium-Inhalten einer der Hauptanreize für Verbraucher, für Pay-TV zu bezahlen, weiterhin im umfangreichen Angebot an Kanälen besteht. Sollte dies zutreffen, wird ein Veranstalter von DTT-Bezahlfernsehen, dem eine begrenzte Bandbreite zur Verfügung steht, nicht mit dem Umfang an Kanälen konkurrieren können, die derzeit von Telepiù und Stream angeboten werden. (108) Aus Sicht eines Pay-TV-Betreibers hängt es von zwei Faktoren ab, ob der Nutzen des Aufbaus eines DTT-Übertragungssystems langfristig gegeben ist: erstens von der vorhandenen Empfangsinfrastruktur, d. h. der Anzahl von Haushalten, die sich für den terrestrischen Empfang mit den entsprechenden Empfängern ausstatten, und zweitens von den DTT-Übertragungskosten im Vergleich zur digitalen Übertragung per Kabel oder Satellit. Die Fixkosten eines landesweit betriebenen Netzes für das terrestrische digitale Fernsehen sind wesentlich höher als bei der Satellitenübertragung. Der genannten Studie zufolge betragen die Kosten für ein Jahr digitale Übertragung über Satellit ungefähr 0,5 Mio. EUR, über eines terrestrisches Digitalnetz hingegen 5 Mio. EUR. Von Dritten wurde zudem angeführt, dass Wettbewerbsfähigkeit, Attraktivität und Nutzen terrestrischer Digitalfernsehsysteme für Wirtschaftsakteure nicht bewiesen sind und der Satelliten-Direktempfang gegenüber dem terrestrischen Digitalfernsehen automatisch vorteilhafter ist und auch künftig in Italien den Löwenanteil am Pay-TV-Markt halten wird, solange die Kanalvielfalt ein maßgeblicher Faktor für die Förderung von Pay-TV bleibt. (109) Allerdings ist dabei zu bedenken, dass das Hauptmotiv, Bezahlfernsehen zu abonnieren, nicht so sehr die Vielfalt des Kanalangebots ist (insbesondere im Fall Italiens mit einer erheblichen Zahl von frei empfangbaren Kanälen), sondern eher die Premium-Inhalte (Premium-Filme und Sportveranstaltungen, vor allem der nationale Fußball). Es wurde darauf hingewiesen, dass ein DTT-Bouquet 30 Kanäle umfassen kann, während über eine Satellitenplattform 300 Kanäle empfangbar sind. In diesem Zusammenhang ist, so ein Dritter, ein DTT-Testbetrieb in Sizilien und in der Provinz La Spezia durchgeführt worden. Der Anteil der Zuschauer, die am Ende der Testzeit ihre Absicht erklärten, ein Abonnement abzuschließen, war äußerst niedrig und galt als Grund dafür, dass sich ein Bewerber gegen die Aufnahme des Sendebetriebs entschied. (110) Angesichts dessen ist es unmöglich, mit ausreichender Gewissheit zu beurteilen, ob und wann in absehbarer Zukunft von DTT-Plattformen ein effektiver Wettbewerbsdruck gegenüber dem aus dem Zusammenschluss hervorgehenden Unternehmen ausgehen wird. 2.1.c) Wettbewerbsbeschränkungen durch frei empfangbares Fernsehen (111) Newscorp führt an, dass die Stärke der Free-TV-Sendeanstalten in Italien eine wirksame Beschränkung für die Pay-TV-Veranstalter darstellt. Nach Auffassung von Newscorp bietet das italienische frei empfangbare Programm ein einzigartig vielfältig und attraktives Angebot sowohl auf nationaler als auch auf regionaler Ebene. Dieser Wettbewerbsdruck sei ein entscheidender Wettbewerbsfaktor für Pay-TV-Veranstalter in Italien, der über die reine "Interaktion" oder "eine Beziehung" hinausgehe, wie sie von der Kommission bisher festgestellt wurden. In diesem Zusammenhang stellt das anmeldende Unternehmen fest, dass es in Italien im frei empfangbaren Bereich 12 landesweite Sendeanstalten, 50 Kanäle über DTH und etwa 700 lokale Sender gebe. (112) Unabhängig davon mag zwar ein gewisser Wettbewerbsdruck vonseiten des frei empfangbaren Fernsehens (wie auch in anderen Ländern, etwa Deutschland) bestehen, doch die von der Kommission im vorliegenden Fall zusammengetragenen Anhaltspunkte belegen, dass es sich beim Bezahlfernsehen um abgrenzbares Produkt mit einem Zusatznutzen handelt. Diese Feststellung wird dadurch untermauert, dass Premium-Filme in der ersten Verwertungsstufe und die meisten Fußballspiele mit Landesmannschaften nur von Pay-TV-Zuschauern gesehen werden können und dass Abonnenten bereit sind, erhebliche Summen für Pay-TV-Dienste zu bezahlen. (113) So beliefen sich beispielsweise die durchschnittlichen Einnahmen je Abonnent im Jahr 2001 auf [...]* EUR für Telepiù und [...]* EUR für Stream, während die Jahresgebühr (eine Pflichtsteuer) für das öffentlich-rechtliche frei empfangbare Fernsehen (RAI) 97,10 EUR (2003) beträgt. Darüber hinaus können die drei landesweiten Mediaset-Fernsehkanäle kostenlos gesehen werden. Bei den lokalen frei empfangbaren Kanälen machte laut Auskunft eines Vertreters eines Verbandes frei empfangbarer Fernsehsender auf der mündlichen Anhörung am 5. und 6. März der Gesamtumsatz der 608 regionalen und lokalen Kanäle in Italien, die diesem Verband angehören, nur [40-50]* % des Umsatzes von Telepiù aus. Anhand dieser Fakten wird u. a. deutlich, dass der von Free-TV-Veranstaltern auf die Pay-TV-Plattform ausgehende Wettbewerbsdruck momentan sehr gering ist. 2.1.d) Schlussfolgerung (114) Angesichts dessen wird der Zusammenschluss praktisch zur Begründung einer Monopolstellung auf d

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.