Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2020/1059 der Kommission vom 27. April 2020 zur Berichtigung bestimmter Sprachfassungen der Delegierten Verordnungen (EU) Nr. 1059/2010, (EU) Nr. 1060/2010, (EU) Nr. 1061/2010, (EU) Nr. 1062/2010, (EU) Nr. 626/2011, (EU) Nr. 392/2012 und (EU) Nr. 874/2012 über die Kennzeichnung bestimmter energieverbrauchsrelevanter Produkte (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32020R1059. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Gestaltung des Etiketts für nur mit Heizfunktion ausgestattete Einkanal-Luftkonditionierer der Energieeffizienzklassen A+++ bis D in Bezug auf den COP-Wert. (44) Die bulgarische, finnische, griechische, italienische, kroatische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, slowenische und spanische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 392/2012 der Kommission (7) enthalten in Anhang I Nummer 1.1 Ziffer IV einen Fehler hinsichtlich der Angaben im Energieetikett für Abluft-Haushaltswäschetrockner zum gewichteten jährlichen Energieverbrauch (AEC ) (in kWh/Jahr). (45) Die bulgarische, estnische, finnische, griechische, italienische, kroatische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, slowakische, slowenische und spanische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 392/2012 enthalten in Anhang II Nummer 1 Buchstabe f Fehler hinsichtlich der auf dem Produktdatenblatt von elektrisch beheizten Haushaltswäschetrocknern aufzuführenden Angaben zum gewichteten jährlichen Energieverbrauch (AEC ) und der auf dem Produktdatenblatt von gasbeheizten Haushaltswäschetrocknern aufzuführenden Angaben zum gewichteten jährlichen Energieverbrauch (AEC(Gas) und AEC(Gas)el ), die in die Produktbroschüre und andere mit dem Produkt bereitgestellte Unterlagen aufzunehmenden sind, und in Anhang III Nummer 1 Buchstabe f Ziffer i Fehler hinsichtlich der in die technischen Unterlagen gemäß Artikel 3 Buchstabe c der genannten Delegierten Verordnung aufzunehmenden technischen Parameter für Messungen des gewichteten jährlichen Energieverbrauchs (AEC(Gas) und AEC(Gas)el ) von gasbeheizten Haushaltswäschetrocknern. (46) Die bulgarische, estnische, finnische, griechische, italienische, kroatische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, slowakische, slowenische und spanische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 392/2012 enthalten in Anhang IV Nummer 1 Buchstabe d Fehler hinsichtlich der Angaben zum gewichteten jährlichen Energieverbrauch (AEC ) von elektrisch beheizten Haushaltswäschetrocknern und der Angaben zum gewichteten jährlichen Energieverbrauch (AEC(Gas) und AEC(Gas)el ) von gasbeheizten Haushaltswäschetrocknern, die in Fällen bereitzustellen sind, in denen nicht davon auszugehen ist, dass der Nutzer das Gerät ausgestellt sieht, und in Anhang IV Nummer 1 Buchstabe f Fehler hinsichtlich der Angaben zum Energieverbrauch (Edry, Edry½, Egdry, Egdry½, Egdry,a, Egdry½,a ) von Haushaltswäschetrocknern für das Standard-Baumwollprogramm bei vollständiger Befüllung und Teilbefüllung, die in Fällen bereitzustellen sind, in denen nicht davon auszugehen ist, dass der Nutzer das Gerät ausgestellt sieht. (47) Die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 392/2012 enthält in Anhang VI Nummer 2 Absatz 2 einen Fehler hinsichtlich der gewichteten Kondensationseffizienz (Ct ) eines Kondensations-Haushaltswäschetrockners. Dieser Fehler betrifft alle Sprachfassungen. (48) Die griechische, italienische, kroatische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, schwedische, slowenische und spanische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 874/2012 der Kommission (8) enthalten in Anhang I Teil 1 Nummer 2 Ziffer IV Fehler hinsichtlich der Angaben im Energieetikett für elektrische Lampen zum gewichteten Energieverbrauch (EC ) (in kWh/1 000 h). (49) Die estnische, griechische, italienische, kroatische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, schwedische, slowenische, spanische und tschechische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 874/2012 enthalten in Anhang IV Nummer 1 Buchstabe b einen Fehler hinsichtlich der Angaben zum gewichteten Energieverbrauch (in kWh/1 000 h) von elektrischen Lampen, die in Fällen bereitzustellen sind, in denen nicht davon auszugehen ist, dass der endgültige Eigentümer das Produkt ausgestellt sieht. (50) Die deutsche Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 874/2012 enthält in Anhang VII Teil 1 Absätze 2 und 3 einen Fehler hinsichtlich der Berechnung des Energieeffizienzindex (EEI) für Lampenmodelle. (51) Die Delegierten Verordnungen (EU) Nr. 1059/2010, (EU) Nr. 1060/2010, (EU) Nr. 1061/2010, (EU) Nr. 1062/2010, (EU) Nr. 626/2011, (EU) Nr. 392/2012 und (EU) Nr. 874/2012 sollten daher entsprechend berichtigt werden. (52) Die Delegierten Verordnungen (EU) Nr. 1059/2010, (EU) Nr. 1060/2010, (EU) Nr. 1061/2010, (EU) Nr. 1062/2010, (EU) Nr. 626/2011, (EU) Nr. 392/2012 und (EU) Nr. 874/2012 haben dieselbe Rechtsgrundlage. Sie betreffen ähnliche Anforderungen an bestimmte Gruppen energieverbrauchsrelevanter Produkte. Damit die Fehler in diesen miteinander verbundenen Rechtsakten auf kohärente Weise behoben werden, sollten diese delegierten Verordnungen durch einen einzigen Rechtsakt berichtigt werden — HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: Artikel 1 Berichtigungen der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1059/2010 (betrifft nicht die deutsche Fassung) Artikel 2 Berichtigungen der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1060/2010 (betrifft nicht die deutsche Fassung) Artikel 3 Berichtigungen der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1061/2010 Die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1061/2010 wird wie folgt berichtigt: 1. (betrifft nicht die deutsche Fassung) 2. (betrifft nicht die deutsche Fassung) 3. (betrifft nicht die deutsche Fassung) 4. Anhang VII wird wie folgt berichtigt: a) (betrifft nicht die deutsche Fassung) b) Nummer 3 erhält folgende Fassung: „3. BERECHNUNG DER GEWICHTETEN RESTFEUCHTE Die gewichtete Restfeuchte (D) einer Haushaltswaschmaschine wird wie folgt in Prozent berechnet und auf das nächstliegende ganze Prozent gerundet. Hierbei sind: D 60 Restfeuchte des Standardprogramms ‚Baumwolle 60 °C‘ bei vollständiger Befüllung in Prozent, auf das nächstliegende ganze Prozent gerundet; Restfeuchte des Standardprogramms ‚Baumwolle 60 °C‘ bei Teilbefüllung in Prozent, auf das nächstliegende ganze Prozent gerundet; Restfeuchte des Standardprogramms ‚Baumwolle 40 °C‘ bei Teilbefüllung in Prozent, auf das nächstliegende ganze Prozent gerundet.“ Artikel 4 Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1062/2010 (betrifft nicht die deutsche Fassung) Artikel 5 Berichtigungen der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 626/2011 Die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 626/2011 wird wie folgt berichtigt: 1. (betrifft nicht die deutsche Fassung) 2. Anhang III wird wie folgt berichtigt: a) (betrifft nicht die deutsche Fassung) b) (betrifft nicht die deutsche Fassung) c) (betrifft nicht die deutsche Fassung) d) (betrifft nicht die deutsche Fassung) e) (betrifft nicht die deutsche Fassung) f) (betrifft nicht die deutsche Fassung) g) (betrifft nicht die deutsche Fassung) h) (betrifft nicht die deutsche Fassung) i) (betrifft nicht die deutsche Fassung) j) (betrifft nicht die deutsche Fassung) k) (betrifft nicht die deutsche Fassung) l) (betrifft nicht die deutsche Fassung) m) (betrifft nicht die deutsche Fassung) n) (betrifft nicht die deutsche Fassung) o) (betrifft nicht die deutsche Fassung) p) (betrifft nicht die deutsche Fassung) q) (betrifft nicht die deutsche Fassung) r) (betrifft nicht die deutsche Fassung) s) (betrifft nicht die deutsche Fassung) t) Nummer 5.1 Buchstabe a Ziffer VII erhält folgende Fassung: „VII. stündlicher Energieverbrauch im Kühl- und im Heizbetrieb in kWh/60min, auf die nächste Ganzzahl aufgerundet;“ u) Nummer 5.2 Ziffer iv Nummer 11 erhält folgende Fassung: „ EER- und COP-Werte, auf eine Dezimalstelle aufgerundet — Text: Calibri normal 14 pt, Großbuchstaben, 100 % schwarz. — Wert ‚X,Z‘: Calibri fett 22 pt, 100 % schwarz.“ v) (betrifft nicht die deutsche Fassung) w) Nummer 5.3 Buchstabe a Ziffer VII erhält folgende Fassung: „VII. stündlicher Energieverbrauch in kWh/60min, auf die nächste Ganzzahl aufgerundet;“ x) (betrifft nicht die deutsche Fassung) y) (betrifft nicht die deutsche Fassung) z) Nummer 5.5 Buchstabe a Ziffer VII erhält folgende Fassung: „VII. stündlicher Energieverbrauch in kWh/60min, auf die nächste Ganzzahl aufgerundet;“ aa) (betrifft nicht die deutsche Fassung) Artikel 6 Berichtigungen der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 392/2012 Die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 392/2012 wird wie folgt berichtigt: 1. (betrifft nicht die deutsche Fassung) 2. (betrifft nicht die deutsche Fassung) 3. (betrifft nicht die deutsche Fassung) 4. (betrifft nicht die deutsche Fassung) 5. Anhang VI Nummer 2 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „Die gewichtete Kondensationseffizienz (Ct ) eines Kondensations-Haushaltswäschetrockners wird gemäß Anhang VII Nummer 3 ermittelt.“ Artikel 7 Berichtigungen der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 874/2012 Die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 874/2012 wird wie folgt berichtigt: 1. (betrifft nicht die deutsche Fassung) 2. (betrifft nicht die deutsche Fassung) 3. Anhang VII Teil 1 Absätze 2 und 3 erhält folgende Fassung: „Der EEI wird wie folgt berechnet und auf zwei Dezimalstellen gerundet: EEI = Pcor/Pref Dabei gilt: Pcor ist bei Modellen ohne externe Betriebsgeräte der Bemessungswert der Leistungsaufnahme (Prated) und bei Modellen mit externen Betriebsgeräten der gemäß Tabelle 2 korrigierte Bemessungswert der Leistungsaufnahme (Prated). Der Bemessungswert der Leistungsaufnahme der Lampen wird bei deren Nenneingangsspannung gemessen.“ Artikel 8 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 27. April 2020 Für die Kommission Die Präsidentin Ursula VON DER LEYEN (1)   ABl. L 198 vom 28.7.2017, S. 1. (2)  Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1059/2010 der Kommission vom 28. September 2010 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Kennzeichnung von Haushaltsgeschirrspülern in Bezug auf den Energieverbrauch (ABl. L 314 vom 30.11.2010, S. 1). (3)  Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1060/2010 der Kommission vom 28. September 2010 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Kennzeichnung von Haushaltskühlgeräten in Bezug auf den Energieverbrauch (ABl. L 314 vom 30.11.2010, S. 17). (4)  Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1061/2010 der Kommission vom 28. September 2010 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Kennzeichnung von Haushaltswaschmaschinen in Bezug auf den Energieverbrauch (ABl. L 314 vom 30.11.2010, S. 47). (5)  Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1062/2010 der Kommission vom 28. September 2010 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Kennzeichnung von Fernsehgeräten in Bezug auf den Energieverbrauch (ABl. L 314 vom 30.11.2010, S. 64). (6)  Delegierte Verordnung (EU) Nr. 626/2011 der Kommission vom 4. Mai 2011 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Kennzeichnung von Luftkonditionierern in Bezug auf den Energieverbrauch (ABl. L 178 vom 6.7.2011, S. 1). (7)  Delegierte Verordnung (EU) Nr. 392/2012 der Kommission vom 1. März 2012 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Kennzeichnung von Haushaltswäschetrocknern in Bezug auf den Energieverbrauch (ABl. L 123 vom 9.5.2012, S. 1). (8)  Delegierte Verordnung (EU) Nr. 874/2012 der Kommission vom 12. Juli 2012 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von elektrischen Lampen und Leuchten (ABl. L 258 vom 26.9.2012, S. 1).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.