Europäische Union

1999/854/EG: Beschluß des Rates vom 6. Dezember 1999 über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Republik Lettland

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 31999D0854. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Avis juridique important | 31999D0854 1999/854/EG: Beschluß des Rates vom 6. Dezember 1999 über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Republik Lettland Amtsblatt Nr. L 335 vom 28/12/1999 S. 0029 - 0034 BESCHLUSS DES RATES vom 6. Dezember 1999 über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Republik Lettland (1999/854/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 622/98 des Rates vom 16. März 1998 über die Hilfe für die beitrittswilligen Staaten im Rahmen der Heranführungsstrategie, insbesondere über die Gründung von Beitrittspartnerschaften(1), insbesondere auf Artikel 2, auf Vorschlag der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Europäische Rat von Luxemburg erklärte, daß die Beitrittspartnerschaft ein neues Instrument ist und den Schwerpunkt der intensivierten Heranführungsstrategie darstellt. (2) Nach der Verordnung (EG) Nr. 622/98 beschließt der Rat mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen für jede einzelne Beitrittspartnerschaft, die dem jeweiligen beitrittswilligen Staat unterbreitet werden, sowie über sie betreffende wichtige spätere Anpassungen. (3) Die Gewährung der Hilfe der Gemeinschaft ist von der Erfuellung wesentlicher Voraussetzungen, insbesondere der Einhaltung der Verpflichtungen aus den Europa-Abkommen und den Fortschritten bei der Erfuellung der Kopenhagener Kriterien, abhängig. Ist eine der wesentlichen Voraussetzungen nicht erfuellt, so kann der Rat mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission entsprechende Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Heranführungshilfe beschließen. (4) Nach dem Beschluß des Europäischen Rates von Luxemburg werden der Stand der Umsetzung der Beitrittspartnerschaften und die Fortschritte bei der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Rahmen der in den Europa-Abkommen vorgesehenen Gremien geprüft. (5) Der regelmäßige Bericht der Kommission des Jahres 1999 enthält eine objektive Analyse der Vorbereitungen der Republik Lettland auf die Mitgliedschaft und nennt eine Reihe von prioritären Handlungsbereichen. (6) Im Rahmen der Vorbereitungen auf die Mitgliedschaft muß die Republik Lettland ihr Nationales Programm zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes aktualisieren; dieses Programm muß einen Zeitplan für die Verwirklichung der Prioritäten und Zwischenziele der Beitrittspartner enthalten - BESCHLIESST: Artikel 1 Die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Republik Lettland sind nach Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 im Anhang festgelegt, der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Artikel 2 Die Umsetzung der Beitrittspartnerschaft wird im Rahmen der in den Europa-Abkommen vorgesehenen Gremien und durch die zuständigen Gremien des Rates, denen die Kommission regelmäßig Bericht erstattet, überwacht. Artikel 3 Dieser Beschluß wird am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften wirksam. Geschehen zu Brüssel am 6. Dezember 1999. Im Namen des Rates Der Präsident T. HALONEN (1) ABl. L 85 vom 20.3.1998, S. 1. ANHANG LETTLAND: BEITRITTSPARTNERSCHAFT 1999 1. ZIELE Die Beitrittspartnerschaft setzt den einheitlichen Rahmen für eine Gesamtdarstellung der von der Kommission in ihrem regelmäßigen Bericht des Jahres 1999 über die Fortschritte Lettlands auf dem Wege zum EU-Beitritt genannten Handlungsprioritäten sowie der Lettland für die Verwirklichung dieser vorrangigen Ziele zur Verfügung stehenden Finanzmittel, einschließlich der Bedingungen, unter denen sie gewährt werden. Aufgrund der Beitrittspartnerschaft kann eine Reihe von Instrumenten zur Unterstützung der Bewerberländer bei ihrer Vorbereitung auf die Mitgliedschaft eingesetzt werden. Solche Instrumente sind unter anderem das revidierte Nationale Programm zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes, die gemeinsame Bewertung der mittelfristigen wirtschaftspolitischen Prioritäten, der Pakt gegen die organisierte Kriminalität, die innerstaatlichen Entwicklungspläne sowie andere sektorale Pläne, die für eine Inanspruchnahme der Strukturfonds nach erfolgtem Beitritt und für die Umsetzung der Instrumente ISPA und Sapard in der Zeit bis zum Beitritt erforderlich sind. Diese Instrumente sind alle voneinander verschieden und werden jeweils nach eigenen Verfahren vorbereitet und umgesetzt. Sie sind zwar nicht Bestandteil der Beitrittspartnerschaft, doch ihre Prioritäten sind mit denen der Beitrittspartnerschaft vereinbar. 2. GRUNDSÄTZE Die als prioritär ausgewiesenen Bereiche beziehen sich auf die Fähigkeit der einzelnen Bewerberländer, die Kopenhagener Beitrittskriterien zu erfuellen: - institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten; - die Existenz einer funktionsfähigen Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten; - die Fähigkeit, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu übernehmen und sich auch die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu eigen zu machen. Der Europäische Rat von Madrid wies mit Nachdruck darauf hin, daß die Bewerberländer ihre Verwaltungen anpassen müssen, damit die Gemeinschaftspolitiken nach erfolgtem Beitritt reibungslos durchgeführt werden können; in Luxemburg betonte er, daß die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes in innerstaatliches Recht zwar notwendig, aber an sich nicht ausreichend ist; es muß auch eine effektive Anwendung gewährleistet sein. 3. PRIORITÄTEN UND ZWISCHENZIELE Die regelmäßigen Kommissionsberichte haben deutlich gemacht, welch große Anstrengungen die Bewerberländer in bestimmten Bereichen bis zum Beitritt noch unternehmen müssen. Diese Situation erfordert es, in den prioritären Bereichen im Einvernehmen mit dem jeweiligen Land genau definierte Zwischenziele festzulegen; die Verwirklichung dieser Ziele, die in Zusammenarbeit mit den betroffenen Ländern erarbeitet werden, bedingt den Umfang der Unterstützung und entscheidet darüber, inwieweit die laufenden Beitrittsverhandlungen mit einigen Ländern vorangetrieben bzw. entsprechende Verhandlungen mit anderen Ländern aufgenommen werden können. In der revidierten Fassung der Beitrittspartnerschaften wird wiederum zwischen kurz- und mittelfristigen Zielen unterschieden. Als kurzfristig werden Ziele eingestuft, von denen realistischerweise anzunehmen ist, daß Lettland in der Lage ist, sie bis Ende 2000 zu erreichen bzw. sich ihnen erheblich anzunähern. Bei den mittelfristigen prioritären Zielen wird davon ausgegangen, daß ihre Verwirklichung mehr als ein Jahr in Anspruch nimmt; sie sollten aber, soweit möglich, bereits im Jahr 2000 in Angriff genommen werden. Im regelmäßigen Bericht 1999 wird der Fortschritt bewertet, der bei der Umsetzung der Beitrittspartnerschaft 1998 erreicht wurde. Diese Bewertung wurde bei der Ausarbeitung der Prioritäten der revidierten Partnerschaft berücksichtigt. Lettland hat am 16. Juni 1999 eine revidierte Fassung seines Nationalen Programms zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes vorgelegt. Darin ist ein Zeitplan für die Verwirklichung der kurz- und mittelfristigen Ziele in den prioritären Bereichen enthalten, der sich auf die erste Beitrittspartnerschaft stützt; ferner ist darin der Verwaltungs- und Finanzbedarf ausgewiesen. In der Beitrittspartnerschaft sind die Bereiche aufgeführt, in denen Lettland seine Vorbereitungen auf den Beitritt vorrangig vorantreiben muß. Lettland wird jedoch auf allen Gebieten tätig werden müssen, für die der regelmäßige Bericht Handlungsbedarf anmahnt. Wichtig ist ferner, daß Ungarn seinen Verpflichtungen nachkommt, die es mit dem Europa-Abkommen, anläßlich des Screenings bzw. in den Verhandlungen mit Blick auf die Rechtsangleichung und die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes in innerstaatliches Recht eingegangen ist. Es sei daran erinnert, daß es mit der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes allein noch nicht getan ist; es muß darüber hinaus sichergestellt sein, daß das übernommene Gemeinschaftsrecht entsprechend den in der Union geltenden Kriterien tatsächlich angewandt wird. In allen im folgenden genannten Bereichen muß eine glaubwürdige und effektive Umsetzung und Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstandes gewährleistet sein. Aufgrund der Analyse des regelmäßigen Berichts wurden für Lettland folgende kurz- und mittelfristigen Ziele in den prioritären Bereichen ermittelt. 3.1. Kurzfristige Prioritäten für das Jahr 2000 Politische Kriterien - Angleichung des Sprachengesetzes an die internationalen Normen und das Europa-Abkommen; - Durchführung weiterer konkreter Maßnahmen, u. a. Veranstaltung von Sprachkursen zur Integration der Einwohner, die nicht die lettische Staatsangehörigkeit besitzen, und Gewährung der erforderlichen finanziellen Unterstützung. Wirtschaftliche Kriterien - Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit durch marktorientierte Umstrukturierung von Unternehmen; Maßnahmen zur Förderung der inländischen und ausländischen Investitionen, vor allem durch Vereinfachung der rechtlichen Vorschriften und der Verwaltungsverfahren; - Abschluß der Privatisierung der verbleibenden großen Unternehmen; - Verbesserung des Grundstücksmarkts und Fertigstellung des Katasters; - Aufstellung eines wirksamen ordnungspolitischen Rahmens für die Versorgungsbetriebe. Binnenmarkt - Öffentliches Beschaffungswesen: Fortsetzung der Rechtsangleichung, insbesondere der Rechtsvorschriften über Versorgungsunternehmen und Rechtsbeihilfsverfahren; - Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum: Durchsetzung des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte sowie des Markenrechts; Ausbau der einschlägigen Kapazitäten von Grenzschutz und Justiz (insbesondere in bezug auf Handelsmarken und nachgeahmte oder unerlaubt hergestelle Waren); - Datenschutz: Verabschiedung eines Datenschutzgesetzes; - Gesellschaftsrecht: Annahme des Handelsgesetzbuchs und Umsetzung der Dritten, Sechsten, Elften und Zwölften Gesellschaftsrechtsrichtlinie; - freier Warenverkehr: Angleichung der Rechtsvorschriften über die Konformitätsbewertung; weitere Angleichung der sektorbezogenen Rechtsvorschriften (vor allem medizinisches Gerät und Arzneimittel für die Veterinärmedizin); Beschleunigung der Übernahme der EN-Normen; Fortsetzung des Ausbaus des Marktaufsichtsystems; - freier Kapitalverkehr: Angleichung der Rechtsvorschriften über Direktinvestitionen in den Sektoren, für die noch Einschränkungen gelten; - freier Dienstleistungsverkehr: Fortsetzung der Umsetzung der EG-Vorschriften, vor allem im Hinblick auf die Beseitigung des Niederlassungsverbots für Zweigstellen ausländischer Versicherungsgesellschaften; - Steuern: Fortsetzung der Angleichung des Mehrwertsteuerrechts und Harmonisierung der Verbrauchsteuern auf alkoholische Getränke und Tabakwaren; Sicherstellung, daß die neuen Steuervorschriften mit dem Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung vereinbar sind; weitere Modernisierung der Steuerbehörden; - Zoll: Fortführung der Angleichung und Umsetzung der Rechtsvorschriften; Fortsetzung des Kampfes gegen Betrug und Korruption; weitere Modernisierung der Zollbehörden. Landwirtschaft - Veterinärwesen und Pflanzenschutz: Fortführung der Rechtsangleichung und Verbesserung der Kontrollen, vor allem an den künftigen Außengrenzen; - Modernisierung der Fleischverarbeitungs- und Molkereibetriebe entsprechend den Hygiene- und Gesundheitsschutzvorschriften der EU. Verkehr - Rechtsangleichung im Bereich Sicherheit für den Seeverkehr. Beschäftigung und Soziales - Vollendung der nationalen Beschäftigungsstrategie im Hinblick auf die spätere Teilnahme an der Europäischen Beschäftigungsstrategie, u. a. durch eine gemeinsame Überprüfung der Beschäftigungslage; - Unterstützung der Sozialpartner beim Aufbau der nötigen Kapazitäten zur Entfaltung und Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands, insbesondere im Wege des sozialen Dialogs zwischen den beiden Parteien; - Annahme des neuen Arbeitsgesetzbuchs (u. a. Bestimmungen bezüglich Massenentlassungen, Chancengleichheit, Arbeitsbedingungen). Umwelt - Vollendung der Umsetzung der Richtlinie über Umweltverträglichkeitsprüfungen in innerstaatliches Recht und praktische Anwendung dieser Bestimmungen; - Beschleunigung der Übernahme der Rahmengesetzgebung (besonders in den Bereichen Abfall, Luftverschmutzung, Wasser und Naturschutz) sowie der industriebezogenen sektoralen Rechtsvorschriften über die integrierte Vermeidung der Umweltbelastung und schwerer Industrieunfälle und Beschleunigung der praktischen Anwendung dieser Bestimmungen; - Ausbau der Umweltbehörden auf nationaler und regionaler Ebene; - Umsetzung des Finanzierungsplans für die (richtlinienspezifischen) Investitionen auf der Grundlage von Schätzungen der Kosten für die Angleichung sowie der realistischerweise zu erwartenden öffentlichen und privaten Finanzierung pro Jahr. Justiz und Inneres - Ausbau der Grenzkontrollstellen und der Kontrollen an der "grünen Grenze"; Verbesserung der EDV- und Telekommunikationsinfrastruktur; - Ausbau der polizeilichen Behörden und der Justiz (Aufstockung des Personals, Verbesserung der Ausbildung und Ausrüstung) für die Fortsetzung des Kampfes gegen die organisierte Kriminalität, den Drogenhandel und die Korruption; bessere Koordinierung zwischen den polizeilichen Behörden; - Umsetzung der Rechtsvorschriften über Migration und Asyl sowie der Verfahren zur Verhinderung der illegalen Einwanderung und zur Ermöglichung der uneingeschränkten Beteiligung am Schengener Informationssystem; Vollendung der Angleichung an die internationalen Übereinkommen; - Umsetzung konkreter Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung und Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Behörden bei der Korruptionsbekämpfung; Ratifizierung des Europäischen Strafrechtsübereinkommens; Unterzeichnung des OECD-Übereinkommens über die Bestechung. Steigerung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung und der Justiz, unter anderem im Hinblick auf die Verwaltung von EU-Mitteln und die Kontrolle ihrer Verwendung - Beschleunigung der Reform der öffentlichen Verwaltung einschließlich Ausbaus der zuständigen Behörden; Annahme eines neuen Gesetzes über den öffentlichen Dienst; - Phare(1), ISPA(2) und Sapard(3): Weiterentwicklung des Nationalen Entwicklungsplans und des Entwicklungsplans für den ländlichen Raum; Schaffung des rechtlichen, haushaltstechnischen und administrativen Rahmens (Handbuch für die Rechnungsprüfung und Prüfungsweg) für die Programmierung und Verwaltung der Instrumente ISPA und Sapard, einschließlich eines Mechanismus für die Umweltverträglichkeitsprüfungen und EU-konforme Beschaffungsregeln für die mit Gemeinschaftsmitteln kofinanzierten Projekte; Einrichtung einer funktionierenden Sapard-Zahlstelle; - Vollendung des rechtlichen Rahmens für die interne und externe Finanzkontrolle; Einführung "funktioneller Unabhängigkeit" für die nationalen internen Rechnungsprüfer auf zentraler und dezentraler Ebene und einer Ex-ante-Finanzkontrolle; Ausbau der Koordinierungsfunktion des Finanzministeriums bei der Harmonisierung der internen Rechnungsprüfung und Finanzkontrolle; Verstärkung der internen Rechnungsprüfungsstellen in den Haushaltseinheiten. 3.2. Mittelfristige Prioritäten Politische Kriterien - Weitere Anstrengungen zur Integration der Einwohner, die nicht die lettische Staatsangehörigkeit besitzen, insbesondere durch Ausbau der Sprachkurse für die nicht lettischsprachige Bevölkerung. Wirtschaftliche Kriterien - Weitere Förderung der marktorientierten Umstrukturierung im Unternehmenssektor und Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Gründung und den Aufbau privater Unternehmen mit besonderer Beachtung der kleinen und mittleren Unternehmen; - Einrichtung eines jährlichen Finanzkontrollverfahrens, mit dem die Berichterstattung, die Überwachung und die Kontrolle im öffentlichen Finanzwesen, insbesondere hinsichtlich der fiskalischen Positionen, mit den EU-Verfahren in Einklang gebracht werden; - Fortführung der Reform der Finanzierung der Sozialversicherung. Binnenmarkt - Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum: vollständige Rechtsangleichung; - Datenschutz: Umsetzung der Rechtsvorschriften über den Datenschutz einschließlich der Einrichtung einer unabhängigen Aufsichtsbehörde; - freier Warenverkehr: vollständige Angleichung der sektorbezogenen Rechtsvorschriften und EN-Normen; Verbesserung der Normungs-, Konformitätsprüfungs- und Marktaufsichtsstrukturen; insgesamt Gewährleistung ordnungsgemäßer Umsetzungsstrukturen in allen Sektoren; - freier Kapitalverkehr: Angleichung der Rechtsvorschriften über auswärtige Portfolioinvestitionen der privaten Pensionskassen und der Versicherungsgesellschaften; - Freizügigkeit: vollständige Angleichung der Rechtsvorschriften über die gegenseitige Anerkennung der Diplome; - Wettbewerb: Gewährleistung der uneingeschränkten Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften und der Vorschriften im Bereich staatliche Beihilfen; - Telekommunikation: Abschluß der Umsetzung der Rechtsvorschriften der Gemeinschaft in innerstaatliches Recht; Aufbau einer Regulierungsbehörde; - audiovisuelle Medien: vollständige Angleichung der audiovisuellen Gesetzgebung; Steigerung der Leistungsfähigkeit der unabhängigen Regulierungsstelle für Radio und Fernsehen; - Steuern: Umsetzung des Mehrwertsteuerrechts und Vollendung der Rechtsangleichung bei den Verbrauchsteuern; Überprüfung der bestehenden Gesetze und Sicherstellung, daß die neuen Steuervorschriften mit dem Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung vereinbar sind; Vollendung der Reform der Steuerbehörden (einschließlich der Verwaltung des Steuerprüfungssystems); Ausbau der Verwaltungszusammenarbeit und der Amtshilfe und Steigerung der Effizienz von Steuerprüfungen; - Verbraucherschutz: weitere Angleichung und Verstärkung der Marktaufsichtsbehörden und der Vollzugsbehörden; - Zoll: Entwicklung eines integrierten Tarifs und Anwendung vereinfachter Verfahren; Steigerung der administrativen und der operativen Leistungsfähigkeit; Aufbau effizienter Grenzabfertigungsstellen. Landwirtschaft - Ausbau der erforderlichen Verwaltungsstrukturen und Mechanismen zur Verwaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (Überwachung der Agrarmärkte, Durchführung von Strukturmaßnahmen und von Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums; Aufbau von Einrichtungen und Einführung von Kontrollmechanismen); - Fortführung der Umstrukturierung des Agro-Lebensmittelsektors; Ausbau der Behörden für die Lebensmittelüberwachung; - Veterinärwesen und Pflanzenschutz: Vervollständigung des Systems zur Kennzeichnung von Tieren; Einführung eines Systems der Qualitätskontrolle (Risikoanalyse und kritische Kontrollpunkte - HACCP), Behandlung tierischer Abfälle, Programme zur Überwachung von Rückständen und von Zoonosen; Vollendung der Inspektionssysteme an den künftigen Außengrenzen. Fischerei - Ausbau der Kapazitäten zur Um- und Durchsetzung der gemeinsamen Fischereipolitik. Energie - Vorbereitung auf den Energiebinnenmarkt, insbesondere Umsetzung der Elektrizitäts- und Gasrichtlinie (Einführung kostendeckender Energiepreise und Einrichtung einer Regulierungsbehörde); - Angleichung der vorgeschriebenen Ölvorräte und Steigerung der Energieeffizienz. Verkehr - Rechtsangleichung in den Bereichen Straßenverkehr (Marktzugang, Straßenverkehrssicherheit, Gefahrgutvorschriften und Steuervorschriften), Eisenbahnverkehr, Seeverkehr und Luftverkehr (insbesondere Luftverkehrssicherheit und Flugverkehrsmanagement). Beschäftigung und Soziales - Umsetzung des EU-Rechts in innerstaatliches Recht und Anwendung dieser Rechtsvorschriften in den Bereichen Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz (einschließlich der Rahmenrichtlinie), Arbeitsrecht, Gleichberechtigung von Frau und Mann und öffentliche Gesundheit; Ausbau der entsprechenden Verwaltungsstrukturen sowie der für die Koordinierung der sozialen Sicherheit notwendigen Strukturen; - Einrichtung eines unabhängigen Garantiefonds für Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers; - Fortführung der Reform der Sozialversicherung. Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt - Entwicklung einer nationalen Politik zur Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts im Zuge der Vorbereitung auf die Umsetzung eines regionalen Entwicklungsprogramms und von Gemeinschaftsinitiativen; Verbesserung der Verwaltungsstrukturen, insbesondere Klärung der Zuständigkeiten für regionalpolitische Fragen; Organisation des Haushaltssystems und der Haushaltsverfahren entsprechend den für die Strukturfonds geltenden Regeln, einschließlich Prüfung und Evaluierung. Umwelt - Abschluß der Übernahme des Besitzstands im Bereich Umweltschutz; Umsetzung der Rechtsvorschriften in den Bereichen Luftqualität, Abfallwirtschaft, Lärmschutz, Wasserqualität, Chemikalien, Naturschutz, Strahlenschutz, integrierte Vermeidung der Umweltbelastung und schwere Industrieunfälle nach einem vorab für die einzelnen Richtlinien festgelegten Zeitplan; - Einbeziehung der Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung bei der Festlegung und Durchführung auch in allen anderen Bereichen. Justiz und Inneres - Weitere fortschreitende Angleichung der Visabestimmungen und der Visapraxis an die Europäische Union; - Ausbau der Mechanismen der polizeilichen Zusammenarbeit mit Europol bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität (vor allem Geldwäsche, Drogen- und Frauen- und Kinderhandel); - Umsetzung der Rechtsvorschriften zur Korruptionsbekämpfung sowie der Strategie zur Korruptionsbekämpfung. Steigerung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung und der Justiz, unter anderem im Hinblick auf die Verwaltung von EU-Mitteln und die Kontrolle ihrer Verwendung - Aufbau eines kompetenten und stabilen öffentlichen Dienstes und Steigerung der Fähigkeit der Ministerien zur Erstellung politischer Analysen und zur Folgenabschätzung; Verbesserung des Personalmanagements auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung; - Steigerung der Fähigkeit der öffentlichen Verwaltung zur Umsetzung und Verwaltung des gemeinschaftlichen Besitzstandes, vor allem durch die Gewährleistung einer personellen Mindestausstattung und der nötigsten Ausbildungsmaßnahmen; - Stärkung der staatlichen Finanzkontrollfunktionen durch die Bereitstellung angemessener Kapazitäten in bezug auf Personal, Ausbildungsmaßnahmen und Ausrüstung; - Abschluß der Bodenreform und Entwicklung eines Konzepts der Regional- und Kommunalverwaltung; - Steigerung der Leistungsfähigkeit im Bereich der Statistik. 4. PROGRAMMIERUNG DER FINANZMITTEL Für den Zeitraum 1995-1999 wurden Lettland im Rahmen von Phare insgesamt 186 Mio. EUR bereitgestellt. Aufgrund der Vereinbarung des Europäischen Rates vom 24. und 25. März 1999 in Berlin umfaßt die Finanzhilfe für die Bewerberländer im Zeitraum 2000-2006 auch eine Unterstützung der Heranführung in den Bereichen Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums, wofür die spezifischen Instrumente Sapard (Verordnung (EG) Nr. 1268/1999, ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 67) und ISPA (Verordnung (EG) Nr. 1267/1999, ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 73) bereitstehen, mit denen in der Zeit bis zum Beitritt vorrangig ähnliche Maßnahmen finanziert werden wie im Rahmen des Kohäsionsfonds. Aus diesen nationalen Zuweisungen kann Lettland auch zum Teil seine Mitwirkung an Gemeinschaftsprogrammen einschließlich des Fünften Rahmenprogramms über Forschung und technologische Entwicklung (ABl. L 26 vom 1.2.1999, S. 1) finanzieren. Außerdem hat Lettland Zugang zu Finanzmitteln aus Mehrländerprogrammen mit direktem Bezug zum gemeinschaftlichen Besitzstand. Säm

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.