Europäische Union

2008/126/EG: Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 2006 über die geplante Beihilfe C36/2005 zugunsten von Investbx durch das Vereinigte Königreich (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2006) 5808) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32008D0126. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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in einem dem gemeinsamen Interesse zuwiderlaufenden Maße beeinträchtigt. Deshalb ist die Beihilfe an Investbx gemäß den Risikokapital-Leitlinien mit dem Gemeinsamen Markt zu vereinbaren. 6.5.   Kumulierung (234) Die britischen Behörden haben zugesagt, dass die Beihilfe an Investbx nicht mit einer anderen staatlichen Beihilfe kumuliert wird. Der Vorteil, den die Ziel-KMU aufgrund dieser Maßnahme erlangen können, ist der Zugang zu den Leistungen von Investbx, den sie ansonsten nicht oder nicht zu den gleichen Bedingungen bekämen. Diese KMU werden Eigenkapital von privaten Geldgebern empfangen, das keinerlei Beihilfen enthält. Da das Beihilfeelement nicht in der Beteiligungsinvestition enthalten ist, ist Abschnitt 6 der Risikokapital- Leitlinien, der die Kumulierung von gefördertem Wagniskapital mit anderen Beihilfemaßnahmen untersagt, auf die KMU nicht anwendbar, die Investbx in Anspruch nehmen werden. 7.   ÜBERWACHUNG (235) In Anbetracht der innovativen Beschaffenheit, der Komplexität und der Eignung dieser Maßnahme für eine Anwendung in anderen Regionen der Europäischen Gemeinschaften, um zur Behebung eines Marktversagens auf regionaler Ebene beizutragen, möchte die Kommission die Auswirkungen und den Erfolg dieser Beihilfe zugunsten von Investbx begleiten. Die britischen Behörden werden der Kommission jährlich einen Bericht vorlegen, woraus die Anzahl der KMU hervorgeht, für die Kapital aufgebracht wurde, und der Umfang dieses Kapitals, so dass die Kommission ermitteln kann, ob diese Maßnahme das Marktversagen unterhalb der Schwelle von 2 Millionen GBP tatsächlich behoben hat. Um die Auswirkungen auf der Angebotsseite bewerten zu können, werden die britischen Behörden außerdem mitteilen, wie viel Beteiligungskapital je Investor aufgebracht worden ist. Um die Rentabilität der Maßnahme zu ermitteln, und die Verwendung der staatlichen Fördermittel zu überwachen, werden die britischen Behörden die jährlichen Finanzabschlüsse von Investbx der Kommission vorlegen. Nach Ablauf des fünften Jahres nach Gründung von Investbx werden sie der Kommission mitteilen, ob Investbx erfolgreich an private Investoren über öffentliche Ausschreibungsverfahren verkauft wurde bzw., ob es geschlossen worden ist - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Die Beihilfe des Vereinigten Königreiches in Form eines Zuschusses von 3 Millionen GBP zugunsten von Investbx ist mit dem Gemeinsamen Markt im Sinne von Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c) EGV zu vereinbaren. Die Durchführung der Beihilfe wird somit genehmigt. Artikel 2 Die britischen Behörden haben der Kommission einen Jahresbericht über die Durchführung der Beihilfe vorzulegen, worin Folgendes darzulegen ist: — die Anzahl der KMU, für die Kapital aufgebracht wurde, — der Umfang des jeweils aufgebrachten Kapitals, — der Umfang des nach Investorenart aufgebrachten Kapitals und — die Finanzabschlüsse. Nach Ablauf des fünften Jahres nach Gründung von Investbx werden die britischen Behörden der Kommission mitteilen, ob Investbx erfolgreich an private Investoren über ein öffentliches und nicht diskriminierendes Ausschreibungsverfahren verkauft oder ob es geschlossen wurde. Artikel 3 Diese Entscheidung ist an das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland gerichtet. Brüssel, den 20. Dezember 2006 Für die Kommission Neelie KROES Mitglied der Kommission (1)   ABl. C 288 vom 19.11.2005, S. 13. (2)  Vgl. Fußnote 1. (3)  Im Sinne der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36). (4)  Die Expansionsphase entspricht der Begriffsbestimmung in Punkt 2.2, Buchstabe h) der Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikokapitalinvestitionen in kleine und mittlere Unternehmen, ABl. C 194 vom 18.8.2006, S. 2. (5)  Gemeint sind Finanzierungslücken in der Größenordnung zwischen 0,5 und 2 Mio. GBP. (6)  Confederation of British Industry: „ Improving access to finance — Enabling the enterprise revolution “ (Juli 2006). (7)  http://www.opsi.gov.uk/acts/acts1998/19980045.htm . (8)  Unter Konsortialpartnern sind Gruppen einzelner Anleger zu verstehen, die gemeinsam investieren. (9)  Gemäß den Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikokapitalinvestitionen in kleine und mittlere Unternehmen, ABl. C 194 vom 18.8.2006, S. 2. (10)   ABl. C 194 vom 18.8.2006, S. 2. (11)   ABl. S 206 vom 25.10.2003, Nr. 186003. (12)   ABl. C 235 vom 21.8.2001, S. 3. (13)  Entscheidung (K) 2005/1144, ABl. L 91 vom 29.3.2006, S. 16. (14)  Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates vom 22. März 1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 des EG-Vertrags, ABl. L 83 vom 27.3.1999, S. 1. (15)  Sache Nr. C 2006/250/CE — United Kingdom — „Enterprise Capital Funds“, ABl. L 91, 29.3.2006, S. 16. (16)  Risikokapital-Leitlinien, Ziff. 7.2 Absatz 3. (17)  Mitteilung der Kommission KOM(2005) 107 endg. vom 7. Juni 2005. (18)  Kommissionsentscheidung vom 26. Juli 2000 zur staatlichen Beihilfe N 265/2000 — Vereinigtes Königreich: Verzeichnis der Fördergebiete für das Jahr 2000 — 2006 (ABl. C 272 vom 23.9.2000, S. 43). (19)  Private Geldgeber investieren gewöhnlich zwischen 10 000 und 250 000 GBP in der Anschub- oder Anlaufphase von Unternehmen mit Wachstumspotential. CBI: Improving Access to Finance: Enabling the Enterprise Revolution (Juli 2006). (20)  HM Treasury: Bridging the Finance Gap: next steps in improving access to growth capital for small businesses (Dezember 2003). (21)  Beihilfe C 17/2004, ABl. L 91, 29.3.2006, S. 16. (22)  PricewaterhouseCoopers: „ BVCA Private Equity and Venture Capital — Performance Measurement Survey 2003 “ (2004). (23)  PricewaterhouseCoopers: „ BVCA Report on Investment Activity 2003 “ (2004). (24)  ECOTEC Research and Consulting Limited: „ Advantage Enterprise & Innovation Fund: Analysis of Market Demand “ (2004). (25)  PricewaterhouseCoopers: „ BVCA Private Equity and Venture Capital Performance Measurement Survey 2004 “ (2005) und „ BVCA Private Equity and Venture Capital Performance Measurement Survey 2005 “ (2006). (26)  In dem Bericht für das Jahr 2005 wurden die Statistiken in Fonds unterteilt, die zuerst vor und nach 1996 geschlossen wurden. Fonds, die zuerst nach 1996 geschlossen wurden, wurden in Wagniskategorien neu eingeteilt (einschließlich Start-, Anschub- und frühe Entwicklungsstufen), in kleine MBO (Ausgründungen/Eingründungen unterhalb von 10 Mio. GBP und Investitionen der Wachstumsstufe), mittlere MBO (Ausgründungen/Eingründungen im Bereich 10-100 Mio. GBP) und große MBO (Ausgründungen/Eingründungen von mehr als 100 Mio. GBP). (27)  PricewaterhouseCoopers: „ BVCA Report on Investment Activity 2004 “ (2005) and „ BVCA Report on Investment Activity 2005 “ (2006). (28)  HM Treasury: Bridging the Finance Gap: next steps in improving access to growth capital for small businesses (Dezember 2003). (29)  Harding, R. Cowling, M. and Murray, G.: „ Assessing the Scale of the Equity Gap: Report to H.M. Treasury and Small Business Service “ (November 2003) und ECOTEC: „ Advantage Enterprise and Innovation Fund: Analysis of Market Demand, a final report to Advantage West Midlands “ (2004). (30)  ECOTEC: „ Advantage Enterprise & Innovation Fund: Analysis of Market Demand “ (2004). (31)  CBI: „ Improving Access to Finance: Enabling the Enterprise Revolution “ (July 2006). (32)  Newex Research, Brian Zivicky (2000). (33)  Jaffe Associates on behalf of Quoted Companies Alliance: „ Institutional investment and trading in UK smaller quoted companies “ (2002). (34)  SWR Worldwide: „ Views of Issuers and Investors across Great Britain on Investment Issues “ (2001). (35)  Tim Mocroft: „ Bridging the equity gap: a new proposal for virtual local equity markets “ (2001). (36)  Deloitte & Touche: „ Improving Access to Finance for Small and Medium Sized Enterprises “ (2002). (37)  Robert Huggins, Robert Huggins Associates: „ Regional Stock Exchanges — A Viable Option for Wales and Other UK Regions? “ (2003). (38)  http://www.plusmarketsgroup.com/region.shtml? region=West Mids, am 6. November 2006. (39)  Dieser Faktor wurde sowohl von Harald Hau analysiert, der nachweist, wie Investitionen in räumlich nahe gelegenen Unternehmen höhere Gewinne verglichen mit anderen Investitionen in weiter entfernt gelegenen Unternehmen tendenziell erbringen, und von Degryse und Ongena, die Bankdarlehensverträge analysierten und herausgefunden haben, dass die Banken ihren räumlich näher gelegenen Kunden bessere Konditionen einräumen. Harald Hau: Location Matters: An Examination of Trading Profits, The Journal of Finance, (2001) Vol. 56, No. 5, pp. 1959-1983; Hans Degryse, Steve Ongena: „ Distance, Lending Relationship, and Competition “, EFA 2003 Annual Conference Paper No. 260 (2002). (40)  Siehe z. B. staatliche Beihilfe Nr. C 17/2004 — Vereinigtes Königreich („Enterprise Capital Funds“), ABl. L 91 vom 29.3.2006, S. 16 und staatliche Beihilfe Nr. C 72/2003 — Vereinigtes Königreich („Invest Northern Ireland Venture 2003“), ABl. L 236 vom 13.9.2005, S. 14. (41)  Die Universität Warwick hat eine Fallstudie vorgelegt, die eine Kapitalbeteiligung von Australien an einem KMU der Region West Midlands betraf. (42)  Deloitte & Touche: „ Improving Access to Finance for Small and Medium Sized Enterprises “ (2002). (43)  Deloitte & Touche: Access to Finance: Opportunities and Constraints for Business Development and Growth in the West Midlands; (2002), S. 36 und 39; ECOTEC: Advantage Enterprise & Innovation Fund: Analysis of Market Demand (2004), S. 16-18. (*1)  Geschäftsgeheimnis

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.