Europäische Union

2008/126/EG: Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 2006 über die geplante Beihilfe C36/2005 zugunsten von Investbx durch das Vereinigte Königreich (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2006) 5808) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32008D0126. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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hmen aus der Region West Midlands stammten. Somit hält die Kommission potenzielle Auswirkungen von Investbx auf JP Jenkins für sehr begrenzt. (196) Investbx hat die Aufgabe, in den Markt der Handelsplattformen zur Eigenkapitalfinanzierung von Unternehmen einzutreten, die auf den großen Börsen des Vereinigten Königreiches keine Notierung erlangen. Die Londoner Börse wird nicht als potenzieller Wettbewerber von Investbx angesehen, da sich die auf den beiden Märkten gehandelten Unternehmen hinsichtlich ihrer Größe und anderer für die Londoner Börse relevanter Merkmale unterscheiden. Für die Aufnahme in den Kurszettel der Londoner Börse müssen die Unternehmen bestimmte Kriterien erfüllen, wie zum Beispiel ein Anteil der institutionellen Anleger von 25 %, dreijährige Börsenerfahrung und Betriebskapital für zumindest die kommenden 12 Monate bzw. eine Mindestmarktkapitalisierung. AIM ist noch weniger geeignet für das Aufbringen von Kapital unterhalb von 2 Millionen GBP, da die direkten Kosten für die Aufbringung eines solchen Betrages zwischen 20 und 26 % des mobilisierten Eigenkapitals ausmachen können. Auch erbringt AIM den KMU nicht die gleichen Dienstleistungen wie Investbx. Damit werden KMU, die Beträge von bis zu 2 Millionen GBP mobilisieren möchten, davon abgehalten, sich an AIM zu wenden. (197) Die alternativen Handelssysteme wie zum Beispiel Ofex und The Share Centre können auf dem Emissions- und dem Sekundärmarkt auch für KMU tätig sein. In Anbetracht der Wettbewerbslage auf dem Markt insgesamt beschränken sich die Auswirkungen von Investbx auf nur eine Region des Vereinigten Königreiches. In dieser Region ist die Bereitstellung und Vermittlung von Kapital weniger entwickelt als im Vereinigten Königreich insgesamt. Hinsichtlich eines möglichen Wettbewerbs mit Ofex sei daran erinnert, dass gegenwärtig lediglich 5 % der von Ofex gehandelten Unternehmen in der Region West Midlands ansässig sind. Aus dieser Region wurden zwischen den Jahren 2000 und 2005 insgesamt nur 10 Unternehmen bei Ofex notiert. Von den gegenwärtig notierten Unternehmen wurden seit dem Jahr 2003 lediglich zwei zugelassen. Ofex ist eine landesweit tätige Börse, die auf den internationalen Handel abzielt, und es ist nicht auszuschließen, dass sie auf ihrer erweiterten Plattform mit größeren Aktienmengen und den Aktien von Großunternehmen handeln wird, die auch an anderen Börsen notiert sein könnten. Laut britischen Behörden hat Ofex in den Jahren 2000 bis 2005 Kapital auf dem Emissionsmarkt für lediglich 5 Unternehmen aus den West Midlands eines Umfangs von nur 3,5 Millionen GBP mobilisiert. Gleichzeitig hat Ofex insgesamt 43,3 Millionen GBP Emissionskapital in der Tranche 0,5 bis 2 Millionen GBP für 39 Unternehmen im Vereinigten Königreich aufgebracht. Somit wäre die Verfälschung des Wettbewerbs hinsichtlich des Umfangs der auf dem Emissionsmarkt aufgebrachten Mittel und der Anzahl der KMU, die möglicherweise von Ofex zu Investbx in der Region West Midlands überwechseln würden, sehr begrenzt. (198) Die Kommission stellt fest, dass überhaupt keine Verfälschung des Wettbewerbs entstehen würde, wenn Investbx keinen Erfolg hätte und keinerlei Kapital aufbringen bzw. keinen Aktienhandel für KMU tätigen würde. In einem solchen Fall wäre die Maßnahme lediglich unwirksam und würde nicht zu Verfälschungen des Wettbewerbs führen. (199) Auch im Hinblick auf die KMU, in die über Investbx investiert wird, ist die Verfälschung des Wettbewerbs ebenfalls begrenzt. Die entstehenden Vorteile sind auf die Region West Midlands beschränkt und auf die Verbesserung des Zugangs zu Finanzdienstleistungen über die Bündelung von Dienstleistungen, die ansonsten zu Marktbedingungen erbracht würden, sowie auf die Mobilisierung von Kapital durch die an Investitionen interessierten Geldgeber der Region, wofür in jedem Fall ein Betrag von 6 % der aufgebrachten Mittel entrichtet werden müsste. Außerdem steht der Zugang zu Investbx den KMU aus der Region West Midlands offen, die die Offenlegungsvorschriften erfüllen und eine von Unabhängigen erstellte Studie vorlegen können. In letzter Instanz werden die privaten Investoren entscheiden, welches KMU den am besten geeigneten Geschäftsplan für ihr Investitionsvorhaben vorweisen kann. 6.3.5.2.   Sonstige Wettbewerbsverfälschungen (200) Hinsichtlich der sonstigen Wettbewerbsverfälschungen gemäß Ziff. 5.3.2 der Leitlinien untersucht die Kommission, ob die Maßnahme zur Entstehung einer erheblichen Marktmacht der Ziel-KMU führen könnte, ob dadurch ineffiziente Unternehmen oder Sektoren am Leben gehalten werden, ob es zu einem Überangebot an Wagniskapitalfinanzierung kommt und ob die Beihilfe zu einer ineffizienten Allokation der Produktionsfaktoren zwischen Regionen führen könnte. (201) Wie bereits bei der Prüfung des Vorhandenseins von Beihilfen zugunsten von KMU festgestellt, werden die Ziel-KMU Wagniskapital von privaten Geldgebern erhalten, so dass kein Beihilfeelement vorliegt. Vorteile erhalten sie lediglich in Form von Dienstleistungen, zu denen sie sonst auf dem Markt keinen Zugang hätten. Es ergibt sich aus der Beschaffenheit des Vorteils, dass er für sich genommen nicht zur Entstehung von Marktmacht beiträgt. Außerdem werden die von privaten Investoren getroffenen Entscheidungen gewährleisten, dass ineffiziente Unternehmen oder Sektoren durch die Maßnahme am Leben gehalten werden oder dass die Zuteilung der Produktionsfaktoren zwischen einzelnen Regionen geändert wird. 6.3.5.3.   Sonstige die verfälschenden Wirkungen auf den Wettbewerb begrenzende Faktoren (202) Nach Auffassung der Kommission könnte die Beihilfe von 3 Millionen GBP an Investbx den Wettbewerb zwar verfälschen, verschiedene Aspekte beschränken jedoch den Schaden, der Wettbewerbern zugefügt werden könnte. Die Maßnahme ist hinsichtlich des Beihilfebetrages, ihrer räumlichen Ausdehnung und der zeitlichen Dauer begrenzt. (203) Erstens wird die Beihilfe an Investbx auf den Höchstbetrag von 3 Millionen GBP begrenzt. Dieser Betrag wird nicht erhöht und ist erforderlich, um potenzielle Verluste in der Anschubphase von Investbx zu decken. (204) Zweitens erbringt Investbx seine Dienstleistungen lediglich an KMU in der Region West Midlands, während andere Plattformen wie Ofex ihre Dienste sowohl im gesamten Vereinigten Königreich als auch im Ausland anbieten. Damit werden potenzielle wettbewerbsverfälschende Wirkungen auf einen kleinen Teil der etablierten Börsenmärkte beschränkt. (205) Drittens ist die Beihilfe zeitlich auf fünf Jahre begrenzt. Nach diesem Zeitraum wird AWM entweder seine Anteile an Investbx über ein nicht diskriminierendes und offenes Ausschreibungsverfahren an private Investoren veräußern, oder Investbx schließen und damit eine mögliche Wettbewerbsverfälschung beseitigen. Im Falle eines Verkaufs würden noch nicht ausgeschöpfte Beihilfebeträge an AWM zurückgezahlt werden. Die Kommission hält den vorgesehenen Betrag für erforderlich, weil nicht nur die Anfangsinvestitionen, sondern auch die Anlaufkosten von Investbx über fünf Jahre bestritten werden müssen. Da die zu erwartende Anzahl der jährlich neu der Investbx-Plattform beitretenden KMU begrenzt ist, kann man davon ausgehen, dass Skalenvorteile erst eintreten werden und Investbx erst dann die Gewinnschwelle erreichen kann, wenn die Anzahl der in den Handel aufgenommenen KMU nach sieben Jahren eine bestimmte Höhe erreicht hat. (206) In seinen zusätzlichen Bemerkungen macht Ofex geltend, dass nach dem Fünfjahreszeitraum sich kein Käufer für Investbx finden könnte, wodurch die auf seiner Plattform zugelassenen Unternehmen ihr Handelsinstrument und die Aktionäre ihre Fähigkeit verlieren würden, ihre Aktien zu verkaufen. Damit wären sie „eingeschlossen“. Die britischen Behörden bestätigten jedoch, dass im Falle einer möglichen Schließung von Investbx The Share Centre verpflichtet ist, seine von Investbx verwendete Plattform fortzuführen. Die KMU werden die Möglichkeit haben, die Plattform zu den gleichen Bedingungen wie über Investbx weiter zu nutzen. Auch die Aktionäre würden entgegen den Behauptungen von Ofex die Möglichkeit behalten, ihre Aktien zu handeln, und wären damit nicht eingeschlossen. (207) Viertens betrifft die Maßnahme ausschließlich KMU in der Wachstumsphase. Das Ziel der Maßnahme besteht darin, KMU an den Eigenkapitalmarkt heranzuführen, die zuvor davon ausgeschlossen waren, wodurch neue Investitionsmöglichkeiten geschaffen werden. Außerdem haben die britischen Behörden zugesagt, den Transaktionsumfang auf höchstens 2 Mio. GBP jährlich zu begrenzen, während die etablierten Börsenplattformen keine derartige Obergrenze kennen. (208) Schließlich wurde die Verfälschung des Wettbewerbs begrenzt, indem der Haupterbringer der Dienstleistungen in einem nichtdiskriminierenden Verfahren ausgewählt wurde. Es wurden nur drei Gebote eingereicht, darunter auch eines von Ofex. Die Auswahl von Investbx als Dienstleistungserbringer erfolgte anhand von Kriterien, die für alle Bieter gleich waren. Das Angebot von The Share Centre erwies sich sowohl hinsichtlich der qualitativen Kriterien als auch des Preises als überlegen. (209) Die „Aufzugsfunktion“ von Investbx für expandierende Ziel-KMU, die in einem späteren Entwicklungsstadium für die etablierteren Märkte in Betracht kommen können, wird für AIM von Vorteil sein. Die Begrenzung des Transaktionsumfanges auf 2 Mio. GBP wird diese Funktion stärken. (210) Das Vorhaben hat bereits lebhaftes Interesse geweckt, da es zur Lösung ähnlicher Fälle des Marktversagens in anderen Regionen der Europäischen Union einmal verwendet werden könnte, wie man den Kommentaren von CEBRE und der Region Emilia-Romagna entnehmen kann. Dieses Projekt könnte sich zu einer interessanten und kosteneffizienten Option der Förderung des Risikokapitalmarktes und von KMU entwickeln. (211) In Bezug auf die Investoren ist die Kommission nicht der Auffassung, dass private Investitionen aufgrund der Beihilfemaßnahme herausgedrängt werden, da Investbx den privaten Geldgebern durch die Verbesserung ihres Zugangs zu Informationen über KMU größere Möglichkeiten verschaffen wird. Außerdem richtet es sich an private Geldgeber und weniger an die institutionellen Investoren. (212) Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass Investbx zumindest einen Teil der Unternehmen anzieht, die sich ansonsten an andere Märkte wenden würden. Diese Wirkung wäre auf den begrenzten Zeitraum von höchstens fünf Jahren und auf die Region West Midlands beschränkt, wo ein ungelöstes Marktversagen deutlich macht, dass das gegenwärtige Potenzial der Region von den anderen Marktplattformen nur unzureichend ausgeschöpft wird. (213) Die Kommission ist zu der Auffassung gelangt, dass die nachteiligen Auswirkungen der Beihilfe im Sinne von Ziff. 5.3 der Leitlinien insgesamt begrenzt sind. 6.3.6.   Reaktion der Kommission auf die kritischen Bemerkungen von dritter Seite (214) Nachstehend werden die Argumente der Kommission in Erwiderung auf die kritischen von dritter Seite geäußerten Bemerkungen zusammengefasst. (215) Hinsichtlich der geltend gemachten Zersplitterung der Liquidität ist zu bemerken, dass Investbx seine Dienste an KMU aus der Region West Midlands beschränkt, die Eigenkapital zwischen 0,5 und 2 Mio. GBP aufbringen möchten. In diesem Segment konnte es vielleicht nur einen sehr kleinen Teil der Ziel-KMU, die auf andere Marktplattformen zurückgreifen, an sich binden. Investbx wird auch nur für die Investoren von Interesse sein, die in der Region West Midlands investieren möchten. Deshalb ist die Gefahr einer Zersplitterung der Liquidität, die in den anderen Marktplattformen vorhanden ist, nur sehr beschränkt. Andererseits wird Investbx zur Konzentration von Liquidität durch die Zusammenführung verschiedener Wertpapiere und Geschäfte auf Auktionen beitragen, von denen der überwiegende Teil ansonsten lediglich in Einzelgeschäften gekauft und verkauft würde. (216) Investbx wird die aufsichtsrechtlichen Anforderungen und Offenlegungsvorschriften für alternative Handelssysteme befolgen. Seine Tätigkeiten werden von The Share Centre begleitet, eine der Börsenaufsicht unterliegenden Einrichtung (wie vorstehend beschrieben). (217) Hinsichtlich der behaupteten Verfälschung des Wettbewerbs, die zu einer Benachteilung von JP Jenkins führe, ist festzustellen, dass JP Jenkins nach einem anderen Geschäftsmodell arbeitet. JP Jenkins handelt mit unnotierten Gesellschaften und Unternehmen, die aus der Ofex-, der AIM- oder der LSE-Liste gestrichen wurden. Es ist ein Maklerunternehmen, das ausschließlich Aufträge ausführt. Laut britischen Behörden verfügt es nicht in jedem Fall über Aktien zum Kauf oder Verkauf, bemüht sich jedoch, Käufer und Verkäufer zusammenzubringen, und gibt deshalb einen Zweirichtungspreis für jedes aufgeführte Unternehmen an. Gemäß seiner eigenen Website entstammten im Juni 2006 lediglich vier von insgesamt 157 gehandelten Unternehmen der Region West Midlands. Deshalb hält die Kommission mögliche potenzielle Auswirkungen von Investbx auf JP Jenkins für sehr beschränkt. (218) Hinsichtlich der Behauptung von Ofex, dass die Kommission ihre erste Bewertung auf unvollständige, veraltete und mit der Wirklichkeit auf dem britischen Eigenkapitalmarkt unvereinbare Informationen stütze, ist festzustellen, dass die Kommission hierzu die aktuellsten Daten und Studien herangezogen hat, dabei insbesondere die BVCA-Berichte über die Investitionstätigkeit in den Jahren 2003, 2004 und 2005, die BVCA-Erhebungen über Eigen- und Wagniskapital für die Jahre 2003, 2004 und 2005, die Berichte des britischen Finanzministeriums und andere in dieser Entscheidung erwähnte Quellen. Weder Ofex noch andere Interessierte haben anderslautende oder aktuellere Studien oder Daten unterbreitet. (219) Ofex behauptet, es gebe keinen Nachweis für einen Informationsrückstand der KMU über deren Zugang zur Eigenkapitalfinanzierung, über das Versagen der Unternehmen aus der Region West Midlands mit tragfähigen Geschäftsplänen, Eigenkapital zu beschaffen und über fehlende Informationen der Investoren über geeignete Ziel-KMU. Erstens wurde in dem Bericht von Deloitte „Verbesserung des Zugangs zum Kapital für kleine und mittlere Unternehmen“ (42), dem Befragungen von Beteiligten zugrunde liegen, festgestellt, dass die Kenntnis und das Bewusstsein für die den KMU offenstehenden Finanzierungsoptionen unterentwickelt sind. Die Befragungen haben ergeben, dass die geringe Investitionsbereitschaft das Haupthindernis für den Zugang der KMU in der Region West Midlands zum Kapital bildet. Die Investitionsbereitschaft umfasst die Einstellung der Unternehmen zu den Finanzen, die Qualität der Unternehmensunterlagen und die Investitionseignung eines Projektes. Zweitens hat eine Studie der britischen Behörden ergeben, dass Investbx jährlich wenigstens 10 KMU aus der Region West Midlands zugeführt werden könnten. Äußerungen von Wagniskapitalgebern war außerdem zu entnehmen, dass viele KMU mit tragfähigen Geschäftsplänen, die für die Aufnahme in Investbx geeignet wären, von den Wagniskapitalfonds zurückgewiesen werden. Drittens wird in den vorgelegten Studien der Mangel an zuverlässigen Informationen für Investoren als einer der Gründe für das Marktversagen genannt (43). (220) Hinsichtlich der Zweifel an einem geschäftlich zu begründenden Erfordernis für Investbx ist auf die Ergebnisse einer Studie hinzuweisen, die von den britischen Behörden im Jahr 2003 bei 21 Beraterunternehmen durchgeführt wurde, worin gefragt wurde, wie viel Unternehmen sie jährlich Investbx zuführen würden. 13 von 20 befragten Firmen gaben an, dass sie davon ausgehen, jährlich zwischen einem und sechs Unternehmen bei Investbx einzuführen. Wenn man berücksichtigt, dass nicht alle in der Region tätigen Beraterunternehmen angesprochen wurden, kann man die Schätzung von zwischen fünf und zwölf Investbx beitretenden Unternehmen jährlich als vorsichtig einstufen. In einer anderen Erhebung, die im Jahr 2003 unter Vertretern der Geschäftswelt der Region durchgeführt wurde, äußerten 88 % von 41 Befragten, dass nach ihrer Einschätzung die Kapitalmärkte den Finanzierungsbedarf der KMU nicht deckten, und 68 % bemerkten, dass Ofex als Kapitalquelle für KMU wenig genutzt werde. Ofex hat zwar seit dem Jahr 2003 eine Umstrukturierung vorgenommen und einen Regionaldirektor eingeführt, doch in den Jahren 2004 und 2005 hat es nur ein Unternehmen aus der Region West Midlands neu aufgenommen. Die Diskrepanz zwischen der potenziellen Nachfrage und dem Ausmaß, in dem sie von Ofex und einer der anderen etablierten Marktplattformen befriedigt wird, macht das Erfordernis einer Einrichtung wie Investbx deutlich. (221) Ofex behauptet, dass Investbx rechtlich daran gehindert sei, mehr Informationen über die Geschäftsaussichten der Ziel-KMU zur Verfügung zu stellen als das, was Ofex und AIM verfügbar machen. Doch laut britischen Behörden darf Investbx allen Investoren unabhängige Nachforschungen zu den KMU zur Verfügung stellen und wird dies auch tun, obwohl dies gegenwärtig keine Vorbedingung für ein Tätigwerden auf etablierten Marktplattformen ist. Zum Investorenschutz erklären die britischen Behörden, dass Investbx als bestellter Vertreter des von der Finanzaufsichtsbehörde FSA regulierten Unternehmens The Share Centre den Vorschriften des Financial Services and Markets Act 2000 unterliegt und The Share Centre dafür sorgen wird, dass Investbx seine Tätigkeit im Einklang mit den einschlägigen bewährten Praktiken des FSA-Kodex für eine gute Unternehmenspraxis ausübt. (222) Zu den Transaktionskosten haben die britischen Behörden ausgeführt, dass sich Investbx um die Forschungs- und Publizitätsdienstleistungen auf einer im Durchschnitt erheblich niedrigeren Kostenebene kümmern und gleichzeitig die Maklerspanne zwischen Geld- und Briefkursen beseitigen wird. (223) Sollte sich Investbx nach fünf Jahren wirtschaftlich nicht selbst tragen können und sein Verkauf unmöglich sein, wird Investbx geschlossen. Die zu diesem Zeitpunkt bei Investbx notierten Unternehmen können jedoch auf eigenen Wunsch von The Share Centre übernommen werden, das den Investoren und den Ziel-KMU die Fortführung des Handels auf der Plattform zu den gleichen Gebühren und Bedingungen gewährleisten wird, wie sie in dem Auswahlverfahren zur Erbringung von Dienstleistungen an Investbx angeboten worden waren. Diese Bestimmung wurde eingeführt, um zu verhindern, dass die Investition nach Ablauf der fünfjährigen Förderzeit eingefroren werden könnte. (224) Zu dem Argument, dass ein auf Auktionen beruhendes System für den Handel mit KMU-Anteilen weniger geeignet sei, ist zu bemerken, dass beide Systeme unterschiedliche Vorteile aufweisen. Während ein Maklersystem die Möglichkeit bietet, jederzeit mit den Anteilen zu handeln, beseitigt ein auktionsgestütztes System die Geld-Brief-Maklerspanne. Außerdem haben die britischen Behörden erklärt, dass Investbx darauf abzielen wird, langfristig ausgerichtete Investoren anzuziehen, die der Möglichkeit, ihre Anteile täglich handeln zu können, weniger Bedeutung beimessen. Es ist jedoch nicht Aufgabe der Kommission, das geeignetere System zu ermitteln. Sie stellt lediglich fest, dass Investbx dazu beitragen kann, das Marktversagen zu beheben. (225) Ofex vertritt die Auffassung, dass die Aufzugsfunktion von ihm selbst, von AIM und der „Official List“ erschöpfend wahrgenommen werde. Es ist festzustellen, dass Investbx dazu beitragen soll, die erste Stufe auf dieser Leiter hin zu AIM für die KMU aus der Region West Midlands zu überbrücken. Ofex hat eine Liste der Unternehmen vorgelegt, die in den vergangenen drei Jahren von Ofex zu AIM übergewechselt sind, wovon lediglich ein Unternehmen aus den West Midlands stammte. Da es sich bei AIM um einen schnell wachsenden Markt handelt, geht die Kommission davon aus, dass Investbx auf jeden Fall Spielraum hätte, um die Bemühungen von Ofex, der AIM neue Unternehmen zuzuführen, zu ergänzen. (226) Die Kommission sieht jedoch auch das Risiko, dass die Ziele von Investbx, nämlich das Aufbringen von Kapital für KMU und seine Funktion als Zubringer zu den etablierteren Kapitalmärkten, nicht erreicht werden könnten. Ein derartiges Risiko ist im Wesen eines Pilotprojektes begründet und der Grund, warum private Investoren nicht bereit waren, dafür Geld bereitzustellen, weshalb auf die Anreizwirkung der staatlichen Beihilfe nicht verzichtet werden konnte. (227) Die Auffassung von Ofex trifft zu, dass die Beihilfe nicht im Wesentlichen dazu bestimmt ist, die Unternehmenskosten der zu finanzierenden KMU, sondern vielmehr die Anlaufkosten von Investbx zu decken. Die Ziel-KMU werden Beteiligungskapital von privaten Investoren zu Marktbedingungen erhalten. Die Beihilfe ist somit für eine Marktplattform bestimmt, die zu einer erhöhten Effizienz bei der Lenkung der Geldmittel beitragen wird. (228) Zur Anreizwirkung ist festzustellen, dass die Beihilfe den Aufbau einer alternativen regionalen Handelsplattform mit noch zu begründenden zusätzlichen Dienstleistungen ermöglicht, die auch neue Kanäle für die Weitergabe von investitionsrelevanten Angaben zwischen Investoren und Ziel-KMU vorsieht. Damit schafft die Beihilfe einen Anreiz, ein Instrument wie Investbx zu schaffen, um das Marktversagen zu beheben. (229) […] (*1). (230) Das Argument von Ofex, wonach Investbx das private Anlagekapital zu den bestehenden oder künftigen Handelsmärkten drängen würde, könnte in einem begrenzten Umfang zutreffen, wobei zu bedenken ist, dass die Tätigkeit von Investbx auf KMU in der Region West Midlands beschränkt ist, die Kapital von bis zu 2 Millionen GBP aufbringen möchten. In diesem Segment sind die übrigen der Kommission bekannten Marktplattformen nur in einem sehr begrenzten Ausmaß tätig. So entstammen von den 180 bei Ofex notierten Unternehmen lediglich 7 der Region West Midlands. Sollte Investbx kein Erfolg beschieden sein, wäre sein Umsatz zu gering, um Gewinne zu erzielen, so dass Investbx nicht in der Lage wäre, die Stellung seiner Wettbewerber in irgendeiner Weise zu beeinflussen. Sollte Investbx jedoch erfolgreich sein, wird es AWM nach fünf Jahren an private Investoren über ein offenes Ausschreibungsverfahren verkaufen, womit mehr privates Kapital für diese Art von Finanzdienstleistungen auf den Markt gelangen würde. Auf jeden Fall wird es Sache der privaten Geldgeber sein zu beurteilen, welche Marktplattform ihnen die besseren Dienstleistungen erbringt, innovativer ist und für ihre Investitionen höhere Erträge gewährleistet. Es trifft zwar zu, dass Investbx in den ersten fünf Jahren seines Bestehens keine Dividenden an den staatlichen Geldgeber ausschütten muss. Die in diesem Zeitraum für seine Leistungen zu berechnenden Preise werden aber so gestaltet sein, dass es nach fünf Jahren die Gewinnschwelle erreichen kann. Angesichts des vorgesehenen Verkaufs von Investbx wird sein Hauptziel darin bestehen, sich zu einem rentablen Unternehmen zu entwickeln, das nach seinem Verkauf in der Lage sein wird, Gewinne zu erzielen. Ofex behauptet, dass Investbx die Innovation in den Finanzmärkten beschränken wird. Durch seine Funktionsweise ist Investbx jedoch selbst eine aus mehreren innovativen Elementen bestehende Innovation. 6.4.   Abwägung und Schlussfolgerung (231) Investbx ist eine Maßnahme, die auf die Beseitigung eines Marktversagens abzielt und eine Anreizwirkung zur Aufbringung von Beteiligungskapital für KMU ausüben wird. (232) Die Kommission hält den Beihilfebetrag von 3 Millionen GBP für angemessen. Da diese Maßnahme räumlich, zeitlich und in Bezug auf ihre Zielgruppe beschränkt ist, wird auch ihre schädigende Wirkung auf die Wettbewerber begrenzt sein. (233) Unter diesen Voraussetzungen ist die Kommission zu der Schlussfolgerung gelangt, dass die Beihilfe zur Behebung eines Marktversagens beiträgt und die Entwicklung einer regionalen Beteiligungskapital-Plattform ermöglicht, die die Eigenkapitalfinanzierung von KMU erleichtert und dabei nicht die Handelsbedingungen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.