Europäische Union

2008/126/EG: Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 2006 über die geplante Beihilfe C36/2005 zugunsten von Investbx durch das Vereinigte Königreich (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2006) 5808) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32008D0126. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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nprogramms, Bereitstellung der Handelsplattform und Durchführung der Auktionen in regelmäßigen Zeitabständen. (54) Die britischen Behörden haben bestätigt, dass die von Investbx bei den Zielunternehmen und bei den Investoren für Leistungen in Verbindung mit dem Sekundärhandel erhobenen Gebühren den von The Share Centre gegenüber einzelnen Unternehmen praktizierten Marktsätzen entsprechen. Investbx erhält bei The Share Centre einen Rabatt. 2.7.   Mittelbare Begünstigte (55) Der gesamte Primär- und Sekundärhandel über Investbx findet zwischen privaten Marktteilnehmern — Investoren und Zielunternehmen — statt, die lediglich mittelbar von der Maßnahme profitieren können. 2.7.1.   Investoren (56) Da institutionelle Anleger eher zu umfangreicheren Transaktionen neigen, dürften sie nach Auffassung der britischen Behörden an der Nutzung von Investbx kein Interesse zeigen. Investbx rechnet damit, Kapital vornehmlich bei einzelnen — vermögenden — Privatanlegern aufzubringen. Angesprochen werden sollen vor allem, aber nicht ausschließlich Anleger aus den West Midlands, die am ehesten bereit sein dürften, in einheimische KMU zu investieren. (57) Die Anleger können von Investbx direkt oder über Mittler oder Konsortialpartner angesprochen werden. Grundsätzlich wird ungeachtet seiner Herkunft oder Eigenschaft (institutionell oder privat) kein Anleger von Investbx ausgeschlossen oder benachteiligt. (58) Einzelne private Investoren können sich an der Primärfinanzierung während der Mittelerschließung beteiligen und Zugang zu den Beschreibungen und unabhängigen Daten über das Zielunternehmen erlangen. Diese Möglichkeit steht ansonsten nach Auskunft der britischen Behörden nur institutionellen Anlegern offen. Sämtliche Anleger können sich direkt online oder über Finanzmittler um neu ausgegebene Aktien bemühen. 2.7.2.   Potenzielle Empfänger-KMU (59) Nur KMU aus den West Midlands mit einem tragfähigen Unternehmensplan, die sich seit mindestens zwei Jahren am Markt behauptet haben und „Expansionskapital“ (9) suchen, können auf Investbx zurückgreifen. Eine kürzere Marktpräsenz ist nur in Ausnahmefällen kein Hinderungsgrund, wenn ein Wagniskapitalgeber bereits während der Entwicklung der Produkte bzw. Dienstleistungen in das KMU investiert hat. Die britischen Behörden haben bestätigt, dass die KMU nicht mehr als 2 Mio. GBP pro Jahr erhalten werden und dass die Förderung sich auf Expansionskapital im Sinne von Punkt 2.2, Buchstabe h) der Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikokapitalinvestitionen in kleine und mittlere Unternehmen (nachstehend „Risikokapitalleitlinien“) (10) beschränkt. (60) Aus Gründen des Anlegerschutzes müssen Unternehmen, die sich Investbx anschließen, bestimmte Aufsichts- und Offenlegungsvorschriften der Finanzaufsicht einhalten. 2.8.   Das Verfahren zur Auswahl des Betreibers (61) Der wichtigste Auftragnehmer von Investbx, The Share Centre, erhielt den Zuschlag nach einer allgemeinen offenen Ausschreibung im Amtsblatt der Europäischen Union (11). Drei Unternehmen hatten ein förmliches Angebot unterbreitet: Ofex, Univits und The Share Centre. Ein Ausschuss aus drei unabhängigen Sachverständigen und drei AWM-Mitarbeitern prüfte die Angebote nach 18 Bewertungskriterien. Dabei erzielte Univits das schlechteste Ergebnis. Der beste (The Share Centre) und der zweitbeste Bieter (Ofex) wurden zu einem mündlichen Gespräch eingeladen. The Share Centre schnitt bei der Beurteilung deutlich besser ab als Ofex und erhielt deswegen nach Angaben der britischen Behörden als bevorzugter Bieter den Zuschlag. (62) Weil es sich um ein technisch komplexes Vorhaben handelt und dem Marktbetreiber eine Schlüsselrolle für den Erfolg des Projekts zukommt, wurde eine unabhängige Beurteilung der beiden in der letzten Ausscheidungsrunde verbliebenen Bieter in Auftrag gegeben, bei der ebenfalls The Share Centre den Vorzug erhielt. (63) Sämtliche Beteiligten wurden im Februar 2004 von der Entscheidung unterrichtet. Ofex bat daraufhin um Auskunft, warum es nicht den Zuschlag erhalten hatte. Diese Auskunft wurde ordnungsgemäß erteilt. Danach wurde weder eine förmliche Beschwerde eingereicht noch Klage vor Gericht erhoben. 2.9.   Vergleich von Investbx und Ofex (64) Nach den auch in den Stellungnahmen Dritter nicht widersprochenen Angaben des Vereinigten Königreichs unterscheiden sich Investbx und Ofex durch folgende Merkmale: INVESTBX OFEX Räumliches Tätigkeitsgebiet nur KMU aus den West Midlands National und International Vor-Ort-Präsenz in den West Midlands mit 6-8 Mitarbeitern 1 Projektleiter mit Sitz in London, der für sämtliche 9 Regionen des VK zuständig ist Anvisierter Markt: nur KMU in der Expansionsphase alle Unternehmensgrößen Bis 2 Mio. GBP pro Jahr Uneingeschränkt Leistungen Vor allem Erschließung von Primärkapital für KMU Primär- und Sekundärhandel. Broker beschaffen die Finanzmittel Vor Zulassung müssen unabhängige Studien vorgelegt werden nicht erforderlich Auftragshandel, regelmäßige Versteigerungen, bei der Käufer und Verkäufer über den Preis zusammengeführt werden klassische Börsen, Echtzeit-Handel mit Geld- und Briefkurs, der eine Spanne geriert Regulierungsumfeld Investbx fungiert als offizielle Agentur von The Share Centre, das ein alternatives Handelssystem betreibt. Ofex ist momentan ein alternatives Handelssystem, das durch die Finanzaufsicht zugelassen wurde. 3.   DIE GRÜNDE FÜR DIE ERÖFFNUNG DES VERFAHRENS (65) In ihrer Entscheidung zur Verfahrenseröffnung stellte die Kommission fest, dass Investbx staatliche Beihilfen erhält und untersucht werden muss, ob auch Anleger und KMU Beihilfen erhalten. (66) Die Kommission führte aus, dass die Maßnahme nicht unter die Mitteilung über staatliche Beihilfen und Risikokapital (12) fällt, obwohl sie die Kapitallücke für KMU zu schließen bezweckt. Da Investbx kein Wagniskapital an KMU verteilt, kann es nicht als Wagniskapitalfonds angesehen werden. Die Maßnahme gilt dem Aufbau der Infrastruktur einer Handelsplattform für Anleger und KMU. Der Zuschuss an Investbx fällt ferner nicht unter die Regionalbeihilfe-Leitlinien oder andere für staatliche Beihilfen geltende Verordnungen, Gemeinschaftsrahmen oder Leitlinien. Deswegen legte die Kommission in der Entscheidung zur Verfahrenseröffnung dar, dass die Beihilfe für Investbx unmittelbar anhand von Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c) EGV zu würdigen ist. Danach muss ein nachweisbares Marktversagen vorliegen, das Beihilfeinstrument muss auf dieses Marktversagen zugeschnitten sein und die Beeinträchtigung von Wettbewerb und Handel muss durch das gemeinsame Interesse aufgewogen werden. (67) Die Kommission bezweifelte die Vereinbarkeit der Maßnahme mit dem Gemeinsamen Markt unter anderem, weil es fraglich war, ob das in ihrer Entscheidung über die Beihilferegelung „Eigenkapitalfonds“ (13) festgestellte Marktversagen in der Größenordnung zwischen 500 000 GBP und 2 Mio. GBP im Vereinigten Königreich und insbesondere in den West Midlands weiterhin besteht. (68) Schließlich wollte die Kommission die Unterschiede zwischen Investbx und den herkömmlichen Märkten (insbesondere Ofex) genauer untersuchen und prüfen, ob zwischen der LSE, dem AIM und Ofex sowie Kreditanbietern Wettbewerb herrscht. Damit sollte geprüft werden, ob sich die Wettbewerbsverzerrungen und Auswirkungen auf den Handel in Grenzen halten, damit die Beihilfe alles in allem nicht dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft. (69) Nach Einbeziehung der Stellungnahmen Dritter konnte die Kommission abschließend beurteilen, ob die Maßnahme des Vereinigten Königreichs einem nachweisbaren Marktversagen gilt und Wettbewerb und Handelsbedingungen in einem dem gemeinsamen Interesse zuwiderlaufenden Ausmaß beeinträchtigt werden. 4.   STELLUNGNAHMEN VON BETEILIGTEN (70) Bei der Kommission gingen Stellungnahmen von 20 Beteiligten gemäß Artikel 20 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 (14) ein. Von den 20 Beteiligten sprachen sich 17 für die Maßnahme zugunsten von Investbx aus, darunter Unternehmen und Unternehmensverbände aus den West Midlands, Branchenbeteiligte und Wagniskapitalanleger, Hochschulen, Wissenschaftler und Börsenmakler aus den West Midlands sowie eine europäische Region. Neben Ofex äußerten sich auch das Maklerunternehmen JP Jenkins und der Verband börsennotierter Unternehmen („Quoted Companies Alliance“) kritisch zu dem Vorhaben. 4.1.   Befürwortende Stellungnahmen (71) Die meisten der 17 befürwortenden Stellungnahmen bestätigten die Existenz einer Kapitalmarktlücke für Finanzierungsbeträge in der Größenordnung zwischen 0,5 und 2 Mio. GBP; ein Beteiligter bezifferte die Lücke auf Beträge bis zu 3 Mio. GBP. Dieses Marktversagen bestehe sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite und könne weder durch einzelne private Geldgeber, die geringere Beträge investieren, noch durch auf größere Transaktionen spezialisierte Wagniskapitalfonds oder etablierte Märkte wie AIM oder Ofex behoben werden, die sich auf London und den Südosten konzentrierten und an der Entwicklung eines regionalen Marktes in den West Midlands kein Interesse zeigten. Den KMU, die die bestehenden Handelsplattformen nutzen, werde wenig Interesse entgegengebracht, weil die gehandelten Beträge relativ gering seien und sie folglich auch weniger häufig Gegenstand unabhängiger Datenerhebungen seien. Mehrere Beteiligte halten Investbx für eine nützliche und notwendige Antwort auf dieses Marktversagen und Brücke zu den älteren, etablierten Märkten. Durch die Ausstiegsmöglichkeit würde auch das Interesse einzelner privater Geldgeber geweckt. (72) Mehrere Beteiligte halten einen lokalen Markt zur Schließung der von den größeren Branchenunternehmen gelassenen Lücke, der von lokalem Sachverstand und persönlichen Beziehungsgeflechten profitieren kann, für ausdrücklich erforderlich. Einige weisen darauf hin, dass die Bereitstellung von Kapital durch die Privatwirtschaft auf lokaler Ebene nicht funktioniere und deswegen staatliche Beihilfen notwendig seien. Eine Fallstudie der Universität Warwick beschreibt, wie ein KMU sich wegen der Finanzierungslücke in den West Midlands und den hohen Zutrittskosten der bestehenden Märkte in Australien nach Eigenkapital für seine Wachstumspläne umsehen musste. Für Anleger sei ein regelmäßiges Aufsuchen anderer Regionen, um Geschäftsmöglichkeiten zu erkunden und ihre Investitionen zu begleiten, unwirtschaftlich. Investbx soll durch die Kapitalbeschaffung hauptsächlich bei ortsansässigen Anlegern und insbesondere vermögenden Privatleuten Abhilfe schaffen. Investbx wird als innovatives, kostengünstiges Konzept dargestellt, das in der Lage sei, die Wettbewerbsfähigkeit von KMU und die Lage in den West Midlands nach einer Reihe wirtschaftlicher Schocks wie der Schließung von Rover zu verbessern. (73) Beteiligte aus anderen Mitgliedstaaten unterstützen Investbx als Pilotprojekt, von dessen Erfahrungen auch andere europäische Regionen profitieren könnten. 4.2.   Ablehnende Stellungnahmen (74) Der Verband der börsennotierten Unternehmen („Quoted Companies Alliance“, nachstehend „QCA“) befürchtet, dass eine lokale Börse Liquidität aus anderen Märkten abzieht. Außerdem sei nicht nachvollziehbar, wie eine kleine lokale Börse die immense Regulierungslast ohne Zuschüsse des Steuerzahlers tragen könne. (75) Das unabhängige, auf Auftragsausführung spezialisierte Maklerunternehmen JP Jenkins sieht in Investbx einen unmittelbaren Wettbewerber, dessen Begünstigung mit Beihilfen den Wettbewerb verzerren und die Marktstellung von JP Jenkins beeinträchtigen würde. (76) Jamie Whitehorn, General Counsel von Ofex, hält sowohl die These von der Existenz eines Marktversagens in Form einer Kapitalmarktlücke zwischen 0,5 und 2 Mio. GBP als auch die dafür angeführten Gründe für unzutreffend und unbewiesen. Im Hinblick auf die angeblich unzureichenden Informationen auf der Nachfrage- und der Angebotsseite gebe es keine Belege für erstens fehlendes Wissen der KMU, wie sie an Eigenkapital gelangen könnten, zweitens Misserfolge der Unternehmen aus den West Midlands mit tragfähigen Unternehmensplänen bei der Kapitalbeschaffung über Ofex oder den AIM und drittens einen „Mangel an geeigneten und zuverlässigen Informationen über potenzielle Zielunternehmen“. (77) Laut Ofex und QCA stehen KMU bei der Suche nach einer Finanzierung derzeit Ofex, AIM, JP Jenkins Limited, Maklernetze und Investorenlisten zur Verfügung. Außerdem kann auf das bei der Financial Services Authority geführte Register der „qualifizierten Investoren“ zurückgegriffen werden. (78) Nach Ansicht von Ofex stützt sich die Kommission in ihrer vorläufigen Würdigung zum Teil auf unvollständige, überholte und/oder der Praxis auf britischen Kapitalmärkten widersprechende Informationen. (79) Die vom Vereinigten Königreich vorgelegten Studien in Zusammenhang mit der von der Kommission angeführten Sache „Enterprise Capital Funds“ seien im Hinblick auf die von Ofex angebotenen Dienstleistungen nicht mehr aktuell. In den letzten beiden Jahren habe sich der Ofex-Markt dramatisch verbessert. So habe die Zahl der zu Ofex zugelassenen KMU 2005 gegenüber 2004 zugenommen, und in sämtlichen Fällen sei es um eine Finanzierung unterhalb der Schwelle von 2 Mio. GBP gegangen. (80) Selbst wenn man von einem Marktversagen ausginge, würde Investbx überdies die zugrunde liegenden Probleme nicht lösen. Es sei nicht in der Lage, das Informationsdefizit zu beheben, da es aus rechtlichen Gründen keine Informationen über die schon jetzt bei Ofex oder dem AIM erhältlichen Angaben hinaus bereitstellen könne. Die Transaktionskosten in Form der Transaktionsgebühren und Sorgfaltsprüfungskosten seien auf allen Märkten gleich; die von Ofex oder dem AIM erhobenen Gebühren machten nur einen kleinen Teil der Gesamtkosten bei der Kapitalbeschaffung aus. (81) Ferner verfehle die Maßnahme ihren Zweck, da bei Schließung des Unternehmens nach fünf Jahren die Handelsplattform wegfallen und die Kontakte zwischen den KMU und ihren Aktionären abgebrochen würden. Folglich droht die Ausstiegsmöglichkeit für die Anleger wegzufallen, so dass gegen Ende des Fünfjahreszeitraums die Ungewissheit Überhand nehme. (82) Des Weiteren hat ein Versteigerungssystem laut Ofex Grenzen, die es für den Aktienhandel weniger geeignet erscheinen lassen als auf der Tätigkeit von Maklern gegründete Kurssysteme. Erstens käme eine Transaktion nur zu Stande, wenn Verkäufer und Käufer zu einem bestimmten Zeitpunkt zusammenfinden. Zweitens würde in einem solchen System die Zahl der Aufträge nicht ausreichen, um die Anleger zuverlässig über den Aktienpreis zu unterrichten. In maklerbasierten Systemen hingegen könnten Transaktionen jederzeit getätigt werden. (83) Darüber hinaus führt Ofex aus, dass die erforderlichen Expansionsstufen durch Ofex, den AIM und die Londoner Börse vollständig abgedeckt würden. Die Überbrückung der Marktlücke für KMU werde nicht erreicht, und/oder es bestünden bereits mehrere wettbewerbsfähige Alternativen, die vergleichbare Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung bieten. (84) Ofex weist auch darauf hin, dass die Beihilfe augenscheinlich für die Betriebskosten von Investbx und nicht für die Geschäftskosten der KMU gewährt wird. Sie käme weder potenziellen KMU-Investoren noch den nach Eigenkapital strebenden KMU zugute, sondern Investbx als dem Abwickler der geplanten Maßnahmen. Es sei bezeichnend, dass die geplante Maßnahme angeblich nicht über einen von den Risikokapitalleitlinien anerkannten Mechanismus durchgeführt werde. (85) Ferner bezweifelt Ofex den Anreizeffekt der Beihilfe. Unternehmen auf Eigenkapitalsuche, die einen Verkauf von Anteilen über eine Handelsplattform erwögen, könnten auf bestehende Märkte zurückgreifen. Auch Unternehmen aus den Midlands hätten diese Möglichkeiten bereits in Anspruch genommen. (86) Unter Bezugnahme auf die Studie „Bridging the Finance Gap“ des britischen Schatzamtes vom Dezember 2003 führt Ofex aus, dass Anleger weniger durch den Standort eines Unternehmens beeinflusst würden als durch die Größe. (87) Auch nicht institutionelle Anleger hätten Zugriff auf die Ofex-Handelsplattform und könnten neue Aktien von KMU zeichnen. Angesichts des Anteils von Unternehmen, die auf der Ofex-Plattform Anteile für Kapitalbeträge von weniger als 2 Mio. GBP verkaufen, werde Investbx zu einem unmittelbaren Konkurrenten anstelle einer Ergänzung. Andere Betreiber könnten wegen der Beihilfen an Investbx vom Markt verdrängt werden, da weitere potenzielle Anleger davon abgehalten werden könnten, anderen bestehenden oder potenziellen Aktienmärkten zusätzliches Kapital zur Verfügung zu stellen. Wegen der Beihilfe sei Investbx nicht zur Gewinnerzielung gezwungen und könnte seine Einnahmenpolitik darauf ausrichten, lediglich die nicht durch die Beihilfen gedeckten Kosten auszugleichen. Die Konkurrenten (wie Ofex) hingegen würden durch private, nach Rendite strebende Anleger finanziert und müssten daher profitabel wirtschaften. In diesem Zusammenhang könnte sich Investbx auch als Innovationshemmnis für die Finanzmärkte erweisen. Eine staatliche unterstützte Plattform ohne Gewinnerzielungsabsicht werde nicht dieselben wirtschaftlichen Anreize zur Verbesserung seiner Leistungen und zur Einführung neuer Dienstleistungen zum Wohle der Kunden verspüren. (88) Deswegen sei die Maßnahme laut Ofex nicht im gemeinsamen Interesse. 5.   STELLUNGNAHME DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS 5.1.   Stellungnahme zur Entscheidung, das Verfahren zu eröffnen (89) In ihrer Stellungnahme zur Verfahrenseröffnung erläutern die britischen Behörden, dass die Idee von Investbx gänzlich auf der allgemein anerkannten Tatsache eines Marktversagens bei der Bereitstellung von Eigenkapital zwischen 0,5 und 2 Mio. GBP in den West Midlands beruht. Trotz einer Reihe staatlich unterstützter Wagniskapitalfonds gebe es bei der Finanzierung von KMU augenscheinlich immer noch Lücken. Nach Ansicht des Vereinigten Königreichs führen sämtliche verfügbaren Anhaltspunkte zu der Schlussfolgerung, dass der private Sektor die Marktlücke nicht schließen wird und dieses Problem nur durch eine vom Staat betriebene Belebung des Marktes gelöst werden kann. (90) Um das Marktversagen zu beheben, soll Investbx für die Region eine Katalysatorrolle übernehmen und KMU und Anleger über eine Internet-Handelsplattform zusammenführen, die mit zusätzlichen Leistungen auf dem Gebiet der KMU-Finanzierung verknüpft wird. Nach dem Kenntnisstand der britischen Behörden gibt es in der Gemeinschaft keine vergleichbare Einrichtung. Es handele sich um ein innovatives, einzigartiges Pilotprojekt mit potenziellem Nutzen für alle Regionen der Gemeinschaft, die den Erfolg oder Misserfolg von Investbx bei der Behebung des Marktversagens beobachten und sich eine Meinung bilden könnten, ob eine Online-Regionalbörse dieser Art tragfähig ist und der regionalen Wirtschaft hilft. (91) Die britischen Behörden betonen, dass The Share Centre von AWM im Zuge einer öffentlichen Ausschreibung im Amtsblatt der Europäischen Union für den Betrieb von Investbx ausgewählt wurde. Ofex habe das Vorhaben sowohl vor als auch unmittelbar nach der erfolglosen Bewerbung um diesen Auftrag unterstützt. Die Wahl des Bieters sei in objektiver Weise erfolgt, und das Verfahren sei in allen Stadien ohne jeden Zweifel fair verlaufen. (92) Die britischen Behörden glauben, dass Investbx eine neue Sorte von Anlegern ansprechen und daher nicht mit Ofex konkurrieren wird. Das Unternehmen werde als Einstiegsvehikel für ausgereiftere Märkte fungieren und nicht zu diesen in Wettbewerb treten. (93) Die britischen Behörden vertreten die Auffassung, dass die besseren Dienstleistungen für Investoren, die in der Entscheidung zur Verfahrenseröffnung erwähnt wurden, momentan nicht erhältlich sind. Deswegen käme es auch nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung. Neu ausgegebene Aktien sollen von Investbx öffentlich verkauft werden, wohingegen in etablierteren Märkten neue Aktien üblicherweise vor allem institutionellen Anlegern angeboten werden. (94) Investbx solle zweierlei Aufgaben übernehmen (Forum für Sondierungsgespräche und Wertpapierhandel), die bisher weder von Ofex noch von einer anderen Organisation wahrgenommen werden. Die Struktur von Investbx solle gewährleisten, dass AWM eine wirksame Kontrolle ausüben kann, keine Mittel für Dritte abgezweigt werden und sämtliche Erlöse aus dem Verkauf von Investbx im Erfolgsfall an AWM zurückgehen. (95) Der Unternehmensplan für Investbx sieht vor, dass in den West Midlands in fünf Jahren mindestens 70 Mio. GBP als Primärfinanzierung für mindestens 47 KMU aufgebracht werden sollen. Diese Zahlen haben die britischen Behörden mit der Bilanz von Ofex verglichen, und kamen dabei in ihrem Schreiben vom 21. November 2005 zu folgendem Ergebnis: Vereinigtes Königreich insgesamt — Ab dem Jahr 2000 wurden an Ofex binnen 5 Jahren lediglich 43,3 Mio. GBP an Primärfinanzierung für 39 KMU mit einem Kapitalbedarf in der genannten Spannbreite von 0,5 bis 2 Mio. GBP aufgebracht; dabei handelt es sich um Zahlen für das gesamte Vereinigte Königreich. — Wird der Sekundärmarkt abgezogen, bleiben bei Ofex nur bescheidene Beträge für die Primärfinanzierung übrig. West Midlands — Von den an Ofex notierten Unternehmen kamen nur 10 (7 %) aus den West Midlands (Stand November 2005). — Für Unternehmen in den West Midlands betrug das Handelsvolumen bei Ofex (Primär- und Sekundärmarkt) in den 5 Jahren zwischen 2001 und 2005 12 Mio. GBP; das entspricht 4,1 % des gesamten Ofex-Marktes. Über 50 % der an Ofex in die West Midlands investierten Mittel gingen an ein einziges Unternehmen. — Insgesamt konnten ab 2000 binnen 5 Jahren nur 3,5 Mio. GBP an Primärfinanzierung für 5 Unternehmen in den West Midlands aufgebracht werden. Von den 20 Neuzulassungen bei Ofex im Jahr 2004 betraf nur eine ein Unternehmen aus den West Midlands. (96) In ihrem Schreiben vom 21. November 2005 führen die britischen Behörden aus, dass sich die Finanzierungstätigkeiten von Ofex über das gesamte Königreich erstrecken, während Investbx ausschließlich in den West Midlands tätig werden soll. Von über 300 000 KMU aus den West Midlands werden angeblich nur 57 auf dem AIM und 10 an Ofex gehandelt, und weitere 5 bis 10 werden jedes Jahr von einem größeren Wagniskapitalgeber unterstützt. Die britischen Behörden sind nicht überzeugt, dass Ofex oder ein anderer Anbieter über die Ressourcen, spezifische Pläne, den Willen oder das Interesse verfügen, das Marktversagen in den West Midlands zu beheben. Bei zwei Gelegenheiten wurden Vertreter von Ofex in Sitzungen aufgefordert, ihre Pläne für die Behebung des Marktversagens in den West Midlands vorzulegen, aber Ofex sei dieser Aufforderung nicht nachgekommen. Aus den ihnen bekannten Tatsachen schließen die britischen Behörden, dass Ofex die Investbx zugedachte Rolle weder in der Vergangenheit ausgefüllt hat noch künftig ausfüllen kann oder will. Daher werde die Einrichtung von Investbx Ofex in keiner Weise benachteiligen. Eine Hauptaufgabe von Investbx sei die einer Zubringerbörse, auf der Unternehmen sich an die Anforderungen einer Börse „gewöhnen“ könnten und so auf einen Übergang zu den etablierten Märkten vorbereitet würden. (97) Die britischen Behörden betonen, dass keinerlei staatliche Beihilfen an KMU oder Investoren weitergegeben würden. Die KMU werden die Berater unmittelbar unter Vertrag nehmen und für ihre Leistungen den Marktpreis entrichten. (98) Die britischen Behörden teilen die Auffassung der KMU, dass Investbx als Beihilfeempfänger einzustufen ist. Eine Vereinbarkeit der Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt setzt ein nachweisbares Marktversagen voraus. Die größte Finanzierungslücke für kleine Unternehmen beziffern die britischen Behörden auf die Spanne zwischen 0,5 Mio. und 2 Mio. GBP. Diese Auffassung sei

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.