Europäische Union

2008/126/EG: Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 2006 über die geplante Beihilfe C36/2005 zugunsten von Investbx durch das Vereinigte Königreich (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2006) 5808) (Text von Bedeutung für den EWR)

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20.2.2008    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 45/1 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 20. Dezember 2006 über die geplante Beihilfe C36/2005 zugunsten von „Investbx“ durch das Vereinigte Königreich (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2006) 5808) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2008/126/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 88 Absatz 2 Unterabsatz 1, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a, nach Aufforderung der Beteiligten zur Äußerung gemäß den vorgenannten Artikeln (1) und unter Berücksichtigung ihrer Stellungnahmen, in Erwägung nachstehender Gründe: 1.   VERFAHREN (1) Mit Schreiben vom 26. Juli 2005, das bei der Kommission am 28. Juli 2005 eingetragen wurde, hat das Vereinigte Königreich die vorerwähnte Beihilfemaßnahme gemäß Artikel 88 Absatz 3 EG-Vertrag angemeldet. (2) Am 19. August 2005 bat die Kommission um weitere Auskünfte, woraufhin am 8. September 2005 eine Zusammenkunft zwischen Vertretern des Vereinigten Königreichs und der Kommission stattfand. Bei dieser Zusammenkunft legten die britischen Vertreter weitere Informationen vor. (3) Am 26. September 2005 ging bei der Kommission eine Beschwerde des Unternehmens PLUS Markets Group plc (vormals Ofex Holdings plc, nachstehend „Ofex“) ein. (4) Mit Schreiben vom 20. Oktober 2005 setzte die Kommission das Vereinigte Königreich von ihrer Entscheidung in Kenntnis, wegen dieser Maßnahme das Verfahren nach Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag zu eröffnen. (5) Die Kommission hat Ofex als Beteiligten mit Schreiben vom 11. November 2005 von ihrer Entscheidung in Kenntnis gesetzt, das Verfahren nach Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag einzuleiten. (6) Die Entscheidung der Kommission über die Verfahrenseröffnung wurde im Amtsblatt der Europäischen Union (2) veröffentlicht. Darin forderte die Kommission die Beteiligten zur Stellungnahme auf. (7) Mit Schreiben vom 21. November 2005, das am gleichen Tag bei der Kommission einging, nahm das Vereinigte Königreich zur Verfahrenseröffnung Stellung. (8) Ferner hat die Kommission Stellungnahmen von 20 Beteiligten erhalten: (a) von The Share Centre mit Schreiben vom 10. November 2005 (Eingangsvermerk der Kommission vom 23. November 2005); (b) von Ofex mit Schreiben vom 25. November 2005 (Eingangsvermerk am gleichen Tag) und vom 15. Dezember 2005 (Eingangsvermerk am Tag danach); (c) von Mazars mit Schreiben vom 24. November 2005 (Eingangsvermerk der Kommission vom 5. Dezember 2005); (d) von Sir Albert Bore mit Schreiben vom 30. November 2005 (Eingangsvermerk der Kommission vom 6. Dezember 2005); (e) von Quoted Companies Alliance mit Schreiben vom 16. Dezember 2005 (Eingangsvermerk der Kommission vom gleichen Tag); (f) von Hembury Associates Ltd mit Schreiben vom 16. Dezember 2005 (Eingangsvermerk der Kommission vom 19. Dezember 2005); (g) von Hamilton Pratt mit Schreiben vom 13. Dezember 2005 (Eingangsvermerk der Kommission vom 19. Dezember 2005); (h) von Regione Emilia-Romagna (Region Emilia-Romagna) mit Schreiben vom 15. Dezember 2005 (Eingangsvermerk der Kommission vom 20. Dezember 2005); (i) von JP Jenkins mit Schreiben vom 13. Dezember 2005 (Eingangsvermerk der Kommission vom 20. Dezember 2005); (j) von Aston Science Park mit Schreiben vom 14. Dezember 2005 (Eingangsvermerk der Kommission vom 22. Dezember 2005); (k) von Robert Huggins Associates mit Schreiben vom 13. Dezember 2005 (Eingangsvermerk der Kommission vom 22. Dezember 2005); (l) von Catapult Venture Managers mit Schreiben vom 12. Dezember 2005 (Eingangsvermerk der Kommission vom 22. Dezember 2005); (m) von EEF West Midlands mit Schreiben vom 14. Dezember 2005 (Eingangsvermerk der Kommission vom 23. Dezember 2005); (n) von Ofex mit Schreiben vom 19. Dezember 2005 (Eingangsvermerk der Kommission vom 23. Dezember 2005); (o) von CEBRE mit Schreiben vom 16. Dezember 2005 (Eingangsvermerk der Kommission vom 23. Dezember 2005); (p) von West Midlands Business Council mit Schreiben vom 22. Dezember 2005 (Eingangsvermerk der Kommission vom 3. Januar 2006); (q) von Birmingham Forward mit Schreiben vom 19. Dezember 2005 (Eingangsvermerk der Kommission vom 3. Januar 2006); (r) von Confederation of West Midlands Chambers of Commerce mit Schreiben vom 20. Dezember 2005 (Eingangsvermerk der Kommission vom 3. Januar 2006); (s) von Advantage Growth Fund mit Schreiben vom 5. Januar 2006 (Eingangsvermerk der Kommission vom 10. Januar 2006); (t) von University of Warwick mit Schreiben vom 16. Dezember 2005 (Eingangsvermerk der Kommission vom 16. Januar 2006). (9) Die Vertreter von Ofex haben ihre Auffassung in einer Sitzung mit der Kommission am 16. Dezember 2005 vertreten. (10) Mit Schreiben vom 22. Dezember 2005, 13. Januar 2006 und 19. Januar 2006 übermittelte die Kommission die Bemerkungen der Beteiligten dem Vereinigten Königreich zur Stellungnahme. (11) In einer Zusammenkunft mit den Kommissionsdienststellen erläuterten die britischen Behörden am 30. Januar 2006 ihr Vorhaben. Die Kommission bat um zusätzliche Informationen. (12) Diese und die Stellungnahme des Vereinigten Königreichs zu den Bemerkungen der Beteiligten wurden mit Schreiben vom 3. Februar 2006 (eingegangen am gleichen Tag) und 7. Februar (Eingang am 10. Februar 2006) übermittelt. (13) Die Kommission ersuchte das Vereinigte Königreich mit Schreiben vom 15. Februar 2006 und 6. April 2006 um weitere Angaben, die mit Schreiben der britischen Behörden vom 2. März 2006 (Eingang am folgenden Tag) und vom 7. April 2006 (eingegangen am 12. April 2006) vorgelegt wurden. (14) Das Vereinigte Königreich übermittelte mit Schreiben vom 3. Mai 2006 (Eingangsvermerk der Kommission vom 11. Mai 2006) weitere Informationen. (15) Mit gleichlautenden Schreiben per elektronischer und Briefpost vom 25. Mai 2006, deren Eingang am 29. bzw. am 30. Mai 2006 registriert wurde, teilte Ofex der Kommission mit, dass Advantage West Midlands (nachstehend „AWM“) vorbereitende Schritte im Zusammenhang mit Investbx unternahm, und beantragte eine Verschiebung der Entscheidung, bis Ofex weitere Informationen vorlegen könne. Mit am gleichen Tag registrierter elektronischer Nachricht vom 31. Mai 2006 bat Ofex, vor Erlass einer Entscheidung unterrichtet zu werden und schon vor der Veröffentlichung ein Exemplar zu erhalten. Mit E-Mail und Brief vom 9. Juni 2006, die bei der Kommission am gleichen Tag bzw. am 13. Juni 2006 eingingen, wiederholte Ofex seinen Antrag, die Annahme einer Entscheidung hinauszuschieben. (16) Mit zwei elektronischen Schreiben vom 4. Juli 2006 (Eingang am 6. Juli 2006) legten die britischen Behörden weitere Informationen vor. (17) Mit elektronischer Nachricht vom 12. Mai 2006 (Eingang am darauffolgenden Tag) teilte Ofex der Kommission mit, dass Investbx über eine öffentlich zugängliche Internetadresse verfügt. (18) In einem bei der Kommission am 1. August 2006 eingegangenen Schreiben vom 26. Juli 2006 teilte Angelbourse der Kommission mit, dass es als Handelssystem für kleinere Unternehmen einem unlauteren Wettbewerb von Investbx ausgesetzt sei. Da dieses Schreiben mehr als sieben Monate nach Ablauf der Frist für Stellungnahmen sonstiger Beteiligter einging und die darin enthaltenen Angaben nicht belegt wurden, hat die Kommission es nicht berücksichtigt. (19) Mit elektronischen Nachrichten vom 3. August 2006 (Eingang am gleichen Tag) unterrichtete Ofex die Kommission von der Existenz und den Tätigkeiten von Angelbourse. (20) Mit Schreiben vom 7. August 2006 ersuchte die Kommission die britischen Behörden um bestimmte zusätzliche Auskünfte. (21) Mit zwei elektronischen Schreiben vom 23. Oktober 2005 (Eingang am gleichen Tag) beantworteten die britischen Behörden das Ersuchen der Kommission. 2.   AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER MASSNAHME (22) Auf der Grundlage der Angaben des Vereinigten Königreichs fasst die Kommission die angemeldete Maßnahme wie folgt zusammen: 2.1.   Zweck von Investbx (23) Das Hauptziel des angemeldeten Vorhabens besteht darin, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) (3) in der Region West Midlands (Vereinigtes Königreich) bei einer Expansion des Unternehmens (4) zu helfen, Lücken bei der Eigenkapitalfinanzierung zu schließen (5). Es wird KMU, Dienstleister und Investoren zusammenbringen, um es den Unternehmen zu erleichtern, Kapital durch Aktienausgabe zu beschaffen, indem ein praktisches Forum der Ausgabe und/oder des Handels neuer Aktien gebildet wird. Darüber hinaus soll Investbx Dienstleistungen anbieten oder vermitteln, die KMU leichter in die Lage versetzen, Finanzmittel aufzubringen. (24) Mit der Maßnahme soll ein Marktversagen bei der Bereitstellung von Eigenkapital in der Größenordnung zwischen 0,5 Mio. und 2 Mio. GBP für KMU in den West Midlands behoben werden. Nach Angaben der britischen Behörden soll die Obergrenze für die Kapitalbeschaffung in der fünfjährigen Anlaufphase bei 2 Mio. GBP/Jahr liegen und damit genau auf die Marktlücke bei der Kapitalbildung von KMU zugeschnitten sein. Allerdings befürchten sie, dass sich diese Marktlücke künftig verschieben wird, weil immer mehr privates Beteiligungskapital für größere Vorhaben eingesetzt wird. In einem Bericht des CBI (6) wird die Marktlücke auf eine Größenordnung zwischen 0,25 Mio. und 3 Mio. GBP beziffert. Eine Begrenzung auf 2 Mio. GBP könnte daher nach Ansicht der britischen Behörden mittelfristig der Erfolg des Investbx-Projekts gefährden, weil sie KMU mit einem höheren Investitionsbedarf ausschließen würde. Sollte dieser Fall tatsächlich eintreten, würde AWM entsprechende Beweise vorlegen und bei der Kommission eine Anhebung der Obergrenze beantragen. (25) Investbx soll eine Brücke zwischen privaten Anlegern einschließlich sogenannter „Business Angels“ (privater KMU-Investoren) und Bereitsteller von Wagniskapital, denen eine zusätzliche Ausstiegsmöglichkeit geboten werden soll, und etablierteren Märkten bilden. Investbx soll die Investitionsempfänger auf die Notierung an etablierteren Märkten, insbesondere dem „Alternative Investment Market“ (AIM) und der Londoner Börse, vorbereiten. 2.2.   Rechtsgrundlage der Maßnahme (26) Rechtsgrundlage ist Absatz 5 des Gesetzes über regionale Entwicklungsagenturen („regional Development Agencies Act“) (7). 2.3.   Finanzmittel und Laufzeit (27) Die staatliche West Midlands Regional Development Agency (nachstehend „AWM“) wird Mittel in Höhe von 3 Mio. GBP für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren bereitstellen. Betrag und/oder Laufzeit können verringert werden, wenn sich das Vorhaben von selbst trägt. Mit diesem Zuschuss finanziert Investbx die Investitions- und sonstigen Anlaufkosten, soweit sie nicht aus den Einnahmen aus der geschäftlichen Tätigkeit gedeckt werden können. Bei der Verwendung dieser Mittel folgt Investbx einem Finanzierungsplan, in dem mit einer allmählich steigenden Zahl von KMU-Klienten von Investbx während der fünfjährigen Anlaufphase (insgesamt 47) und einer dank entsprechend wachsender Einnahmen zurückgehenden Inanspruchnahme der Zuschussmittel für den Verlustausgleich gerechnet wird. Spätestens am Ende der fünf Jahre soll Investbx die Gewinnschwelle erreichen. (28) Ein Teil des Zuschusses ist dabei als Reserve eingeplant. Nach Ablauf dieses Zeitraums wird Investbx die ungenutzten Mittel an AWM zurückzahlen; AWM wiederum wird entweder Anteile von Investbx über eine offene Ausschreibung ohne Diskriminierungen verkaufen oder das Unternehmen schließen. 2.4.   Begünstigter der Maßnahme (29) Unmittelbarer Begünstigter der Maßnahme ist Investbx, das einen Zuschuss von 3 Mio. GBP von AWM erhält. Von Investbx erwirtschaftete Gewinne verbleiben im Unternehmen, um die regionale Wirtschaftstätigkeit zu fördern, wie es Aufgabe von AWM ist. AWM wird einen starken Einfluss auf Investbx bewahren. (30) Investbx wird die Rechtsform einer Aktiengesellschaft haben. Als eigenständige juristische Person wird Investbx zum Vertragsschluss berechtigt sein. Die rechtliche Trennung von AWM soll eine mögliche künftige Veräußerung erleichtern. Im Erfolgsfall wird Investbx verkauft und als privates Unternehmen weitergeführt. Die verbleibenden Mittel des ursprünglichen Zuschusses werden an AWM zurückgezahlt. (31) Zur Umsetzung des Geschäftsplans sind bei Investbx 6-8 Mitarbeiter vorgesehen. Ein Aufsichtsrat soll aus Vertretern der Berufswelt der West Midlands mit besonderen Erfahrungen und Kenntnissen in der Arbeit mit KMU und potenziellen Investoren zusammengesetzt werden. 2.5.   Die gegenwärtige Marktlage im Vereinigten Königreich (32) Nach Angaben der britischen Behörden wird der Markt für den Kauf und Verkauf von Unternehmensanteilen im Vereinigten Königreich durch die Londoner Börse dominiert, deren Hauptgeschäft der weltweite Aktienhandel im großen Stil ist. KMU werden mehr und mehr von der Börse verdrängt, da die Anleger Standardwerte großer Unternehmen bevorzugen. (33) Zur Abhilfe hatte die Londoner Börse 1995 den AIM als Sekundärmarkt für neue und kleinere Unternehmen gegründet. Für eine Mitgliedschaft sind weder Mindestumsätze, -anlagewerte oder -gewinne noch eine Mindestkapitalisierung oder –kursschwankungsbreite erforderlich. (34) Außerhalb der Börse und des AIM ist das Handelssystem Ofex tätig, das der Aufsicht der britischen Financal Service Authority („FSA“) untersteht und eine kostengünstigere und weniger regulierte Alternative zum AIM bieten soll. (35) Eine Reihe weiterer Dienstleistungsunternehmen wie The Share Centre (Fast Track Service), Univits, JP Jenkins oder Investor Champions sind im Vereinigten Königreich im Handel mit Anteilen nicht börsennotierter Unternehmen oder der Beschaffung von Beteiligungskapital tätig. (36) Trotz dieser Lage besteht nach Auffassung der britischen Behörden seit langem eine Marktlücke für Beteiligungen an KMU außerhalb Südost-Englands, beispielsweise in Regionen wie den West Midlands. Die West Midlands weisen mit die niedrigste Zahl börsennotierter Unternehmen und eine der geringsten Marktkapitalisierungen auf. AWM hatte bei Ofex angefragt, ob das Unternehmen in der Lage sei, das Marktversagen in der Region der West Midlands zu beheben; in diesem Falle hätte AWM sein Investbx-Vorhaben aufgegeben. Ofex hat allerdings auf diese Anfrage nicht reagiert. 2.6.   Tätigkeiten und Preisgestaltung von Investbx (37) Nach Auskunft der britischen Behörden handelt es sich bei Investbx um eine völlig neuartige Maßnahme, für die es keinen Präzedenzfall gibt. Während herkömmliche Beteiligungskapitalfonds das Angebot an Beteiligungskapital verbessern, soll Investbx eine effizientere Verbreitung der Informationen über potenzielle Investitionsempfänger gewährleisten. Investbx soll den Anstoß zur Schaffung eines leistungsfähigen lokalen Beteiligungsmarktes geben, indem Unternehmen und Investoren zusammengeführt werden und für das Aufbringen von Beteiligungskapital, den Handel mit Anteilen und die Vorstellung der Geschäftsfelder der betreffenden Unternehmen tragfähige, einfache und kostengünstige Lösungen angeboten werden. Dieses Handelssystem soll sich von den herkömmlichen Aktienmärkten (der Londoner Börse und seinem AIM) ebenso unterscheiden wie von Ofex, weil Käufer und Verkäufer in einem offenen elektronischen Online-Auktionsmarkt zusammengebracht werden sollen. Anders als bei herkömmlichen Märkten sollen diese Online-Auktionen nur wenige Male pro Monat stattfinden. Gleichzeitig soll Investbx die Investitionstätigkeit mit langfristiger Perspektive fördern, bei der die Betonung auf der Finanzierung heimischer KMU liegt und nicht auf dem volatilen Aktienhandel, wie ihn die bestehenden Londoner Handelsplattformen anbieten. Investbx sind daher drei Aufgaben zugedacht: die Aufbringung von Finanzmitteln oder Primärfinanzierung, die Bündelung von Unterstützungsleistungen für KMU und die Bereitstellung eines Sekundärmarktes für den Anteilehandel in Auktionsform, sobald die Anteile zum Handel zugelassen sind. (38) Unternehmen, die Geld zur Schließung ihrer Kapitaldeckungslücke aufbringen wollen, werden von örtlichen Finanz- und Rechtsberatern und den Mitarbeitern von Investbx in den West Midlands unterstützt. (39) Das Internetportal von Investbx (www.investbx.com) wird als Handelsplattform fungieren und online ununterbrochen integrierte, speziell auf entweder börsennotierte oder nicht börsennotierte KMU zugeschnittene Dienstleistungen anbieten. (40) Allerdings wird Investbx weder selbst die Finanzierung von KMU übernehmen noch unmittelbar den Investoren oder den Empfängerunternehmen Gelder oder Bürgschaften zur Verfügung stellen. Die Finanzierung von Beteiligungen wird ausschließlich von den Anlegern den privaten Empfängerunternehmen zur Verfügung gestellt. Investbx soll lediglich Geschäfte zwischen privatwirtschaftlichen Marktteilnehmern erleichtern. 2.6.1.   Erschließung von Finanzmitteln (41) Investbx soll die KMU beim Aufbringen von Finanzmitteln unterstützen und geeignete KMU gegenüber potenziellen Investoren vermarkten. Die Erschließung von Finanzmitteln — auch Primärfinanzierung genannt — soll durch Verkauf von von den unterstützten KMU neu ausgegebenen Anteilen an interessierte Anleger mit Hilfe von Investbx erfolgen. Die britischen Behörden haben angegeben, dass für das Aufbringen von Finanzmitteln in der fünfjährigen Anlaufphase eine Obergrenze von 2 Mio. GBP je Jahr und KMU gelten soll. (42) Nach Angaben der Berater, die die KMU bei der Erschließung von Finanzmitteln unterstützen, und die in der Phase der Konzeption von Investbx laufend konsultiert wurden, können in den West Midlands mehr als 10 KMU pro Jahr auf der für Investbx vorgesehenen Grundlage finanziert werden. Nach dem Geschäftsplan soll das Unternehmen in der fünfjährigen Anlaufphase mindestens 70 Mio. GBP für mindestens 47 Unternehmen aufbringen. (43) Auf die bereitgestellten Mittel entrichten die KMU eine Provision von 6 %. Die Gebühr wurde so berechnet, dass Investbx innerhalb der fünfjährigen Geltungsdauer der Zuschussvereinbarung die Gewinnschwelle erreicht. Die Gebühren wurden überdies mit anderen Vergütungen in einschlägigen Fällen verglichen. Danach werden von einigen Branchenvertretern niedrigere Sätze verlangt. Ein solcher Vergleich ist jedoch nach Auffassung der britischen Behörden ohnehin nur von begrenzter Aussagekraft, da Investbx wegen seiner Einzigartigkeit kaum mit anderen Unternehmen vergleichbar ist. Investbx soll sich von sämtlichen anderen Anbietern von Finanzierungsdienstleistungen in den West Midlands unterscheiden und dürfte deswegen durchaus in der Lage sein, auf seine Leistungen eine im Verhältnis zu bestehenden Beratungsunternehmen an der oberen Preisgrenze liegende Provision von 6 % zu erheben. 2.6.2.   Bündelung von Unterstützungsleistungen für KMU (44) Wie die britischen Behörden ausführen, wird Investbx unterschiedliche Dienstleister zusammenbringen, die die KMU bei der Mittelbeschaffung und während des Anteilehandels unterstützen sollen. Jedem KMU, das sich über Investbx finanzieren möchte, soll ein Koordinator an die Seite gestellt werden. Über die Internet-Seiten von Investbx soll ein gesicherter Speicherplatz mit sämtlichen elektronischen Musterformularen zugänglich sein, die ein KMU bei der Kapitalbeschaffung und dem Beitritt zum Handelssystem benötigt. Die Musterformulare wurden gemeinsam mit der einheimischen Wirtschaft entwickelt und einfach gestaltet, um den Kostenaufwand für KMU in einem angemessenen Umfang zu halten. (45) Alle KMU, die über Investbx Finanzmittel beschaffen wollen, werden von Investbx unterstützt. Investbx wird die Attraktivität der Unternehmen für Investoren und ihr Potenzial für eine Primärfinanzierung bewerten und sorgfältig prüfen, ob objektive Umstände gegen eine Zulassung sprechen. Im Falle einer günstigen Beurteilung wird Investbx einzelne Anleger und Konsortialpartner (8) ansprechen, in deren Reihen sich weitere potenzielle Investoren finden könnten. (46) Während der Investorensuche wird Investbx über Vertragspartner Forschungs- und Marketingdienstleistungen zu Marktpreisen erbringen. Ferner führt Investbx eine Liste unabhängiger Finanzberater, Rechtssachverständiger, Wirtschaftsprüfer, Experten im Bereich Finanz-PR und unabhängiger Anbieter von Forschungsleistungen, die über entsprechende Erfahrungen und die einschlägigen Zulassungen verfügen, und auf die KMU bei ihrer Suche nach Finanzmitteln zurückgreifen können. (47) Alle KMU, die sich Investbx anschließen, gewährleisten die Veröffentlichung unabhängiger Studien. Investbx macht sämtlichen potenziellen Investoren und Finanzberatern auf seinen Internetseiten eine Darstellung der einzelnen KMUs mit einer Zusammenfassung der Zulassungsunterlagen, die Zulassungsunterlagen und unabhängige Studien zugänglich. Die unabhängigen Studien enthalten ausführliche und umfassende quantitative und qualitative Informationen über das Unternehmen. Diese Art von unabhängigen Informationen über die Unternehmen steht anderen Interessenten als institutionellen Fondsverwaltern kaum zur Verfügung. Sie werden in der Regel nur für größere Aktienpakete und institutionelle Anleger erstellt. Die Studien sollen auch ausführliche Stellungnahmen zu den einzelnen Geschäftsbereichen enthalten. (48) Die KMU vergüten den Beratern ihre Hilfe beim Zulassungsverfahren; die Gebühr entspricht dem branchenüblichen Entgelt; die Berater erhalten keine Zuwendungen von Investbx. 2.6.3.   Sekundärhandel (49) Investbx wird auch eine Plattform für den Sekundär-Auftragshandel auf Auktionsbasis anbieten. Dort können die Anteile der Unternehmen gehandelt werden, nachdem sie Kapital auf dem Primärmarkt aufgebracht haben und zum Handel bei Investbx zugelassen wurden. (50) Beim Auftragshandel geben KMU-Aktionäre, die einen Teil ihrer Anteile veräußern möchten, an, welchen Preis sie zu akzeptieren bereit wären. Kaufinteressenten geben an, welche Anteile sie zu welchem Preis erwerben möchten. (51) Käufer und Verkäufer können alle Aktien- und Preisangebote ganztätig auf den Internet-Seiten von Investbx einsehen und ihre Eingaben bis eine Stunde vor Auktionsbeginn ändern. Die betroffenen Unternehmen setzen selbst fest, wie oft ihre Aktien versteigert werden, und richten sich dabei nach dem Interesse an ihren Aktien. Auktionen können wöchentlich oder monatlich stattfinden. Damit wird nach Auffassung der britischen Behörden ein langfristiges Investieren in KMU gefördert, da Aktien nicht sofort ge- und wieder verkauft werden können. (52) Der Verkauf wird unmittelbar zwischen Käufer und Verkäufer abgewickelt, die über den Preis zusammengebracht werden. Dadurch wird die Gewinnspanne der Händler, die bei den üblichen Kursnotierungssystemen im Unterschied zwischen dem Gebot (Briefkurs) und dem angebotenen Verkaufspreis (Geldkurs) liegt, beseitigt (Londoner Börse, AIM und Ofex sind –wie nachstehend erläutert — klassische Börsen, nachstehend auch als „etablierte Märkte“ bezeichnet). Dieser Unterschied fällt bei seltener und in geringeren Mengen gehandelten Aktien üblicherweise höher aus. Bei Ofex betrug die höchste Spanne nach Angaben der britischen Behörden 75 %; im Durchschnitt lag sie für die sechs auf Ofex gehandelten Unternehmen aus den West Midlands in den 12 Monaten vor September 2006 bei 16 %. (53) Mit der kostenträchtigen und komplexen Regulierungs- und Handelstätigkeit wird Investbx ein unabhängiges, von der Finanzaufsicht zugelassenes Unternehmen beauftragen. Für diese Rolle wurde nach einer allgemeinen offenen Ausschreibung im Amtsblatt der Europäischen Union The Share Centre als bevorzugter Bieter ausgewählt. The Share Centre soll folgende Aufgaben übernehmen: Zulassung durch die Finanzaufsicht und Einhaltung der Auflagen, Bereitstellung der Handelsbörse im Internet, Empfangsstelle für Zahlungen (der Investoren, die neu ausgegebene Aktien zeichnen), Verwaltung des Mitarbeiteraktie

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.