Europäische Union

Beschluss (EU) 2016/789 der Kommission vom 1. Oktober 2014 über die staatliche Beihilfe SA.21121 (C 29/08) (ex NN 54/07) Deutschlands über die Finanzierung des Flughafens Frankfurt-Hahn und die finanziellen Beziehungen zwischen dem Flughafen und Ryanair (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 6853) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32016D0789. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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24.5.2016    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 134/46 BESCHLUSS (EU) 2016/789 DER KOMMISSION vom 1. Oktober 2014 über die staatliche Beihilfe SA.21121 (C 29/08) (ex NN 54/07) Deutschlands über die Finanzierung des Flughafens Frankfurt-Hahn und die finanziellen Beziehungen zwischen dem Flughafen und Ryanair (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 6853) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere auf Artikel 108 Absatz 2, Unterabsatz 1 (1), gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a, nach Aufforderung der Beteiligten zur Stellungnahme gemäß den genannten Bestimmungen (2) und unter Berücksichtigung ihrer Stellungnahmen, in Erwägung nachstehender Gründe: 1.   VERFAHREN (1) Zwischen 2003 und 2006 gingen bei der Kommission Beschwerden verschiedener Parteien über mutmaßliche rechtswidrige staatliche Beihilfen seitens des Unternehmens Fraport AG sowie der Bundesländer Rheinland-Pfalz und Hessen zugunsten der Ryanair plc („Ryanair“ (3)) sowie des Betreibers des Flughafens Frankfurt-Hahn, der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH (nachfolgend: „FFHG“), ein. Am 22. September 2003 und am 1. Juni 2006 legte der Beschwerdeführer weitere Informationen vor. (2) Mit Schreiben vom 25. September 2006 und vom 9. Februar 2007 ersuchte die Kommission Deutschland um Informationen. Deutschland antwortete mit Schreiben vom 20. Dezember 2006 und vom 29. Juni 2007. (3) Mit Schreiben vom 17. Juni 2008 setzte die Kommission Deutschland von ihrer Entscheidung in Kenntnis, in Bezug auf die Finanzierung von FFHG und deren finanzielle Beziehungen mit Ryanair das Verfahren nach Artikel 108 Absatz 2 AEUV zu eröffnen (die „Eröffnungsentscheidung von 2008“). Deutschland übermittelte seine Stellungnahme am 27. Oktober 2008. (4) Die Eröffnungsentscheidung von 2008 wurde als Beihilfesache SA.21121 (C 29/08) registriert. Am 17. Januar 2009 wurde die Eröffnungsentscheidung von 2008 im Amtsblatt der Europäischen Union (4) veröffentlicht. Die Kommission forderte die Beteiligten auf, innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung zu den betreffenden Maßnahmen Stellung zu nehmen. (5) Die Kommission erhielt Stellungnahmen der Deutschen Lufthansa AG („Lufthansa“), des Bundesverbands der Deutschen Fluggesellschaften („BDF“), von Ryanair, der Société Air France SA („Air France“) und der Vereinigung Europäischer Fluggesellschaften (Association of European Airlines, „AEA“). Mit Schreiben vom 16. April 2009 leitete sie diese Stellungnahmen an Deutschland weiter. Deutschland erhielt Gelegenheit, sich innerhalb eines Monats dazu zu äußern, und übermittelte seine Stellungnahme und weitere Informationen am 1. Juli 2009. (6) Mit Schreiben vom 4. März 2011 übermittelte die Lufthansa weitere Informationen im Zusammenhang mit der Eröffnungsentscheidung von 2008, die sich auf neue mutmaßliche Beihilfemaßnahmen bezogen. (7) Mit Schreiben vom 18. März 2011 leitete die Kommission die Beschwerde an Deutschland weiter und forderte weitere Auskünfte zu den neuen mutmaßlichen Beihilfemaßnahmen an. Deutschland antwortete mit Schreiben vom 19. Mai 2011 und vom 23. Mai 2011. (8) Diese Antworten waren jedoch unvollständig. Daher sandte die Kommission am 6. Juni 2011 ein Erinnerungsschreiben nach Artikel 10 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates (5). Deutschland antwortete mit Schreiben vom 14. Juni 2011 und vom 16. Juni 2011. (9) Mit Schreiben vom 13. Juli 2011 setzte die Kommission Deutschland von ihrem Beschluss in Kenntnis, über die vom „Liquiditätspool“ des Landes Rheinland-Pfalz für die FFHG gewährte Kreditlinie, das von der Investitions- und Strukturbank des Landes Rheinland-Pfalz („ISB“) für die FHHG gewährte Darlehen und die vom Land Rheinland-Pfalz für die FFHG gewährte Garantie für den ISB-Kredit das Verfahren nach Artikel 108 Absatz 2 AEUV zu eröffnen (der „Eröffnungsbeschluss von 2011“). Der Eröffnungsbeschluss von 2011 wurde als Beihilfesache SA.32833 (2011/C) registriert. Am 21. Juli 2012 wurde der Eröffnungsbeschluss von 2011 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (6). (10) Mit Schreiben vom 20. Februar 2012 ersuchte die Kommission um weitere Informationen im Zusammenhang mit der Eröffnungsentscheidung von 2008. Deutschland antwortete mit Schreiben vom 16. April 2012. Mit Schreiben vom 27. Juli 2012 forderte die Kommission erneut weitere Auskünfte an. Deutschland antwortete mit Schreiben vom 4. September 2012. (11) Mit Schreiben vom 25. Februar 2014 unterrichtete die Kommission Deutschland über die Annahme der Leitlinien der Kommission für staatliche Beihilfe für Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften (7) (die „Luftverkehrsleitlinien von 2014“) am 20. Februar 2014. Die Kommission teilte Deutschland mit, dass diese Leitlinien am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten würden. Sie gab Deutschland Gelegenheit, innerhalb von 20 Arbeitstagen zu diesen Leitlinien und ihrer möglichen Anwendung auf die vorliegende Sache Stellung zu nehmen. Mit Schreiben vom 17. März 2014 erinnerte die Kommission Deutschland daran, dass sie, falls innerhalb der Frist von 20 Arbeitstagen keine Stellungnahme eingehe, davon ausgehen werde, dass Deutschland nicht Stellung nehme. (12) Mit Schreiben vom 23. März 2014 und vom 4. April 2014 ersuchte die Kommission Deutschland um weitere Informationen. Deutschland antwortete mit Schreiben vom 17. April 2014, 24. April 2014 und 9. Mai 2014. (13) Die Luftverkehrsleitlinien von 2014 wurden am 4. April 2014 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie traten an die Stelle der Luftverkehrsleitlinien von 1994 (8) sowie der Luftverkehrsleitlinien von 2005 (9). (14) Am 15. April 2014 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union eine Bekanntmachung veröffentlicht, in der Mitgliedstaaten und Beteiligte aufgefordert wurden, innerhalb eines Monats nach ihrer Veröffentlichung zur Anwendung der Luftverkehrsleitlinien von 2014 in diesem Fall Stellung zu nehmen (10). Die Lufthansa und Transport & Environment gaben Stellungnahmen ab. Mit Schreiben vom 26. August 2014 leitete die Kommission diese Stellungnahmen an Deutschland weiter. Mit Schreiben vom 3. September 2014 teilte Deutschland der Kommission mit, dass es keine Stellungnahme abgebe. (15) Mit Schreiben vom 17. Juni 2014 erklärte sich Deutschland ausnahmsweise damit einverstanden, dass dieser Beschluss nur in englischer Sprache erlassen und bekanntgegeben wird. 2.   HINTERGRUND DER MASSNAHMEN 2.1.   UMWANDLUNG DES FLUGHAFENS UND SEINE EIGENTUMSSTRUKTUR (16) Der Flughafen Frankfurt-Hahn liegt in Rheinland-Pfalz, ca. 120 km westlich von Frankfurt am Main. Bis 1992 war der Flughafen Frankfurt-Hahn ein US-Militärflughafen. Danach wurde er in einen Zivilflughafen umgewandelt. Er verfügt über eine 24-Stunden-Betriebsgenehmigung. (17) Die Holding Unternehmen Hahn GmbH & Co. KG („Holding Hahn“), eine öffentlich-private Partnerschaft zwischen Wayss & Freytag und dem Land Rheinland-Pfalz, erwarb am 1. April 1995 von Deutschland das Eigentum an der Infrastruktur des Flughafens Frankfurt-Hahn. Zwischen 1995 und 1998 baute diese öffentlich-private Partnerschaft den Flughafen mit dem Ziel aus, dort Industrie- und Gewerbeflächen zu entwickeln. Als sich die Partnerschaft zwischen Wayss & Freytag und dem Land Rheinland-Pfalz nicht als erfolgreich erwies, beteiligte sich nach Aussage Deutschlands die Flughafen Frankfurt/Main GmbH („Fraport“) (11) am 1. Januar 1998 an dem Projekt und übernahm schließlich den Betrieb des Flughafens. (18) Deutschland zufolge hatte die Beteiligung von Fraport, die bereits den internationalen Flughafen Frankfurt/Main betrieb und verwaltete, der ungefähr 115 km vom Flughafen Frankfurt-Hahn entfernt ist, mehrere strategische Gründe. Erstens war der Flughafen Frankfurt-Hahn nach Angaben Deutschlands der einzige Flughafen in der Nähe des Flughafens Frankfurt/Main, der das Potenzial hatte, ein vollwertiger internationaler Flughafen zu werden. Da der Flughafen Frankfurt/Main zu dieser Zeit bereits seine volle Kapazität erreicht hatte, bestand die Möglichkeit, einen zweiten rentablen Flughafen in der Region zu betreiben. Zweitens war der Flughafen Frankfurt-Hahn damals der einzige deutsche Flughafen mit einer 24-Stunden-Betriebsgenehmigung, die für Frachtflüge einen besonders hohen Nutzen hat. Drittens war die Start- und Landebahn voll ausgestattet und konnte unter allen Wetterbedingungen genutzt werden. Ferner machte Deutschland geltend, dass die Eigentümer des Flughafens Schiphol ebenfalls über einen Erwerb des Flughafens Frankfurt-Hahn nachgedacht hätten, sodass Fraport durch die Übernahme des Betriebs des Flughafens Frankfurt-Hahn einen unerwünschten Wettbewerber habe „auf Distanz“ können. (19) Fraport erwarb 64,90 % der Anteile an der Betreibergesellschaft Flughafen Hahn GmbH & Co. KG Lautzenhausen („FFHG & Co KG“) zum Preis von […] (*1). Ein Teil des Kaufpreises ([…]), für den bestimmte Bedingungen galten, war am 31. Dezember 2007 fällig (12). Im August 1999 übernahm Fraport 73,37 % der Anteile der Holding Hahn sowie 74,90 % der Anteile ihres aktiven Teilhabers Holding Unternehmen Hahn Verwaltungs GmbH zum Preis von […] EUR. Dadurch wurde Fraport faktisch neuer Partner des Landes Rheinland-Pfalz. (20) Fraport setzte auf dem Flughafen Frankfurt-Hahn vorrangig auf eine systematische Entwicklung des Passagier- und Frachtgeschäfts. Diesbezüglich war Fraport eines der ersten Unternehmen, die ein Geschäftsmodell anwandten, das vor allem auf die Anwerbung von Billigfluggesellschaften abstellte. Ausgehend davon verpflichtete sich Fraport, mit der Holding Hahn nach deren Umwandlung in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) einen neuen Gewinnabführungs- und Verlustübernahmevertrag abzuschließen. Die Umwandlung und der Abschluss des neuen Vertrags erfolgten am 24. November 2000. (21) Anschließend fusionierten Holding Hahn und FFHG & Co KG und bildeten die Flughafen Hahn GmbH. An der neuen Gesellschaft waren das Land Rheinland-Pfalz zu 26,93 % und Fraport zu 73,07 % beteiligt. Der Firmenname der Gesellschaft wurde später wieder in Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH („FFHG“) geändert. 2001 führten die beiden Anteilseigner, Fraport und das Land Rheinland-Pfalz, der FFHG neues Kapital zu (vgl. ausführliche Beschreibung in Abschnitt 3). (22) Bis zum 11. Juni 2001 waren 100 % der Anteile im Besitz öffentlicher Anteilseigner (13). Am 11. Juni ging Fraport an die Börse, woraufhin 29,71 % ihrer Anteile an private Anteilseigner verkauft wurden, während 70,29 % der Anteile bei den öffentlichen Anteilseignern verblieben. (23) Im November 2002 schlossen das Land Rheinland-Pfalz, das Land Hessen, Fraport und die FFHG eine Vereinbarung über die künftige Nutzung des Flughafens Frankfurt-Hahn. Diese Vereinbarung sah eine zweite Aufstockung des eingetragenen Kapitals vor. Bei dieser Gelegenheit trat das Land Hessen als dritter Gesellschafter in die FFHG ein. Daraufhin besaß Fraport 65 % der Anteile, während das Land Hessen und das Land Rheinland-Pfalz jeweils 17,5 % hielten. Diese Eigentumsstruktur blieb bis 2009 unverändert, als Fraport seine gesamten Anteile an das Land Rheinland-Pfalz verkaufte, das seither einen Mehrheitsanteil von 82,5 % hält. Die restlichen 17,5 % werden nach wie vor vom Land Hessen gehalten. 2.2.   ENTWICKLUNG DES FLUGGAST- UND FRACHTAUFKOMMENS UND FLUGHÄFEN IM UMKREIS (24) Das Fluggastaufkommen am Flughafen stieg zwischen 1998 und 2007 von 29 289 auf 4 Mio. und ging 2013 auf ca. 2,7 Mio. zurück (vgl. Tabelle 1). Der Flughafen wird derzeit von Ryanair, Wizz Air (14) sowie weiteren Fluggesellschaften bedient. Der Anteil von Ryanair am Fluggastaufkommen belief sich 2013 auf ca. [80-100 %]. Tabelle 1 Entwicklung des Fluggastaufkommens am Flughafen Frankfurt-Hahn zwischen 1998 und 2013 Jahr Anzahl Fluggäste Anzahl Ryanair-Fluggäste 1998 29 289 0 1999 140 706 89 129 2000 380 284 318 664 2001 447 142 397 593 2002 1 457 527 1 231 790 2003 2 431 783 2 341 784 2004 2 760 379 2 668 713 2005 3 079 528 2 856 109 2006 3 705 088 3 319 772 2007 4 015 155 3 808 062 2008 3 940 585 3 821 850 2009 3 793 958 3 682 050 2010 3 457 540 [2 766 032 -3 457 540 ] 2011 2 894 363 [2 315 490 -2 894 363 ] 2012 2 791 185 [2 232 948 -2 791 185 ] 2013 2 667 529 [2 134 023 -2 667 529 ] (25) Der Flughafen Frankfurt-Hahn konnte außerdem Wachstum beim Frachtverkehr verzeichnen. Das Frachtaufkommen am Flughafen stieg zwischen 1998 und 2011 von ca. 16 000 Tonnen auf ca. 286 000 Tonnen in der Spitze und ging anschließend 2013 auf ca. 151 000 Tonnen zurück (vgl. Tabelle 2). Das Gesamtfrachtaufkommen einschließlich Spediteuren, das 2013 am Flughafen abgewickelt wurde, belief sich auf 447 000 Tonnen. Tabelle 2 Entwicklung des Frachtaufkommens am Flughafen Frankfurt-Hahn von 1998 bis 2013 Jahr Gesamtluftfrachtaufkommen in t Gesamtfrachtaufkommen einschl. Spediteuren in t 1998 16 020 134 920 1999 43 676 168 437 2000 75 547 191 001 2001 25 053 133 743 2002 23 736 138 131 2003 37 065 158 873 2004 66 097 191 117 2005 107 305 228 921 2006 123 165 266 174 2007 125 049 289 404 2008 179 375 338 490 2009 174 664 322 170 2010 228 547 466 429 2011 286 416 565 344 2012 207 520 503 995 2013 152 503 446 608 (26) Die folgenden Flughäfen liegen in der Nähe des Flughafens Frankfurt-Hahn: i) Flughafen Frankfurt/Main (Entfernung vom Flughafen Frankfurt-Hahn: ca. 115 km, Fahrtzeit mit dem Auto: ca. 1 Stunde 15 Minuten) ist ein internationaler Drehkreuz-Flughafen mit einer großen Vielfalt an Flugzielen im Kurz bis Langstreckenverkehr. Er wird vorrangig von Netzwerk-Carriern bedient, die Anschlussflüge anbieten, verfügt aber auch über Punkt-zu-Punkt- sowie Charterverkehr. Neben dem Passagierverkehr (2013 ca. 58 Mio.) wickelt der Flughafen Frankfurt/Main auch Luftfracht ab (2013 ca. 2 Mio. Tonnen). Abbildung 1 zeigt die Entwicklung des Verkehrs an den Flughäfen Frankfurt/Main und Frankfurt-Hahn im Zeitraum 2000-2012. ii) Flughafen Luxemburg (Entfernung vom Flughafen Frankfurt-Hahn: ca. 111 km, Fahrtzeit mit dem Auto: ca. 1 Stunde 30 Minuten) ist ein internationaler Flughafen mit Verbindungen zu vielen verschiedenen Zielflughäfen. Neben dem Fluggastaufkommen (ca. 2,2 Mio.) wickelte er 2013 auch 673 500 Tonnen Luftfracht ab. iii) Flughafen Zweibrücken (Entfernung vom Flughafen Frankfurt-Hahn: ca. 128 km, Fahrzeit mit dem Auto: ca. 1 Stunde 35 Minuten). iv) Flughafen Saarbrücken (Entfernung vom Flughafen Frankfurt-Hahn: ca. 128 km, Fahrzeit mit dem Auto: ca. 1 Stunde 35 Minuten). v) Flughafen Köln-Bonn (Entfernung vom Flughafen Frankfurt-Hahn: ca. 175 km, Fahrzeit mit dem Auto: ca. 1 Stunde 44 Minuten). Abbildung 1 Entwicklung des Fluggastaufkommens an den Flughäfen Frankfurt/Main und Frankfurt-Hahn von 2000 bis 2012 Fluggäste Frankfurt-Hahn pro Jahr Fluggäste Frankfurt-Main pro Jahr 0 % 1 % 2 % 3 % 4 % 5 % 6 % 7 % 8 % Year % 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 10 000 000 20 000 000 30 000 000 40 000 000 50 000 000 60 000 000 70 000 000 Verhältnis der Fluggäste von Frankfurt/Main zu Frankfurt-Hahn, 2000–2012, in Prozent 2.3.   ÜBERSICHT DER INVESTITIONEN SEITENS FFHG UND IHRER FINANZERGEBNISSE (27) Tabelle 3 bietet eine Übersicht der Investitionen seitens FFHG zwischen 2001 und 2012, die sich insgesamt auf ca. 216 Mio. EUR belaufen. Tabelle 3 Überblick über Investitionen von 2001 bis 2012 In 1 000 EUR 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Gesamt 2001-2012 Investitionen in Infrastruktur und Ausrüstung Anlagenzugänge inkl. Umbuchungen Grundstücke 3 174,00 6 488   2 994 4 284 3 086 8 613 593   […]       Terminal   2 519 3 310         251           Frachthalle     3 850   3 222                 Bürogebäude               2 428   […]       Sonstige Infrastrukturinvestitionen     10 194 1 152     13 275     […] […] […]   Vorfeldfläche 1 008,30 5 684     3 394   10 224 2 848   […] […]     Sonstige Infrastruktur 1 502,20 3 848 2 071 2 692 3 911 1 761 1 558 2 608 384 […] […] […]   Immaterielle Vermögenswerte (z. B. IT) 6,1 14,50 28 219 487 45 170 121 20 […] […] […] 7 108 Ausrüstung 8 208,89 1 097,09 12 308,42 1 814,00 2 294,54 20 232 7 550 3 823 359 […] […] […] 75 550 Gesamt 13 899 19 650 31 761 8 871 17 592 25 123 41 390 12 673 763 17 289 19 346 7 930 216 287 (28) Tabelle 4 bietet eine Übersicht der jährlichen Finanzergebnisse von FFHG zwischen 2001 und 2012. Tabelle 4 Jahresergebnisse der FFHG von 2001 bis 2012 In 1 000 EUR 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Gewinn-und Verlustrechnung Einnahmen 10 077,61 14 908,11 22 574,22 29 564,18 36 859,08 43 479,85 41 296,34 45 383,60 42 036,70 43 281,58 43 658,38 40 983,45 Sonstige Einnahmen (einschl. Ausgleich für Aufgaben mit hoheitlichem Bezug und Verkauf von Grundstücken) 7 771,31 5 514,63 3 686,87 3 039,35 3 618,93 6 097,29 5 436,58 4 858,16 11 540,36 14 554,55 9 313,99 21 390,92 Gesamteinnahmen 17 848,92 20 422,75 26 261,09 32 603,53 40 478,01 49 577,14 46 732,92 50 241,76 53 577,06 57 836,14 52 972,37 62 374,37 Materialkosten – 7 092,39 – 10 211,13 – 12 560,46 – 14 601,17 – 17 895,97 – 24 062,81 – 22 491,85 – 25 133,61 – 24 979,59 – 27 650,17 – 20 017,99 – 21 871,65 Personalkosten – 9 185,12 – 9 672,37 – 10 734,62 – 11 217,21 – 12 101,84 – 13 337,28 – 14 433,17 – 15 758,34 – 15 883,08 – 17 893,60 – 18 228,23 – 18 349,10 Sonstige Kosten (einschl. Marketing) – 5 692,81 – 11 434,31 – 10 521,27 – 11 454,36 – 14 058,15 – 12 885,28 – 9 897,46 – 9 630,21 – 7 796,81 – 8 029,40 – 6 760,92 – 6 643,00 EBITDA – 4 121,41 – 10 895,06 – 7 555,27 – 4 669,21 – 3 577,94 – 708,22 – 89,56 – 280,39 – 4 917,58 – 4 262,96 – 7 965,23 – 15 510,62 EBITDA (ohne sonstige Einnahmen) – 11 892,72 – 16 409,69 – 11 242,13 – 7 708,56 – 7 196,87 – 6 805,51 – 5 526,13 – 5 138,56 – 6 622,78 – 10 291,59 – 1 348,76 – 5 880,30 Abschreibung – 5 325,63 – 5 674,68 – 6 045,39 – 7 699,33 – 7 973,46 – 10 527,90 – 10 191,89 – 11 855,19 – 12 482,28 – 11 827,19 – 13 297,31 – 12 733,48 Finanzergebnisse (erhaltene Zinsen – gezahlte Zinsen) – 2 896,64 – 3 013,42 – 4 006,57 – 4 105,53 – 4 548,42 – 4 588,16 – 5 235,30 – 5 693,02 – 4 915,39 – 2 778,06 – 5 063,04 – 8 177,54 Außerordentl. Einnahmen und Kosten – 431,54 – 206,00 – 10,46 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 – 272,55 0,00 0,00 Steuern – 580,13 – 204,74 – 215,18 – 323,82 – 228,44 – 242,33 – 245,00 – 238,66 – 257,45 – 240,85 – 231,03 – 277,52 Deckung der Verluste durch Fraport durch Gewinnabführung und Verlustübernahme 13 355,35 19 993,90 17 832,87 16 797,89 16 328,26 16 066,61 15 761,75 18 067,26 5 621,37 0,00 0,00 0,00 Jahresergebnis (Gewinn/Verlust) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 – 7 114,17 – 10 855,69

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.