Europäische Union

Beschluss 2012/168/GASP des Rates vom 23. März 2012 zur Änderung des Beschlusses 2011/235/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran

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Quellenkennung: 32012D0168. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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24.3.2012    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 87/85 BESCHLUSS 2012/168/GASP DES RATES vom 23. März 2012 zur Änderung des Beschlusses 2011/235/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Rat hat am 12. April 2011 den Beschluss 2011/235/GASP (1) erlassen. (2) Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2011/235/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 13. April 2013 verlängert werden. (3) Ferner sollten angesichts der ernsten Menschenrechtslage in Iran weitere Personen in die im Anhang des Beschlusses 2011/235/GASP enthaltene Liste der Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden. (4) In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass im Einklang mit Erwägungsgrund 4 des Beschlusses 2011/235/GASP auch gegen Mitglieder des Korps der Iranischen Revolutionsgarden (IRGC), der Basij-Milizen und der Ansar-e Hezbollah restriktive Maßnahmen verhängt werden können. (5) Zudem sollten der Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von Ausrüstung oder Software, die in erster Linie dazu bestimmt ist, vom iranischen Regime bei der Überwachung und Abhörung des Internets und von Telefongesprächen in Mobilfunk- oder Festnetzen in Iran eingesetzt zu werden, untersagt werden. (6) Darüber hinaus sollte das Verbot, Ausrüstung, die zur internen Repression verwendet werden könnte, zu liefern, zu verkaufen oder weiterzugeben, in Anbetracht seiner Ziele in den Beschluss 2011/235/GASP aufgenommen werden. Gleichzeitig sollte der Beschluss 2010/413/GASP vom 26. Juli 2010 über restriktive Maßnahmen gegen Iran (2) so geändert werden, dass er dieses Verbot nicht mehr enthält. (7) Der Beschluss 2011/235/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Der Beschluss 2011/235/GASP wird wie folgt geändert: 1. Die folgenden Artikel werden eingefügt: "Artikel 2a Der Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von Ausrüstung oder Software, die in erster Linie dazu bestimmt ist, durch das iranische Regime oder in dessen Namen bei der Überwachung und Abhörung des Internets und von Telefongesprächen in Mobilfunk- oder Festnetzen in Iran eingesetzt zu werden, sowie die Unterstützung bei der Installation oder dem Betrieb solcher Ausrüstung oder Software oder ihrer Anpassung an den neuesten Stand sind untersagt. Die Union trifft die notwendigen Maßnahmen zur Festlegung der relevanten Güter, die von dieser Vorschrift erfasst werden. Artikel 2b (1)   Der Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von Ausrüstung, die für interne Repression verwendet werden könnte, nach Iran durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder vom Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aus oder durch Schiffe oder Luftfahrzeuge ihrer Flagge sind untersagt, unabhängig davon, ob diese Güter ihren Ursprung im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten haben oder nicht. (2)   Ebenfalls untersagt ist es, a) unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder sonstige Dienste im Zusammenhang mit den in Absatz 1 genannten Gütern oder der Bereitstellung, Herstellung, Instandhaltung und Verwendung dieser Güter für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Iran oder zur Verwendung in Iran zu erbringen; b) unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit den in Absatz 1 genannten Gütern, insbesondere Zuschüsse, Darlehen und Ausfuhrkreditversicherungen, für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr dieser Güter oder für damit zusammenhängende technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder sonstige Dienste für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Iran oder zur Verwendung in Iran zu gewähren;" 2. Der folgende Artikel wird eingefügt: "Artikel 4a Es ist untersagt, wissentlich oder absichtlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der in den Artikeln 2a und 2b genannten Maßnahmen bezweckt oder bewirkt wird." 3. Artikel 6 erhält folgende Fassung: "Artikel 6 (1)   Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. (2)   Dieser Beschluss gilt bis zum 13. April 2013. Er wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden." Artikel 2 Die im Anhang dieses Beschlusses aufgeführten Personen werden in die Liste im Anhang des Beschlusses 2011/235/GASP aufgenommen. Artikel 3 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 23. März 2012. Im Namen des Rates Die Präsidentin C. ASHTON (1)   ABl. L 100 vom 14.4.2011, S. 51. (2)   ABl. L 195 vom 27.7.2010, S. 39. ANHANG Liste der Personen nach Artikel 2   Name Identifizierungsinformationen Gründe Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste 1. ZARGHAMI Ezzatollah   Als Leiter von Islamic Republic of Iran Broadcasting (IRIB) ist er für sämtliche programmgestalterischen Entscheidungen verantwortlich. IRIB hat im August 2009 und Dezember 2011 erzwungene Geständnisse von Gefangenen und eine Reihe von Schauprozessen übertragen. Dies stellt einen klaren Verstoß gegen die völkerrechtlichen Bestimmungen über ein faires Verfahren und das Recht auf ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren dar. 23.3.2012 2. TAGHIPOUR Reza Geburtsort: Maragheh (Iran) Geburtsdatum: 1957 Minister für Information und Kommunikation. Als Informationsminister ist er einer der höchsten Beamten im Bereich der Zensur und der Kontrolle des Internets sowie aller Arten von Kommunikation (insbesondere Mobiltelefone). Bei der Vernehmung von politischen Gefangenen verwenden die Vernehmungsbeamten deren persönliche Daten, E-Mails und Kommunikationen. Seit der letzten Präsidentschaftswahl und während Straßenprotesten waren wiederholt Mobilfunknetze für Sprachverkehr und Textmitteilungen unterbrochen, Satellitenfernsehkanäle gestört und das Internet an verschiedenen Orten ausgesetzt oder zumindest verlangsamt. 23.3.2012 3. KAZEMI Toraj   Als Oberst der Polizei für Technologie und Kommunikation hat er unlängst eine Kampagne zur Anwerbung von Hackern für die Regierung angekündigt, um die Informationen im Internet besser kontrollieren und "schädliche" Websites stören zu können. 23.3.2012 4. LARIJANI Sadeq Geburtsort: Najaf (Irak) Geburtsdatum: 1960 oder August 1961 Leiter der Gerichtsbarkeit. Der Leiter der Gerichtsbarkeit muss jeder Bestrafung für qisas (Vergeltungsdelikte), hodoud (Verbrechen gegen Gott) und ta'zirat (Verbrechen gegen den Staat) zustimmen und diese anordnen. Dazu gehören Urteile, die die Todesstrafe, Auspeitschungen und Amputierungen bedeuten. Dabei hat er unter Verstoß gegen die völkerrechtlichen Normen zahlreiche Todesurteile persönlich angeordnet, u.a. durch Steinigung (derzeit gibt es Steinigungsurteile gegen 16 Menschen), Hinrichtungen durch Hängen, Hinrichtung von Jugendlichen sowie öffentliche Hinrichtungen, bei denen z.B. Gefangene vor Tausenden von Schaulustigen an Brücken aufgehängt wurden. Er hat außerdem körperlichen Strafen wie Amputierungen und Verätzung der Augen von Verurteilten durch Säure stattgegeben. Seit Sadeq Larijani im Amt ist, haben willkürliche Festnahmen von politischen Dissidenten, Menschenrechtsverteidigern und Angehörigen von Minderheiten deutlich zugenommen. Auch die Zahl der Hinrichtungen ist seit 2009 stark gestiegen. Sadeq Larijani trägt ferner die Verantwortung für systematische Verletzungen des Rechts auf ein faires Verfahren im iranischen Justizwesen. 23.3.2012 5. MIRHEJAZI Ali   Stellvertretender Leiter des Amtes des Obersten Führers und Leiter der Sicherheit. Als Mitglied des inneren Kreises des Obersten Führers ist er zuständig für die seit 2009 durchgeführte Unterdrückung von Protesten. 23.3.2012 6. SAEEDI Ali   Vertreter des Obersten Führers bei den Pasdaran seit 1995 – nach einer umfassenden Militär-Karriere, insbesondere im Geheimdienst der Pasdaran. In dieser offiziellen Funktion ist er ein unverzichtbares Bindeglied zwischen den aus dem Amt des Obersten Führers stammenden Befehlen und dem Unterdrückungsapparat der Pasdaran. 23.3.2012 7. RAMIN Mohammad-Ali Geburtsort: Dezful (Iran) Geburtsdatum: 1954 Hauptverantwortlich für die Zensur als Vizeminister mit Zuständigkeit für die Presse bis Dezember 2010; er war unmittelbar verantwortlich für die Schließung zahlreicher reformorientierter Presseorgane (Etemad, Etemad-e Melli, Shargh usw.), für die Schließung der unabhängigen Pressegewerkschaft und für die Einschüchterung oder Inhaftierung von Journalisten. 23.3.2012 8. MORTAZAVI Seyyed Solat Geburtsort: Meibod (Iran) Geburtsdatum: 1967 Stellvertretender Innenminister, zuständig für politische Angelegenheiten. Verantwortlich für die Anordnung der Unterdrückung von Personen, die für die Verteidigung ihrer legitimen Rechte, einschließlich des Rechts auf freie Meinungsäußerung, eingetreten sind. 23.3.2012 9. REZVANI Gholomani   Stellvertretender Gouverneur von Rasht. Verantwortlich für schwere Verletzungen des Rechts auf ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren. 23.3.2012 10. SHARIFI Malek Ajdar   Leiter der Gerichtsbarkeit in Ost-Aserbaidschan. Verantwortlich für schwere Verletzungen des Rechts auf ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren. 23.3.2012 11. ELAHI Mousa Khalil   Staatsanwalt von Tabriz. Verantwortlich für die Anordnung schwerer Verletzungen der Menschenrechte, z.B. des Rechts auf ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren. 23.3.2012 12. FARHRADI Ali   Staatsanwalt von Karaj. Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, z.B. die Beantragung der Todesstrafe gegen einen Jugendlichen. 23.3.2012 13. REZVANMANESH Ali   Staatsanwalt. Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, z.B. die Beantragung der Todesstrafe gegen einen Jugendlichen. 23.3.2012 14. RAMEZANI Gholamhosein   Befehlshaber des Geheimdienstes des Korps der Islamischen Revolutionsgarden (IRGC). Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen gegen Menschen, die für die Verteidigung ihrer legitimen Rechte, einschließlich des Rechts auf freie Meinungsäußerung, eingetreten sind. Leitet die für die Festnahme und Folter von Bloggern und Journalisten verantwortliche Abteilung. 23.3.2012 15. SADEGHI Mohamed   Oberst und Stellvertreter des technischen und cybertechnischen Geheimdienstes der IRGC. Verantwortlich für die Festnahme und Folter von Bloggern und Journalisten. 23.3.2012 16. JAFARI Reza   Leiter der Sonderstaatsanwaltschaft für Cyberkriminalität. Zuständig für Festnahme, Gewahrsam und Verfolgung von Bloggern und Journalisten. 23.3.2012 17. RESHTE-AHMADI Bahram   Stellvertretender Staatsanwalt in Teheran. Leitet die Staatsanwaltschaft von Evin. Verantwortlich für die Versagung von Rechten, einschließlich Besuchsrechten und anderer Rechte von Gefangenen, gegenüber Menschenrechtsverteidigern und politischen Gefangenen. 23.3.2012

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.