Europäische Union

Beschluss 2012/423/GASP des Rates vom 23. Juli 2012 zur Unterstützung der Nichtverbreitung ballistischer Flugkörper im Rahmen der Umsetzung der Strategie der Europäischen Union gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und der Umsetzung des Gemeinsamen Standpunkts 2003/805/GASP des Rates

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32012D0423. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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rper in gezielt ausgewählten Ländern Unterstützungsmissionen vor Ort (field missions) durchführen. Zu den möglichen Zielländern könnten unter anderem Malaysia, die Vereinigten Arabischen Emirate, China, Algerien, Südafrika, Indien, Brasilien, Thailand und Mexiko zählen. Die endgültige Liste der Länder wird in enger Abstimmung mit dem EAD festgelegt, ebenso wie die Möglichkeit gemeinsamer Demarchen im Rahmen der Outreach-Maßnahmen des nach der VN-Resolution 1540 eingesetzten Ausschusses. 2.2.3.   Angestrebte Projektergebnisse — Unterstützung der Nichtverbreitung von Trägerraketen, — Unterstützung multilateraler Anstrengungen zur Eindämmung der Verbreitung von Trägerraketen, einschließlich des HCoC, — Förderung der Debatte über neue Initiativen zur Eindämmung der Verbreitung von Trägerraketen, — Sensibilisierung für die Problematik des Transfers von Technologien mit doppeltem Verwendungszweck und des Wissenstransfers, um entsprechenden Transfers in Bezug auf ballistische Flugkörper durch Veranstaltungen zur Sensibilisierung entgegenzuwirken. 2.2.4.   Begünstigte des Projekts Nutznießer der Impulspapiere werden die Union und die Mitgliedstaaten sein; über die weitere Verteilung dieser Papiere befindet der Hohe Vertreter in enger Abstimmung mit den Mitgliedstaaten im Rahmen der zuständigen Arbeitsgruppe des Rates. Die endgültige Entscheidung stützt sich auf Vorschläge der für die Durchführung zuständigen Stelle nach Artikel 2 Absatz 2 des Beschlusses. Die Sensibilisierungsveranstaltungen werden Gelegenheit zur Kontaktaufnahme mit der weiter gefassten Gemeinschaft der Raumfahrt- und Raketenexperten bieten, indem Veranstaltungen für Vertreter aus Wirtschaft und Forschung und einen darüber hinausgehenden Teilnehmerkreis durchgeführt werden. Bei den gezielten Expertenmissionen werden die wichtigsten Nichtunterzeichnerstaaten beziehungsweise regionale Akteure, die beim Technologietransfer und bei Weltraumaktivitäten eine wichtige Rolle spielen, im Mittelpunkt stehen. 2.3.   Projekt 3: Durchführung von Outreach-Veranstaltungen zum HCoC und zur Nichtverbreitung ballistischer Flugkörper 2.3.1.   Projektziel Durch das Projekt soll sowohl für die Nichtverbreitung von Trägerraketen und für den HCoC sensibilisiert werden, indem mehrere Veranstaltungen durchgeführt werden, die der Kontaktaufnahme mit Nichtunterzeichnerstaaten dienen sollen. Die entsprechenden Veranstaltungen werden in Wien, Genf und New York durchgeführt, um am Rande einschlägiger Veranstaltungen Kontakt zu den VN-Delegationen herstellen zu können. 2.3.2.   Projektbeschreibung Das Projekt umfasst folgende zwei Arten von Maßnahmen: a) Finanzierung von sechs Outreach-Veranstaltungen sowohl zur Förderung der Anwendung des HCoC als auch zur Förderung der Nichtverbreitung ballistischer Flugkörper; diese Veranstaltungen werden in den folgenden drei Städten durchgeführt: — in New York am Rande der Tagung des Ersten Ausschusses der VN-Generalversammlung oder am Rande der Tagungen des Vorbereitungsausschusses der Konferenz der Vertragsparteien des Nichtverbreitungsvertrags, — in Genf am Rande der Abrüstungskonferenz, — in Wien am Rande der Tagungen des HCoC, des Ausschusses für die friedliche Nutzung des Weltraums oder am Rande anderer relevanter Veranstaltungen der VN in Wien. Diese Veranstaltungen können verschiedene Formen annehmen: — Seminare mit bis zu 80 Teilnehmern von den VN-Missionen in New York, Genf und Wien, die um eine ausgewählte Gruppe von Rednern und Beamten der Europäischen Union herum organisiert sind, — Mittagessen oder Abendessen mit einem vorher genau festgelegten Teilnehmerkreis, die dazu dienen sollen, Kontakte zwischen ranghohen Beamten aus ausgewählten Ländern und einem hochrangigen Vertreter der EU und Experten herzustellen. Hierfür legt die für die Durchführung zuständige Stelle dem Hohen Vertreter für jede Veranstaltung eine Liste von Ländern vor, von denen einige zu den Nichtunterzeichnerstaaten zählen. Hierdurch wird es möglich sein, hochrangige Vertreter einzuladen, die mit Nichtverbreitungsfragen befasst sind. b) Finanzierung von drei regionalen Outreach-Seminaren, die in Lateinamerika (z. B. in Chile, Mexiko, Argentinien oder Brasilien), im Nahen und Mittleren Osten (z. B. in einem der Golfstaaten, den Vereinigten Arabischen Emiraten oder Jordanien) und in Asien (z. B. in Singapur oder Vietnam) durchgeführt werden. Die Wahl des Veranstaltungsortes erfolgt in Abstimmung mit dem Hohen Vertreter und in enger Abstimmung mit den Mitgliedstaaten im Rahmen der zuständigen Arbeitsgruppe des Rates. Die Seminare werden die neuesten Entwicklungen bei der Verbreitung von Trägerraketen zum Thema haben und den Schwerpunkt auf regionale Fragen legen; außerdem wird der HCoC behandelt und es wird darüber informiert, was es konkret bedeutet, Unterzeichnerstaat zu sein. 2.3.3.   Angestrebte Projektergebnisse — Sensibilisierung für die neuesten Entwicklungen im Bereich der Verbreitung von Trägerraketen und insbesondere Sensibilisierung für den Haager Verhaltenskodex gegen die Verbreitung ballistischer Flugkörper (HCoC) insbesondere bei Nichtunterzeichnerstaaten, sowie Förderung der Diskussionen über weitere Anstrengungen zur Bekämpfung der Verbreitung von Trägerraketen, — Förderung der Debatte innerhalb und außerhalb der Union über weitere Initiativen, — verstärkte Sensibilisierung für die Bedeutung der Verbreitung von Trägerraketen als strategisches Problem. 2.3.4.   Begünstigte des Projekts Im Mittelpunkt dieser Veranstaltungen werden Nichtunterzeichnerstaaten stehen, auch wenn Unterzeichnerstaaten aus strategischen Gründen in einige Veranstaltungen einbezogen werden können. Bei den Teilnehmern sollte es sich vorrangig um Regierungsexperten und hochrangige Beamte handeln. Die endgültige Auswahl der begünstigten Staaten erfolgt in Abstimmung zwischen der für die Durchführung zuständigen Stelle und dem Hohen Vertreter und in enger Abstimmung mit den Mitgliedstaaten im Rahmen der zuständigen Arbeitsgruppe des Rates. Die endgültige Entscheidung stützt sich auf Vorschläge der für die Durchführung zuständigen Stelle nach Artikel 2 Absatz 2 des Beschlusses. 3.   LAUFZEIT Die Dauer der Durchführung der Projekte wird auf insgesamt 24 Monate veranschlagt. 4.   FÜR DIE PROJEKTDURCHFÜHRUNG ZUSTÄNDIGE STELLE Die FRS wird mit der technischen Durchführung der Projekte betraut. Die für die Durchführung zuständige Stelle erstellt a) Vierteljahresberichte über die Durchführung der Projekte; b) einen Abschlussbericht spätestens einen Monat nach Ende der Durchführung der Projekte. Die Berichte werden dem Hohen Vertreter übermittelt. Die FRS wird die Erkennbarkeit des Beitrags der Union entsprechend seinem Umfang gewährleisten. 5.   DRITT-TEILNEHMER Die Projekte werden ausschließlich aus diesem Beschluss finanziert. Experten aus den Unterzeichner- oder Nichtunterzeichnerstaaten des Kodex können als Dritt-Teilnehmer in Betracht kommen. Sie arbeiten im Einklang mit den Standardvorschriften der FRS.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.