Europäische Union

Beschluss (EU) 2019/1144 der Kommission vom 17. Dezember 2018 über die staatliche Beihilfe SA.36086 (2016/C) (ehemals 2016/NN) Rumäniens zugunsten der Oltchim SA (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2018) 8592) (Text von Bedeutung für den EWR.)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32019D1144. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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orie von Gläubigern angenommen, wenn er in dieser Kategorie mit der absoluten Mehrheit des Werts der zu dieser Kategorie gehörenden Forderungen angenommen wird. c) Jede Forderung ist mit einem Stimmrecht verbunden, das der Inhaber für die Forderungskategorie ausübt, zu der die entsprechende Forderung gehört. d) Jede benachteiligte Kategorie von Gläubigern, die den Plan ablehnt, wird im Rahmen des Plans fair und gerecht behandelt. (43) Gemäß der Definition in Artikel 3 Absatz 21 des Insolvenzgesetzes bezeichnet der Begriff „benachteiligte Kategorie“ eine Forderungskategorie, für die der Umstrukturierungsplan mindestens eine der folgenden Änderungen vorsieht: a) Kürzung des Forderungsbetrags; b) Reduzierung der Sicherheiten oder sonstigen zusätzlichen Verpflichtungen, etwa die Stundung der Zahlungen zum Nachteil des Gläubigers; c) der unter Zugrundelegung des Referenzzinssatzes der rumänischen Nationalbank aktualisierte Wert ist, sofern im Vertrag für die entsprechende Forderung oder in besonderen Gesetzen nichts anderes festgelegt ist, niedriger als der in der konsolidierten Liste der Forderungen ausgewiesene Wert. (44) Nach Inkrafttreten der Entscheidung, mit der der Plan bestätigt wird, wird die Tätigkeit des Schuldners entsprechend umstrukturiert, wobei die Forderungen und Rechte der Gläubiger und der anderen betroffenen Parteien gemäß dem Plan geändert werden. Wird kein Plan bestätigt, ordnet der Syndikusrichter die sofortige Einleitung des Insolvenzverfahrens an. (45) Das Insolvenzverfahren bedeutet die Liquidation des Vermögens des Schuldners zur Deckung von Verbindlichkeiten, gefolgt von der Streichung des Schuldners aus dem Register. (46) Nach Artikel 107 des Insolvenzgesetzes wird ein Insolvenzverfahren eingeleitet, wenn der Schuldner a) selbst Insolvenz beantragt, indem er dem Syndikusrichter eine Erklärung über den direkten Eintritt in die Insolvenz vorlegt, oder b) wenn er ursprünglich zwar seine Absicht zur Umstrukturierung erklärt hat, aber keinen Umstrukturierungsplan vorgeschlagen hat oder der vorgeschlagene Plan nicht angenommen oder bestätigt wurde. (47) Während des Insolvenzverfahrens gibt zwei Kategorien von Vermögenswerten, die zum Verkauf stehen (verpfändete/gesicherte Vermögenswerte und nicht verpfändete/ungesicherte Vermögenswerte), und somit zwei Möglichkeiten, den Verkaufserlös unter den Gläubigern aufzuteilen (Artikel 121 für verpfändete Vermögenswerte und Artikel 123 für nicht verpfändete Vermögenswerte und für etwaige verbleibende Überschüsse aus dem Verkauf verpfändeter Vermögenswerte). Die Liquidation beginnt unmittelbar nachdem der Liquidator die Bestandsaufnahme der Vermögenswerte aus dem Nachlass des Schuldners abgeschlossen hat. Die Vermögenswerte können zusammen — als operative Gruppe — oder einzeln veräußert werden. Je nach Sachverhalt und nach Möglichkeit werden die Vermögenswerte des Schuldners sowohl einzeln als auch als funktionale Gruppe bewertet. (48) Gemäß Artikel 121 des Insolvenzgesetzes gilt für die Verteilung der aus dem Verkauf der verpfändeten Vermögenswerte des Schuldners erzielten Mittel folgende Rangfolge: 1) Steuern, Stempelabgaben und sonstige Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Verkauf solcher Vermögenswerte, einschließlich der Kosten für die Erhaltung und Verwaltung dieser Vermögenswerte sowie der Vergütung von Liquidatoren, und 2) Forderungen des gesicherten Gläubigers. (49) Reicht der aus dem Verkauf verpfändeter Vermögenswerte erzielte Erlös für die vollständige Zahlung an die gesicherten Gläubiger nicht aus, so haben die gesicherten Gläubiger ungesicherten Anspruch auf die Differenz. Wenn sich nach der Zahlung der Beträge an die gesicherten Gläubiger ein Überschuss ergibt, wird dieser unter den ungesicherten Gläubigern aufgeteilt. (50) Gemäß Artikel 123 des Insolvenzgesetzes werden die Forderungen wie folgt beglichen: 1) Steuern, Stempelabgaben und sonstige Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Verfahren, 2) Lohn- und Gehaltsforderungen, 3) von Kreditinstituten nach Eröffnung des Verfahrens vergebene Kredite sowie Forderungen, die sich aus der Aufrechterhaltung der Tätigkeit des Schuldners nach Eröffnung des Verfahrens ergeben (kurzfristige Verbindlichkeiten), 4) finanzielle Forderungen, 5-7) sonstige Forderungen (wie Kinderzulagen, Familienzulagen, Bankdarlehen), 8) sonstige ungesicherte Forderungen. 2.2.4.2.   Vorbereitung und Billigung des Umstrukturierungsplans (51) Durch Beschluss der Gläubigerversammlung vom 15. April 2013 wurden Rominsolv S.p.r.l. und B.D.O. — Business Restructuring S.p.r.l. (im Folgenden „R/BDO“) zu den offiziellen Insolvenzverwaltern von Oltchim (im Folgenden „Konsortium“) ernannt. Diese Ernennung wurde am 13. Mai 2013 vom Gericht bestätigt. (52) In der Gerichtsverhandlung vom 19. Juni 2013 bekundete Oltchim seine Absicht, eine gerichtliche Umstrukturierung einzuleiten und die Forderungen im Wege eines Umstrukturierungsplans zu begleichen. Dieser Antrag stützte sich auf einen vom Konsortium erstellten „Bericht über die Ursachen der Insolvenz“ gemäß Artikel 59 Absätze 1 bis 3 des Insolvenzgesetzes. In diesem Bericht heißt es, dass eine reale Möglichkeit bestehe, die Tätigkeit des Schuldners auf der Grundlage eines Umstrukturierungsplans, den das Unternehmen vorzubereiten und dem Gericht vorzulegen beabsichtigte, unter gerichtlicher Aufsicht wirksam umzustrukturieren. (53) Am 3. Juni 2013 beauftragten die gerichtlich bestellten Insolvenzverwalter Winterhill S.r.l. mit der Bewertung des Markt- und Liquidationswerts der Vermögenswerte von Oltchim (im Folgenden „Winterhill-Bericht“), was ein notwendiger Schritt bei der Aufstellung des Zahlungsplans war. (54) Winterhill S.r.l. ermittelte den Marktwert der Vermögenswerte von Oltchim und deren Liquidationswert in Übereinstimmung mit den internationalen Bewertungsstandards wie folgt: a) Marktwert: „Der Betrag, für welchen ein Beleihungsobjekt am Bewertungsstichtag zwischen einem verkaufsbereiten Veräußerer und einem kaufbereiten Erwerber, nach angemessenem Vermarktungszeitraum, in einer Transaktion im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verkauft werden könnte, wobei jede Partei mit Sachkenntnis, Umsicht und ohne Zwang handelt“; b) Liquidationswert (oder Zwangsverkaufswert): „Der Betrag, der angemessenerweise aus dem Verkauf eines Beleihungsobjekts in einem kürzeren Zeitraum als dem Vermarktungszeitraum, der erforderlich ist, um die in der Marktwertdefinition festgelegten Bedingungen zu erfüllen, erzielt werden kann“. (55) Im Winterhill-Bericht wurden die unterschiedlichen Klassen (34) der Vermögenswerte von Oltchim anhand verschiedener Bewertungsmethoden bewertet (Marktvergleichsmethode oder Nettowiederbeschaffungskostenmethode). (56) Im Hinblick auf die Bewertung der Sachanlagen (Anlagen, Geräte und Maschinen) wurde im Winterhill-Bericht eine Schätzung des sogenannten In-situ- und Ex-situ-Marktwerts vorgenommen. Dem Bericht zufolge wird mit dem Begriff „In-situ-Marktwert“ zum Ausdruck gebracht, dass die Anlage für die weitere Nutzung am Betriebsstandort voll funktionsfähig ist. Dieser Wert berücksichtigt elektrischen und mechanischen Installationskosten, die bei solchen Anlagen erheblich sind. Der Begriff „In-situ-Marktwert“ impliziert, dass die Anlage nicht in Betrieb ist und dass einzelne Vermögenswerte im Zusammenhang mit ihrer Beseitigung auf Kosten des Käufers bewertet werden. Im Falle von Oltchim wurde davon ausgegangen, dass die elektrischen und mechanischen Geräte keinen signifikanten Wert haben und sich je nach Komplexität sogar negativ auf den Wert eines Vermögenswerts auswirken. Der Liquidationswert der Sachanlagen wurde im Winterhill-Bericht als Ex-situ-Marktwert abzüglich der geschätzten Kosten für die Demontage und Entfernung vom Betriebsgelände definiert. Dieser Wert beinhaltete eine Schätzung der Kosten für die Reinigung und Aufbereitung der zum Verkauf stehenden Vermögenswerte, die im Falle von Oltchim aufgrund der Verschmutzung und Gefährlichkeit vieler in den Anlagen verwendeter Materialien erheblich sein dürften. Darüber hinaus berücksichtigt der Wert auch Marketingaufwendungen, Vertriebskosten, Verkäufergebühren und Kosten für das beteiligte Personal. (57) Am 20. Juli 2013 schloss Winterhill S.r.l. die Bewertung ab. Im Winterhill-Bericht wurde der Marktwert von Oltchim auf 293,7 Mio. EUR (rund 1 270 Mio. RON) und der Liquidationswert auf 141 Mio. EUR (636 Mio. RON) geschätzt, wovon 108 Mio. EUR (491 Mio. RON) auf gesicherte Vermögenswerte und rund 32 Mio. EUR (145 Mio. RON) auf ungesicherte Vermögenswerte entfielen (35). (58) Der Winterhill-Bericht wurde der Gläubigerversammlung am 2. Dezember 2013 vorgelegt und am 4. Dezember 2013 angenommen. Zunächst stellte die AAAS die im Winterhill-Bericht enthaltene Bewertung infrage und reichte eine Beschwerde gegen die Entscheidung der Gläubigerversammlung, den Bericht zu genehmigen, ein. In der Folge billigte das Gericht eine erneute Prüfung des Bewertungsberichts und wies schließlich die Beschwerde der AAAS zurück, wobei es darauf hinwies, dass die AAAS ihre Abstimmung über den Plan nicht an das Ergebnis einer erneuten Prüfung dieses Berichts geknüpft hatte (36). (59) Auf der Grundlage des Winterhill-Berichts arbeiteten die gerichtlich bestellten Insolvenzverwalter im Juli 2013 den Umstrukturierungsplan für Oltchim aus. Hauptzweck des Plans war es, einen neuen Investor zu finden, der die Vermögenswerte bzw. die Geschäfte von Oltchim übernimmt. Der Verkauf kann in Form einer der drei vorgeschlagenen Optionen erfolgen: 1. Option — Gründung eines neuen Unternehmens (Oltchim SPV) und Übertragung aller tragfähiger Vermögenswerte von Oltchim SA auf Oltchim SPV; Verkauf der Anteile der Oltchim SPV: (60) Oltchim SPV sollte ein schuldenfreies Unternehmen sein. Oltchim SPV würde als laufendes Unternehmen den funktionalen Teil der Oltchim SA übernehmen (37). Oltchim SPV ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Oltchim SA und soll in ein bis drei Jahren an einen Investor veräußert werden. Der Verkaufspreis der Anteile der Oltchim SPV wurde auf 306 Mio. EUR geschätzt, und der Ausgangspreis soll diesen Wert nicht unterschreiten. Bei der Schätzung dieses Preises wurde der im Winterhill-Bericht festgestellte Marktwert von 293,7 Mio. EUR zugrunde gelegt (38). (61) Da ein Teil der auf die Oltchim SPV übertragenen Vermögenswerte zugunsten einiger Gläubiger der Oltchim SA hypothekarisch belastet waren, würde der Gegenstand ihrer Sicherheit durch die von der Oltchim SPV ausgegebenen Aktien im Verhältnis zu den Beträgen ihrer Sicherheit ersetzt. Die gesicherten Gläubiger wären somit berechtigt, innerhalb von zehn Tagen nach Bestätigung des Umstrukturierungsplans durch den Syndikusrichter die bestehenden Sicherheiten für die Vermögenswerte nach der vollständigen Zahlung des Preises der Aktien der Oltchim SPV zu stornieren. (62) Die Zahlungen an die Gläubiger von Oltchim wären entsprechend den im Zahlungsplan angegebenen Beträgen zu tätigen (siehe Tabelle 3). 2. Option — Umwandlung der Forderungen in Eigenkapitalbeteiligungen: (63) Die Gläubiger von Oltchim könnten ihre Forderungen anteilig und in Übereinstimmung mit den im Zahlungsplan angegebenen Beträgen (siehe Tabelle 3) in Eigenkapitalbeteiligungen (Anteile an der Oltchim SA) umwandeln; oder 3. Option — Umwandlung der Verbindlichkeiten in Vermögenswerte (64) Ein Teil der Verbindlichkeiten gegenüber dem Staat würde durch die unentgeltliche Übertragung von Vermögenswerten der Oltchim SA, d. h. von Grundstücken und Gebäuden, beglichen. (65) Der Plan sah zwei Szenarien für die Fortsetzung der Geschäftstätigkeit von Oltchim vor: a) Szenario A: Oltchim setzt seine Geschäftstätigkeit fort, indem die Anlage für Oxo-Alkohole wieder in Betrieb genommen wird, wofür keine externen Finanzierungsquellen benötigt werden; b) Szenario B: Das Geschäft von Oltchim wird durch die Wiederinbetriebnahme der Phthalsäureanhydrid-DOF-Anlage unter Nutzung externer Finanzierungsquellen gestärkt. (66) Im Plan ist der Durchführungszeitraum festgelegt, nämlich drei Jahre nach Bestätigung des Plans durch den Richter. Während dieses Zeitraums muss der Spezialverwalter die Verwaltung von Oltchim unter Aufsicht des gerichtlich bestellten Insolvenzverwalters sicherstellen. (67) Nachdem sämtliche Beschwerden beigelegt waren, legte der gerichtlich bestellte Insolvenzverwalter dem Gericht am 9. Januar 2015 die endgültige Liste der Gläubiger von Oltchim vor, aus der der Betrag, die Priorität und der Status (gesichert oder ungesichert) der einzelnen Forderungen ersichtlich werden. Die Liste umfasste fünf Kategorien von Gläubigern: 1) gesicherte Gläubiger, 2) Gläubiger mit Lohn- und Gehaltsforderungen, 3) Gläubiger mit finanziellen Forderungen, 4) ungesicherte Gläubiger gemäß Artikel 96 des Insolvenzgesetzes (sogenannte „wesentliche Lieferanten“) und 5) andere ungesicherte Gläubiger, wie in Tabelle 1 dargestellt: Tabelle 1 Liste der in der Forderungstabelle angegebenen Gläubiger Gläubigerkategorien Gesamtschuld (RON) Gesamtschuld (EUR) (*1) Prozentualer Anteil der Kategorie von Verbindlichkeiten (in %) 1) Gesicherte Gläubiger 890 222 871 195 849 032   ALPHA Bank Romania 3 066 386 674 605 0,34 Areleco Power SRL 15 000 000 3 300 000 1,68 AAAS  (*2) 9 445 548 2 078 021 1,06 Erste Group Bank AG 229 058 167 50 392 797 25,73 Banca Transilvania SA 159 957 116 35 190 566 17,97 Bancpost SA 2 494 327 548 752 0,28 Bulrom Gas Impex SRL 23 776 278 5 230 781 2,67 Calvi Trade Limited 23 724 237 5 219 332 2,66 CEC Bank 56 321 014 12 390 623 6,33 Chemimpex Ltd 26 012 5 723 0,003 DGFP Craiova 5 709 799 1 256 156 0,64 Electrica Furnizare SA 26 832 832 5 903 223 3,01 Electrica S.A. 200 951 974 44 209 434 22,57 Garanti Bank SA 1 382 676 304 189 0,16 Honeywell Romania Srl 7 056 360 1 552 399 0,79 ING Bank N.V. 183 157 40 295 0,02 MFC Commodities GmbH 13 155 900 2 894 298 1,48 OMV Petrom S.A. 55 519 911 12 214 380 6,24 Polchem Société anonyme 23 714 748 5 217 245 2,66 Nationales Salzunternehmen und Bergbauunternehmen Râmnicu Vâlcea 15 750 820 3 465 180 1,77 Unicredit Tiriac Bank SA 17 095 609 3 761 034 1,92 2) Gläubiger mit Lohn- und Gehaltsforderungen 9 704 264 2 134 938   3) Gläubiger mit finanziellen Forderungen 1 274 807 584 280 457 668   AAAS 1 191 856 674 262 208 468 93,49 Verwaltungsbehörde des Umweltfonds 59 205 056 13 025 112 4,64 Nationale Wasserbehörde Rumäniens 872 967 192 053 0,07 DGFP Craiova 19 732 303 4 341 107 1,55 Rumänische Energieregelungsbehörde 18 484 4 066 0,001 Rathaus Bradu 1 000 653 220 144 0,08 Rathaus Râmnicu Vâlcea 2 118 976 466 175 0,17 Rathaus Băbeni 2 471 544 0,0002 4) Ungesicherte Gläubiger nach Artikel 96 des Insolvenzgesetzes 150 384 370 33 084 561   CET Govora 136 899 919 30 117 982 91,03 Nationale Wasserbehörde Rumäniens 13 484 451 2 966 579 8,97 5) Sonstige ungesicherte Gläubiger, zum Beispiel: 1 129 340 017 248 454 804   Electrica S.A. 457 583 381 100 668 344 40,52 Electrica Furnizare S.A. 29 700 994 6 534 219 2,63 Erste Group Bank 116 868 626 25 711 098 10,35 ING Bank N.V. 13 431 574 2 954 946 1,19 CFR Marfă 115 293 055 25 364 472 10,21 Nationales Salzunternehmen und Bergbauunternehmen Râmnicu Vâlcea 15 076 968 3 316 933 1,34 MFC Commodities GmbH 149 703 788 32 934 833 13,26 Kronos Worldwide Limited 51 660 368 11 365 281 4,57 Gesamt 3 454 458 105 759 980 783   (68) Die ausstehenden Schulden von Oltchim gegenüber dem Staat und staatlichen Unternehmen beliefen sich auf etwa 519 Mio. EUR, davon rund 264 Mio. EUR gegenüber der AAAS, rund 232 Mio. EUR gegenüber verschiedenen staatlichen Unternehmen (davon wiederum rund 145 Mio. EUR gegenüber Electrica), rund 19 Mio. EUR gegenüber nationalen und regionalen Stellen (z. B. rund 13 Mio. EUR gegenüber der Verwaltungsbehörde des Umweltfonds) und rund 12 Mio. EUR gegenüber der staatlichen CEC Bank. Tabelle 2 Öffentliche Gläubiger von Oltchim Gläubiger Gesamtschuld (RON) Gesamtschuld (EUR) Prozentualer Anteil an der Gesamtschuld (in %) Gläubiger mit finanziellen Forderungen AAAS 1 201 301 222 264 286 269 34,77 DGFP Craiova 25 442 102 5 597 262 0,73 Verwaltungsbehörde des Umweltfonds 59 205 056 13 025 112 1,71 Nationale Wasserbehörde Rumäniens 14 357 418 3 158 632 0,41 Rumänische Energieregelungsbehörde 18 484 4 066 0,00054 Rathaus Bradu 1 000 653 220 144 0,028 Rathaus Râmnicu Vâlcea 2 118 976 466 175 0,06 Rathaus Băbeni 2 471 544 0,00007 Staatliche Unternehmen, zum Beispiel CEC Bank 56 321 014 12 390 623 1,63 Nationales Salzunternehmen 30 827 788 6 782 113 0,89 CET Govora 136 899 919 30 117 982 3,96 Electrica SA 658 535 355 144 877 778 19,06 Electrica Furnizare 56 533 826 12 437 442 1,63 CFR Marfă 115 293 055 25 364 472 3,33 Insgesamt 2 357 857 339 518 728 615 68,25 (69) Die folgenden Gläubiger hielten die größten Forderungen an Oltchim: Die AAAS (rund 35 % der Gesamtschuld), Electrica (19 % der Gesamtschuld), Erste Group Bank AG (10 % der Gesamtschuld), MFC Rohstoffe GmbH (4,71 % der Gesamtschuld), Banca Transilvania S.A. (4,63 % der Gesamtschuld), CET Govora (3,96 % der Gesamtschuld), CFR Marfă (3,34 % der Gesamtschuld) und CEC Bank (1,63 % der Gesamtschuld). (70) Am 4. Februar 2015 übermittelte der gerichtlich bestellte Insolvenzverwalter dem Gericht den Umstrukturierungsplan zusammen mit der Gläubigerliste. Auf der Gläubigerversammlung vom 9. März 2015 wurde der Plan gemäß Artikel 101 des Insolvenzgesetzes erörtert und angenommen. (71) Insbesondere sieht der angenommene Plan Folgendes vor: a) Der Erlös aus der Veräußerung der Oltchim SPV (im Plan auf 306 Mio. EUR geschätzt) wird vorrangig für die Zahlung verschiedener Verwaltungsausgaben im Zusammenhang mit der Übertragung von Vermögenswerten der Oltchim SA auf die Oltchim SPV, der Gebühren des gerichtlich bestellten Insolvenzverwalters und der Einkommenssteuern sowie zur Begleichung der laufenden Schulden der Oltchim SA, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, verwendet (39). b) Nach Tätigung der Zahlungen gemäß Buchstabe a) wird der Restbetrag (der Nettobetrag), d. h. rund 212 Mio. EUR von 231 Mio. EUR, zur teilweisen Begleichung früherer Schulden der Oltchim SA in Übereinstimmung mit dem angenommenen Zahlungsplan verwendet (siehe Tabelle 3): Tabelle 3 Zahlungsplan Gläubigerkategorien Gesamtschuld (EUR) Verteilte Beträge (EUR) Anteil in % Min. Max. Min. Max. 1) Gesicherte Gläubiger 195 849 032 143 509 496 156 394 852 73 80 ALPHA Bank Romania SA 674 605 494 321 538 705 Arelco Power SRL 3 300 000 2 418 097 2 635 211 AAAS 2 078 021 1 522 522 1 659 225 Erste Group Bank AG 50 392 797 36 925 654 40 241 112 Banca Transilvania SA 35 190 566 25 786 119 28 101 387 Bancpost SA 548 752 402 102 438 205 Bulrom Gas Impex SRL 5 230 781 3 832 889 4 177 035 Calvi Trade Limited 5 219 332 3 824 500 4 167 892 CEC Bank 12 390 623 9 079 311 9 894 518 Chemimpex Ltd 5 723 4 193 4 570 DGFP Craiova 1 256 156 920 456 1 003 102 Electrica Furnizare SA

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.