Europäische Union
Delegierte Verordnung (EU) 2020/2114 der Kommission vom 16. Dezember 2020 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die vorübergehende Verlängerung außergewöhnlicher Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen der COVID-19-Pandemie in Bezug auf die Auswahl von Bodenabfertigungsdienstleistern (Text von Bedeutung für den EWR)
Amtliche Ursprungsfassung
Quellenkennung: 32020R2114. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.
Originaldateien und Anlagen
- L_2020426DE.01000101.doc.html text/html
- 32020R2114-643d094019043200eacb.zip application/zip
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