Europäische Union

Beschluss der Kommission vom 18. Dezember 2009 zur Ernennung der Mitglieder des Wissenschaftlichen Ausschusses für Grenzwerte berufsbedingter Exposition gegenüber chemischen Arbeitsstoffen für eine neue Amtszeit

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19.12.2009    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 338/98 BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 18. Dezember 2009 zur Ernennung der Mitglieder des Wissenschaftlichen Ausschusses für Grenzwerte berufsbedingter Exposition gegenüber chemischen Arbeitsstoffen für eine neue Amtszeit (2009/985/EU) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf den Beschluss 95/320/EG der Kommission vom 12. Juli 1995 (1) zur Einsetzung eines Wissenschaftlichen Ausschusses für Grenzwerte berufsbedingter Exposition gegenüber chemischen Arbeitsstoffen, geändert durch den Beschluss 2006/275/EG der Kommission vom 10. April 2006 (2), nachstehend „Ausschuss“, gestützt auf die von den Mitgliedstaaten vorgelegten und am 6. Juli 2009 von einem Auswahlausschuss beurteilten Kandidatenprofile, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Artikel 3 Absatz 1 des Beschlusses 95/320/EG sieht vor, dass der Ausschuss aus höchstens 21 Mitgliedern besteht, die aus den Reihen der von den Mitgliedstaaten vorgeschlagenen geeigneten Kandidaten ausgewählt werden und das gesamte Spektrum wissenschaftlicher Fachgebiete abdecken, das zur Wahrnehmung des Mandats des Ausschusses erforderlich ist. (2) Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses 95/320/EG sieht vor, dass die Kommission die Mitglieder des Ausschusses auf der Grundlage der nachgewiesenen wissenschaftlichen Sachkunde und Erfahrung ernennt und dabei die Notwendigkeit berücksichtigt, die verschiedenen Fachgebiete abzudecken. (3) Artikel 3 Absatz 4 des Beschlusses 95/320/EG sieht vor, dass die Amtszeit der Ausschussmitglieder drei Jahre beträgt und dass eine Wiederernennung möglich ist. Nach Ablauf von drei Jahren bleiben die Mitglieder des Ausschusses so lange im Amt, bis sie ersetzt oder wiederernannt werden. (4) Mit Beschluss der Kommission vom 18. August 2006 (3) wurden die Mitglieder des Wissenschaftlichen Ausschusses für Grenzwerte berufsbedingter Exposition gegenüber chemischen Arbeitsstoffen für die vierte Amtszeit vom 1. Juli 2006 bis zum 30. Juni 2009 ernannt. (5) Daher müssen nun die Mitglieder dieses Ausschusses für die fünfte Amtszeit vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2012 ernannt werden. (6) Die Kommission hat die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses 95/320/EG angehört — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Einziger Artikel Die Kommission ernennt die folgenden Mitglieder des Wissenschaftlichen Ausschusses für Grenzwerte berufsbedingter Exposition gegenüber chemischen Arbeitsstoffen für die Amtszeit vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2012: Prof. Hermann Bolt Deutschland Dr. Marie-Thérèse Brondeau Frankreich Dr. Dominique Brunet Frankreich Dr. Eugenia Dănulescu Rumänien Prof. Helmut Greim Deutschland Prof. Andrea Hartwig Deutschland Prof. Alastair Hay Vereinigtes Königreich Dr. Miroslava Hornychová Tschechische Republik Dr. Aranka Hudák-Demeter Ungarn Prof. Gunnar Johanson Schweden Prof. Leonard Levy Vereinigtes Königreich Prof. Dominique Lison Belgien Prof. Raphaël Masschelein Belgien Dr. Ekaterina Mirkova Bulgarien Dr. Gunnar Nielsen Dänemark Dr. Hannu Norppa Finnland Dr. Erich Pospischil Österreich Dr. Tiina Santonen Finnland Dr. Jolanta Skowroń Polen Dr. José Natalio Tejedor Spanien Dr. Ruud Woutersen Niederlande Brüssel, den 18. Dezember 2009 Für die Kommission Der Präsident José Manuel BARROSO (1)   ABl. L 188 vom 9.8.1995, S. 14. (2)   ABl. L 101 vom 11.4.2006, S. 4. (3)   ABl. L 228 vom 22.8.2006, S. 22.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.