Europäische Union

Beschluss 2014/213/GASP des Rates vom 14. April 2014 zur Änderung des Beschlusses 2010/638/GASP des Rates über restriktive Maßnahmen gegen die Republik Guinea

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15.4.2014    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 111/83 BESCHLUSS 2014/213/GASP DES RATES vom 14. April 2014 zur Änderung des Beschlusses 2010/638/GASP des Rates über restriktive Maßnahmen gegen die Republik Guinea DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 25. Oktober 2010 hat der Rat den Beschluss 2010/638/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Republik Guinea (1) angenommen. (2) In Anbetracht der Entwicklungen in der Republik Guinea sollten das Waffenembargo und das Embargo für zur internen Repression verwendbare Ausrüstung aufgehoben werden. (3) Der Beschluss 2010/638/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 In dem Beschluss 2010/638/GASP werden die Artikel 1 und 2 gestrichen. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu Luxemburg am 14. April 2014. Im Namen des Rates Die Präsidentin C. ASHTON (1)   ABl. L 280 vom 26.10.2010, S. 10.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.