Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2017/585 der Kommission vom 14. Juli 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf technische Regulierungsstandards für die Datenstandards und -formate für die Referenzdaten für Finanzinstrumente und die technischen Maßnahmen in Bezug auf die von der ESMA und den zuständigen Behörden zu treffenden Vorkehrungen (Text von Bedeutung für den EWR. )

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32017R0585. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Originaldateien und Anlagen

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des Indexes nicht in der {INDEX}-Liste enthalten ist 29 Laufzeit des Basisindexes Wenn der Basiswert ein Index ist, Laufzeit des Indexes. {INTEGER-3}+„TAGE“ — Tage {INTEGER-3}+„WOCHE“ — Wochen {INTEGER-3}+„MONATE“ — Monate {INTEGER-3}+„JAHR“ — Jahre 30 Art der Option Angabe, ob es sich beim Derivatkontrakt um eine Call-Option (Berechtigung zum Erwerb eines spezifischen Basiswerts) oder eine Put-Option (Berechtigung zum Verkauf eines spezifischen Basiswerts) handelt oder ob zum Zeitpunkt der Ausübung nicht bestimmt werden kann, ob es sich um eine Call- oder Put-Option handelt. Im Fall von Swaptions gilt Folgendes: — „Put-Option“, wenn es sich um eine Receiver Swaption handelt, bei der der Käufer das Recht hat, in einen Swap einzutreten, in dem er einen festen Zinssatz empfängt. — „Call-Option“, wenn es sich um eine Payer Swaption handelt, bei der der Käufer das Recht hat, in einen Swap einzutreten, in dem er einen festen Zinssatz zahlt. Im Fall von Caps und Floors gilt Folgendes: — „Put-Option“ im Falle eines Floors. — „Call-Option“ im Falle eines Caps. Das Feld gilt nur für Derivate, die Optionen oder Optionsscheine sind. „PUTO“ — Put-Option „CALL“ — Call-Option „OTHR“ — wenn nicht bestimmt werden kann, ob es sich um eine Call- oder Put-Option handelt 31 Ausübungspreis Festgelegter Preis, bei dem der Inhaber das Basisinstrument kaufen oder verkaufen muss, oder Angabe, dass der Preis zum Zeitpunkt der Ausübung nicht bestimmt werden kann. Das Feld gilt für Optionen oder Optionsscheine, bei denen der Ausübungspreis zum Zeitpunkt der Ausübung bestimmt werden kann. Wenn der Preis momentan nicht verfügbar, aber „in der Schwebe“ ist, lautet der Wert „PNDG“. Wenn kein Ausübungspreis zutrifft, ist das Feld nicht auszufüllen. {DECIMAL-18/13} wenn der Preis als Geldwert angegeben wird {DECIMAL-11/10} wenn der Preis als Prozentsatz oder Rendite angegeben wird {DECIMAL-18/17} wenn der Preis als Basispunkte angegeben wird „PNDG“ wenn der Preis nicht verfügbar ist 32 Währung des Ausübungspreises Währung des Ausübungspreises {CURRENCYCODE_3} 33 Art der Option (mögliche Ausübung) Angabe, ob die Option ausschließlich zu einem bestimmten Termin (europäische, asiatische Option), zu verschiedenen im Voraus festgelegten Daten (Bermuda-Option) oder jederzeit vor ihrem Verfallsdatum (American Style Option) ausgeübt werden kann. Dieses Feld gilt nur für Optionen, Optionsscheine und Berechtigungsscheine. „EURO“ — Europäische Option „AMER“ — Amerikanische Option „ASIA“ — Asiatische Option „BERM“ — Bermuda-Option „OTHR“ — Sonstige 34 Art der Lieferung Angabe, ob das Finanzinstrument in physischer Form oder bar abgegolten wird. Wenn die Lieferart zum Zeitpunkt des Abschlusses nicht bestimmt werden kann, ist der Wert „OPTL“ anzugeben. Dieses Feld gilt nur für Derivate. „PHYS“ — physisch „CASH“ — bar „OPTL“ — Optional für die Gegenpartei oder bei Festlegung durch einen Dritten Warenderivate und Derivate von Emissionszertifikaten 35 Basisprodukt Basisprodukt für die zugrunde liegende Anlageklasse gemäß der Tabelle zur Klassifizierung von Warenderivaten und Derivaten von Emissionszertifikaten. Es sind nur Eintragungen aus der Spalte „Basisprodukt“ der Tabelle zur Klassifizierung von Warenderivaten zulässig. 36 Unterprodukt Das Unterprodukt für die zugrunde liegende Anlageklasse gemäß der Tabelle zur Klassifizierung von Warenderivaten und Derivaten von Emissionszertifikaten. Das Feld setzt ein Basisprodukt voraus. Es sind nur Eintragungen aus der Spalte „Unterprodukt“ der Tabelle zur Klassifizierung von Warenderivaten zulässig. 37 Weiteres Unterprodukt Das weitere Unterprodukt für die zugrunde liegende Anlageklasse gemäß der Tabelle zur Klassifizierung von Warenderivaten und Derivaten von Emissionszertifikaten. Das Feld setzt ein Unterprodukt voraus. Es sind nur Eintragungen aus der Spalte „Weiteres Unterprodukt“ der Tabelle zur Klassifikation von Warenderivaten zulässig. 38 Art der Transaktion Art der Transaktion laut Angabe des Handelsplatzes „FUTR“ — Terminkontrakt „OPTN“ — Option „TAPO“ — TAPO „SWAP“ — Swap „MINI“ — Mini-Future „OTCT“ — OTC-Derivate „ORIT“ — Direktverkauf „CRCK“ — Crack-Option „DIFF“ — Differenzgeschäft „OTHR“ — Sonstiges 39 Art des Schlusskurses Art des Schlusskurses laut Angabe des Handelsplatzes „ARGM“ — Argus/McCloskey „BLTC“ — Baltic „EXOF“ — Exchange „GBCL“ — GlobalCOAL „IHSM“ — IHS McCloskey „PLAT“ — Platts „OTHR“ — Sonstiges Zinsderivate — Die Felder in diesem Abschnitt werden nur für Instrumente ausgefüllt, deren Basiswert ein Nicht-Finanzinstrument vom Typ Zinssatz ist. 40 Referenzzinssatz Bezeichnung des Referenzzinssatzes. {INDEX} oder {ALPHANUM-25} — wenn der Referenzzinssatz nicht in der {INDEX}-Liste enthalten ist 41 IR-Kontraktlaufzeit Wenn es sich bei der Anlageklasse um Zinssätze handelt, ist in diesem Feld die Kontraktlaufzeit anzugeben. Die Laufzeit ist in Tagen, Wochen, Monaten oder Jahren anzugeben. {INTEGER-3}+„TAGE“ — Tage {INTEGER-3}+„WOCHE“ — Wochen {INTEGER-3}+„MONATE“ — Monate {INTEGER-3}+„JAHR“ — Jahre 42 Nennwährung 2 Im Fall von Multi-Currency- oder Cross-Currency-Swaps die Währung, auf die Leg 2 des Kontrakts lautet. Bei Swaptions, denen ein Multi-Currency-Swap zugrunde liegt, die Währung, auf die Leg 2 des Swaps lautet. {CURRENCYCODE_3} 43 Festsatz, Leg 1 Angabe des verwendeten Festsatzes von Leg 1, sofern zutreffend. {DECIMAL-11/10} Ausgedrückt als Prozentanteil (z. B. 7.0 bedeutet 7 % und 0.3 bedeutet 0,3 %) 44 Festsatz, Leg 2 Angabe des verwendeten Festsatzes von Leg 2, sofern zutreffend. {DECIMAL-11/10} Ausgedrückt als Prozentanteil (z. B. 7.0 bedeutet 7 % und 0.3 bedeutet 0,3 %) 45 Variabler Satz, Leg 2 Angabe des verwendeten Zinssatzes, sofern zutreffend. {INDEX} oder {ALPHANUM-25} — wenn der Referenzzinssatz nicht in der {INDEX}-Liste enthalten ist 46 IR-Kontraktlaufzeit von Leg 2 Angabe des Referenzzeitraums des Zinssatzes, der in im Voraus festgelegten Zeitabständen unter Bezugnahme auf einen marktüblichen Referenzzinssatz festgesetzt wird. Die Laufzeit ist in Tagen, Wochen, Monaten oder Jahren anzugeben. {INTEGER-3}+„TAGE“ — Tage {INTEGER-3}+„WOCHE“ — Wochen {INTEGER-3}+„MONATE“ — Monate {INTEGER-3}+„JAHR“ — Jahre Fremdwährungsderivate — Die Felder in diesem Abschnitt werden nur für Instrumente ausgefüllt, deren Basiswert ein Nicht-Finanzinstrument vom Typ Fremdwährung ist. 47 Nennwährung 2 In das Feld wird die zugrunde liegende Währung 2 des Währungspaares eingegeben (die Währung eins wird unter Nennwährung 1 im Feld 13 eingegeben). {CURRENCYCODE_3} 48 FX-Art Art der zugrunde liegenden Währung „FXCR“ — FX Cross Rates „FXEM“ — FX Emerging Markets „FXMJ“ — FX Majors (1)  Delegierte Verordnung (EU) 2017/583 der Kommission vom 14. Juli 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Märkte für Finanzinstrumente durch technische Regulierungsstandards zu den Transparenzanforderungen für Handelsplätze und Wertpapierfirmen in Bezug auf Anleihen, strukturierte Finanzprodukte, Emissionszertifikate und Derivate (siehe Seite 229 dieses Amtsblatts).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.