Europäische Union

1999/838/EG: Entscheidung der Kommission vom 25. November 1999 über die Genehmigung der Vorschläge betreffend die Maßnahmen zur Verkaufsförderung und Werbung im Sektor Milch und Milcherzeugnisse gemäß Verordnung (EG) Nr. 3582/93 (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1999) 3879)

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Avis juridique important | 31999D0838 1999/838/EG: Entscheidung der Kommission vom 25. November 1999 über die Genehmigung der Vorschläge betreffend die Maßnahmen zur Verkaufsförderung und Werbung im Sektor Milch und Milcherzeugnisse gemäß Verordnung (EG) Nr. 3582/93 (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1999) 3879) Amtsblatt Nr. L 325 vom 17/12/1999 S. 0059 - 0061 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 25. November 1999 über die Genehmigung der Vorschläge betreffend die Maßnahmen zur Verkaufsförderung und Werbung im Sektor Milch und Milcherzeugnisse gemäß Verordnung (EG) Nr. 3582/93 (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1999) 3879) (1999/838/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 2073/92 des Rates vom 30. Juni 1992 über die Verbrauchsförderung in der Gemeinschaft und die Erweiterung der Märkte für Milch und Milcherzeugnisse(1), gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 3582/93 der Kommission vom 21. Dezember 1993 zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 2073/92 des Rates über die Verbrauchsförderung in der Gemeinschaft und die Erweiterung der Märkte für Milch und Milcherzeugnisse(2), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 481/1999(3), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die zuständigen Stellen haben gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 3582/93 der genannten Mitteilung das Verzeichnis aller eingegangenen Vorschläge samt Kopie jedes Vorschlags mit Begründung übermittelt. (2) Der Verwaltungsausschuß für Milch und Milcherzeugnisse hat diese Vorschläge gemäß Artikel 31 der Verordnung (EWG) Nr. 804/68 des Rates(4) geprüft. (3) Ein Verzeichnis von Vorschlägen kann Gegenstand einer finanziellen Beteiligung der Gemeinschaft sein - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Das im Anhang enthaltene und gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 3582/93 von den zuständigen Stellen mitgeteilte Verzeichnis der berücksichtigten Vorschläge betreffend die Maßnahmen zur Verkaufsförderung und Werbung wird genehmigt. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet. Brüssel, den 25. November 1999 Für die Kommission Franz FISCHLER Mitglied der Kommission (1) ABl. L 215 vom 30.7.1992, S. 67. (2) ABl. L 326 vom 28.12.1993, S. 23. (3) ABl. L 57 vom 5.3.1999, S. 8. (4) ABl. L 148 vom 28.6.1968, S. 13. ANHANG Verzeichnis der Verkaufsförderungs- und Werbungsmaßnahmen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse - Verordnung (EG) Nr. 3582/93 Wirtschaftsjahr 1998/99 >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.