Europäische Union

2003/667/EG: Entscheidung der Kommission vom 24. Juli 2002 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und mit dem EWR-Abkommen (Sache Nr. COMP/M.2706 — Carnival Corporation/P & O Princess) (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 2851)

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Quellenkennung: 32003D0667. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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eßlich Airtours und Thomson, auch die Qualität des Angebots dieser Wettbewerber untersucht, indem es einige seiner eigenen Mitarbeiter auf Kreuzfahrten aller anderen Unternehmen, einschließlich der britischen Reiseveranstalter, schickt, um Benchmarking-Studien durchzuführen. POPC behauptet, dass dies ein Beweis dafür sei, dass es die Maßnahmen dieser anderen Anbieter als Einschränkungen des eigenen Wettbewerbsverhaltens betrachte und dass es keine Grundlage dafür gebe, den relevanten Produktmarkt so zu definieren, dass er nur bestimmte Kreuzfahrtunternehmen umfasst.(39) (77) Daher kommen die Unterlagen über die Produktmerkmale und die Ansichten der Verbraucher zu unterschiedlichen Ergebnissen. In einigen werden Unterschiede zwischen Premium- und "Economy"-Produkten aufgezeigt, während andere nahe legen, dass die Grenzen zwischen diesen Segmenten nicht eindeutig sind. Preise von Kreuzfahrten des Premium- und "Economy"-Segments (78) Wenn es eine klare Abgrenzung zwischen Premium- und "Economy"-Kreuzfahrten gebe, dann würde sich dies wahrscheinlich in Preisunterschieden niederschlagen.(40) Würde allerdings ein preisliches Kontinuum vorliegen, so wäre dies ein Zeichen dafür, dass es keine eindeutigen Qualitäts-/Preisunterschiede zwischen Premium- und "Economy"-Kreuzfahrten gibt und sie daher zum selben relevanten Produktmarkt gehören. Deshalb versuchte die Kommission nicht nur festzustellen, ob es einen derartigen klaren Unterschied nicht bloß in Bezug auf die Durchschnittspreise gibt, sondern auch ob ein preisliches Kontinuum zwischen den teuersten "Economy"-Angeboten und den günstigsten Premiumprodukten vorliegt. (79) POPC übermittelte eine Studie von RBB Economics, in der Argumente für das Bestehen eines preislichen Kontinuums zwischen Kreuzfahrten von Reiseveranstaltern und anderen Unternehmen, die britischen Kunden angeboten werden, angeführt werden. Die Methodik von RBB Economics beruht auf dem Vergleich der Durchschnittspreise bestimmter Kabinentypen (Suite/Premier, Innen- und Außenkabinen), gewichtet nach der Anzahl der Kabinen in jeder Preisklasse, für eine Reihe von Kreuzfahrten von Reiseveranstaltern und im Premiumsegment auf dem britischen Markt. Das Spektrum der berücksichtigten Kreuzfahrten reicht vom gehobenen Premiumsegment bis zum unteren Bereich des "Economy"-Segments. Die Studie enthält Tabellen und Schaubilder über Kreuzfahrtpreise, nach denen sich die Preise der Reiseveranstalter und der Premiumanbieter überschneiden. Eine eingehendere Prüfung der Studie zeigt, dass darin Vergleiche angestellt werden für Kreuzfahrten i) unterschiedlicher Länge(41), ii) mit erheblichen Unterschieden bei den Routen,(42) iii) mit unterschiedlichen Distanzen zum Ausgangshafen (Kreuzfahrten kombiniert mit Flügen, Kreuzfahrten ab dem Vereinigten Königreich), iv) mit unterschiedlichen All-Inclusive-Konzepten (einschließlich der Trinkgelder und/oder Getränke oder nicht) und v) aus verschiedenen Ausgaben von Prospekten (wobei es unwahrscheinlich ist, dass ein Nachlass auf den Preis aus der ersten Ausgabe des Katalogs über ein Produkt für die Verbraucher zu dem Zeitpunkt verfügbar ist, zu dem sie den ermäßigten Preis prüfen, der in der dritten Ausgabe des Katalogs über ein anderes Produkt angegeben ist). (80) Belege für ein Kontinuum sind nur dann stichhaltig, wenn sie Wahlmöglichkeiten widerspiegeln, die den Verbrauchern offen stehen. Die Tatsache, dass 7- und 14-tägige Kreuzfahrten zum Beispiel ähnliche Kosten pro Tag aufweisen, bedeutet nicht, dass sie für die Verbraucher auf irgendeine Weise nahe liegende Alternativen darstellen oder dass eine Preiserhöhung bei einer bestimmten 7-tägigen Kreuzfahrt einen Verbraucher dazu veranlassen wird, sich für eine 14-tägige Kreuzfahrt, die wesentlich mehr kostet, zu entscheiden. Ebenso ist es nicht sachdienlich, verschiedene Ausgaben von Prospekten bei den Beobachtungen zu den Preisen zu vermengen, da dies nicht den Wahlmöglichkeiten entspricht, die den Verbrauchern zu einem bestimmten Zeitpunkt offen stehen. Aus diesem Grund betrachtete die Kommission nur Preise aus den "gleichen Ausgaben". Sie stellte fest, dass die Kreuzfahrtdauer nicht einfach an das 14-tägige Format angepasst werden kann, da die tatsächliche Länge zwischen zehn und 16 Tagen liegt. POPC machte Angaben zu den Preisen pro Tag auf einer gewichteten Grundlage sowohl für Katalogpreise als auch für ermäßigte Preise. Deshalb unterteilte die Kommission die von POPC verwendete Stichprobe nach i) Abreisedatum (April, Juni, August), ii) Dauer der Kreuzfahrt (sieben Tage, "14" Tage), iii) Ausgabe des Prospekts (erste, zweite) und iv) Katalogpreis mit/ohne Ermäßigung. (81) Die Stichproben umfassten 3 bis 9 einzelne Kreuzfahrten von britischen Reiseveranstaltern und Marken aus dem Premiumsegment. Danach bestimmte die Kommission den Preisunterschied zwischen der teuersten Kreuzfahrt der Reiseveranstalter und der billigsten Premiumkreuzfahrt (als prozentualem Unterschied zum Preis der vom Reiseveranstalter angebotenen Kreuzfahrt). (82) Dieser Vergleich ergab Folgendes: von den 48 daraus resultierenden Preisbeobachtungen war der höchste Preis für Kreuzfahrten von Reiseveranstaltern in 41 Fällen niedriger und in sechs Fällen höher als der günstigste Preis im Premiumsegment (in einem Fall war der Preis gleich). In 15 Fällen war der Unterschied geringer als ± 10 %. In Tabelle 4 werden die prozentualen Unterschiede für die ersten und zweiten Ausgaben der Prospekte angeführt. Tabelle 4 - Prozentuale Unterschiede zwischen dem teuersten Reiseveranstalter und dem günstigsten Premiumanbieter im Vereinigten Königreich >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Quelle: Kommission auf der Grundlage der von RBB bereitgestellten Daten. (83) Tabelle 4 zeigt, dass einige erhebliche Preisunterschiede zwischen Kreuzfahrten von Reiseveranstaltern und Premiumanbietern bestehen, wenn Vergleiche für dieselbe Kabinenart auf Kreuzfahrten mit der gleichen Dauer und einem ungefähr gleichen Abreisetermin aus Prospekten der gleichen und insbesondere der ersten Ausgabe angestellt werden. Aus dieser Tabelle geht aber auch hervor, dass nicht alle Preise der günstigsten Premiumkreuzfahrten erheblich über den Preisen der teureren "Economy"-Angebote liegen. Insbesondere bei Gegenüberstellung der ermäßigten Preise gibt es mehrere Fälle, in denen die "Economy"-Kreuzfahrt teurer ist als die Premiumkreuzfahrt. Auf der Basis dieser Unterlagen scheint es keine klare Grenze zwischen den Preisen von Kreuzfahrten aus dem "Economy"- und dem Premiumsegment zu geben. (84) Außerdem könnte die Wahl der Verbraucher nicht auf die Entscheidung zwischen demselben Kabinentyp auf verschiedenen Schiffen beschränkt sein. In diesem Zusammenhang behaupteten die Parteien, dass billigere Innenkabinen einer Premiumkreuzfahrt den Außenkabinen auf "Economy"-Kreuzfahrten entsprechen könnten und dass sich die Preise daher überschnitten, selbst wenn die durchschnittlichen Preise für ähnliche Kabinenkategorien voneinander abwichen. Wenn man akzeptiert, dass die verschiedenen Kabinenarten austauschbar sind, steigt die Anzahl der Überschneidungen. Von den 16 erzielbaren Vergleichen (vier Abreisetermine/Kreuzfahrtlängen multipliziert mit zwei Preisen - mit/ohne Nachlass - und multipliziert mit zwei Ausgaben der Prospekte) ergeben zehn eine Überschneidung für die Innenkabinen auf Premiumkreuzfahrten und die Außenkabinen auf "Economy"-Kreuzfahrten. Selbst bei Vornahme einiger Anpassungen zur Berücksichtigung der Tatsache, dass Trinkgelder bei "Economy"-Kreuzfahrten im Preis enthalten sind, während dies bei Premiumkreuzfahrten in der Regel nicht zutrifft, würde diese Überschneidung nicht wegfallen. Bei rund einem Drittel der vergleichbaren Kreuzfahrten aus Tabelle 4 gäbe es auch dann eine Überschneidung zwischen Innenkabinen im Premiumsegment und Außenkabinen im "Economy"-Segment, wenn man zur Berücksichtigung dieser unterschiedlichen Trinkgeldpolitik zehn GBP pro Tag zum Preis für Premiumkreuzfahrten addierte. (85) In einer telefonischen Befragung, die am 13. März 2002 im Auftrag von Royal Caribbean durchgeführt wurde, wurden erhebliche Preisunterschiede zwischen allen Premiumprodukten und allen "Economy"-Angeboten von Reiseveranstaltern festgestellt.(43) In dieser Erhebung wurde nach den Preisen einer Standardaußenkabine auf 7-tägigen Mittelmeerkreuzfahrten (einschließlich Flug, Hafen- und Sicherheitsgebühren) für drei Abreisetermine im Juni, Juli und August 2002 gefragt; mit einigen Anpassungen zur Berücksichtigung von Trinkgeldern und Getränken ergaben sich Preisunterschiede von 20 % bis 45 % zwischen den Kreuzfahrten der britischen Reiseveranstalter und den Premiumkreuzfahrten.(44) Bei der Gegenüberstellung der Preise für 14-tägige Kreuzfahrten, die von einem Reiseveranstalter und von zwei Premiumanbietern im Januar 2003 in der Karibik durchgeführt werden, wurden sogar noch größere Unterschiede festgestellt.(45) Wie die Kommission in der Mitteilung der Beschwerdepunkte anmerkte, wird die Relevanz dieser Informationen für die Bewertung dieses Zusammenschlusses dadurch eingeschränkt, dass weder P & O Cruises noch Fred Olsen in der Stichprobe vertreten sind, da sie offensichtlich keine vergleichbaren Routen anboten. (86) RCCL führte eine weitere Erhebung durch, durch die das Unternehmen die früher übermittelten Unterlagen über Preise aktualisierte und ergänzte. In dieser Erhebung wurde am 21. Mai 2002 nach den Preisen von 14- oder 15-tägigen Karibikkreuzfahrten gefragt. Die Preise wurden den Buchungssystemen der Kreuzfahrtlinien entnommen. Die Stichprobe bestand aus fünf Premium- und zwei "Economy"-Kreuzfahrten mit Abreise im Januar/Februar 2003, wobei Standardaußen- und -innenkabinen sowie Kabinen mit Balkon oder gleichwertige Luxuskabinen erfasst wurden. RCCL nahm Anpassungen an den Daten vor, um zu berücksichtigen, ob Trinkgelder im Preis enthalten waren oder nicht. Die Resultate zeigten, dass die Preise der Premiumanbieter bei Kreuzfahrten gleicher Dauer durchschnittlich um 47 % höher waren.(46) Ein Vergleich zwischen den günstigeren Innenkabinen von Premiumschiffen mit den Aussenkabinen des "Economy"-Segments ergab, dass die Innenkabinen im Premiumsegment durchschnittlich um 34 % teurer waren als die Außenkabinen im "Economy"-Segment. Zu beachten ist jedoch, dass die Preisunterschiede zwischen den Reiseveranstaltern und den Premiummarken in der Karibik meist größer sind. Ferner kann die Berücksichtigung der Durchschnittswerte für die beiden Gruppen von Schiffen Überschneidungen zwischen den "Economy"- und Premiumpreisen überdecken. Betrachtet man die Preise für jedes einzelne Schiff, fällt auf, dass die zwei Angebote aus der Stichprobe, die am nächsten beieinander lagen (das günstigste aus dem Premiumsegment und das teuerste aus dem "Economy"-Segment) sich nur um 2 % unterschieden. Daher kann selbst auf der Grundlage der von RCCL übermittelten Daten ein preisliches Kontinuum nicht ausgeschlossen werden. (87) Ferner untersuchte die Kommission die Verkaufszahlen eines bedeutenden, renommierten britischen Reisebüros, die eine Differenzierung zwischen den Kreuzfahrten der Reiseveranstalter und des Premiumsegments im Vereinigten Königreich zeigten. Setzt man für dieses Reisebüro das prozentuale Verkaufsvolumen einer bestimmten Marke (gemessen an der Zahl der Passagiere) in Beziehung zu dem Umsatz dieser Marke (d. h. den Gesamtbetrag, den der Kunde für Kreuzfahrt und Flug bezahlte), so erkennt man einen wesentlichen Unterschied zwischen den Kreuzfahrten des Premiumsegments und der Reiseveranstalter. Für alle Kreuzfahrten der Reiseveranstalter betrug das Verhältnis zwischen Wert und Volumen weniger als die Hälfte des Durchschnitts für Kreuzfahrtmarken des Premiumsegments in drei aufeinander folgenden Jahren (1999-2001). Dies zeigt, dass die Preise der Kreuzfahrten von Reiseveranstaltern erheblich niedriger sind als die Durchschnittspreise der Premiumkreuzfahrten. Diese Angaben erlauben es nicht, Rückschlüsse auf das Vorliegen eines Kontinuums zwischen den Kreuzfahrten von Reiseveranstaltern und aus dem Premiumsegment zu ziehen. (88) Die Kommission hat dieses Ergebnis anhand von Daten zweier anderer renommierter großer Büros für einzelne Jahre überprüft und festgestellt, dass der Wert für jede einzelne Kreuzfahrt eines Reiseveranstalters 43 % bis 73 % des Durchschnitts für die Kreuzfahrtmarken des Premiumsegments erreichte. (89) In allen diesen Fällen gab es allerdings auch Premiumkreuzfahrten, zum Beispiel von Costa, Festival, RCI und CCL, mit insgesamt nicht unerheblichen Verkaufszahlen, die "die Lücke schlossen", zumal ihre Werte zwischen den Kreuzfahrten der Reiseveranstalter und dem Durchschnitt für das Premiumsegment lagen. Bedenkt man weiters, dass die Zahlen für jede Marke natürlich Durchschnittswerte für alle Kabinentypen und alle Abreisetermine im Lauf des Jahres darstellen, so kann ein gewisses Preiskontinuum zwischen den Kreuzfahrten der Reiseveranstalter und des Premiumsegments auf der Grundlage dieser Daten auch nicht ausgeschlossen werden. Schlussfolgerung zur Abgrenzung zwischen dem Premium- und dem "Economy"-Segment (90) Eine Reihe anderer Faktoren könnte in Bezug auf das Premium- und das "Economy"-Segment in Erwägung gezogen werden, zum Beispiel die eingesetzte "Hardware" (siehe Erwägungsgrund 71), die Markenpolitik (siehe Erwägungsgrund 53) und der Vertrieb (z. B. Kreuzfahrtspezialisten verkaufen meist vorwiegend Angebote aus dem Premium- und Luxussegment). Dies belegt, dass es mehrere Aspekte gibt, in Bezug auf die Kreuzfahrtunternehmen ihre Produkte von ihren Wettbewerbern abheben können und dass den Kunden vielfältige Angebote zur Verfügung stehen, die zu unterschiedlichen Segmenten des Hochseekreuzfahrtmarkts zusammengefasst werden können. (91) Für keinen der in Erwägungsgrund 90 genannten Faktoren gibt es eine klare Trennlinie zwischen Premium- und "Economy"-Angeboten. Nach Ansicht der Kommission lassen die Beweise auf einen einzigen Markt für Hochseekreuzfahrten schließen. Bestuende eine ausreichend klare Unterscheidung zwischen der Qualität von "Economy"- und Premiumkreuzfahrten, so dass sie keine wettbewerblichen Auswirkungen aufeinander hätten, dann würde sich dies in einem offenkundigen Abstand zwischen den Preisen niederschlagen. Ein derartiger Abstand konnte nicht mit ausreichender Sicherheit festgestellt werden. (92) Ferner ist zu beachten, dass zwei Premium-Kreuzfahrtunternehmen - RCCL (gemeinsam mit First Choice) und POPC - seit kurzem oder bald neue Marken (Island bzw. Ocean Village) aufbauen, wodurch die Grenzen zwischen dem Premium- und dem "Economy"-Segment weiter verschwimmen können. Dies wird auch dadurch verstärkt, dass "Economy"-Anbieter neuere, modernere Schiffe in Betrieb nehmen (siehe Erwägungsgründe 157 bis 159). (93) Angesichts der in den Erwägungsgründen 32 bis 92 dargelegten Beweise kommt die Kommission zu dem Schluss, dass der relevante Produktmarkt für die Zwecke dieser Entscheidung der Markt für Hochseekreuzfahrten im Vereinigten Königreich ist. B.2.4. Premium- und "Economy"-Kreuzfahrten - Deutschland, Spanien, Italien und Frankreich (94) In Deutschland gibt es keine klare Unterscheidung zwischen Segmenten wie Premium und "Economy" in Bezug auf Preis/Qualität, sondern ein breites Spektrum. Im Allgemeinen sind die Grenzen zwischen deutschsprachigen "Economy"- und Premiumprodukten weniger ausgeprägt als im Vereinigten Königreich. (95) Während die Unternehmen aus dem Mittelmeerraum, die in Deutschland mit "Economy"-Angeboten vertreten sind, ihre "Economy"- und Premiumprodukte als unterschiedlich betrachten, spricht die Tatsache, dass beide von denselben Unternehmen unter noch nicht oder - im Fall von Festival - nicht vollständig abgegrenzten Marken angeboten werden, ebenfalls gegen eine Unterteilung in einen Premium- und einen "Economy"-Markt in Deutschland. (96) In Spanien sind Pullmantur mit einem eigenen Kreuzfahrtprodukt und Iberojet in einem Jointventure namens Spanish Cruise Line mit Festival und Trasmediterránea in den Markt eingestiegen und bieten Kreuzfahrten zu niedrigen Preisen an, die aber abgesehen davon wenige Gemeinsamkeiten mit den Kreuzfahrten der britischen Reiseveranstalter aufweisen. Am beachtenswertesten ist, dass diese spanischen Produkte in der Regel keine Pakete bieten, sondern nur Rundreisen von spanischen Häfen im westlichen Mittelmeer, bei denen für spanische Kunden keine Charterfluege nötig sind und die auch nicht mit Hotelaufenthalten kombiniert werden. (97) In Italien gab es ein Produkt des integrierten Reiseveranstalters Valtur, der "Clubkreuzfahrten" in der Karibik auf einem älteren Schiff anbot, die eine Parallele zu den Kreuzfahrten der britischen Reiseveranstalter hätte darstellen können. Allerdings hielt Valtur einen kleinen Marktanteil (4,8 % im Jahr 2000) und hat die Kreuzfahrten aus dem Programm genommen. Da die Aufnahme dieses Angebots in denselben Markt wie andere Kreuzfahrten die Bewertung nicht erheblich beeinflusst, ist eine eingehendere Untersuchung nicht notwendig. Der laufende Marktausstieg kann als weiterer Beweis dafür betrachtet werden, dass es für die Kreuzfahrten britischer Reiseveranstalter keine Entsprechung in Kontinentaleuropa gibt. Für die "Economy"-Produkte von Mediterranean Shipping Cruises ("MSC") und Festival gelten dieselben Aussagen wie für Deutschland laut Erwägungsgrund 95. (98) In Frankreich sind Reiseveranstalter wie Nouvelles Frontières oder Marsans-Transtours mit Produkten in den Markt eingestiegen, für die sie ein ganzes Schiff, häufig für einen Teil des Jahres, chartern. Gehobene Segelkreuzfahrten werden von Club Med und Star Clippers angeboten. Im Luxussegment veranstaltet die Compagnie des Iles du Ponant französischsprachige Kreuzfahrten auf kleinen Schiffen. Abgesehen von diesem relativ kleinen französischen Angebot, ist der größte Teil des Markts von Kreuzfahrten geprägt, die von Unternehmen aus dem Mittelmeerraum und Marken wie Festival, Costa von Carnival, MSC und Royal Olympic durchgeführt werden. Aus denselben Gründen, wie sie in Erwägungsgrund 95 genannt werden, besteht in Hinblick auf die Definition des Produktmarkts keine Unterscheidung zwischen Premium- und "Economy"-Produkten in Frankreich. Schlussfolgerung (99) Aus diesen Gründen gelangt die Kommission zu dem Schluss, dass die relevanten Produktmärkte in Deutschland, Spanien, Frankreich und Italien die Märkte für Hochseekreuzfahrten sind. B.2.5. Weitere Fragen in Bezug auf die Abgrenzung des Produktmarkts Es kann offen gelassen werden, ob Luxuskreuzfahrten getrennte sachlich relevante Märkte darstellen. (100) Für die Zwecke dieser Entscheidung kann offen gelassen werden, ob man Luxuskreuzfahrten als zu einem getrennten relevanten Markt gehörend betrachten sollte, da sie nur ein geringes Marktvolumen erreichen und sich ihre Berücksichtigung oder ihr Ausschluss nicht auf die gezogenen Schlussfolgerungen auswirken würde. Geht man von einem getrennten Markt für Luxuskreuzfahrten aus, so würde der Zusammenschluss nicht zu Wettbewerbsbedenken führen, da es keine Überschneidung zwischen den Aktivitäten der Parteien gibt. Auf das Segment oder den Markt für Luxuskreuzfahrten entfallen im Vereinigten Königreich, in Spanien und Italien nur 5 % der Kreuzfahrtkapazitäten(47) und in Deutschland bloß 11 %(48). (101) Nur Carnival ist mit den Marken Seabourn und Windstar und eventuell mit der kleinen Anzahl von Luxuskabinen auf der Queen Elizabeth II von Cunard im Luxussegment bzw. -markt aktiv. POPC bietet keine Luxuskreuzfahrten an. (102) Aufgrund der relativ geringen Größe des Luxussegments wirkt es sich auf die Bewertung in dieser Entscheidung nicht erheblich aus, ob es in einen weiter gefassten Markt für Hochseekreuzfahrten aufgenommen wird oder nicht. Für die Zwecke dieser Entscheidung wurden Daten über Luxuskreuzfahrten bei den Daten für alle Hochseekreuzfahrten berücksichtigt. Flusskreuzfahrten und Küstenkreuzfahrten auf Fähren gehören nicht zum selben Produktmarkt wie Hochseekreuzfahrten. (103) Obwohl POPC in Deutschland auch Flusskreuzfahrten anbietet, besteht in diesem Bereich keine Überschneidung zwischen den Parteien, und diese werden aus den in Erwägungsgrund 104 genannten Gründen bei den darauf folgenden Überlegungen außer Acht gelassen. (104) Die Marktuntersuchung der Kommission bestätigte, dass Flusskreuzfahrten und Hochseekreuzfahrten zu getrennten Märkten gehören. Diese Ansicht wurde beinahe einstimmig von Wettbewerbern und Reisebüros/-veranstaltern geäußert. Diese Arten von Kreuzfahrten unterscheiden sich nicht nur in Bezug auf die Art der Reise, die Route und die Reiseziele, sondern auch hinsichtlich der Dauer und des Preises, da eine durchschnittliche Flusskreuzfahrt kürzer ist und wesentlich weniger kostet als eine durchschnittliche Hochseekreuzfahrt.(49) Aufgrund dieser Unterschiede betrachten Verbraucher Fluss- und Hochseekreuzfahrten daher nicht als substituierbar. (105) Für die Zwecke dieser Entscheidung könnte man daher davon ausgehen, dass Flusskreuzfahrten zu einem anderen Produktmarkt gehören als Hochseekreuzfahrten. Da es keine Überschneidungen zwischen den Aktivitäten der Parteien im Bereich der Flusskreuzfahrten gibt (nur POPC bietet solche über die deutsche Tochtergesellschaft Seetours/ARosa an), muss dieser Markt nicht eingehender untersucht werden. (106) Eine weitere Unterscheidung kann zwischen Küsten- und Hochseekreuzfahrten getroffen werden. Der offensichtliche Unterschied, der sich daraus ergibt, dass die Hauptrouten von Küstenkreuzfahrten in Küstengewässern liegen, hat wesentliche Auswirkungen auf die Art des Produkts. Bei Küstenkreuzfahrten stellt die Landschaft an der Küste eine, wenn nicht sogar die wichtigste Attraktion dar. Daher wird meist bei Tag gefahren und manchmal bei Nacht geankert, während es bei Hochseekreuzfahrten in der Regel umgekehrt ist. Diese Kreuzfahrten unterscheiden sich meist auch in Bezug auf das angebotene Unterhaltungsprogramm. Typische Reiseziele für Küstenkreuzfahrten sind die Britischen Inseln, die Galapagosinseln und die Küste Norwegens. (107) Eine Sonderform bilden Küstenkreuzfahrten auf Fähren, wie sie von Norwegian Coastal Voyages/Hurtigruten angeboten werden. Bei diesen Produkten kommt als weiteres Unterscheidungsmerkmal ihre normalerweise überwiegende (aber in Spitzenzeiten in den Hintergrund tretende) Transportfunktion für die örtliche Bevölkerung hinzu, was den Eindruck einer Linienschifffahrt mit zahlreichen Ein- und Ausschiffungshäfen verstärkt und auch das Bordleben auf diesen Kreuzfahrten verändert. Obwohl bei den neuesten Schiffen von Norwegian Coastal Voyages eine steigende touristische Bedeutung dieses Produkts berücksichtigt wurde, treffen auch für diese neueren Angebote weiterhin die charakteristischen Hauptmerkmale der Kreuzfahrten auf Fähren zu. Fährschiffe, die für Küstenkreuzfahrten genutzt werden, bieten keine mit Hochseekreuzfahrten vergleichbaren Unterhaltungsprogramme und Einrichtungen, und Häfen werden aus praktischen Erwägungen und nicht zum Zweck von Landausfluegen angelaufen (die allerdings auch durchgeführt werden können). Das mit diesen Schiffen angebotene Produkt unterscheidet sich daher erheblich von Hochseekreuzfahrten, die allerdings auch entlang der norwegischen Küste durchgeführt werden können. (108) Für die Zwecke dieser Entscheidung wird daher davon ausgegangen, dass Küstenkreuzfahrten auf Fähren zu einem anderen Produktmarkt gehören als Hochseekreuzfahrten. Dieser Ansatz wurde durch die Ansichten bestätigt, die in einer sehr großen Mehrheit der Antworten auf die Untersuchung der Kommission geäußert wurden, und entspricht der Auffassung, die Norwegian Coastal Voyages/Hurtigruten vom eigenen Produkt hat.(50) (109) Aufgrund der sehr beschränkten Auswirkungen anderer Küstenkreuzfahrten (die Anzahl der dafür vorgesehenen Schiffe ist klein) ist es nicht notwendig zu beurteilen, ob Küstenkreuzfahrten im Allgemeinen zu einem gesonderten Produktmarkt gehören. Eine Entscheidung über Nischenprodukte im Bereich der Hochseekreuzfah

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.