Europäische Union

2003/667/EG: Entscheidung der Kommission vom 24. Juli 2002 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und mit dem EWR-Abkommen (Sache Nr. COMP/M.2706 — Carnival Corporation/P & O Princess) (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 2851)

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Avis juridique important | 32003D0667 2003/667/EG: Entscheidung der Kommission vom 24. Juli 2002 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und mit dem EWR-Abkommen (Sache Nr. COMP/M.2706 — Carnival Corporation/P & O Princess) (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 2851) Amtsblatt Nr. L 248 vom 30/09/2003 S. 0001 - 0050 Entscheidung der Kommission vom 24. Juli 2002 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und mit dem EWR-Abkommen (Sache Nr. COMP/M.2706 - Carnival Corporation/P & O Princess) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 2851) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2003/667/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 57, gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates vom 21. Dezember 1989 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen(1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1310/97(2), insbesondere auf Artikel 8 Absatz 2, in Hinblick auf die Entscheidung der Kommission vom 11. April 2002, das Verfahren in dieser Sache einzuleiten, nachdem den beteiligten Unternehmen Gelegenheit gegeben wurde, sich zu den Einwänden der Kommission zu äußern, gestützt auf die Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen(3), gestützt auf den Abschlussbericht des Anhörungsbeauftragten in dieser Sache(4) - in Erwägung nachstehender Gründe: I. EINFÜHRUNG (1) Am 27. Februar 2002 wurde der Kommission gemäß Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 ("Fusionskontrollverordnung") ein Zusammenschlussvorhaben gemeldet. Danach beabsichtigt das amerikanische Unternehmen Carnival Corporation ("Carnival") im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b) der Fusionskontrollverordnung, durch ein öffentliches Übernahmeangebot, das am 16. Dezember 2001 angekündigt wurde, die Kontrolle über das britische Unternehmen P & O Princess plc ("POPC") zu erwerben. (2) Nach Prüfung der Anmeldung stellte die Kommission fest, dass dieses Vorhaben unter die Fusionskontrollverordnung in ihrer geänderten Fassung fällt und Anlass zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Gemeinsamen Markt und der Funktionsweise des EWR-Abkommens gibt. Am 11. April 2002 beschloss die Kommission gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) der Fusionskontrollverordnung und Artikel 57 EWR-Abkommen, das Verfahren in dieser Sache einzuleiten. (3) Nach eingehender Untersuchung des Falles ist die Kommission jedoch nunmehr zu dem Schluss gekommen, dass der geplante Zusammenschluss keine beherrschende Stellung begründet oder verstärkt, durch die wirksamer Wettbewerb im Gemeinsamen Markt und die Funktionsweise des EWR-Abkommens erheblich behindert würde. II. DIE PARTEIEN (4) Carnival ist ein weltweit tätiges Seekreuzfahrtunternehmen, das ein breites Spektrum an Kreuzfahrtmarken über Carnival Cruise Lines ("CCL"), Holland America Line ("HAL"), Costa Cruises ("Costa"), Cunard Line ("Cunard"), Seabourn Cruise Line ("Seabourn") und Windstar Cruises ("Windstar") anbietet. In verschiedenen geografischen Gebieten auf der ganzen Welt betreibt Carnival rund 40 Schiffe. (5) POPC ist ebenfalls ein vorwiegend im Bereich der Seekreuzfahrten weltweit tätiges Unternehmen, das unter den folgenden Marken ungefähr 20 Schiffe vermarktet: Princess Cruises ("Princess"), P & O Cruises, Swan Hellenic, AIDA Cruises ("AIDA"), Arkona und A'Rosa. Ferner bietet POPC Flusskreuzfahrten an. Carnival und POPC zusammen werden im Folgenden als "die Parteien"(5) bezeichnet. III. VORHABEN UND ZUSAMMENSCHLUSS (6) Am 16. Dezember 2001 unterbreitete Carnival ein feindliches Übernahmeangebot für POPC. Carnival beabsichtigt, 100 % von POPC zu erwerben. Daher stellt das angemeldete Vorhaben einen Zusammenschluss im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b) der Fusionskontrollverordnung dar. IV. GEMEINSCHAFTSWEITE BEDEUTUNG (7) Die fraglichen Unternehmen erreichen zusammen einen weltweiten Gesamtumsatz von mehr als 5 Mrd. EUR(6) (Carnival: 4,05 Mrd. EUR; POPC: 2,62 Mrd. EUR). Jedes für sich erwirtschaftet einen gemeinschaftsweiten Gesamtumsatz von über 250 Mio. EUR (Carnival: [500-750]*(7) Mio. EUR; POPC: [500-750]* Mio. EUR). POPC erzielt mehr als zwei Drittel seines gemeinschaftsweiten Gesamtumsatzes im Vereinigten Königreich, aber für Carnival trifft dies nicht zu. Das gemeldete Vorhaben hat folglich gemeinschaftsweite Bedeutung im Sinne von Artikel 1 Absatz 2 der Fusionskontrollverordnung. V. VERFAHREN (8) Am 18. März 2002 erhielt die Kommission einen Antrag des Vereinigten Königreichs nach Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a) der Fusionskontrollverordnung, den Fall in Bezug auf den britischen Markt für Kreuzfahrtreisen an die zuständigen britischen Wettbewerbsbehörden zu verweisen. Das Vereinigte Königreich vertrat die Ansicht, dass der Zusammenschluss eine beherrschende Stellung auf diesem Markt zu begründen drohe. Aufgrund dieses Verweisungsantrags wurde die Frist für die vorläufige Prüfung gemäß Artikel 10 Absatz 1 der Fusionskontrollverordnung von einem Monat auf sechs Wochen verlängert. (9) Am 11. April 2002 entschied die Kommission, das Verfahren nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) der Fusionskontrollverordnung einzuleiten, da sie zu dem Schluss kam, dass das Vorhaben zumindest auf den einzelstaatlichen Märkten für Hochseekreuzfahrten im Vereinigten Königreich und Deutschland Anlass zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt gibt. (10) Am 22. Mai 2002 übermittelte die Kommission Carnival eine Mitteilung nach Artikel 18 der Fusionskontrollverordnung (im Folgenden: "Mitteilung der Beschwerdepunkte"). Carnival antwortete auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte mit Schreiben vom 18. Juni 2002 (im Folgenden: "Antwort von Carnival"). Am 3. Juni 2002 äußerte sich POPC zur Mitteilung der Beschwerdepunkte (im Folgenden: "Antwort von POPC"). Carnival und POPC informierten beide vor dem 7. Juni 2002 den Anhörungsbeauftragten der Kommission, dass sie ihr Recht auf eine formelle mündliche Anhörung nicht in Anspruch nehmen würden. (11) Der Beratende Ausschusses erörterte den vorläufigen Entwurf der Entscheidung am 22. Juli 2002. VI. VEREINBARKEIT MIT DEM GEMEINSAMEN MARKT A. EINLEITUNG (12) Das Vorhaben betrifft die Durchführung von Hochseekreuzfahrten für Urlaubszwecke.(8) In diesem Abschnitt werden die bisherige Entwicklung des Wirtschaftszweigs und einige seiner grundlegenden Merkmale beschrieben. A.1. HINTERGRUNDINFORMATIONEN ÜBER DEN WIRTSCHAFTSZWEIG (13) Die heutige Kreuzfahrtbranche hat ihre Wurzeln in der Umstellung der Transatlantik-Linienschiffe von Verkehrsmitteln auf Schiffe für Urlaubsreisen, die in den 60er-Jahren begann. Während der 80er-Jahre, als größere Kreuzfahrtunternehmen "Megaschiffe" bauten und einige kleinere Unternehmen gebrauchte Schiffe erwarben, wuchs der Sektor rasch. Ab Mitte der 90er-Jahre bestellten einige größere Kreuzfahrtanbieter "Post-Panamax"-Schiffe mit über 100000 t, deren Bezeichnung darauf zurückgeht, dass sie für die Durchquerung des Panama-Kanals zu groß sind. Die Zahl der Kreuzfahrtschiffe lag 2001 weltweit bei ungefähr 230 und soll bis 2003 auf rund 260 ansteigen. Die Schiffe sind nicht an bestimmte Regionen oder Routen gebunden, können weltweit verlegt werden und werden international verkauft und gechartert. (14) Die vier größten Kreuzfahrtunternehmen weltweit sind Carnival, Royal Caribbean Cruise Line ("RCCL"), POPC und Star Group (einschließlich Norwegian Cruise Line Limited ("NCL")). Hinsichtlich der Flottengröße liegt Carnival mit 43 Schiffen an erster Stelle, gefolgt von Royal Caribbean mit 23 Schiffen, während NCL/Asian Star Group und POPC über je 18 Schiffe verfügen. Carnival hat derzeit zwölf Schiffe bestellt, die Ende 2004 geliefert werden sollen. Für POPC liegen Bestellungen über fünf Schiffe vor, die Ende 2004 geliefert werden sollen. Bei RCCL ist bis Ende 2004 die Lieferung von fünf Schiffen vorgesehen; dieses Unternehmen verfügt über die jüngste Flotte aller Kreuzfahrtlinien (durchschnittliches Alter von ungefähr fünf Jahren) und über die größten Schiffe weltweit (Voyager, Explorer und Adventure mit jeweils 3100 Betten). NCL/Star hat ein Schiff bestellt. (15) Im Jahr 2001 unternahmen ungefähr 7 Mio. Nordamerikaner (72 % der weltweiten Nachfrage), 1,9 Mio. Europäer (20 %) und 800000 Asiaten (8 %) Kreuzfahrten. In den Vereinigten Staaten haben Kreuzfahrten eine viel höhere Penetrationsrate erreicht als in Europa (USA: 2,2 %; kontinentales Westeuropa: 0,4 %).(9) (16) In den letzten Jahren wurden in der Kreuzfahrtbranche viel höhere Wachstumsraten verzeichnet als bei anderen Arten von Urlaubsreisen. Prognosen zufolge wird die Zunahme in Europa rascher vorangehen als in den USA. Im Allgemeinen wird aber ein Anstieg von 8 % bis 20 % erwartet. (17) Im Vereinigten Königreich ging ein wesentlicher Teil dieses Wachstums auf den Eintritt vertikal integrierter Reiseveranstalter in den Kreuzfahrtmarkt zurück, der 1994/95 mit Airtours begann, worauf rasch Thomson und in letzter Zeit First Choice folgten. Auf diese Unternehmen zusammen entfiel im Jahr 2000 rund ein Drittel aller britischen Kreuzfahrtpassagiere. A.2. HINTERGRUNDINFORMATIONEN ZU DEN PARTEIEN (18) Carnival wurde 1972 in den USA gegründet und verfügt derzeit über die Marken CCL, Costa, HAL, Cunard, Seabourn und Windstar, wobei die letzten beiden gehobene Luxuskreuzfahrten anbieten. CCL veranstaltet Kreuzfahrten im amerikanischen Stil. Im Juni 1997 erwarb Carnival zusammen mit Airtours die gemeinsame Kontrolle und im Jahr 2000 die alleinige Kontrolle über Costa. Dieses Unternehmen ist vorwiegend in Europa auf den Mittelmeermärkten tätig, wo sein Anteil (in Bezug auf Passagierzahlen) in Italien rund [50-60 %]*, in Spanien [35-45 %]* und in Frankreich [15-25 %]* beträgt. Ferner stellt Costa die wichtigste Marke von Carnival auf dem deutschen Markt dar. HAL, die Kreuzfahrten im amerikanischen Stil anbietet, wurde Ende der 80er-Jahre von Carnival erworben. CCL, Costa und HAL halten relativ kleine Anteile am britischen Markt. Carnivals Einstieg in den britischen Markt erfolgte hauptsächlich durch den Erwerb von Cunard im Mai 1998. (19) Die andere an der gegenständlichen Transaktion beteiligte Partei, POPC, wurde im Oktober 2000 aus der P & O Steam Navigation Company ausgegliedert. Sie verfügt über eine lange Tradition in der Passagierschifffahrt, die bis ins 19. Jahrhundert zurückreicht. POPC betreibt Schiffe unter den Marken P & O Cruises, Princess, Swan Hellenic sowie AIDA und ARosa und führt demnächst im Vereinigten Königreich die neue Marke "Ocean Village" ein, die auf ein jüngeres, "informelleres" Kundensegment ausgerichtet ist und unter der 2003 der Betrieb aufgenommen werden soll. P & O Cruises ist mit Kreuzfahrten im britischen Stil die führende Marke auf dem britischen Markt. Princess ist vor allem auf dem nordamerikanischen Markt tätig. Durch den Erwerb von AIDA im Jahr 1999 und von Seetours im Jahr 2000 stieg POPC in den deutschen Kreuzfahrtmarkt ein. (20) Das Angebot von Carnival für POPC konkurriert mit einem Übernahmeangebot der Royal Caribbean. Das Angebot der Royal Caribbean wurde vom Bundeskartellamt geprüft, das es am 8. Januar 2002 genehmigte, und wurde vom OFT (Office of Fair Trading) untersucht, das eine Verweisung an die britische Competition Commission empfahl. In ihrem Bericht, der am 19. Juni 2002 veröffentlicht wurde, kam die britische Competition Commission zu dem Schluss, dass die Zusammenführung von RCCL und POPC keine erheblichen Auswirkungen auf den Wettbewerb hätte. Beide Angebote werden derzeit in den Vereinigten Staaten von der FTC (Federal Trade Commission) als zuständiger Behörde untersucht. B. RELEVANTE MÄRKTE (21) Das Produkt, das von den Parteien und anderen Unternehmen in verschiedenen Ländern angeboten wird, weist eine Reihe verschiedener Merkmale auf. Der klaren Darstellung halber wird zunächst auf die Beweise eingegangen, die die Kommission veranlassten, die nationalen Märkte als die relevanten geografischen Märkte zu betrachten. Darauf folgt die Erörterung der relevanten Produktmärkte. B.1. RÄUMLICH RELEVANTE MÄRKTE (22) Carnival macht Angaben zu verschiedenen Aspekten, nach denen die nationalen oder internationalen Märkte als die relevanten geografischen Märkte für Kreuzfahrten eingestuft werden könnten. (23) Als Argumente, die auf einen "internationalen" Markt hinweisen, führt Carnival [...]* an, dass Schiffe nicht an bestimmte Regionen oder Routen gebunden sind und einfach weltweit verlegt werden können, dass viele Hochseekreuzfahrten weltweit vermarktet werden und ein internationales Kunden- und Sprachengemisch umfassen, dass Kreuzfahrtanbieter danach trachten, eine internationale Atmosphäre auf ihren Fahrten zu fördern, und dass es das Internet erlaubt, Urlaubsangebote aus anderen Ländern zu studieren und Reisen wie zum Beispiel Kreuzfahrten online zu buchen. Ferner verweist [Carnival]* auf den Euro, der Preisvergleiche durch die Kunden erleichtert, und betont, dass Schiffe aus der ganzen Welt auf internationaler Basis gekauft und gechartert werden. (24) Als Aspekte, die auf einen nationalen geografischen Markt schließen lassen, erwähnt [Carnival]* unterschiedliche nationale Urlaubstraditionen, -vorlieben und -präferenzen (z. B. in Bezug auf den Zeitpunkt oder Ess- und Trinkgewohnheiten), Sprachen, national ausgerichtetes Marketing, unterschiedliche Durchschnittspreise und erhebliche Unterschiede bei der Marktpräsenz bestimmter Reise- und Kreuzfahrtveranstalter. (25) In der Entscheidung in der Sache IV/M.334 - Costa Crociere/Chargeurs/Accor(10) kam die Kommission zu dem Schluss, dass "die Märkte für Kreuzfahrten und andere Pauschalreisen noch vorwiegend nationaler Natur sind." (26) Die Ergebnisse der von der Kommission durchgeführten Marktuntersuchung zeigen, dass die relevanten geografischen Märkte für Hochseekreuzfahrten aufgrund des Vorliegens der folgenden Faktoren national sind: a) Die Marktpräsenz der Kreuzfahrtunternehmen variiert in den einzelnen Mitgliedstaaten erheblich. Carnival verfügte zum Beispiel im Jahr 2000 bei den Passagieren über einen Marktanteil von [50-60 %]* in Italien und von [0-10 %]* im Vereinigten Königreich, während der Anteil von POPC in Italien unter [0-5 %]* und im Vereinigten Königreich bei [15-25 %]* lag. b) Die Marktpenetration der Kreuzfahrtreisen unterscheidet sich von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat: im Jahr 2000 gingen 1,25 % der Briten auf Kreuzfahrt, während dieser Wert in Deutschland, Italien und Frankreich ungefähr 0,4-0,5 % und in Spanien weniger als 0,2 % beträgt. c) In den Mitgliedstaaten werden verschiedene Vertriebskanäle genutzt, da sowohl spezialisierte Kreuzfahrtagenturen als auch allgemeine Reisebüros auf vorwiegend nationaler Ebene tätig sind. Verkäufe erfolgen nur in kleinem Umfang über das Internet, und von den Websites, auf denen Kreuzfahrten angeboten werden, sind viele auf die nationale Ebene ausgerichtet. Im Vereinigten Königreich sind zusätzlich zu allgemeinen Reisebüros auch spezialisierte Kreuzfahrtagenturen stark vertreten. d) Das Marketing und die Verkaufsförderung wird für gewöhnlich auf nationaler Ebene in der Regel von Tochtergesellschaften oder unabhängigen allgemeinen Verkaufsagenten durchgeführt, deren Aufgabe es ist, nationale Besonderheiten bei Marketing und Verkaufsförderung zu berücksichtigen. Der Inhalt und die Präsentation der Verkaufsförderung wird für jeden Mitgliedstaat angepasst. e) Preispolitik und -niveau sind in allen Mitgliedstaaten unterschiedlich. Die Kommission fand Belege dafür, dass Kreuzfahrtunternehmen dieselben Kreuzfahrten zu Preisen verkauften, die je nach dem Land, in dem sie vermarktet wurden, variieren können. f) Einige Kreuzfahrtmarken werden ausschließlich oder vorwiegend in bestimmten Mitgliedstaaten angeboten; Cunard und P & O Cruises konzentrieren sich zum Beispiel auf den britischen Markt, während der Schwerpunkt von AIDA und ARosa auf dem deutschen Markt liegt. (27) Die meisten der in Erwägungsgrund 26 angeführten Gründe würden auch gelten, wenn der Produktmarkt andere Urlaubsreisen sowie Hochseekreuzfahrten abdeckte. Daher würde sich an der Schlussfolgerung, dass die relevanten geografischen Märkte national sind, nichts ändern, selbst wenn man dem Vorschlag von Carnival folgte und die Veranstaltung von Urlaubsreisen als den relevanten Produktmarkt betrachtete (siehe Erwägungsgrund 29). B.2. SACHLICH RELEVANTE MÄRKTE (28) Die Parteien sind in der Veranstaltung von Hochseekreuzfahrten aktiv. Eine Hochseekreuzfahrt umfasst eine Reise mit mehreren aufeinander folgenden Übernachtungen auf einem Schiff, die zu Urlaubszwecken in Meeresgewässern unternommen wird. B.2.1. Die Ansichten der Parteien zum Produktmarkt (29) Carnival meint, dass der entsprechende Produktmarkt der Markt für die Veranstaltung von Urlaubsreisen sei, der eine große Vielfalt anderer Urlaubsmöglichkeiten umfasst. Das Unternehmen argumentiert, dass eine Kreuzfahrt durch verschiedene andere Arten von Urlaubsreisen substituiert werden könne, wie zum Beispiel durch einen Aufenthalt in einem Ferienclub oder einem All-Inclusive-Hotel, durch eine Pauschalreise, einen Skiurlaub oder eine Rundfahrt in einem exotischen Gebiet. (30) Die Zielgesellschaft (POPC) vertritt eine ähnliche, aber nicht identische Ansicht. Ihrer Meinung nach gehören Hochseekreuzfahrten zu einem weiter gefassten Markt, aber sie behauptet nicht, dass sie mit allen anderen Arten von Urlauben konkurrieren.(11) (31) In der Untersuchung der Kommission zeichneten sich eine Reihe von Elementen ab, durch die sich Hochseekreuzfahrten von anderen Urlaubsformen in ganz Europa unterscheiden.(12) B.2.2. Hochseekreuzfahrten und andere Urlaube (an Land) Merkmale von Kreuzfahrten und die Sicht der Verbraucher (32) Der Bucher einer Hochseekreuzfahrt(13) kauft ein Produkt, das sich von allen anderen Urlaubsprodukten dadurch unterscheidet, dass a) das Erlebnis des Meers, b) das Reisen von einem Ort zum andern mit mehreren aufeinander folgenden Übernachtungen c) ohne die Notwendigkeit, ständig die Koffer zu packen, d) mit der Erfahrung der speziellen Geselligkeit an Bord kombiniert wird, die sich von Gruppenreisen an Land unterscheidet. (33) Dies spiegelt sich in der Aufstellung der von den Verbrauchern angegebenen Gründe für Kreuzfahrten wider, die für diese einzigartig sind und sie von allen anderen Urlaubsarten, einschließlich alternativer Pauschalreisen, abheben. Durch die Marktuntersuchung der Kommission wurden die aus Branchenquellen verfügbaren Informationen über die Gründe, aus denen Verbraucher eine Kreuzfahrt buchen, ergänzt.(14) Auf die Frage nach den Gründen, aus denen ihre Kunden eine Kreuzfahrt buchen, führten Reisebüros die folgenden drei Hauptpunkte an, die in ihrer Gesamtheit spezifisch für Kreuzfahrten sind: 1. die Attraktivität der Reiseroute und die Abfolge der Reiseziele, 2. die umfassenden Leistungen, die auf einem Schiff angeboten werden, und 3. die Tatsache, dass man auf einer Kreuzfahrt bei einem Ortswechsel die Koffer nicht ein- und auspacken muss, so dass dies eine sehr bequeme Art des Reisens darstellt. Keine andere Form des Urlaubs kann diese drei Hauptattraktionen in sich vereinen. Eine Reihe der anderen angeführten Gründe waren nicht für Kreuzfahrten spezifisch, wie zum Beispiel der Preis, ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis sowie Qualität/Zufriedenheit. (34) POPC behauptet, dass Busreisen und Urlaube mit mehreren Aufenthaltsorten an Land einige Ähnlichkeiten bei den Merkmalen aufweisen.(15) Ferner weist POPC auch auf eigene Verbraucherbefragungen hin, die als wichtigste Gründe für Kreuzfahrten den Preis, die Route, besondere Anlässe und die Jahreszeit ergaben.(16) Das Preisargument ist sehr allgemein, was im Zusammenhang mit Reisen auch für die Erwägung "Jahreszeit" gilt. Dadurch, dass Kreuzfahrten während des ganzen Jahres möglich sind, unterscheiden sie sich tatsächlich von jahreszeitlich stärker eingeschränkten Urlaubsprodukten. Der "besondere Anlass" könnte ein gemeinsames Merkmal einer Reihe von teureren Urlaubsreisen sein oder aber ein Aspekt, durch den sich Kreuzfahrten von vielen anderen Urlaubsformen unterscheiden. Die Route von Kreuzfahrten kann schließlich als absolut einzigartig für sie betrachtet werden, da es kaum möglich ist, Kreuzfahrtrouten oder gar das damit verbundene Erlebnis mit Landverkehrsmitteln nachzuahmen. (35) Carnivals Stellungnahme zur potenziellen Unterscheidung zwischen Kreuzfahrtreisen und anderen Urlaubsprodukten im Vereinigten Königreich beruht auf zwei Studien, die von IRN Research(17) und Mintel(18) erstellt wurden. (36) Mintel wurde von Carnival beauftragt zu untersuchen, wie stark der Wettbewerb zwischen Kreuzfahrten und Urlaubsreisen an Land ist und ob spezialisierte Kreuzfahrtunternehmen wie Carnival mit den von Reiseveranstaltern angebotenen Kreuzfahrten konkurrieren (zum letzteren Punkt siehe Erwägungsgründe 70 bis 93). Mintel legte Daten aus verschiedenen Quellen vor, die zeigten, dass a) Kreuzfahrten immer stärker in Pauschalreisen mit Aufenthalten an Land integriert werden, b) sich das Durchschnittsalter der Kreuzfahrtpassagiere verringert und Kreuzfahrtschiffe an die Bedürfnisse dieser jüngeren Kunden angepasst werden, c) der Preis von Kreuzfahrten real sinkt und d) dass Kreuzfahrtpassagiere auch andere Arten von Urlaubsreisen buchen. (37) Die Kommission ist nicht der Ansicht, dass das erste Argument auf das Bestehen eines einzigen Markts für die Komponenten Kreuzfahrt und Landaufenthalt bei diesen Reisen hinweist. Diese beiden Aspekten könnten einander ergänzen und nicht in einer Substitutionsbeziehung stehen, so dass dieselben Belege auch auf völlig entgegengesetzte Weise ausgelegt werden könnten. Ebenso weist das Durchschnittsalter der Kreuzfahrtpassagiere, das ziemlich langsam sinkt, nicht auf das Bestehen eines einzigen Markts hin, der sowohl Kreuzfahrten als auch Urlaubsreisen an Land umfasst, da sich ihre Kundenprofile in Bezug auf das Alter weiterhin erheblich unterscheiden (siehe Tabelle 1). Die von Mintel vorgelegten Daten zeigen nicht, dass die Preise pro Tag sinken. Die Ausweitung der gesamten Preisklasse für Kreuzfahrten unter 500 GBP gegenüber der Preisklasse von 500 bis 1000 GBP kann durch die Zunahme bei kurzen Kreuzfahrten erklärt werden, die von Mintel selbst erwähnt werden, während die Veränderungen in den höheren Preiskategorien viel geringer sind. Wie aus Tabelle 1 hervorgeht, unterscheiden sich die Kreuzfahrtpreise meist noch immer wesentlich von den wichtigsten anderen Urlaubsformen. Schließlich räumt Mintel selbst ein, dass die Reisegewohnheiten von Kreuzfahrtpassagieren erheblich von der Durchschnittsbevölkerung abweichen, zumal es viel wahrscheinlicher ist, dass sie mehr als eine Urlaubsreise pro Jahr unternehmen. Für die Überlegungen zur Frage, ob Hochseekreuzfahrten und andere Urlaubsreisen an Land zum selben Markt gehören, ist es völlig unerheblich, ob diese anderen Reisen Kreuzfahrten sind oder nicht, da die verschiedenen Arten, auf die man die Freizeit verbringt und das verfügbare Einkommen verwendet, als einander ergänzend zu betrachten sind. Daher erachtet die Kommission dies nicht als überzeugenden Beweis für die Abgrenzung des Markts. (38) IRN Research kam zu dem Schluss, dass es wesentliche Ströme zwischen Urlaubsreisen an Land und Kreuzfahrten gibt und dass beide als Teile desselben Markts betrachtet werden können. Dabei stützte sich IRN auf die Analyse von Informationen über die Ansichten und Vorlieben von Urlaubern sowie auf allgemeinere Trends in diesem Sektor. IRN merkte insbesondere an, dass 64 % der Erwachsenen, die im letzten Urlaub eine Kreuzfahrt gemacht hatten, einen Urlaub an Land in Betracht zogen.(19) Anhand der vorgelegten Ergebnisse kann leider nicht festge

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.