Europäische Union

1999/275/EG: Entscheidung der Kommission vom 25. November 1998 über die staatliche Beihilfe Deutschlands zugunsten der Draiswerke GmbH (Text von Bedeutung für den EWR) [Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1998) 3800]

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Quellenkennung: 31999D0275. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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igten dem Unternehmen ein nachrangiges unverzinstes Darlehen in Höhe von 746000 DEM (373000 ECU). Auch gelang es den Draiswerken, ihre Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 17,8 Mio. DEM (8,9 Mio. ECU) Ende des Jahres 1996 auf 9,3 Mio. DEM (4,6 Mio. ECU) Ende des Jahres 1997 zu verringern. Der Umfang des Lagerbestands wurde im gleichen Zeitraum von 6,5 Mio. DEM (3,2 Mio. ECU) auf 3,5 Mio. DEM (l,7 Mio. ECU) herabgesetzt. Hinzu kam schließlich noch das Darlehen der Stadt Mannheim in Höhe von 0,8 Mio. DEM (0,4 Mio. ECU) und die 50%ige Bürgschaft der LAKRA für 6,0 Mio. DEM (3,0 Mio. ECU). Die Umstrukturierung ging auch mit einer Änderung der Gesellschafter einher. Die Belegschaft übernahm das Unternehmen für 1 Deutsche Mark von den Alteigentümern. Zwei neue Geschäftsführer mit Erfahrungen in Umstrukturierungsfragen wurden bestellt. Die Geschäftsführung und die neuen Gesellschafter der Draiswerke entschlossen sich, einen strategischen Investor zu gewinnen. Mit der Investorensuche beauftragten die Draiswerke die Firma B. Metzler GmbH. Die Kommission nimmt zur Kenntnis, daß ein neuer Investor Deutschland zufolge die strategische Stellung des Unternehmens begünstigen würde, aber keine unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Umstrukturierung darstellt. Die Kommission prüfte die bis zum Jahre 2001 angestellten Vorausschätzungen für die Bilanzentwicklung, die Gewinn- und Verlustrechnung und die Liquiditätssituation, um zu beurteilen, ob die Umstrukturierungsmaßnahmen zur Wiederherstellung der Rentabilität der Draiswerke führen. Sie stellt fest, daß die Prognosen ausführlich dargestellt und die Ausgangsannahmen erläutert werden. Entsprechend der Strategie, Verluste machende Geschäftsbereiche aufzugeben und sich statt dessen auf die Kerntätigkeit der eigenen Firma zu konzentrieren, setzten die Draiswerke ihre Betriebsleistung im Jahre 1997 um mehr als 10 % gegenüber dem Vorjahr herab. Festzustellen ist, daß trotz der geringeren Betriebsleistung das Betriebsergebnis im Jahre 1997 bereits wieder positiv war. Das Unternehmensergebnis war in dem Jahr negativ, da materielle Umstrukturierungsmaßnahmen in Höhe von 4,7 Mio. DEM (2,4 Mio. ECU) vorgenommen wurden. Dem Umstrukturierungsplan nach werden die Draiswerke 1998 wieder die Gewinnzone erreichen. 1998 dürften die Draiswerke mit einem positiven Ergebnis von 1,2 Mio. DEM (0,6 Mio. ECU) aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eine Umsatzrendite von 2,2 % erwirtschaften. Nach den Hochrechnungen erhöht sich der Unternehmensgewinn bis zum Jahre 2001 auf 8,8 Mio. DEM (4,4 Mio. ECU) (Umsatzrendite 12,8 %). Das würde bedeuten, daß das Unternehmen im Jahre 2001 hochrentabel und wettbewerbsfähig ist. Bei den Hochrechnungen wird von einer Umsatzsteigerung von durchschnittlich 9 % pro Jahr bis zum Jahre 2001 und einer kontinuierlichen Verringerung des Personalaufwands bis auf 35 % des Umsatzes im Jahre 2001 ausgegangen, bei mehr oder weniger gleichbleibenden prozentuellen Anteilen aller anderen Aufwandsposten. Die Umstrukturierung wird somit in erster Linie über eine Verringerung des Personalaufwands, mit der bereits begonnen wurde, und Verbesserungen bei den Produktionsabläufen bewerkstelligt. Die Kommission hält diese Annahmen für optimistisch, aber für durchaus umsetzbar. Sie stellt außerdem fest, daß die Draiswerke eine genaue geographische Aufschlüsselung der Umsatzentwicklung für beide Unternehmensbereiche vorgelegt und aufgezeigt haben, daß sie ihre Umsatzerwartungen in Asien aufgrund der Wirtschaftskrise und der Währungsabwertungen erheblich zurückgeschraubt haben. Das Unternehmen wird im Jahre 1998 immer noch mit einem negativen Wert für das Eigenkapital abschließen. In der Perspektive der Fortführung der Geschäftstätigkeit verfügt das Unternehmen nach Darstellung von Deutschland jedoch über erhebliche stille Reserven in Höhe von 16,8 Mio. DEM (8,4 Mio. ECU), wie von dem Wirtschaftsprüfungsunternehmen Schitag Ernst Young bestätigt worden ist. Daher waren die Draiswerke in der Lage, eine Konkurseröffnung zu vermeiden. Außerdem werden die Draiswerke laut Umstrukturierungsplan ihre künftigen Gewinne einbehalten. Damit wird sich das Eigenkapital bis zum Jahre 2001 auf 15,4 Mio. DEM (7,7 Mio. ECU) erhöhen (37,7 % im Verhältnis zur Bilanzsumme). Nach den Vorausschätzungen planen die Draiswerke bis zum Jahre 2001 keine erheblichen Investitionen. Sie wären daher in der Lage, ihre Verbindlichkeiten abzubauen, um bis zum Jahre 2001 eine solide Finanzlage zu erreichen. Nach Auffassung der Kommission ergibt sich aus den Prognosen, daß die Draiswerke tragfähige langfristige Geschäftsaussichten besitzen und in der Lage sind, aus eigenen Kräften ohne weitere staatliche Hilfe zu operieren. Die folgenden Tabellen bieten einen Überblick über die wichtigsten Größen, auf die sich die Beurteilung der Kommission stützt: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Die Kommission stellt fest, daß sich die Draiswerke dazu verpflichtet haben, den Umstrukturierungsplan umzusetzen. Die Kommission stellt außerdem fest, daß die Banken der Draiswerke, nämlich die Deutsche Bank, die Dresdner Bank und die Sparkasse Mannheim, die Geschäftsaussichten der Draiswerke günstig beurteilt und sich bereit erklärt haben, die Draiswerke mit Krediten zu versorgen. 4.6. Keine unzumutbare Wettbewerbsverfälschung Die Kommission hat geprüft, ob Maßnahmen ergriffen werden müssen, um nachteilige Auswirkungen der Umstrukturierungsbeihilfe auf die Wettbewerber auszugleichen. Die Umstrukturierungsbeihilfe in Form eines Darlehens der Stadt Mannheim und der LAKRA-Bürgschaft kann sich in zweierlei Hinsicht verzerrend auf den Wettbewerb auswirken. Ihr erster Markteffekt liegt darin, daß die Draiswerke ihre Geschäftstätigkeit fortführen. Zweitens könnte die Umstrukturierungsbeihilfe bedeuten, daß die Draiswerke ihren Finanzaufwand verringern. Bei der Beurteilung des ersten Aspekts stützte sich die Kommission auf ihr vorliegende Marktdaten und den von Deutschland vorgelegten Marktbericht. Im ersten Produktbereich, der Dispergler- und Mikro-Naßmahltechnik, wird mit einer Ausweitung der Nachfrage in den nächsten Jahren gerechnet. Im zweiten Produktbereich, der Misch- und Reaktionstechnik, hängt die Nachfrage in hohem Maße von den Investitionen der chemischen Industrie ab, so daß auch hier gute Wachstumschancen bestehen. In keinem der beiden Produktbereiche waren Überkapazitäten festzustellen. Diese Einschätzung entspricht dem Umstand, daß sich kein Beteiligter geäußert hat. Wie in Nummer 3.2.2. Ziffer ii) der Leitlinien der Gemeinschaft ausgeführt wird, verlangt die Kommission normalerweise keinen Kapazitätsabbau als Gegenleistung für die Beihilfe, wenn auf dem relevanten Markt der Gemeinschaft, auf dem der Beihilfeempfänger tätig ist, keine strukturellen Überkapazitäten bestehen. Auch ist festzustellen, daß die Draiswerke bestimmte Geschäftsbereiche aufgegeben und die Produktpalette verkleinert haben. In Rechnung zu stellen ist des weiteren, daß die Draiswerke, die gegenwärtig zu den KMU zählen, auf dem relevanten Markt einen kleinen Marktanteil besitzen und ihre Hauptkonkurrenten, nämlich die Bühler AG, die Erich NETZSCH GmbH Holding KG und die Gebrüder Lödige Maschinenbau GmbH nach Umsatz und Beschäftigtenzahl sehr viel größer sind als die Draiswerke. Was den zweiten Aspekt, die mögliche Verringerung des Finanzaufwands, anbetrifft, so stellt die Kommission fest, daß die Draiswerke für das Darlehen von 0,8 Mio. DEM (0,4 Mio. ECU), das die Stadt Mannheim für zehn Monate gewährte, 5 % Zinsen zahlten. Dieser Zinssatz lag unter dem Referenzzinssatz, der 1996 für Deutschland 6,7 % betrug. Damit würde sich der Vorteil der Draiswerke aus der niedrigeren Verzinsung des Darlehens der Stadt Mannheim auf 11000 DEM (5500 ECU) belaufen. Selbst wenn die Kommission den Darlehenszins mit der von der Sparkasse Mannheim geforderten höheren Verzinsung (8,25 %) vergleicht, ist der Vorteil des geringen Finanzaufwandes immer noch gering (21000 DEM oder 10500 ECU). Für die 50-%-Bürgschaft der LAKRA zahlten die Draiswerke, wie die Kommission feststellt, ein Antragsentgelt von 1 % sowie eine Gebühr von jährlich 0,5 % des aushaltenden Bürgschaftsbetrags. Die 0,5-%-Gebühr kann man der 1%igen Verzinsung des Avalkredits von 2 Mio. DEM (1 Mio. ECU), den die Sparkasse Mannheim den Draiswerken zur Verfügung stellte, gegenüberstellen. Da die LAKRA und die Sparkasse Mannheim ein gleichhohes Risiko zu tragen haben, geht die Kommission davon aus, daß die LAKRA-Gebühr um 0,5 Prozentpunkte unter den marktüblichen Bedingungen liegt. Für die 22 Monate Laufzeit des Avalkredits führt dies zu einem Vorteil von 50000 DEM (25000 ECU) für die Draiswerke. Der Darlehensbetrag von 0,8 Mio. DEM (0,4 Mio. ECU) und der von der Bürgschaft gedeckte Betrag von 3 Mio. DEM (1,5 Mio. ECU) (50 % von 6 Mio. DEM) stellen staatliche Beihilfen dar, da es sich um ein Unternehmen in Schwierigkeiten handelt, das ein solches Darlehen und eine solche Bürgschaft auf den Finanzmärkten nicht erhalten hätte. Nach Auffassung der Kommission sind die Vorteile aus dem Darlehen und der Bürgschaft in Form einer geringeren finanziellen Belastung gering (0,1 % des Umsatzes) und wirken sich nicht erheblich auf Betriebsaufwand und Rentabilität des Unternehmens aus. Darüber hinaus ist in Rechnung zu stellen, daß keine Überkapazitäten festzustellen sind, die Gesellschaft nur einen kleinen Marktanteil besitzt und bestimmte Geschäftsbereiche aufgegeben wurden. Die Kommission ist daher der Ansicht, daß keine Maßnahmen zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen der Beihilfe auf die Wettbewerber erforderlich sind. 4.7. Verhältnismäßigkeit Die Kommission hat untersucht, ob sich die Beihilfe auf das für die Umstrukturierung notwendige Mindestmaß beschränkte. Die Umstrukturierungsbeihilfe trug dazu bei, die durch schwere Verluste in den zurückliegenden Jahren bewirkte Liquiditätskrise der Draiswerke zu überwinden. 1995 hatten die Draiswerke bei ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit einen Verlust von 8,9 Mio. DEM (4,4 Mio. ECU) zu verzeichnen (in Höhe von 18 % des Umsatzes). 1996 betrug der Verlust 1,9 Mio. DEM (1,0 Mio. ECU) (3,3 % des Umsatzes). 1997 schlossen die Draiswerke mit einem Verlust von 4,3 Mio. DEM (2,2 Mio. ECU) ab, vor allem aufgrund der Kosten der materiellen Umstrukturierung in Höhe von etwa diesem Betrag. Durch die Verluste verloren die Draiswerke im Zeitraum 1995 bis 1997 annähernd 14 Mio. DEM (7,0 Mio. ECU) an Liquidität. Aufgrund der Prüfung der Cash-flow-Berechnungen und Bilanzprognosen gelangt die Kommission zu der Beurteilung, daß das Darlehen der Stadt Mannheim in Höhe von 0,8 Mio. DEM (0,4 Mio. ECU) und die 50-%-Bürgschaft der LAKRA für die Kreditlinie der Sparkasse Mannheim in Höhe von 6 Mio. DEM (3 Mio. ECU) nicht zu einem Liquiditätsüberschuß führten, sondern sich auf das beschränkten, was notwendig war, um die Geschäftstätigkeit der Draiswerke zu erhalten und sie in die Lage zu versetzen, die erforderlichen Umstrukturierungsmaßnahmen zu finanzieren. Die Kommission weist erneut auf den Umstand hin, daß die Draiswerke die 0,8 Mio. DEM (0,4 Mio. ECU) nur für zehn Monate in Anspruch nahmen und das Darlehen im Juni 1997 zu einem Zeitpunkt zurückzahlten, als die Finanzlage des Unternehmens immer noch sehr schwach war; so war das Eigenkapital des Unternehmens noch immer negativ. Die bis Juni 1998 laufende Bürgschaft war erforderlich, um die Zwischenfinanzierung der laufenden Geschäftstätigkeit auf dem Finanzmarkt zu sichern. Dies war eine Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit. Die Kommission berücksichtigt den Umstand, daß die Umstrukturierungsbeihilfe mit umfangreichen Kapitalzuführungen seitens der Altgesellschafter (in Höhe von 10,4 Mio. DEM, gleich 5,2 Mio. ECU) und der neuen Gesellschafter (in Höhe von 746000 DEM oder 373000 ECU) einherging. Sie erinnert daran, daß die Altgesellschafter Anfang August 1996 eine Nachrangigkeitserklärung für ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von 7,2 Mio. DEM (3,6 Mio. ECU) abgaben und die ebenfalls im Besitz der Altgesellschafter befindliche Gustav Eirich KG eine Nachrangigkeitserklärung für ein Darlehen von 2 Mio. DEM (1 Mio. ECU) abgab. Darüber hinaus führten die Altgesellschafter den Grundstücksverkaufserlös von 1,2 Mio. DEM (0,6 Mio. ECU) dem Unternehmen als abschließenden Umstrukturierungsbeitrag zu. Im November 1996 gewährten die Mitarbeiter des Unternehmens, die die neuen Gesellschafter sind, dem Unternehmen ein nachrangiges und zinsfreies Darlehen von 746000 DEM (373000 ECU). Außerdem stimmte die Belegschaft einer erheblichen Lohnkürzung und einem Personalabbau zu, wodurch sich der Personalaufwand 1998 gegenüber dem Jahr 1996 um 5,2 Mio. DEM (2,6 Mio. ECU) verringerte. Aufgrund dessen ist die Kommission der Ansicht, daß zwischen den staatlichen Beihilfen und den Umstrukturierungskosten sowie den Kapitalbeiträgen der Gesellschafter Verhältnismäßigkeit bestand. 5. SCHLUSSFOLGERUNGEN Nach Auffassung der Kommission sind das Darlehen und die Bürgschaft unrechtmäßig gewährt worden, da gegen Artikel 93 Absatz 3 EG-Vertrag verstoßen wurde. Jedoch trägt die Kommission dem Umstand Rechnung, daß die Draiswerke zum ersten Mal eine Umstrukturierungshilfe erhielten und das Darlehen der Stadt Mannheim und die LAKRA-Bürgschaft den Bedingungen entsprechen, die in den Leitlinien der Gemeinschaft niedergelegt sind, nämlich daß durch die Umstrukturierungsbeihilfe innerhalb eines angemessenen Zeitraums die langfristige Rentabilität des Unternehmens wiederhergestellt wird, eine unzumutbare Wettbewerbsverfälschung nicht eintritt und zwischen Kosten und Nutzen der Umstrukturierung und der Beihilfe Verhältnismäßigkeit besteht. Die Kommission gelangt deswegen zu dem Schluß, daß die staatlichen Beihilfen zur Entwicklung von Wirtschaftstätigkeiten beitrugen, die die Handelsbedingungen nicht in einer dem gemeinsamen Interesse zuwiderlaufenden Weise beeinträchtigen. Die Kommission hat daher entschieden, daß die staatlichen Beihilfen aufgrund des ersten Teils der in Artikel 92 Absatz 3 Buchstabe c) EG-Vertrag und Artikel 61 Absatz 3 Buchstabe c) EWR-Abkommen niedergelegten Ausnahmeregelung als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar anzusehen sind. Die Kommission fordert Deutschland auf, ausführliche Jahresberichte vorzulegen, um darzulegen, daß der Umstrukturierungsplan ordnungsgemäß umgesetzt wird - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Die staatliche Beihilfe, die Deutschland den Draiswerken in Form eines Darlehens der Stadt Mannheim in Höhe von 0,8 Mio. DEM (0,4 Mio. ECU) und der 50-%-Bürgschaft der LAKRA gewährt hat, ist mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar. Artikel 2 Deutschland legt der Kommission ausführliche Jahresberichte vor, aus denen hervorgeht, daß die Umstrukturierungspläne ordnungsgemäß umgesetzt werden. Artikel 3 Diese Entscheidung ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet. Brüssel, den 25. November 1998 Für die Kommission Karel VAN MIERT Mitglied der Kommission (1) ABl. C 207 vom 3.7.1998, S. 14. (2) ABl. C 368 vom 23.12.1994, S. 12. (3) ABl. L 107 vom 30.4.1996, S. 4. (4) ABl. C 68 vom 6.3.1996, S. 9. (5) In ihren Schreiben äußerten sich die Banken der Draiswerke positiv über die Zukunftsaussichten des Unternehmens. (6) Wie noch ausgeführt wird, ist die Kommission der Auffassung, daß der Umstrukturierungsplan realistisch, kohärent und weitreichend ist und dazu dient, innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens die langfristige Rentabilität des Unternehmens wiederherzustellen. (7) Vgl. Fußnote 2.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.