Europäische Union

DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN DES KOENIGREICHS DAENEMARK, IRLANDS, DES KOENIGREICHS NORWEGEN UND DES VEREINIGTEN KOENIGREICHS GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND, AKTE UEBER DIE BEITRITTSBEDINGUNGEN UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, FUENFTER TEIL BESTIMMUNGEN UEBER DIE DURCHFUEHRUNG DIESER AKTE, TITEL I EINSETZUNG DER ORGANE, ARTIKEL 141

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Avis juridique important | 11972B141 DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN DES KOENIGREICHS DAENEMARK, IRLANDS, DES KOENIGREICHS NORWEGEN UND DES VEREINIGTEN KOENIGREICHS GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND, AKTE UEBER DIE BEITRITTSBEDINGUNGEN UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, FUENFTER TEIL BESTIMMUNGEN UEBER DIE DURCHFUEHRUNG DIESER AKTE, TITEL I EINSETZUNG DER ORGANE, ARTIKEL 141 Amtsblatt Nr. L 073 vom 27/03/1972 S. 0043 ++++ ARTIKEL 141 1 . DER PRÄSIDENT, DIE VIZEPRÄSIDENTEN UND DIE MITGLIEDER DER KOMMISSION WERDEN UNMITTELBAR NACH DEM BEITRITT ERNANNT . DIE KOMMISSION NIMMT IHRE TÄTIGKEIT AM FÜNFTEN TAG NACH DER ERNENNUNG IHRER MITGLIEDER AUF . DIE AMTSZEIT DER ZUM ZEITPUNKT DES BEITRITTS IM AMT BEFINDLICHEN MITGLIEDER ENDET ZUR GLEICHEN ZEIT . 2 . DIE KOMMISSION NIMMT DIE INFOLGE DES BEITRITTS ERFORDERLICHEN ANPASSUNGEN IHRER GESCHÄFTSORDNUNG VOR .

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.