Europäische Union

Beschluss der Kommission vom 15. Mai 2023 zur Berichtigung des Beschlusses C(2023) 2678 der Kommission zur Anweisung des Zentralverwalters des Transaktionsprotokolls der Europäischen Union, die Änderungen der nationalen Zuteilungstabelle für Luftverkehrszertifikate Italiens für 2022 und 2023 im Transaktionsprotokoll der Europäischen Union zu erfassen 2023/C 227/07

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32023D0629(02). Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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29.6.2023    DE Amtsblatt der Europäischen Union C 227/10 BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 15. Mai 2023 zur Berichtigung des Beschlusses C(2023) 2678 der Kommission zur Anweisung des Zentralverwalters des Transaktionsprotokolls der Europäischen Union, die Änderungen der nationalen Zuteilungstabelle für Luftverkehrszertifikate Italiens für 2022 und 2023 im Transaktionsprotokoll der Europäischen Union zu erfassen (2023/C 227/07) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates (1), gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/1122 der Kommission vom 12. März 2019 zur Ergänzung der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Funktionsweise des Unionsregisters (2), insbesondere auf Artikel 49 Absatz 2, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Nach der Annahme ihres Beschlusses C(2023) 2678 final (3) stellte die Kommission im Anhang des genannten Beschlusses einen Fehler fest, der darin besteht, dass die Menge der dem Betreiber mit der EU-EHS-Kennung 48643 für das Jahr 2023 kostenlos zugeteilten Zertifikate falsch angegeben ist. Eine Berichtigung ist erforderlich, um dem Zentralverwalter des Transaktionsprotokolls der Europäischen Union Klarheit und Rechtssicherheit zu bieten. (2) Der Beschluss C(2023) 2678 final sollte daher entsprechend geändert werden — BESCHLIEẞT: Einziger Artikel In der Tabelle in Anhang I des Beschlusses C(2023) 2678 final wird in der Zeile für die EU-EHS-Kennung 48643, vierte Spalte, die Zahl „604 612“ durch die Zahl „590 698“ ersetzt. Brüssel, den 15. Mai 2023. Für die Kommission Frans TIMMERMANS Exekutiv-Vizepräsident (1)  ABl. L 275 vom 25.10.2003, S. 32. (2)  ABl. L 177 vom 2.7.2019, S. 3. (3)  Beschluss C(2023) 2678 der Kommission vom 19. April 2023 zur Anweisung des Zentralverwalters des Transaktionsprotokolls der Europäischen Union, die Änderungen der nationalen Zuteilungstabelle für Luftverkehrszertifikate Italiens für 2022 und 2023 im Transaktionsprotokoll der Europäischen Union zu erfassen (ABl. C 226 vom 28.6.2023, S. 6).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.