Europäische Union

Beschluss des Rates vom 22. März 2007 über die Ernennung der bulgarischen und rumänischen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Beratenden Ausschusses für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer

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Quellenkennung: 32007D0411(01). Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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11.4.2007    DE Amtsblatt der Europäischen Union C 78/4 BESCHLUSS DES RATES vom 22. März 2007 über die Ernennung der bulgarischen und rumänischen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Beratenden Ausschusses für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer (2007/C 78/02) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft (1), insbesondere auf die Artikel 26 und 27, gestützt auf die Akte über den Beitritt der Bulgarischen Republik und Rumäniens (2), gestützt auf die von den Regierungen Bulgariens und Rumäniens vorgelegte Kandidatenliste, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Rat hat mit Beschluss vom 15. September 2006 (3) die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder des Beratenden Ausschusses für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer für die Zeit vom 14. September 2006 bis zum 13. September 2008 ernannt. (2) Die bulgarischen und rumänischen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des genannten Ausschusses sind für den Zeitraum bis zum 13. September 2008 zu ernennen — BESCHLIESST: Artikel 1 Zu Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Beratenden Ausschusses für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer werden für den Zeitraum bis zum 13. September 2008 ernannt: I.   REGIERUNGSVERTRETER Land Mitglieder Stellvertretende Mitglieder Bulgarien Frau Liliana STANKOVA Frau Vesela KIROVA Frau Rossitza STELIANOVA Rumänien Frau Irina PERŞA Herr Dorin ŢEPUŞĂ Frau Mirela ARGĂSEALĂ II.   VERTRETER DER ARBEITNEHMERVERBÄNDE Land Mitglieder Stellvertretende Mitglieder Bulgarien Herr Ilian TZENOV Frau Adriana TODOROVA Frau Diana ANGELOVA Rumänien Herr Valentin MOCANU Frau Liviu APOSTOIU Herr Dragoş FRUMOSU III.   VERTRETER DER ARBEITGEBERVERBÄNDE Land Mitglieder Stellvertretende Mitglieder Bulgarien Herr Branimir HANDJIEV Herr Evgenii IVANOV Frau Galia BOJANOVA Rumänien Frau Roxana PRODAN Herr Doru Claudian FRUNZULICĂ Herr Octavian PARTENIE Artikel 2 Dieser Beschluss wird informationshalber im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am 22. März 2007 Im Namen des Rates Der Präsident W. TIEFENSEE (1)  ABl. L 257 vom 18.10.1968, S. 2. (2)  ABl. L 157 vom 21.6.2005, S. 203. (3)  ABl. C 242 vom 7.10.2006, S. 1.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.