Europäische Union

2014/341/EU: Beschluss der Kommission vom 3. September 2013 — Staatliche Beihilfe SA.32554 (09/C) — Umstrukturierungsbeihilfe Österreichs für die Hypo Group Alpe Adria (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 5648) Text von Bedeutung für den EWR

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14.6.2014    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 176/1 BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 3. September 2013 Staatliche Beihilfe SA.32554 (09/C) Umstrukturierungsbeihilfe Österreichs für die Hypo Group Alpe Adria (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 5648) (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2014/341/EU) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 108 Absatz 2, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a, nachdem Mitgliedstaaten und andere Beteiligte auf der Grundlage der vorerwähnten Bestimmungen zur Stellungnahme aufgefordert wurden (1), in Erwägung nachstehender Gründe: 1.   VERFAHREN (1) Im Dezember 2008 erhielt die Hypo Group Alpe Adria (im Folgenden „HGAA“ oder „Bank“) von der Republik Österreich auf der Grundlage des österreichischen Bankenrettungspakets (2) (im Folgenden „Bankenrettungspaket“) 900 Mio. EUR an Tier-1-fähigem Partizipationskapital (3). (2) Am 29. April 2009 übermittelte Österreich der Kommission einen Rentabilitätsplan für die HGAA. (3) Mit ihrer Entscheidung vom 12. Mai 2009 in der Beihilfesache N 254/2009 („Eröffnungsentscheidung von 2009“) (4) hat die Kommission das förmliche Prüfverfahren nach Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates vom 22. März 1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (5) eingeleitet, da sie Zweifel hatte, ob die Umstrukturierungsbeihilfe, die Deutschland der BayernLB, dem Mehrheitsaktionär der HGAA, im Dezember 2008 gewährt hatte, mit dem Binnenmarkt vereinbar war. In derselben Entscheidung warf die Kommission die Frage auf, ob es sich bei der HGAA um eine grundsätzlich gesunde Bank handelte. (4) Die HGAA wurde am 23. Dezember 2009 verstaatlicht. In diesem Zusammenhang genehmigte die Kommission mit ihrem Beschluss vom 23. Dezember 2009 in den Beihilfesachen C 16/2009 und N 698/2009 (6) (im Folgenden „Rettungsbeschluss vom Dezember 2009“) auf der Grundlage des Artikels 107 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („AEUV“) einstweilig, d. h. bis zur Vorlage eines schlüssigen Umstrukturierungsplans, mehrere Beihilfemaßnahmen. Mit demselben Beschluss weitete die Kommission das förmliche Prüfverfahren auf weitere Beihilfemaßnahmen Österreichs zugunsten der HGAA aus. (5) Am 22. Juni 2010 weitete die Kommission das förmliche Prüfverfahren erneut aus. Grund dafür war vor allem, dass im überarbeiteten Umstrukturierungsplan für die HGAA, der am 16. April 2010 vorgelegt worden war, nicht aufgezeigt wurde, wie die Wiederherstellung der Rentabilität der Bank gewährleistet und eine angemessene Lastenverteilung erreicht und wie die beihilfebedingten Wettbewerbsverfälschungen in ausreichendem Maße aufgefangen werden sollten. Des Weiteren verlängerte die Kommission die Genehmigung der Beihilfe, die sie mit ihrem Rettungsbeschluss vom Dezember 2009 bis zum Abschluss der Prüfung des Umstrukturierungsplans einstweilig für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt hatte (im Folgenden „Verlängerungsbeschluss von 2010“) (7). (6) Am 29. Dezember 2010 meldete Österreich eine weitere Maßnahme zugunsten der HGAA in Form einer Assetgarantie in Höhe von 200 Mio. EUR an. Diese Beihilfemaßnahme wurde mit dem Beschluss der Kommission vom 19. Juli 2011 in den Beihilfesachen SA.32172 (2011/NN) und SA.32554 (2009/C) (8) (im Folgenden „Rettungsbeschluss vom Juli 2011“) genehmigt. (7) Am 7. Februar 2011 informierte die Kommission Österreich und Deutschland darüber, dass das Verfahren in der Beihilfesache N 698/2009 (9) bezüglich der HGAA von dem Verfahren in der Beihilfesache C 16/2009 bezüglich der BayernLB getrennt würde. Das Verfahren bezüglich der HGAA wurde daraufhin als Beihilfesache SA.32554 (2009/C) registriert. Der vorliegende Beschluss bezieht sich ausschließlich auf die Beihilfesache SA.32554 (2009/C). (8) Am 21. April 2011 legte Österreich einen neuen Umstrukturierungsplan für die HGAA vor. (9) Am 3. Dezember 2012 meldete Österreich eine weitere Beihilfemaßnahme zugunsten der HGAA in Form einer Kapitalzuführung durch die Republik Österreich im Rahmen von Stückaktien und einer staatlichen Garantie für von der HGAA ausgegebene Nachranganleihen an. Die Anmeldung beinhaltete eine Reihe von Verpflichtungen für die HGAA. Diese Maßnahmen wurden mit dem Beschluss der Kommission vom 5. Dezember 2012 in der Beihilfesache SA.32554 (2009/C) (10) (im Folgenden „Rettungsbeschluss vom Dezember 2012“) einstweilig genehmigt. Die Genehmigung war an bestimmte Verpflichtungszusagen Österreichs geknüpft. Österreich hat diese Zusagen allerdings nur zum Teil eingehalten. (10) Am 5. Oktober 2012 erhob Österreich Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses vom 25. Juli 2012 in der Beihilfesache SA.28487 (C 16/2009 ex N 254/2009) (11) bezüglich der BayernLB. Dieser Beschluss wurde später aufgehoben und durch den Beschluss der Kommission vom 5. Februar 2013 (12) (im Folgenden „BayernLB-Beschluss“) ersetzt. (11) Zur detaillierten Beschreibung des Verfahrens wird auf die Eröffnungsentscheidung von 2009, den Rettungsbeschluss vom Dezember 2009, den Verlängerungsbeschluss von 2010, den Rettungsbeschluss vom Juli 2011 sowie den Rettungsbeschluss vom Dezember 2012 verwiesen. (12) Die einzelnen Umstrukturierungspläne für die HGAA und deren entsprechende Änderungen waren im Zeitraum von Juli 2010 bis August 2013 Gegenstand zahlreicher Treffen und Telefonkonferenzen sowie anderer Formen des Informationsaustauschs zwischen Vertretern Österreichs, der Bank und der Kommissionsdienststellen. (13) Am 29. Juni 2013 meldete Österreich einen Umstrukturierungsplan an, in dem die Abwicklung der HGAA vorgesehen war; dieser Plan wurde am 27. August 2013 ergänzt. 2.   BESCHREIBUNG 2.1.   BEGÜNSTIGTE BANK (14) Die HGAA ist ein weltweit tätiger Finanzkonzern mit Sitz in Klagenfurt (Kärnten), von wo aus die Bank- und Leasinggeschäfte einschließlich des Abbauteils über die Hypo Alpe Adria Bank-International (im Folgenden „HBInt“) kontrolliert und gesteuert werden. Die HBInt nimmt konzernweite Zentralfunktionen wie Konzerncontrolling und -bilanzierung, Risikosteuerung, Rechtswesen und Compliance, Liquiditätssteuerung, Emissionsgeschäft sowie Refinanzierung der Tochtergesellschaften der HGAA wahr. (15) Ende 2012 betrug die Bilanzsumme der HGAA insgesamt 33,8 Mrd. EUR, und die risikogewichteten Aktiva (RWA) beliefen sich auf etwa 21 Mrd. EUR. (16) Die HGAA steht zu 100 % im Eigentum der Republik Österreich (13). (17) Per 31. Dezember 2008 war die HGAA über ihre Bank- und/oder Leasing-Tochtergesellschaften in folgenden zwölf Ländern vertreten: Österreich, Slowenien, Italien, Deutschland, Ungarn, Bulgarien, Kroatien, Serbien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Ukraine sowie in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien. (18) Derzeit ist die HGAA in Österreich mit der HBA tätig. Darüber hinaus ist sie vertreten in Slowenien (mit der HBS und der Leasinggesellschaft HLS), Kroatien (mit der HBC und der integrierten Leasinggesellschaft HAALC), Bosnien und Herzegowina (mit den beiden Banken HBFBiH und — in der Republika Srpska — HBRS einschließlich der Leasinggesellschaft HLRS), Serbien (mit der HBSE) und Montenegro (mit der HBM) (zusammen „südosteuropäische Länder“ (SEE — South Eastern Europe)). (19) Für viele Industriebeteiligungen und Finanztöchter der Bank ist ein Abwicklungsprozess gestartet worden. Die italienische HBI hat mit dem 1. Juli 2013 ihr Neugeschäft eingestellt. Zu den sonstigen auf Abbau gestellten Tochtergesellschaften gehören die kroatische Leasinggesellschaft HLC und die aus der Übertragung von Bankassets hervorgegangene kroatische Abbaugesellschaft H-ABDUCO, die österreichische Leasinggesellschaft HLA, die deutsche Leasinggesellschaft HLG, in Montenegro die Leasinggesellschaft HLM und die aus der Übertragung von Bankassets hervorgegangene Abbaugesellschaft HDM, die ungarische Leasinggesellschaft HLHU, die bulgarische Leasinggesellschaft HLBG, die mazedonische Leasinggesellschaft HLMK, die ukrainische Leasinggesellschaft HLUA, in Bosnien und Herzegowina die Leasinggesellschaft HETABiH und die aus der Übertragung von Bankassets hervorgegangene Abbaugesellschaft BORA, die serbischen Leasinggesellschaften HLSE und HRSE, die beiden slowenischen Gesellschaften TCK und TCV, die aus einer Übertragung von Bank- und Leasinggeschäften hervorgegangen sind, sowie die italienische Leasinggesellschaft HLI (14). Die Alpe Adria Privatbank in Liechtenstein ist bereits abgewickelt worden. (20) In den folgenden Erwägungsgründen wird eine Übersicht über die weiterhin tätigen Unternehmenseinheiten geboten. (21) Die österreichische Tochtergesellschaft HBA erbringt Bankdienstleistungen für Privat-, Firmen- und institutionelle Kunden. Sie bietet alle klassischen Bankdienstleistungen einer Universalbank an. Die HBA verfügt über eine starke regionale Verankerung in Kärnten mit weiteren Standorten in Wien und Salzburg. Ihr Marktanteil in Österreich liegt bei weniger als […] (*1) % nach Assets und bei […] % nach Einlagen. (22) In Slowenien ist der Konzern mit der Bank HBS vertreten (Marktanteil von rund […] % nach Assets und […] % nach Einlagen). Die Leasinggesellschaft HLS konzentriert sich auf das Mobilienleasing und tätigt auch ausgewählte Immobilienleasinggeschäfte. (23) Die kroatische HBC ist eine Universalbank (Marktanteil von etwa […] % nach Assets und […] % nach Einlagen). Die HAALC ist im Leasinggeschäft tätig und weist einen Marktanteil von rund […] % am Neufinanzierungsvolumen auf. (24) In Bosnien und Herzegowina sind zwei verschiedene Banken tätig: die HBRS in der Republika Srpska (Marktanteil von etwa […] % nach Assets und […] % nach Einlagen) und die HBFBiH in der Föderation Bosnien und Herzegowina (Marktanteil von rund […] % nach Assets). Die Leasinggesellschaft HLRS, die im Eigentum von HBRS steht, verfügt über einen Marktanteil von rund […] % am Neufinanzierungsvolumen. (25) Der Marktanteil der HBM in Montenegro beträgt rund […] % nach Assets. Das Leasinggeschäft, das aus der Bank generiert wird, verzeichnet einen Marktanteil von […] %. (26) Die serbische HBSE hat ihre Geschäftsschwerpunkte im Privat- und Firmenkundensegment (Marktanteil von etwa […] % nach Assets und […] % nach Einlagen). 2.2.   BEIHILFEMASSNAHMEN Dezember 2008 — Maßnahmen der BayernLB und staatliche Maßnahmen im Rahmen des österreichischen Bankenrettungspakets (27) 2008 erhielt die HGAA Unterstützung von ihrer damaligen Anteilseignerin BayernLB sowie der Republik Österreich. — Im Dezember 2008 erhielt die HGAA eine Kapitalzuführung von 700 Mio. EUR von der BayernLB, ihrer damaligen Mehrheitsaktionärin, die im selben Monat ihrerseits vom Freistaat Bayern staatliche Beihilfen erhalten hatte. — Am 29. Dezember 2008 erhielt die HGAA auf der Grundlage des Bankenrettungspakets von der Republik Österreich 900 Mio. EUR Partizipationskapital (Tier-1-Kapital) sowie Liquiditätsgarantien in Höhe von 1,35 Mrd. EUR für Anleiheemissionen. Dezember 2009 — staatliche Rekapitalisierung und Garantien (28) Im Rahmen ihrer Verstaatlichung erhielt die HGAA folgende Beihilfen: — eine befristete Assetgarantie Österreichs nach dem Bankenrettungspaket in Höhe von 100 Mio. EUR zu den Bedingungen für notleidende Banken, — eine Kapitalzuführung Österreichs nach dem Bankenrettungspaket in Höhe von 450 Mio. EUR zu den Bedingungen für notleidende Banken. Jänner 2011 — Assetgarantie (29) Aufgrund des zusätzlichen Abschreibungsbedarfs gewährte Österreich der HGAA für den Zeitraum vom 31. Dezember 2010 bis zum 30. Juni 2013 eine Assetgarantie in Höhe von 200 Mio. EUR. Dezember 2012 — staatliche Rekapitalisierung und Garantie (30) Laut Beschluss der österreichischen Finanzaufsichtsbehörde musste die HGAA per 31. Dezember 2012 eine höhere Kapitalquote von 12,04 % erfüllen. Daher wurden der HGAA von den österreichischen Behörden folgende Maßnahmen gewährt: — eine Kapitalerhöhung von 500 Mio. EUR über den Kauf von Stückaktien und — eine staatliche Garantie für nachrangige Tier-2-Kapitalinstrumente mit einem Nominalwert von 1 Mrd. EUR. (31) Eine ausführliche Beschreibung der Bank und der bislang genehmigten Beihilfemaßnahmen ist in den Erwägungsgründen 17 bis 19 der Eröffnungsentscheidung, in den Erwägungsgründen 13 bis 15 und 27 bis 40 des Rettungsbeschlusses vom Dezember 2009, in den Erwägungsgründen 15 bis 19 des Rettungsbeschlusses vom Juli 2011 und in den Erwägungsgründen 10 bis 12 des Rettungsbeschlusses vom Dezember 2012 enthalten. 2.3.   NOCH NICHT GEWÄHRTE ZUSÄTZLICHE BEIHILFEMASSNAHMEN (32) Der Umstrukturierungsplan sieht für den Zeitraum 2013-2017 für den Abbauteil einen zusätzlichen Kapitalbedarf von rund 2,6 Mrd. EUR (Basisszenario) vor, der sich im pessimistischen Szenario auf 4,7 Mrd. EUR und im Stressszenario auf 5,4 Mrd. EUR beläuft. Unter der Annahme, dass das Kapital in liquider Form bereitgestellt wird, würde der zusätzliche Liquiditätsbedarf der HGAA im Basisszenario 2,5 Mrd. EUR betragen und den Schätzungen zufolge in einem pessimistischen Stressszenario bis 2017 auf 3,3 Mrd. EUR steigen. (Sollten die Kapitalmaßnahmen nicht liquiditätswirksam erfolgen, wären eventuell höhere Liquiditätsmaßnahmen erforderlich.) (33) Österreich hat vorsorgehalber die Kommission um die Genehmigung staatlicher Beihilfen ersucht, die notwendig sein könnten, um den zusätzlichen Kapital- oder Liquiditätsbedarf in der Weise zu decken, dass sämtliche aufsichtsrechtlichen Anforderungen eingehalten oder Verluste abgedeckt werden. Die Höhe des gewährten Kapitals wird auf den zur Einhaltung der regulatorischen Mindestkapitalanforderungen erforderlichen Betrag begrenzt sein, die von der zuständigen Aufsichtsbehörde bestätigt werden müssen. 2.4.   BEITRAG FRÜHERER ANTEILSEIGNER DER HGAA (34) Vor ihrer Verstaatlichung waren die Eigentümer der HGAA die BayernLB (67,08 %), das Land Kärnten über die Kärntner Landesholding (12,42 %), die Grazer Wechselseitige Versicherung AG („GRAWE“) (20,48 %) und die Mitarbeiterstiftung Hypo Alpe Adria (0,02 %). (35) Alle Eigentümer traten ihre Rechte als Anteilseigner ab, indem sie ihre Anteile zum symbolischen Preis von einem Euro an Österreich veräußerten. (36) Die BayernLB verzichtete auf all ihre Rechte als Anteilseignerin, darunter auch auf bereits eingezahltes Ergänzungskapital (Tier-2-Kapital) von 300 Mio. EUR, und befreite die HGAA von der Pflicht, früher gewährte Kredite in Höhe von 525 Mio. EUR zurückzuzahlen (15). (37) Um die Liquidität der HGAA zu gewährleisten, stellte die BayernLB eine im Dezember 2009 ausgelaufene Liquiditätslinie in Höhe von […] EUR wieder zur Verfügung. Darüber hinaus wurde vereinbart, dass die HGAA die ihr über eine konzerninterne Finanzierung gewährten […] EUR der BayernLB bis zum 31. Dezember 2013 behalten könnte. 2014 würden Finanzmittel der BayernLB von […] EUR bei der HGAA verbleiben, 2015 Finanzmittel in Höhe von […] EUR. Diese Beträge werden im Fall einer Aufspaltung der Bank oder einer wirtschaftlich vergleichbaren Maßnahme, nach der die Lebensfähigkeit der HGAA nicht sichergestellt ist, von Österreich garantiert (16). (38) Die BayernLB führte der HGAA bereits 2008 Kapital in Höhe von 700 Mio. EUR zu, das inzwischen vollständig aufgezehrt ist, da es in vollem Umfang zur Verlustdeckung verwendet wurde. (39) Die GRAWE zeichnete 30 Mio. EUR nicht wandelbares Tier-1-Kapital (Partizipationskapital) mit einer Dividende von 6 % p.a. ab 2013 (falls Gewinne erzielt werden). Am 30. Mai 2011 wurde der Nominalwert des Partizipationskapitals nach einem Kapitalschnitt auf 9 Mio. EUR herabgesetzt. (40) Die GRAWE stellte außerdem bis zum 31. Dezember 2013 besicherte Liquidität in Höhe von 100 Mio. EUR zur Verfügung (50 Mio. EUR wurden durch österreichische Schuldverschreibungen und 50 Mio. EUR durch andere zur Begebung gedeckter Schuldverschreibungen zugelassene Vermögenswerte besichert). (41) Das Bundesland Kärnten leistete im Dezember 2009 durch folgende Maßnahmen einen Beitrag zur Bankenrettung: — Kapitalzuführung von 200 Mio. EUR in zwei Schritten. Kärnten wandelte 50 Mio. EUR Tier-2-Kapital in rund 31 Mio. EUR Tier-1-Partizipationskapital um und führte 150 Mio. EUR in Form von Partizipationskapital zu. Das Partizipationskapital ist mit einer gewinnabhängigen Dividende von 6 % ausgestattet, die zum ersten Mal im Geschäftsjahr 2013 fällig wäre. Der Gesamtbetrag des zunächst zugeführten Partizipationskapitals von 181 Mio. EUR hat sich in der Zwischenzeit durch einen Kapitalschnitt auf 55 Mio. EUR verringert; — Liquiditätsmaßnahmen in Höhe von rund 200 Mio. EUR, die vom Land Kärnten im Rahmen bestehender Geschäftsbeziehungen bereitgestellt werden. (42) Die folgende Tabelle bietet einen Überblick über die ursprünglichen Beträge des Partizipationskapitals, das der HGAA zugeführt wurde (sämtlich der HBInt zugeführt), und dessen aktuelle Höhe. Es sei darauf hingewiesen, dass mit Partizipationskapital keine Stimmrechte verbunden sind. Alle stimmberechtigen Aktien werden von der Republik Österreich gehalten. Tabelle 1 Überblick Partizipationskapital Partizipationskapital, aufgeschlüsselt nach früheren Anteilseignern   Ursprünglicher Betrag (in Euro) Nach dem Kapitalschnitt und anderen Maßnahmen (Umwandlung usw.) GRAWE 30 000 000 9 170 369 Land Kärnten 30 772 982 9 406 653 Land Kärnten 150 000 000 45 851 845 Zwischensumme 210 772 982 64 428 867 Republik Österreich 900 000 000 275 111 073 Insgesamt 1 110 772 982 339 539 940 (43) Die HGAA hat verschiedene hybride und andere Kapitalinstrumente deutlich unter dem Nominalwert zurückgekauft oder sie insgesamt gekündigt und damit ihre Kapitalbasis erhöht: Im April 2012 nahm die HGAA eine Transaktion vor, die zur Steigerung des Tier-1-Kapitals um 153 Mio. EUR führte. Im August 2012 kündigte sie einige hybride Instrumente und generierte dadurch weitere 23,5 Mio. EUR Kapital. Im Dezember 2012 bot die HGAA einen Rückkauf weiterer Kapitalinstrumente an, der zu einem außerordentlichen Gewinn von […] EUR führte. (44) Aufgrund der Verluste der HGAA entfielen zudem für Inhaber von Eigenkapitalinstrumenten (Partizipationskapital- und anderen hybriden Kapitalinstrumenten) die gewinnabhängigen Dividenden- oder Kuponzahlungen. Für 2009 und 2010 konnte die HGAA daher über […] EUR einbehalten. 2.5.   URSACHEN DER SCHWIERIGKEITEN DER HGAA (45) Die Schwierigkeiten der HGAA sind in erster Linie auf eine auf günstigen staatlich garantierten Finanzierungen basierende aggressive Wachstumsstrategie zurückzuführen. (46) Die HGAA setzte massiv auf ein schnelles Wachstum und Aufholen auf den Märkten der SEE-Länder. Insbesondere im Zeitraum von 2000 bis 2007 stieg die HGAA in zahlreiche neue Märkte ein. Dadurch erhöhte sich die Bilanzsumme der HGAA von 9,8 Mrd. EUR (31. Dezember 2002) auf 43,3 Mrd. EUR (31. Dezember 2008). Tabelle 2 Expansion der HGAA, aufgeschlüsselt nach Land und Geschäftsbereich (47) Ermöglicht wurde die Expansionsstrategie durch die niedrigen Finanzierungskosten, die auf den staatlichen Garantien des Landes Kärnten (Ausfallshaftung) beruhten, die von 4,9 Mrd. (31. Dezember 2002) auf 20,7 Mrd. EUR (31. Dezember 2009) anstiegen. Der Zugang zu günstigen Finanzmitteln führte dazu, dass die HGAA die lokale Einlagenbildung vernachlässigte. (48) Die schnelle Bilanzausweitung auf den SEE-Märkten und die günstigen staatlich garantierten Finanzierungen sorgten für kurzfristige Gewinne. Von 2002 bis 2006 erzielte die HGAA jedes Jahr Gewinne (ausgenommen 2004). Das Geschäftsmodell verschleierte jedoch zugrunde liegende Risiken hinsichtlich der Verschlechterung der Assetqualität und der Refinanzierung, so dass die Bank es versäumte, eine erforderliche Überprüfung in die Wege zu leiten und die Verfahren für die interne Kontrolle und das Risikomanagement zu entwickeln, die notwendig gewesen wären, um auf die veränderten Bedürfnisse nach der Expansion reagieren zu können. Die Strategie der Bank war auf die Steigerung des Geschäftsvolumens ausgerichtet, was zur Folge hatte, dass die Bank hohe Risiken einging, insbesondere bei Projekten im Immobilien- und Tourismussektor, und die wirtschaftlichen und betrieblichen Risiken systematisch falsch eingeschätzt wurden. Da angemessene Kontrollmechanismen fehlten, war die Bank außerdem für Betrug anfällig, was mehrere strafrechtliche Ermittlungen nach sich zog. Im Laufe der Zeit litt ihr Portfolio unter anderem aufgrund der fehlenden ordnungsgemäßen Besicherung zunehmend unter einem signifikanten Anteil notleidender Kredite. In vielen Fällen war es schwierig oder unmöglich, die zugrunde liegenden Sicherheiten zu veräußern, was umfassende Abschreibungen erforderlich machte. (49) Darüber hinaus ging die Bank zusätzliche Tilgungsrisiken ein, da ein wesentlicher Teil ihrer Kredite an Privatpersonen und kleine und mittlere Unternehmen („KMU“) in SEE-Ländern auf Euro oder Schweizer Franken lautete. Nach der Aufwertung — insbesondere des Schweizer Franken — gegenüber den lokalen Währungen kamen diese Risiken teilweise zum Tragen. (50) In Anbetracht des aus ihrem Zielkundenstamm und Portfolio resultierenden Risikoprofils agierte die Bank mit unzureichendem Kapital, auch wenn sie sich innerhalb der damals geltenden aufsichtsrechtlichen Grenzen bewegte. Nachdem sich die Lage verschlechtert hatte, wurde dieser Faktor sehr schnell zum Problem. Aus einer im vorgelegten Abwicklungsplan enthaltenen Berechnung geht hervor, dass die Kapitalquote der Bank ohne Beihilfemaßnahmen ab 2013 negativ ausgefallen wäre, sowohl für das Tier-1-Kapital […] als auch für das Eigenkapital insgesamt […]. Diese Berechnung ist insofern fiktiv, als eine drastische Verkleinerung oder die Abwicklung der Bank in diesem Fall noch früher erforderlich gewesen wäre. Nach den Ausführungen Österreichs hätte eine Abwicklung die Stabilität des Finanzsystems in Österreich beeinträchtigt, insbesondere aufgrund der Haftungsübernahmen des Bundeslands Kärnten, die möglicherweise ein einschlägiges Szenario ausgelöst hätten, aber auch in denjenigen südosteuropäischen Ländern, in denen die HGAA einen signifikanten Marktanteil hat. (51) Die Bank erkannte zu spät, dass ihr Geschäftsmodell nicht funktionierte, und reagierte zu langsam, was sich teils auf die komplexe Struktur des Konzerns und teils darauf zurückzuführen lässt, dass ein derartiger großer und heterogener Konzern schwierig zu verwalten ist. (52) Auch noch Anfang […] erwies sich die Assetqualität im Zusammenhang mit dem Neugeschäft nach wie vor als problematisch, und unter Berücksichtigung angemessener Risiko- und Kapitalkosten blieben die Margen unangemessen. (53) Die zuvor übermittelten Umstrukturierungspläne konnten nicht darlegen, dass die HGAA als unabhängiges, rentables Unternehmen existieren kann. (54) Die von Österreich übermittelten Unterlagen, die die Grundlage dieses Beschlusses (17) bilden, enthalten zudem Basisszenarien, aus denen hervorgeht, dass das Ergebnis des Konzerns im gesamten Zeitraum 2013-2017 negativ ausfallen wird und außerdem der Kapitalbedarf um weitere […] EUR steigen dürfte. Selbst im „Management-Szenario“, das keine adäquaten Maßnahmen zur Begrenzung etwaiger Wettbewerbsverzerrungen enthält, werden lediglich für das Jahr 2017 bescheidene Gewinne […] vorausgesagt; davor sind Verluste zu verzeichnen. Darüber hinaus werden in dieser Prognose nicht die potenziellen Kosten für die Verlängerungen der Garantien über das Jahr 2013 hinaus berücksichtigt. 2.6.   TEILWEISE EINHALTUNG DER ZUSAGEN (55) Im Rettungsbeschluss vom Dezember 2012 genehmig

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.