Europäische Union

Beschluss (EU) 2024/2549 der Kommission vom 29. November 2023 über die staatlichen Beihilfen SA.57543 und SA.58342 (2020/NN) (ex 2020/N) des Königreichs Dänemark und des Königreichs Schweden zugunsten von Scandinavian Airlines System AB (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2023) 8356)

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Quellenkennung: 32024D2549. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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rkehrs- und Buchungsindikatoren zu verbessern, und seine Dienstleistungen an Bord zu überprüfen, um Kosten durch „Verschwendung“ zu vermeiden (Abbau des „doppelten Bordservice“ usw.). (44) In Bezug auf den zweiten Hebel (Einleitung eines aggressiven Kostensenkungsprogramms) schlug SAS vor, sein rigoroses, auf die Fixkosten zielendes Sparprogramm umzusetzen und dadurch bis Ende Oktober 2020 Einsparungen in Höhe von 2,4 Mrd. SEK und bis Ende März 2021 weitere Einsparungen in Höhe von 1 Mrd. SEK zu erreichen (42). Um die Kosten über Oktober 2020 hinaus zu senken, kündigte SAS außerdem an, seine Flotte zu verkleinern, schrittweise auf einen einzigen Flugzeugtyp umzustellen, um die Effizienz bei den Instandhaltungskosten zu steigern, und die Lieferung von Flugzeugen hinauszuschieben, um Barmittel zu sichern, was bis 2024 zusätzlich 1,1 Mrd. SEK einsparen würde. (45) Was den dritten Hebel (Personalabbau) betrifft, plante SAS, durch weitere befristete Entlassungen in größerem Umfang in Schweden, Norwegen und Dänemark bis Ende Oktober 2020 Einsparungen von insgesamt 2 Mrd. SEK zu erzielen, woran sich weitere Maßnahmen zur Steigerung der Produktivität in der Erholungsphase (d. h. 25 % Produktivitätsverbesserung beim Bodenpersonal und 17 % beim Kabinenpersonal) mit einer zusätzlichen Einsparung von 2 Mrd. SEK anschließen sollten. Parallel dazu wollte SAS ein Abfindungsprogramm einleiten, um sein Gesamtpersonal bis Ende Oktober 2020 dauerhaft um 30 % zu reduzieren und bei den Gemeinkosten bis März 2021 weitere 1,6 Mrd. SEK einzusparen (durch Reduzierung des Personals in den Gemeinkosten um ein Drittel und des Personals im Frachtbereich um 50 %, Senkung der IT-Festkosten um 20 %, verstärkte Auslagerung von Fracht- und Bodenabfertigungsdiensten und Reduzierung der Investitionen in Marketing, IT und Produkte auf das für SAS unbedingt Notwendige). (46) Mit diesem Kostensenkungsprogramm wollte SAS in den Geschäftsjahren 2020 und 2021 eine Kostenreduzierung von insgesamt 5,4 Mrd. SEK erzielen (und eine weitere Kostenreduzierung von 4,5 Mrd. SEK nach 2021). (47) In der Verwaltungsratssitzung vom 15. April 2020 forderte der Verwaltungsrat gleichwohl die Geschäftsleitung von SAS dazu auf, mehr Einsparungsquellen im Geschäftsplan aufzuzeigen. (48) In der Verwaltungsratssitzung vom 22. April 2020 legte SAS daher ein noch ehrgeizigeres Kostensenkungsprogramm vor. Darin schlug SAS im Wesentlichen vor, die externen Ausgaben weiter zu verringern, mehr Personal abzubauen (von 30 % auf 40 % des Gesamtpersonals von SAS) und mehr Flugzeuglieferungen hinauszuschieben. Aus dem Protokoll der Sitzung geht auch hervor, dass SAS die Möglichkeit prüfte, einige wichtige Vermögenswerte, insbesondere sein Kundentreueprogramm Eurobonus, sowie Fracht- und Bodenabfertigungsdienste zu veräußern. Was das Eurobonus-Programm betrifft, nahm SAS eine Abwägung der Vor- und Nachteile einer solchen Veräußerung vor und kam zu dem Schluss, dass andere Optionen besser geeignet seien als eine Veräußerung (43). In Bezug auf die Veräußerung des Frachtgeschäfts wies SAS darauf hin, dass kein Käufer Interesse am Kauf eines Teils oder des gesamten Frachtgeschäfts gezeigt habe (44), während für die Bodenabfertigungsdienste […] (*1). (49) Mit diesem überarbeiteten Geschäftsplan wollte SAS eine Reduzierung der Kosten um bis zu insgesamt 7,3 Mrd. SEK in den Jahren 2020 und 2021 erzielen und die voraussichtlichen kumulierten Verluste bis Ende 2021 von 22 Mrd. SEK auf 15 Mrd. SEK senken. (50) Nach Genehmigung durch den Verwaltungsrat wurde der Geschäftsplan am 24. April 2020 von SAS angenommen, und SAS setzte seine Initiativen zur Kostensenkung über die drei als wichtigste erkannten Hebel fort. (51) Was erstens die operative Tätigkeit betrifft (Erwägungsgrund 43), bediente SAS in der Zeit von April bis Juni 2020 nur einige wenige Inlandsstrecken in Schweden sowie Strecken zwischen Norwegen, Dänemark und Schweden und führte einige Repatriierungsflüge (45) und Frachtflüge (46) durch, wobei das Unternehmen im April und Mai 2020 mit nur 10 % seiner Kapazität im Vergleich zum gleichen Zeitraum 2019 arbeitete (Erwägungsgrund 29) (47). Nachdem die Ergebnisse der neuesten nachfrageseitigen Maßnahmen ermutigend waren (Erwägungsgrund 43) (48), bereitete sich SAS am 8. Juni 2020 darauf vor, die Zahl der in Betrieb befindlichen Flugzeuge von 16 am 2. Juni 2020 auf 45 bis Mitte Juli 2020 zu erhöhen, um dem festgestellten Anstieg des Verkehrsaufkommens nachzukommen (49). Vorgesehen war, dass sich das Flugprogramm hauptsächlich auf den Inlandsverkehr in Dänemark, Norwegen und Schweden sowie auf einige Verbindungen zu wichtigen europäischen Geschäftsreisezielen (in Belgien, Deutschland, Niederlande) und auf die Stärkung der Verbindungen innerhalb Skandinaviens konzentrieren sollte. Anhand dieser Schätzungen plante SAS beispielsweise, in der ersten Juliwoche 2020 im Vergleich zur gleichen Woche 2019 34 % seines Angebots (in Bezug auf die Sitzplatzkapazität) auf dem Markt für Flüge nach, von und innerhalb Skandinaviens anzubieten, was nach Ansicht von SAS der durchschnittlich von den Wettbewerbern angebotenen Kapazität (28 %) entsprach (50). Die steigende Zahl an Flügen im Juni und Juli 2020 verschaffte SAS zusätzliche Einnahmen und reduzierte seine Verluste, weshalb SAS im August 2020, auch angesichts der guten Ergebnisse der neuesten Erhebungen zur Nachfrageentwicklung, den Plan fasste, die Zahl der in Betrieb befindlichen Flugzeuge für Urlaubsziele in Europa nochmals zu erhöhen. Nach Einschätzung von SAS entsprach eine solche Erhöhung (mit der SAS bis zu 45 % seines Marktangebots im Vergleich zum Vorjahreszeitraum 2019 erreichen würde) dem Angebot der Wettbewerber für den Monat August 2020 (51). Der Anstieg der Zahl der COVID-Fälle in ganz Europa im September und Oktober 2020 führte jedoch dazu, dass SAS seine Kapazität bis Ende Oktober 2020 auf deutlich unter 40 % reduzierte. (52) Was zweitens die Senkung der Fixkosten betrifft (Erwägungsgrund 44), reduzierte SAS seine geplanten Investitionen, indem es Flugzeuglieferungen hinausschob. SAS begann rasch Gespräche mit seinem Flugzeuglieferanten Airbus über die Möglichkeit, Vorauszahlungen und Flugzeuglieferungen aufzuschieben. Damit gelang es SAS, einen Aufschub von Vorauszahlungen in Höhe von [0-300] Mio. USD ([200-500] Mio. SEK) im Zeitraum […] zu erzielen und die Liefertermine für vier […] von […] auf […], vier […] von […] auf […] und zwei […] von […] auf […] zu verschieben. Schweden und Dänemark erklärten jedoch, dass SAS keine Auftragsstornierungen von […] erhalten konnte, ohne das Risiko von […] einzugehen. Darüber hinaus verschob SAS alle […] Lieferungen von geleasten Flugzeugen um […] Monate und beschleunigte den Verkauf oder die vorzeitige Kündigung der Leasingverträge für […] (52), um schneller Barmittel zu generieren. Darüber hinaus verhandelte SAS die Verträge mit mehr als 200 Lieferanten für alle Bereiche seiner Geschäftstätigkeit neu, um die variablen Kosten kurzfristig zu senken, die Fixkosten kurz- und langfristig neu auszuhandeln und die Zahlungsbedingungen zu verbessern. Durch die Neuverhandlungen konnte SAS für den Rest des Jahres 2020 durch Kostensenkungen mehr als 1,5 Mrd. SEK einsparen. (53) Drittens kündigte SAS in Bezug auf den Personalabbau (Erwägungsgrund 45) am 28. April 2020 an, dass es den Entlassungsprozess zur dauerhaften Reduzierung seines zukünftigen Personalstands um bis zu 5 000 Vollzeitstellen, die meisten mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten, einleiten werde (53). Zu den weiteren personalbezogenen Maßnahmen gehörten die Kürzung von angesammelten Überstunden und die Gewährung von unbezahltem Urlaub für bestimmte Arbeitnehmer. (54) Insgesamt gelang es SAS, die variablen Kosten im Vergleich zum Vorjahr um fast 40 % zu senken, die Auslieferung von zehn Flugzeugen aufzuschieben und die Ausmusterung von 21 Flugzeugen vorzuziehen, mehr als 200 Verträge mit Lieferanten neu zu verhandeln, um die Zahlungsbedingungen zu verbessern und die variablen Kosten zu reduzieren, und bis zum 26. Oktober 2020 den Entlassungsprozess für 5 000 Beschäftigte abzuschließen. (55) Zusätzlich zu diesen Kostensenkungsmaßnahmen beantragte SAS laut den Angaben von Dänemark und Schweden staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, um die Verluste des Unternehmens abzumildern, und erhielt diese auch. 2.1.3.2.   An SAS im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie gewährte staatliche Beihilfen (56) Zum Zeitpunkt der Gewährung der Maßnahme hatte SAS bereits mehrere staatliche Beihilfemaßnahmen erhalten, und weitere staatliche Beihilfemaßnahmen waren geplant. (57) Erstens genehmigte die Kommission am 15. April 2020 (54) und 24. April 2020 (55) die staatliche Beihilfe Dänemarks und Schwedens zugunsten von SAS in Form staatlicher Garantien für bis zu 90 % einer revolvierenden Kreditfazilität in Höhe von 3,3 Mrd. SEK (324 Mio. EUR). Diese Maßnahmen zielten darauf ab, die Fluggesellschaft für die direkt aufgrund der COVID-19-Pandemie erlittenen Schäden teilweise zu entschädigen, und wurden von Dänemark und Schweden gemäß Artikel 107 Absatz 2 Buchstabe b AEUV angemeldet. (58) Zweitens erhielt SAS von Dänemark einen Ausgleich für seine Fixkosten im Rahmen der von der Kommission am 8. April 2020 genehmigten Regelung. (56) In diesem Zusammenhang erhielt SAS 59 375 580 SEK für seine Tochtergesellschaft Scandinavian Airlines System Denmark-Norway-Sweden (57), 21 126 457 SEK für die Bodenabfertigung und 11 135 382 SEK für den Frachtbetrieb (d. h. insgesamt 91 637 419 SEK bzw. 8,9 Mio. EUR). (59) Drittens übermittelten die dänischen Behörden im August 2020 eine vorläufige Schätzung der potenziellen Beihilfen, die SAS im Rahmen von zwei geplanten Regelungen zur Unterstützung von Fluggesellschaften erhalten könnte, welche Dänemark zum damaligen Zeitpunkt vorab bei der Kommission angemeldet hatte. (58) Nach dieser Schätzung würde SAS im Rahmen der ersten Regelung einen Betrag von höchstens 800 000 EUR (etwa 6 Mio. DKK) und im Rahmen der zweiten Regelung einen Betrag von etwa 4,7 Mio. EUR (35 Mio. DKK) erhalten. (59) (60) Schließlich erhielt SAS von Norwegen im Rahmen der von der EFTA-Überwachungsbehörde am 17. April 2020 genehmigten Regelung in der Sache 85047 einen Ausgleich für durch die COVID-19-Pandemie verursachte Schäden. (60) Dieser Ausgleich belief sich auf etwa 10 Mio. NOK (932 723 EUR). (61) Darüber hinaus schloss SAS nach den Angaben von Dänemark und Schweden einen öffentlichen Dienstleistungsvertrag mit dem norwegischen Staat. SAS hatte die Zahlungen im Rahmen dieses Vertrags auf rund 500 Mio. SEK (49 Mio. EUR) geschätzt. 2.1.3.3.   Finanzbedarf von SAS in Bezug auf Eigenkapital und Liquidität (61) In ihrer Anmeldung vom 11. August 2020 erklärten die dänischen und schwedischen Behörden, dass die ergriffenen Abhilfemaßnahmen und die staatliche Beihilfe, die SAS erhalten hatte, nicht ausreichten, um die prekäre finanzielle Lage des Unternehmens infolge der COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen Eindämmungsmaßnahmen zu beheben. (62) Aus dem Geschäftsplan von SAS ging hervor, dass SAS trotz der ergriffenen Abhilfemaßnahmen und der staatlichen Unterstützung, die das Unternehmen erhalten hatte, in den Jahren 2020 und 2021 mit einem Verlust von rund 15. Mrd. SEK rechnete. SAS ging davon aus, dass seine Liquidität bis Ende Oktober 2020 erschöpft sein werde und das Unternehmen das Geschäftsjahr 2020 mit einem negativen Eigenkapital von fast 11 Mrd. SEK abschließen werde. (63) Dänemark und Schweden erklärten ferner, dass dem Zwischenbericht von SAS für das zweite Quartal 2020 zufolge der Verschuldungsgrad (62) von SAS Ende April 2020 negativ war (– 459,4). Darüber hinaus sank die Finanzvorsorgequote von SAS von 32 % auf 26 % und lag damit nur knapp über dem in der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgeschriebenen Mindestschwellenwert von 25 % (63). Das Eigenkapital war in den negativen Bereich gefallen und von 5,4 Mrd. SEK im April 2019 auf minus 65 Mio. SEK im April 2020 gesunken. In der Zeit von Mai bis Juli 2020 gingen die Einnahmen von SAS um mehr als 80 % gegenüber dem gleichen Zeitraum im Jahr 2019 zurück. Die Einsparung bei den Betriebskosten (– 67 % im Vergleich zum gleichen Zeitraum 2019) aufgrund der geringeren Nachfrage und der von SAS ergriffenen Abhilfemaßnahmen konnte diesen Rückgang der Einnahmen nicht ausgleichen (64). (64) SAS erlitt bis Juli 2020 weitere Verluste und häufte seit Beginn der COVID-19-Pandemie ein Defizit von fast 6 Mrd. SEK an. Auch das Eigenkapital von SAS ging weiter zurück, und das Unternehmen verbuchte am 31. Juli 2020 eine negative Eigenkapitalposition von über 1 Mrd. SEK (65). Die finanzielle Lage von SAS verschlechterte sich in der Zeit von August bis Oktober 2020 weiter und die Einnahmen fielen gegenüber dem Vorjahr um 77 % (66). (65) Dänemark und Schweden bestätigten in ihrer Anmeldung vom 11. August 2020 mit aktualisierten Daten (Juli 2020), dass SAS bis Dezember 2020 mit einem negativen Eigenkapital von 9,4 Mrd. SEK rechnete und seine verfügbare Liquidität (die sich am 31. Januar 2020 auf 6,598 Mrd. SEK belief) voraussichtlich im Dezember 2020, wenn nicht früher, aufgebraucht sein dürfte (67). Diese Feststellung wurde durch eine von der Ratingagentur Moody‘s am 10. Juni 2020 vorgelegte Analyse der Finanzlage von SAS gestützt, in der Moody‘s schätzte, dass SAS nur bis Ende des Jahres über die für den Geschäftsbetrieb erforderliche Liquidität verfügen werde (68). (66) Dänemark und Schweden zufolge hätte eine erhebliche Störung des Luftverkehrs, wie sie durch einen möglichen Konkurs oder Zahlungsausfall von SAS verursacht worden wäre, die Lage der schwedischen und dänischen Wirtschaft erheblich verschlechtert, insbesondere wegen der Bedeutung von SAS für die Wirtschaft dieser Mitgliedstaaten. 2.1.4.   Rolle von SAS für die dänische und schwedische Wirtschaft (67) Dänemark und Schweden verwiesen zunächst auf die grundlegenden Personenbeförderungsdienste, die SAS nach, von und innerhalb dieser beiden Mitgliedstaaten erbringt. (68) In Bezug auf Dänemark erklärten die dänischen Behörden, dass SAS im Jahr 2019 32 % des gesamten inländischen und internationalen Passagierluftverkehrs Dänemarks durchgeführt und mehr als 100 Strecken von, nach und innerhalb Dänemarks angeboten habe (69). SAS habe allein im Jahr 2019 zwölf neue Strecken von dänischen Flughäfen aus eröffnet (70). (69) Was den Inlandsflugverkehr betrifft, trug SAS den dänischen Behörden zufolge im Jahr 2019 mit 41 % zu den Inlandsverbindungen in Dänemark bei (71) und bediente die Flughäfen Aalborg, Aarhus, Billund, Bornholm und Färöer. 2019 unterhielt SAS ganzjährige und regelmäßige Verbindungen von Kopenhagen aus nach Billund, Aarhus und Aalborg mit durchschnittlich 250 Inlandsflügen pro Monat und in gewissem Umfang mit den Färöern (mit mehr als 500 Flügen pro Jahr). Während der COVID-19-Pandemie hielt SAS die Inlandsverbindungen zwischen Kopenhagen und Aalborg, Aarhus und den Färöern aufrecht, sodass in der Zeit von April bis Juni 2020 unbedingt notwendige Reisen in Dänemark möglich waren. Nach Juni 2020 führte SAS zwischen 100 und 200 Flügen pro Monat zwischen diesen Zielorten durch (72). (70) Was internationale Ziele betrifft, bot SAS regelmäßig und im Allgemeinen über das ganze Jahr Verbindungen zu skandinavischen Ländern (73) sowie in die Union (74) und zu internationalen Geschäftszentren (New York, Chicago, Washington, Hongkong, London, Genf usw.) an (75). 2019 beförderte SAS rund 10 Mio. Fluggäste nach und von Dänemark, was fast 30 % des gesamten internationalen Passagieraufkommens von und nach Dänemark entspricht (76). In der Zeit von Januar bis September 2020 blieb SAS nach der Zahl der beförderten Fluggäste die größte Fluggesellschaft mit 30 % des gesamten internationalen Passagieraufkommens von und nach Dänemark (77). (71) In Bezug auf Schweden erklärten die schwedischen Behörden, dass der Luftverkehr, da Schweden auf einer großen und dünn besiedelten Halbinsel liegt und geografisch an der Peripherie der Union gelegen ist, der häufigste Verkehrsträger für den grenzüberschreitenden Verkehr nach und von Schweden sei und etwa 70 % des gesamten internationalen Reiseverkehrs ausmache. Laut der schwedischen Verkehrsagentur führte SAS 2019 gemessen an der Zahl der beförderten Fluggäste 49 % des Inlandsflugverkehrs in Schweden und ein Viertel des internationalen Luftverkehrs durch und bot mehr als 150 Strecken von, nach und innerhalb Schwedens an (78). (72) Im Inland unterhielt SAS mit regelmäßigen Frequenzen und über das ganze Jahr Verbindungen von den Flughäfen Stockholm und Göteborg zu den Flughäfen Umeå, Luleå, Malmö, Visby, Östersund, Helsingborg, Skelleftea, Sundsvall, Kalmar, Örnsköldsvik, Ronneby und Kiruna mit mehr als 150 monatlichen Flügen (für jeden Zielort). Während der COVID-19-Pandemie in der Zeit von März bis Juni 2020 hielt SAS die meisten Inlandsverbindungen aufrecht, sodass unbedingt notwendige Reisen innerhalb Schwedens möglich waren. Nach Juni 2020 nahm SAS den Betrieb aller seiner Inlandsstrecken mit durchschnittlich 50 monatlichen Flügen pro Zielort wieder auf (79). Was internationale Zielorte betrifft (80), bot SAS regelmäßig und das ganze Jahr über Verbindungen in die skandinavischen Länder (81), in andere Mitgliedstaaten (82) und zu internationalen Geschäftszentren (Los Angeles, Sankt Petersburg, London, Zürich usw.) an. (73) Sowohl Dänemark als auch Schweden betonten auch den besonderen Beitrag, den SAS während der COVID-19-Pandemie mit seinen Frachtdiensten und Sonderflügen leistete. Sie hoben hervor, dass SAS etwa 50 Flüge mit mehr als 800 Tonnen medizinischer und pharmazeutischer Produkte aus China nach Schweden und Dänemark durchgeführt habe, darunter 600 Tonnen persönliche Schutzausrüstung und über 40 Mio. Schutzmasken für das Gesundheitspersonal in Schweden und Dänemark. Darüber hinaus habe SAS Frachtcharter für wichtige schwedische und dänische Industrieunternehmen organisiert, darunter für Komponenten für die Produktion und Ersatzteile, um die Kontinuität der Produktionskette, die durch die COVID-19-Pandemie unterbrochen war, wiederherzustellen. Wie in Erwägungsgrund 51 erwähnt, führte SAS in Abstimmung mit den schwedischen und dänischen Behörden auch mehrere Rückholflüge aus Ländern wie Brasilien und Pakistan für gestrandete schwedische und dänische Einwohner durch. (74) Dänemark und Schweden erklärten ferner, dass SAS ein wichtiger Arbeitgeber für diese Mitgliedstaaten gewesen sei. Laut ihren Angaben hatte SAS, obwohl das Unternehmen bereits rund 5 000 Kündigungen ausgesprochen hatte, um seine Verluste abzumildern, zum Zeitpunkt der Gewährung der Maßnahme noch immer rund 6 000 Beschäftigte und weitere Entlassungen hätten die durch die COVID-19-Pandemie verursachte beträchtliche Störung weiter verschärft und zu schweren sozialen Notlagen für die Wirtschaft dieser Mitgliedstaaten geführt. (75) Schließlich wiesen Dänemark und Schweden auch darauf hin, dass eine mögliche Insolvenz oder ein Zahlungsausfall von SAS eine Vielzahl von Zulieferern, für die SAS ein wichtiger Kunde sei, in Mitleidenschaft ziehen würde (Flugzeug- und Triebwerkshersteller, Flughafen- und Flugsicherungsdienstleister, Treibstofflieferanten, Catering-Firmen, IT-Anbieter, technische Wartungsfirmen, regionale Herstellerpartner, Finanzdienstleister). In diesem Zusammenhang gaben Dänemark und Schweden an, dass sich die Einkäufe von SAS bei Lieferanten in Schweden und Dänemark im Jahr 2019 auf 4,2 Mrd. SEK bzw. 3,9 Mrd. SEK beliefen. Generell belief sich 2019 der direkte Beitrag von SAS zum schwedischen Bruttoinlandsprodukt (im Folgenden „BIP“) auf 5,9 Mrd. SEK und der indirekte Beitrag auf 4,7 Mrd. SEK zuzüglich der induzierten Effekte in Höhe von 6 Mrd. SEK. Dies entsprach 30 % des gesamten Beitrags des Luftverkehrssektors zur schwedischen Wirtschaft (83). SAS trug 2019 auch 3 Mrd. DKK jährlich zum dänischen BIP bei (84). Die dänischen Behörden wiesen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass 2020 58 % der von SAS von und nach Dänemark beförderten Fluggäste aus geschäftlichen Gründen reisten. (76) Nach Ansicht von Dänemark und Schweden gab es keine Alternativen zu der Maßnahme, wie sie von den beiden Mitgliedstaaten angemeldet wurde, um die schwerwiegenden Folgen einer Insolvenz oder eines Zahlungsausfalls von SAS auf ihre Volkswirtschaften zu vermeiden. 2.1.5.   Fehlen von Alternativen zur Rekapitalisierungsmaßnahme (77) Dänemark und Schweden erklärten in ihrer Anmeldung, dass SAS weder auf dem Markt noch im Rahmen anderer Beihilfemaßnahmen eine alternative Finanzierungsmöglichkeit zu der in Rede stehenden Maßnahme gefunden habe, um seinen Kapital- und Liquiditätsbedarf zu decken. (78) Unmittelbar nach dem COVID-19-Ausbruch im März 2020 versuchte SAS, eine revolvierende Kreditfazilität mit einer Gruppe von Banken auszuhandeln (85), das Vorhaben blieb jedoch ohne staatliche Unterstützung erfolglos, da die Banken nicht bereit waren, unbesicherte Risiken einzugehen. Parallel dazu beschlossen die schwedischen Behörden, die Luftfahrtbranche durch eine Regelung zu unterstützen, die staatliche Garantien für 90 % der von Luftfahrtunternehmen bei Kreditinstituten aufgenommenen Darlehen vorsah. Die Kommission genehmigte diese Regelung mit Beschluss vom 11. April 2020 in der Beihilfesache SA 56812 (86). SAS versuchte, ein mit einer staatlichen Garantie Schwedens unterlegtes Darlehen bei Kreditinstituten zu erhalten, doch zögerten diese, ein teilweise unbesichertes Darlehen bereitzustellen. Angesichts der Schwierigkeiten von SAS beschlossen daher die schwedischen Behörden gemeinsam mit den dänischen Behörden, SAS eine staatliche Garantie zu gewähren, die potenziell bis zu 100 % der von SAS angestrebten revolvierenden Kreditfazilität abdecken würde, falls sich die Kreditinstitute weiterhin weigern sollten, ein Kreditrisiko von 10 % zu tragen, oder der Auffassung sein sollten, dass die von SAS gestellten Sicherheiten zur Deckung ihres Risikos nicht ausreichten. Die Kommission genehmigte diese Beihilfe (Erwägungsgrund 57). Dänemark und Schweden gaben an, dass es SAS mit dieser gemeinsamen staatlichen Garantie letztlich gelungen sei, eine revolvierende Kreditfazilität abzuschließen, die zu 90 % durch die staatlichen Garantien unterlegt war, jedoch hätten die Banken, die diese Fazilität gewährten, für den verbleibenden unbesicherten Teil von 10 % der Fazilität beträchtliche Sicherheiten in Form von unbelasteten Vermögenswerten von SAS verlangt. Gemäß den Bedingungen des mit den Banken geschlossenen Vertrags über die revolvierende Kreditfazilität stellte SAS als Sicherheit ein Paket von Flugzeugen, dessen Gesamtwert doppelt so hoch war wie der verbleibende unbesicherte Betrag der revolvierenden Kreditfazilität, für den die Banken das Risiko trugen (10 % des Nennbetrags des Darlehens), und unterzeichnete eine Negativerklärung in Bezug auf konzerninterne Darlehen und Konten von SAS (87). (79) Darüber hinaus wurde die Bonitätsbewertung von SAS am 10. Juni 2020 von zwei Ratingagenturen herabgestuft. Standard & Poor’s senkte das Rating von SAS von B+ auf CCC (88) und behielt SAS auf der Beobachtungsliste für eine Herabstufung wegen der „hohen Wahrscheinlichkeit einer Umschuldung innerhalb der nächsten Wochen“, da sich die Entwicklung der Liquidität von SAS in den vergangenen Wochen weiter verschlechtert habe und die Kapitalstruktur der Fluggesellschaft nicht tragfähig sei (89). Moody’s stufte das Bonitätsprofil von SAS von B2 auf Caa1 herab (90) und begründete dies mit dem erheblichen Verbrauch an Barmitteln, den die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs von SAS erfordere, weshalb es unvermeidlich sei, dass SAS „von seinen Anteilseignern eine Rekapitalisierung verlangen“ werde (91). Nach Auffassung von Moody’s blieb SAS „mit einem Bruttoverschuldungsgrad, gemessen als Verschuldung im Verhältnis zum EBITDA, von 4,6 im Geschäftsjahr 2020 nur wenig Puffer angesichts

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.