Europäische Union

Beschluss (GASP) 2016/849 des Rates vom 27. Mai 2016 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea und zur Aufhebung des Beschlusses 2013/183/GASP

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2025-12-17

Quellenkennung: 32016D0849. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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em Hoheitsgebiet oder durch ihre Staatsangehörigen Fachunterricht oder Fachausbildung in Disziplinen erhalten, die zu den proliferationsrelevanten nuklearen Tätigkeiten der DVRK und zur Entwicklung von Trägersystemen für Kernwaffen beitragen würden; hierzu zählt Fachunterricht oder Fachausbildung in höherer Physik, fortgeschrittener Computersimulation und damit zusammenhängenden Computerwissenschaften, raumbezogener Navigation, Kerntechnik, Luft- und Raumfahrttechnik und damit zusammenhängenden Disziplinen sowie eine fortgeschrittene Ausbildung in den Disziplinen Materialwissenschaft, Chemietechnik, Maschinenbau, Elektrotechnik und Industrietechnik. (2)   Die Mitgliedstaaten setzen die wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit mit Personen oder Gruppen, die von der DVRK offiziell gefördert werden oder sie vertreten, mit Ausnahme des medizinischen Austauschs, aus, es sei denn, a)  der Sanktionsausschuss hat im Fall wissenschaftlicher oder technischer Zusammenarbeit auf den Gebieten Kernwissenschaft und -technik, Luft- und Raumfahrttechnik und -technologie oder fortgeschrittener Fertigungstechniken und -methoden im Einzelfall festgestellt, dass eine bestimmte Aktivität nicht zu den proliferationsrelevanten nuklearen Tätigkeiten der DVRK oder ihren Programmen für ballistische Flugkörper beitragen wird, oder b)  der Mitgliedstaat, der wissenschaftliche oder technische Zusammenarbeit betreibt, stellt im Fall jeder anderen Zusammenarbeit dieser Art fest, dass eine bestimmte Aktivität nicht zu den proliferationsrelevanten nuklearen Tätigkeiten der DVRK oder ihren Programmen für ballistische Flugkörper beitragen wird, und benachrichtigt den Sanktionsausschuss diesbezüglich vorab. ▼B Artikel 31 Die Mitgliedstaaten üben im Einklang mit dem Völkerrecht erhöhte Wachsamkeit gegenüber diplomatischem Personal der DVRK, um zu verhindern, dass diese Personen zu den Nuklearprogrammen, Programmen für ballistische Flugkörper oder anderen nach den Resolutionen 1718 (2006), 1874 (2009), 2087 (2013), 2094 (2013) oder 2270 (2016) des VN-Sicherheitsrates oder nach dem vorliegenden Beschluss verbotenen Aktivitäten der DVRK oder zur Umgehung der mit diesen Resolutionen oder mit dem vorliegenden Beschluss verhängten Maßnahmen beitragen. ▼M4 Artikel 31a Es ist untersagt, dass diplomatische Missionen und konsularische Vertretungen der DVRK und ihre nordkoreanischen Mitglieder Bankkonten in der Union besitzen oder über die Kontrolle darüber verfügen; hiervon ausgenommen ist ein Konto in dem Mitgliedstaat oder den Mitgliedstaaten, in dem die Mission oder die Vertretung angesiedelt ist oder in dem ihre Mitglieder akkreditiert sind. Artikel 31b (1)   Es ist untersagt, dass Immobilien für andere Zwecke als diplomatische oder konsularische Tätigkeiten an die DVRK verpachtet, vermietet oder ihr anderweitig zur Verfügung gestellt werden oder durch die DVRK oder zu deren Gunsten genutzt werden. (2)   Ferner ist es untersagt, Immobilien von der DVRK zu pachten oder zu mieten, die außerhalb des Gebiets von Nordkorea liegen. ▼B KAPITEL IX ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN ▼M21 Artikel 32 Ansprüche im Zusammenhang mit Verträgen oder Transaktionen, deren Erfüllung bzw. Durchführung unmittelbar oder mittelbar, ganz oder teilweise von Maßnahmen betroffen ist, die gemäß den Resolutionen 1718 (2006), 1874 (2009), 2087 (2013), 2094 (2013), 2270 (2016), 2321 (2016), 2356 (2017), 2375 (2017) oder 2397 (2017) des VN-Sicherheitsrates verhängt wurden, einschließlich der Maßnahmen der Union oder der Mitgliedstaaten, die im Einklang mit den jeweiligen Beschlüssen des Sicherheitsrats, zu deren Umsetzung oder in Verbindung damit getroffen wurden, oder der unter den vorliegenden Beschluss fallenden Maßnahmen einschließlich Entschädigungsansprüchen und sonstigen derartigen Ansprüchen, wie etwa Schadensersatz- oder Garantieansprüche, insbesondere Ansprüche auf Verlängerung oder Zahlung einer Obligation, einer Garantie oder eines Schadensersatzanspruchs, insbesondere einer finanziellen Garantie oder Gegengarantie in jeder Form, werden nicht erfüllt, sofern sie von einer der folgenden Personen, Organisationen oder Einrichtungen geltend gemacht werden: a)  den benannten Personen, Organisationen und Einrichtungen, die in den Anhängen I, II, III, IV, V oder VI aufgeführt sind, b)  allen sonstigen Personen oder Einrichtungen in der DVRK, einschließlich der Regierung der DVRK und ihren öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Unternehmen und Agenturen, c)  Personen oder Einrichtungen, die durch eine der unter Buchstaben a und b genannten Personen oder Einrichtungen oder in deren Namen handeln, oder d)  Schiffseigentümern oder Charterern eines Schiffes, das gemäß Artikel 18b Absatz 1 aufgebracht oder beschlagnahmt, gemäß Artikel 18b Absatz 3 aus den Registern gelöscht oder in Anhang VI gelistet ist. ▼M21 Artikel 32a Die mit den Resolutionen 1718 (2006), 1874 (2009), 2087 (2013), 2094 (2013), 2270 (2016), 2321 (2016), 2356 (2017), 2371 (2017), 2375 (2017) und 2397 (2017) verhängten Maßnahmen gelten nicht, wenn sie die Tätigkeit der diplomatischen oder konsularischen Vertretungen in der DVRK nach den Wiener Übereinkommen über diplomatische und konsularische Beziehungen in irgendeiner Weise behindern. ▼B Artikel 33 ▼M21 (1)   Der Rat führt Änderungen der Anhänge I und IV entsprechend den Feststellungen des VN-Sicherheitsrats oder des Sanktionsausschusses durch. (2)   Der Rat erstellt und ändert einstimmig auf Vorschlag der Mitgliedstaaten oder des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik die Listen in den Anhängen II, III, V und VI. ▼B Artikel 34 (1)   Nimmt der VN-Sicherheitsrat oder der Sanktionsausschuss eine Person oder Einrichtung in die Liste auf, so nimmt der Rat diese Person oder Einrichtung in Anhang I auf. ▼M28 (2)   Beschließt der Rat, die in Artikel 18b Absätze 4 oder 5, in Artikel 23 Absatz 1 Buchstaben b, c oder d oder in Artikel 27 Absatz 1 Buchstaben b, c oder d genannten Maßnahmen auf eine Person oder Einrichtung anzuwenden, so ändert er die Anhänge II, III, V oder VI entsprechend. ▼B (3)   Der Rat setzt die Person oder Einrichtung, auf die in den Absätzen 1 und 2 Bezug genommen wird, entweder auf direktem Weg, sofern die Anschrift bekannt ist, oder durch die Veröffentlichung einer Bekanntmachung von seinem Beschluss und den Gründen für die Aufnahme in die Liste in Kenntnis und gibt dieser Person oder Einrichtung Gelegenheit zur Stellungnahme. (4)   Wird eine Stellungnahme unterbreitet oder werden stichhaltige neue Beweise vorgelegt, so überprüft der Rat seinen Beschluss und unterrichtet die betreffende Person oder Einrichtung entsprechend. ▼M28 Artikel 35 (1)   Die Anhänge I, II, III, IV, V und VI enthalten die Gründe für die Aufnahme der betreffenden Personen, Einrichtungen und Schiffen in die Liste, wie sie hinsichtlich der Anhänge I und IV vom VN-Sicherheitsrat oder vom Sanktionsausschuss angegeben werden. (2)   Die Anhänge I, II, III, IV, V und VI enthalten, soweit verfügbar, auch Angaben, die zur Identifizierung der betreffenden Personen, Einrichtungen oder Schiffen erforderlich sind und die für die Anhänge I und IV vom VN-Sicherheitsrat oder vom Sanktionsausschuss übermittelt werden. In Bezug auf Personen können diese Angaben Namen, einschließlich Aliasnamen, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Reisepass- und Personalausweisnummern, Geschlecht, Anschrift — soweit bekannt — sowie Funktion oder Beruf umfassen. In Bezug auf Einrichtungen können diese Informationen Namen, Ort und Datum der Registrierung, Registriernummer und Geschäftssitz umfassen. Anhang I enthält ferner das Datum der Aufnahme in die Liste durch den VN-Sicherheitsrat oder den Sanktionsausschuss. ▼B Artikel 36 (1)   Dieser Beschluss wird überprüft und nötigenfalls geändert, insbesondere in Bezug auf die Kategorien von Personen, Einrichtungen oder Artikeln oder weitere Personen, Einrichtungen oder Artikel, für die die restriktiven Maßnahmen gelten sollen, oder gemäß entsprechender Resolutionen des VN-Sicherheitsrates. ▼M28 (2)   Die in Artikel 18b Absätze 4 und 5, in Artikel 23 Absatz 1 Buchstaben b, c und d und in Artikel 27 Absatz 1 Buchstaben b, c und d genannten Maßnahmen werden in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch alle 12 Monate, überprüft. Sie verlieren ihre Gültigkeit für die betreffenden Personen und Einrichtungen, wenn der Rat nach dem in Artikel 33 Absatz 2 genannten Verfahren bestimmt, dass die Bedingungen für ihre Anwendung nicht mehr gegeben sind. ▼M43 (3)   Die in Artikel 27 Absatz 8 genannte Ausnahme in Bezug auf Artikel 27 Absatz 1 Buchstaben b, c und d sowie auf Artikel 27 Absatz 2, insofern er sich auf von Artikel 27 Absatz 1 Buchstaben b, c und d erfasste Personen und Einrichtungen bezieht, wird in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch alle zwölf Monate, überprüft. ▼M21 Artikel 36a Abweichend von den Maßnahmen, die mit den Resolutionen 1718 (2006), 1874 (2009), 2087 (2013), 2094 (2013), 2270 (2016), 2321 (2016), 2356 (2017), 2371 (2017), 2375 (2017) oder 2397 (2017) des VN-Sicherheitsrates verhängt wurden, erteilt die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats die erforderliche Genehmigung, sofern der Sanktionsausschuss festgestellt hat, dass eine Ausnahme erforderlich ist, um die Arbeit von internationalen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen zu erleichtern, die Unterstützungs- und Hilfsmaßnahmen in der DVRK zugunsten der Zivilbevölkerung in der DVRK oder zu anderen mit den Zielen dieser Resolutionen des VN-Sicherheitsrates übereinstimmende Zwecken durchführen. ▼B Artikel 37 Der Beschluss 2013/183/GASP wird aufgehoben. Artikel 38 Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. ANHANG I Liste der Personen nach Artikel 23 Absatz 1 Buchstabe a und der Personen oder Einrichtungen gemäß Artikel 27 Absatz 1 Buchstabe a A.   Personen   Name Aliasname ►C4  Angaben zur Identität ◄ Datum der Aufnahme in die Liste durch die VN Gründe ▼M40 1. Yun Ho-jin Yun Ho-chin Geburtsdatum: 13.10.1944 Staatsangehörigkeit: DVRK Anschrift: Pyongyang, DVRK 16.7.2009 Direktor der Namchongang Trading Corporation; beaufsichtigt die Einfuhr von Gütern, die für das Urananreicherungsprogramm benötigt werden. ▼M44 2. Ri Je-Son Koreanischer Name: ; Chinesischer Name: alias Ri Che Son Geburtsjahr: 1938 16.7.2009 Ehemaliger Minister für Kernenergieindustrie. Ehemaliger Direktor des Generalbüros für Atomenergie (GBAE), das federführend für das Nuklearprogramm der DVRK verantwortlich ist; unterstützte verschiedene Anstrengungen im Nuklearbereich, u. a. die Verwaltung des Kernforschungszentrums von Yongbyon durch das GBAE und die Namchongang Trading Corporation. 3. Hwang Sok-hwa Hwang Sok Ha Geburtsdatum: 26.9.1943 16.7.2009 Direktor im Generalbüro für Atomenergie (GBAE); ist in das Atomprogramm der Demokratischen Volksrepublik Korea eingebunden; war als Leiter des Büros für wissenschaftliche Leitlinien des GBAE im Gelehrtenrat des Vereinigten Instituts für Kernforschung tätig. 4. Ri Hong-sop   Geburtsdatum: 26.2.1940 Staatsangehörigkeit: DVRK Anschrift: Pjöngjang, DVRK 16.7.2009 Ehemaliger Direktor des Kernforschungszentrums Yongbyon und Leiter des Instituts für Kernwaffen; beaufsichtigte drei zentrale Anlagen, die an der Herstellung von waffenfähigem Plutonium beteiligt sind: die Anlage zur Brennstoffherstellung, den Kernreaktor und die Wiederaufbereitungsanlage. ▼B 5. Han Yu-ro     16.7.2009 Direktor der Korea Ryongaksan General Trading Corporation; ist in das Programm für ballistische Flugkörper der Demokratischen Volksrepublik Korea eingebunden. 6. Paek Chang-Ho Pak Chang-Ho; Paek Ch'ang-Ho Reisepass Nr.: 381420754 ausgestellt am 7.12.2011 gültig bis 7.12.2016 Geburtsdatum: 18.6.1964; Geburtsort: Kaesong, DVRK 22.1.2013 Hoher Beamter und Leiter des Satellitenkontrollzentrums des Koreanischen Ausschusses für Weltraumtechnologie. 7. Chang Myong-Chin Jang Myong-Jin 19.2.1968; altern. Geburtsjahr: 1965 oder 1966 22.1.2013 Generaldirektor der Satellitenabschussstation Sohae und Leiter des Abschusszentrums, in dem die Abschüsse vom 13. April und 12. Dezember 2012 erfolgten. ▼M44 8. Ra Ky’ong-Su Ra Kyung-Su; Chang, Myong Ho; Chang Myo’ng-Ho; Chang Myong-Ho; Ra Kyong-Su Geburtsdatum: 4.6.1954 Reisepass-Nr.: 645120196 Staatsangehörigkeit: DVRK 22.1.2013 Ra Ky’ong-Su ist ein Funktionär der Tanchon Commercial Bank (TCB). In dieser Eigenschaft hat er die Abwicklung von Transaktionen für die TCB ermöglicht. Tanchon wurde im April 2009 vom Sanktionsausschuss in die Liste aufgenommen und ist das wichtigste Finanzinstitut der DVRK im Zusammenhang mit dem Verkauf von konventionellen Waffen, ballistischen Flugkörpern und Gütern für den Zusammenbau und die Herstellung solcher Waffen. ▼B 9. Kim Kwang-il   1.9.1969; Reisepass Nr.: PS381420397 22.1.2013 Kim Kwang-il ist ein Funktionär der Tanchon Commercial Bank (TCB). In dieser Eigenschaft hat er die Abwicklung von Transaktionen für die TCB und die Korea Mining Development Trading Corporation (KOMID) ermöglicht. Tanchon wurde im April 2009 vom Sanktionsausschuss in die Liste aufgenommen und ist das wichtigste Finanzinstitut der DVRK im Zusammenhang mit dem Verkauf von konventionellen Waffen, ballistischen Flugkörpern und Gütern für den Zusammenbau und die Herstellung solcher Waffen. Die KOMID wurde vom Sanktionsausschuss im April 2009 in die Liste aufgenommen und ist der wichtigste Waffenhändler und Hauptexporteur von Gütern und Ausrüstung im Zusammenhang mit ballistischen Flugkörpern und konventionellen Waffen der DVRK. 10. Yo'n Cho'ng Nam     7.3.2013 Höchster Vertreter der Korea Mining Development Trading Corporation (KOMID). Die KOMID wurde vom Sanktionsausschuss im April 2009 in die Liste aufgenommen und ist der wichtigste Waffenhändler und Hauptexporteur von Gütern und Ausrüstung im Zusammenhang mit ballistischen Flugkörpern und konventionellen Waffen der DVRK. 11. Ko Ch'o'l-Chae     7.3.2013 Stellvertreter des höchsten Vertreters der Korea Mining Development Trading Corporation (KOMID). Die KOMID wurde vom Sanktionsausschuss im April 2009 in die Liste aufgenommen und ist der wichtigste Waffenhändler und Hauptexporteur von Gütern und Ausrüstung im Zusammenhang mit ballistischen Flugkörpern und konventionellen Waffen der DVRK. ▼M44 12. Mun Cho’ng-Ch’o’l Mun Chong-Chol Geburtsdatum: 23.12.1964 Staatsangehörigkeit: DVRK Anschrift: C/O Tanchon Commercial Bank, Pyongyang, DPRK, Saemaeul 1-Dong, Pyongchon District 7.3.2013 Mun Cho’ng-Ch’o’l ist ein Vertreter der Tanchon Commercial Bank (TCB). In dieser Eigenschaft hat er die Abwicklung von Transaktionen für die TCB ermöglicht. Tanchon wurde vom Sanktionsausschuss im April 2009 in die Liste aufgenommen und ist das wichtigste Finanzinstitut der DVRK im Zusammenhang mit dem Verkauf von konventionellen Waffen, ballistischen Flugkörpern und Gütern für den Zusammenbau und die Herstellung solcher Waffen. ▼M40 13. Choe Chun-Sik Choe Chun Sik; Ch’oe Ch’un Sik Geburtsdatum: 12.10.1954 Staatsangehörigkeit: DVRK Anschrift: DVRK 2.3.2016 Choe Chun-sik war Direktor der Second Academy of Natural Sciences (SANS — Zweite Akademie der Naturwissenschaften) und Leiter des Langstreckenflugkörper-Programms der DVRK. ▼M7 14. Choe Song Il   Reisepass Nr.: 472320665; gültig bis: 26.9.2017; Reisepass Nr.: 563120356 Staatsangehörigkeit: DVRK 2.3.2016 Repräsentant der Tanchon Commercial Bank. Fungierte als Repräsentant der Tanchon Commercial Bank in Vietnam. ▼B 15. ►C4  Hyon Kwang Il ◄ Hyon Gwang Il Geburtsdatum: 27.5.1961; Staatsangehörigkeit: DVRK 2.3.2016 ►C4  Hyon Kwang Il ist Leiter der Direktion für wissenschaftliche Entwicklung bei der nationalen Verwaltung für Luftfahrtentwicklung. ◄ ▼M10 16. Jang Bom Su Jang Pom Su Jang Hyon U Geburtsdatum: 15.4.1957 oder 22.2.1958 Diplomatenpass Nr.: 836110034, gültig bis 1.1.2020; Staatsangehörigkeit: DVRK 2.3.2016 Vertreter der Tanchon Commercial Bank in Syrien. ▼M40 17. Jang Yong Son   Geburtsdatum: 20.2.1957 Staatsangehörigkeit: DVRK Reisepass-Nr.: 563110024 (ausgestellt von der DVRK) 2.3.2016 Repräsentant der Korea Mining Development Trading Corporation (KOMID). Fungierte als KOMID-Repräsentant in Iran. ▼M10 18. Jon Myong Guk Cho'n Myo'ng-kuk Jon Yong Sang Geburtsdatum: 18.10.1976 oder 25.8.1976; Reisepass Nr.: 4721202031, gültig bis 21.2.2017 Diplomatenpass Nr.: 836110035, gültig bis 1.1.2020; Staatsangehörigkeit: DVRK 2.3.2016 Vertreter der Tanchon Commercial Bank in Syrien. ▼M44 19. Kang Mun Kil Jiang Wen-ji; Jian Wenji Geburtsdatum: 9.2.1963 Reisepass-Nr.: PS 472330208 (gültig bis 4.7.2017) Staatsangehörigkeit: DVRK Anschrift: DVRK 2.3.2016 Kang Mun Kil hat als Repräsentant der Namchongang (alias Namhung) Beschaffungstätigkeiten im Nuklearbereich durchgeführt. 20. Kang Ryong   Geburtsdatum: 21.8.1969 Staatsangehörigkeit: DVRK 2.3.2016 Ehemaliger Repräsentant der Korea Mining Development Trading Corporation (KOMID) in Syrien. ▼M7 21. Kim Jung Jong Kim Chung Chong Reisepass Nr.: 199421147; Reisepass gültig bis: 29.12.2014; Reisepass Nr.: 381110042, Reisepass gültig bis: 25.1.2016; Reisepass Nr.: 563210184, Reisepass gültig bis: 18.6.2018; Geburtsdatum: 7.11.1966, Staatsangehörigkeit: DVRK 2.3.2016 Repräsentant der Tanchon Commercial Bank. Fungierte als Repräsentant der Tanchon Commercial Bank in Vietnam. ▼B 22. Kim Kyu   Geburtsdatum: 30.7.1968; Staatsangehörigkeit: DVRK 2.3.2016 Beauftragter für Außenbeziehungen der Korea Mining Development Trading Corporation (KOMID). ▼M40 23. Kim Tong My’ong Kim Chin-So’k; Kim Tong-Myong; Kim Jin-Sok; Kim, Hyok-Chol; Kim Tong-Myo’ng; Kim Tong Myong; Kim Hyok Chol Geburtsdatum: a) 1964 b) 28.8.1962 Staatsangehörigkeit: DVRK Reisepass-Nr.: 290320764 (ausgestellt von der DVRK) 2.3.2016 Kim Tong My’ong ist Präsident der Tanchon Commercial Bank (TCB) und hatte mindestens seit dem Jahr 2002 verschiedene Positionen in der TCB inne. Er war auch mit der Leitung von Geschäften der Amroggang befasst. 24. Kim Yong Chol Kim Yong-Chol; Kim Young-Chol; Kim Young-Cheol; Young-Chul Geburtsdatum: 18.2.1962 Staatsangehörigkeit: DVRK Reisepass-Nr.: 472310168 (ausgestellt von der DVRK) 2.3.2016 KOMID-Repräsentant. Fungierte als KOMID-Repräsentant in Iran. ▼M44 25. Ko Tae Hun Kim Myong Gi Geburtsdatum: 25.5.1972; Reisepass-Nr.: 563120630; gültig bis: 20.3.2018; Staatsangehörigkeit: DVRK 2.3.2016 Beamter der Tanchon Commercial Bank. 26. Ri Man Gon   Geburtsdatum: 29.10.1945; Reisepass-Nr.: P0381230469; gültig bis: 6.4.2016; Staatsangehörigkeit: DVRK 2.3.2016 Ehemaliger Minister der Abteilung für Munitionsindustrie. ▼B 27. Ryu Jin   Geburtsdatum: 7.8.1965; Reisepass-Nr.: 563410081; Staatsangehörigkeit: DVRK 2.3.2016 KOMID-Repräsentant in Syrien. ▼M40 28. Yu Chol U   Geburtsdatum: 8.8.1959 Staatsangehörigkeit: DVRK Anschrift: DVRK 2.3.2016 Yu Chol U ist Direktor der nationalen Verwaltung für Luftfahrtentwicklung. ▼M39 29. Pak Chun Il   Reisepass Nr.: 563410091; Geburtsdatum: 28.7.1954; Staatsangehörigkeit: DVRK 30.11.2016 Ehemaliger Botschafter der DVRK in Ägypten; unterstützt die KOMID. Beendete seinen Dienstauftrag und verließ Ägypten am 15. November 2016. ▼M2 30. Kim Song Chol Kim Hak Song Reisepass Nr.: 381420565, oder Reisepass Nr.: 654120219; Geburtsdatum: 26.3.1968; oder 15.10.1970 Staatsangehörigkeit: DVRK 30.11.2016 KOMID-Bediensteter, hat in Sudan eine Geschäftstätigkeit ausgeübt, die den Interessen der KOMID dient. 31. Son Jong Hyok Son Min Geburtsdatum: 20.5.1980; Staatsangehörigkeit: DVRK 30.11.2016 Son Jong Hyok ist ein KOMID-Bediensteter, der in Sudan eine Geschäftstätigkeit ausgeübt hat, die den Interessen der KOMID dient. 32. Kim Se Gon   Reisepass Nr.: PD472310104; Geburtsdatum: 13.11.1969 Staatsangehörigkeit: DVRK 30.11.2016 Tätigkeit im Auftrag des Ministeriums für Kernenergieindustrie. 33. Ri Won Ho   Reisepass Nr.: 381310014; Geburtsdatum: 17.7.1964; Staatsangehörigkeit: DVRK 30.11.2016 Unterstützt als in Syrien stationierter Bediensteter des Ministeriums für Staatssicherheit der DVRK die KOMID. 34. Jo Yong Chol Cho Yong Chol Geburtsdatum: 30.9.1973; Staatsangehörigkeit: DVRK 30.11.2016 Unterstützt als in Syrien stationierter Bediensteter des Ministeriums für Staatssicherheit der DVRK die KOMID. ▼M40 35. Kim Chol Sam Jin Tiesan (金铁三) Geburtsdatum: 11.3.1971 Staatsangehörigkeit: DVRK Reisepass-Nr.: 645120378 (ausgestellt von der DVRK) 30.11.2016 Kim Chol Sam ist ein Vertreter der Daedong Credit Bank (DCB), der an der Abwicklung von Transaktionen im Namen der DCB Finance Limited mitgewirkt hat. Als in Übersee tätiger Vertreter der DCB steht Kim Chol Sam im Verdacht, Transaktionen im Wert von Hundertausenden von Dollar abgewickelt zu haben und wahrscheinlich Millionen von Dollar über Konten mit DVRK-Bezug verwaltet zu haben, die möglicherweise mit Nuklear-/Raketenprogrammen in Verbindung stehen. ▼M44 36. Kim Sok Chol   Geburtsdatum: 8.5.1955 Staatsangehörigkeit: DVRK Anschrift: Myanmar/Burma Reisepass-Nr.: 472310082 30.11.2016 Ehemaliger Botschafter der DVRK in Myanmar/Burma. Wickelt Geschäfte für die KOMID ab. Wurde von der KOMID für seine Dienste entlohnt und organisiert Treffen im Namen der KOMID, so auch ein Treffen zwischen der KOMID und Personen, die dem Verteidigungssektor von Myanmar/Burma zuzurechnen sind, zur Erörterung finanzieller Angelegenheiten. ▼M2 37. Chang Chang Ha Jang Chang Ha Geburtsdatum: 10.1.1964; Staatsangehörigkeit: DVRK 30.11.2016 Präsident der Second Academy of Natural Sciences (SANS — Zweite Akademie der Naturwissenschaften). 38. Cho Chun Ryong Jo Chun Ryong Geburtsdatum: 4.4.1960; Staatsangehörigkeit: DVRK 30.11.2016 Vorsitzender des Zweiten Wirtschaftsausschusses (SEC). 39. Son Mun San   Geburtsdatum: 23.1.1951; Staatsangehörigkeit: DVRK 30.11.2016 Generaldirektor der Abteilung für Auswärtige Angelegenheiten des General

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