Europäische Union
Delegierte Verordnung (EU) 2015/1076 der Kommission vom 28. April 2015 zur Festlegung — wie in Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgesehen — zusätzlicher Vorschriften über die Ersetzung eines Begünstigten und in Bezug auf die entsprechenden Verantwortlichkeiten sowie der in die aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds geförderten ÖPP-Vereinbarungen aufzunehmenden Mindestanforderungen
Amtliche Ursprungsfassung
Quellenkennung: 32015R1076. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.
Originaldateien und Anlagen
- L_2015175DE.01000101.doc.html text/html
- 32015R1076-a5051c9ad272917da35e.zip application/zip
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