Europäische Union

Beschluss 2012/700/GASP des Rates vom 13. November 2012 im Rahmen der Europäischen Sicherheitsstrategie zur Unterstützung der Durchführung des von den Vertragsstaaten des Übereinkommens von 1997 über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung verabschiedeten Aktionsplans von Cartagena 2010-2014

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32012D0700. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Originaldateien und Anlagen

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nternationale Organisationen, die an den Anstrengungen zur weltweiten Anwendung des Übereinkommens beteiligt sind. 2.4.   Nachweis des Engagements der Union 2.4.1.   Projektziel — Das anhaltende Engagement der Union und ihrer Mitgliedstaaten für das Übereinkommen zeigt sich in ihrer Entschlossenheit, mit den Staaten, die bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Übereinkommen der Unterstützung bedürfen, zusammenzuarbeiten und ihnen Hilfe zu leisten, sowie in der führenden Rolle der Union bei der Verfolgung des übergeordneten Ziels des Übereinkommens, dem durch Antipersonenminen verursachten Leiden und Sterben definitiv ein Ende zu setzen. 2.4.2.   Projektbeschreibung — Zur Bekanntmachung dieses Beschlusses wird eine Eröffnungsveranstaltung durchgeführt, während mit einer Abschlussveranstaltung die in diesem Beschluss vorgesehenen Tätigkeiten und Ergebnisse bekanntgemacht werden und somit der Beitrag der Union verdeutlicht wird. — Da es überaus wichtig ist, dass die Kenntnis der von den Vertragsstaaten des Übereinkommens auf der Konferenz von Cartagena eingegangenen Verpflichtungen sowie die Mittel und Wege zu deren Umsetzung verbreitet werden, und da diese Bemühungen ein vielfältiges Publikum erreichen müssen (z. B. verschiedene Sprachen, Menschen mit Behinderungen), wird die Website des Übereinkommens einer Prüfung unterzogen, um sicherzustellen, dass hohe Zugänglichkeitsstandards gegeben sind, und dass die bestehende Publikation der ISU (zur Dokumentierung der von den Vertragsstaaten des Übereinkommens eingegangenen Verpflichtungen in Bezug auf die Opferhilfe übersetzt und auf der Website des Übereinkommens veröffentlicht wird, um die Verfügbarkeit dieser Verpflichtungen in verschiedenen Sprachen auszuweiten. — Im Vorfeld der Dritten Konferenz zur Überprüfung des Übereinkommens im Jahr 2014 wird ein Pressebesuch in einem vom Minenproblem betroffenen Land organisiert werden. — Um jederzeit von sich bietenden Kommunikationsmöglichkeiten profitieren zu können, wird Kommunikationsmaterial (z. B. Poster, Plakate, Videos, Werbematerial usw.) angeschafft. 2.4.3.   Projektergebnisse — Die Beamten der Union und ihrer Mitgliedstaaten werden diesen Beschluss kennen und wissen, wie er mit ihrer Arbeit verknüpft sein kann. — Die Vereinbarungen der Vertragsstaaten des Übereinkommens im Bereich der Opferhilfe werden eine größere Reichweite erhalten, insbesondere in von Minen betroffenen französischsprachigen Ländern. — Informationen zum Übereinkommen werden leichter zugänglich sein. — Die Darstellung des Engagements der Union für das Übereinkommen wird verbessert werden, und es wird dafür gesorgt werden, dass dieser Beschluss bekanntgemacht und gewürdigt wird, was durch Presseberichte, in denen das Engagement der Union anerkannt wird in denen darüber berichtet wird, dass die Vertragsstaaten auf ihren Tagungen Lob dafür äußern, verdeutlicht wird. — Es wird eine Sensibilisierung für die anhaltenden Bemühungen um eine Förderung der weltweiten Anwendung des Übereinkommens stattfinden. 2.4.4.   Begünstigte Vertragsstaaten des Übereinkommens sowie Nichtregierungsorganisationen und internationale Organisationen, deren Vertreter sowie andere Einzelpersonen, die an den Bemühungen zur Umsetzung des Übereinkommens interessiert oder daran beteiligt sind.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.