Europäische Union

2012/466/EU: Beschluss der Kommission vom 3. August 2011 über die staatliche Beihilfe SA. 26980 (C 34/09 (ex N 588/08)), die Portugal zugunsten von Petrogal gewähren will (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2011) 5546) Text von Bedeutung für den EWR

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zeptierten Marktsegments, für das statistische Daten zur Verfügung stehen.“ (339) In ihrem Einleitungsbeschluss äußerte die Kommission Zweifel daran, ob die durch das Investitionsvorhaben geschaffene Produktionskapazität bei allen betroffenen Produkten mehr als 5 % des jeweiligen Marktes beträgt, belegt durch den sichtbaren Verbrauch, und ob in dem Fall die durchschnittliche jährliche Zuwachsrate des sichtbaren Verbrauchs dieses Produkts in den letzten fünf Jahren (bevor mit den Arbeiten begonnen wurde) unter der mittleren jährlichen Wachstumsrate des BIP im EWR lag. Kapazitätssteigerung auf einem sich unterdurchschnittlich entwickelnden Markt (nach Punkt 68 Buchstabe b der Leitlinien) für Dieselkraftstoff (340) Die zusammengefasste jährliche Zuwachsrate (CAGR, Compound Annual Growth Rate) des sichtbaren Verbrauchs von Dieselkraftstoff im EWR für die Jahre 2001 bis 2006 beträgt mengenmäßig etwa 2,12 % und wertmäßig etwa 15,38 %. Die entsprechende CAGR des BIP im EWR für die Jahre 2001 bis 2006 betrug real 2,06 % (gleichzusetzen mit Mengenangabe) und nominal 4,12 % (gleichzusetzen mit Wertangabe). (341) Wenn man die mengen- und die wertmäßige CAGR mit der nominalen und der realen Zuwachsrate des BIP vergleicht, zeigt sich, dass der Markt für Dieselkraftstoff nicht als ein sich unterdurchschnittlich entwickelnder Markt angesehen werden kann. Somit erübrigt sich die Prüfung, ob die durch das Investitionsvorhaben geschaffene Kapazität mehr als 5 % des betreffenden Marktes ausmacht. Kapazitätssteigerung auf einem sich unterdurchschnittlich entwickelnden Markt (nach Punkt 68 Buchstabe b der Leitlinien) für Naphta und Angaben zu Naphtaderivaten (342) Um festzustellen, ob das Investitionsvorhaben den Bestimmungen unter Punkt 68 Buchstabe b der Leitlinien entspricht, muss die Kommission prüfen, ob die durch das Investitionsvorhaben geschaffene Kapazität, belegt durch Daten über den sichtbaren Verbrauch des betreffenden Produkts, weniger als 5 % des Marktes beträgt, sofern die in den letzten fünf Jahren verzeichneten mittleren Jahreszuwachsraten des sichtbaren Verbrauchs nicht über der mittleren jährlichen Wachstumsrate des BIP im EWR liegen. (343) Die von Portugal vorgelegten Daten sind in den nachfolgenden Tabellen 11 bis 13 aufgeführt. Die Angaben in der Spalte für den EWR-Markt sind mit den Zahlen in den Tabellen zum Marktanteil im EWR-Markt (Verkäufe) identisch. Da der Einzelhandelsmarkt (Verkäufe) kleiner ist als der sichtbare Verbrauch einschließlich der Produktion für den Eigenbedarf, wird der Anstieg der Produktionskapazität überschätzt. Damit ist dies so etwas wie ein Worst-Case-Szenario. Tabelle 11 Verhältnis der Steigerung der Produktionskapazität in der Raffinerie in Sines zu den entsprechenden Produktmärkten im EWR (kt) Betroffene Produkte Produktionskapazität 2007 Produktionskapazität 2012 Anstieg der Produktionskapazität EWR-Markt 2007 Anteil der Kapazitätssteigerung am EWR-Markt CAGR des sichtbaren Verbrauchs Schweres Naphta [ ] [ ] [ ] 49 172 [0-5] % — Naphtaderivate: [ ] [ ] [ ] 16 045 [0-5] % — — Benzol [ ] [ ] [ ] 10 093 [0-5] % — — Orthoxylol [ ] [ ] [ ] 681 [0-5] % — — Paraxylol [ ] [ ] [ ] 2 169 [0-5] % — — Toluol [ ] [ ] [ ] 2 503 [0-5] % — — Lösungsmittel [ ] [ ] [ ] 599 [0-5] % — Tabelle 12 Verhältnis der Steigerung der Produktionskapazität der Raffinerie in Matosinhos zu den entsprechenden Produktmärkten im EWR (kt) Betroffene Produkte Produktionskapazität 2007 Produktionskapazität 2012 Anstieg der Produktionskapazität EWR-Markt 2007 Anteil der Kapazitätssteigerung am EWR-Markt CAGR des sichtbaren Verbrauchs Schweres Naphta [ ] [ ] [ ] 49 172 [0-5] % — Naphtaderivate: [ ] [ ] [ ] 16 045 [0-5] % — — Benzol [ ] [ ] [ ] 10 093 [0-5] % — — Orthoxylol [ ] [ ] [ ] 681 [0-5] % — — Paraxylol [ ] [ ] [ ] 2 169 [0-5] % — — Toluol [ ] [ ] [ ] 2 503 [0-5] % — — Lösungsmittel [ ] [ ] [ ] 599 [0-5] % — Tabelle 13 Verhältnis der Steigerung der kombinierten Produktionskapazität (der Raffinerien in Sines und Matosinhos) zu den entsprechenden Produktmärkten im EWR (kt) Betroffene Produkte Produktionskapazität 2007 Produktionskapazität 2012 Anstieg der Produktionskapazität EWR-Markt 2007 Anteil der Kapazitätssteigerung am EWR-Markt CAGR des sichtbaren Verbrauchs Schweres Naphta [ ] [ ] [ ] 49 172 [0-5] % — Naphtaderivate: [ ] [ ] [ ] 16 045 [0-5] % — — Benzol [ ] [ ] [ ] 10 093 [0-5] % — — Orthoxylol [ ] [ ] [ ] 681 [0-5] % — — Paraxylol [ ] [ ] [ ] 2 169 [0-5] % — — Toluol [ ] [ ] [ ] 2 503 [0-5] % — — Lösungsmittel [ ] [ ] [ ] 599 [0-5] % — (344) In allen Fällen beträgt die Steigerung der Produktionskapazität für die in den Tabellen 11 bis 13 aufgeführten Produkte weniger als 5 % der relevanten Produktmärkte auf EWR-Ebene. Somit ist davon auszugehen, dass das Investitionsvorhaben die unter Punkt 68 Buchstabe b Absatz 1 der Leitlinien festgelegte Obergrenze nicht überschreitet. 7.   SCHLUSSFOLGERUNG (345) Auf der Grundlage der unter den Erwägungsgründen 278 bis 344 angeführten Daten ist festzustellen, dass das Investitionsvorhaben die unter Punkt 68 Buchstaben a und b der Leitlinien festgelegten Obergrenzen nicht überschreitet. Daher muss nach der Eröffnung des Verfahrens nach Artikel 108 Absatz 2 AEUV keine eingehende Prüfung der Beihilfe vorgenommen werden. (346) Abschließend ist festzustellen, dass die vorgeschlagene regionale Investitionsbeihilfe zugunsten von Petrogal alle Voraussetzungen der Regionalbeihilfeleitlinien erfüllt, unter denen sie nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe a AEUV als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen wird. Daher muss nicht geprüft werden, ob die Beihilfe nach Maßgabe anderer Ausnahmeregelungen des AEUV genehmigt werden könnte. (347) Portugal hat sich ausnahmsweise damit einverstanden erklärt, dass dieser Beschluss nur in englischer Sprache verbindlich sein soll — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 (1)   Die staatliche Beihilfe in Höhe von nominal 160 484 007 EUR (abgezinst 121 091 314 EUR) mit einer Beihilfehöchstintensität von abgezinst 12,43 %, die Portugal zugunsten von Petrogal gewähren will, ist im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe a AEUV mit dem Binnenmarkt vereinbar. (2)   Die Gewährung der in Artikel 1 Absatz 1 genannten staatlichen Beihilfe wird daher genehmigt. Bei etwaigen Abweichungen von den vorgesehenen förderfähigen Ausgaben und dem angemeldeten Auszahlungsplan für die staatliche Beihilfe wird Portugal weder den Beihilfehöchstbetrag von abgezinst 121 091 314 EUR noch die Beihilfehöchstintensität von abgezinst 12,43 % überschreiten. Artikel 2 (1)   Portugal übermittelt der Kommission alle fünf Jahre nach Bekanntgabe dieses Beschlusses einen Zwischenbericht. Die Zwischenberichte enthalten aktualisierte Angaben zu den ausgezahlten Beihilfebeträgen, zur Ausführung der Beihilfeverträge und zu etwaigen anderen Investitionsvorhaben in den Raffinerien in Sines und Matosinhos. (2)   Zusätzlich übermittelt Portugal binnen sechs Monaten nach Auszahlung der letzten Beihilfetranche nach dem angemeldeten Auszahlungsplan einen detaillierten Abschlussbericht mit Angaben zu den ausgezahlten Beihilfebeträgen, zur Ausführung der Beihilfeverträge und zu etwaigen anderen Investitionsvorhaben in den Raffinerien in Sines und Matosinhos. Artikel 3 Dieser Beschluss ist an die Portugiesische Republik gerichtet. Brüssel, den 3. August 2011 Für die Kommission Joaquín ALMUNIA Vizepräsident (1)   ABl. C 23 vom 30.1.2010, S. 34. (2)  Siehe Fußnote 1. (3)  Schreiben vom 26. Februar 2010. (4)  Siehe Fußnote 3. (5)  Siehe Fußnote 3. (6)  Nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 hat der Beteiligte darum ersucht, seine Identität dem Mitgliedstaat nicht bekanntzugeben, und dies damit begründet, dass ihm daraus ein Schaden entstehen könnte. (7)  Siehe Fußnote 3. (8)  Siehe Fußnote 6. (9)  Schreiben vom 1. März 2010. (10)  Schreiben vom 2. März 2010. (11)  Schreiben vom 10. März 2010. (12)  Schreiben vom 11. März 2010. (13)  Schreiben vom 18. März 2010. (14)  Portugiesische Fassung des Schreibens (die englische Fassung wurde am 22. Juli 2010 abgeschickt). (15)  ENI S.p.A. („ENI“) ist das führende in Italien ansässige Energieunternehmen, das an den Börsen von Mailand und New York (NYSE) notiert ist. Seine Aktivitäten in den Bereichen Exploration & Produktion, Gas & Strom, Raffination & Vermarktung von Mineralölerzeugnissen, Petrochemie und Engineering, Bau- und Bohrtechnik erstrecken sich über 70 Länder. Die Raffineriekapazitäten von ENI erstrecken sich auf Italien, Deutschland und die Tschechische Republik. In Italien umfasst das Unternehmen fünf Raffinerien, die zu 100 % in seiner Hand sind, und eine 50-prozentige Beteiligung an der Milazzo-Raffinerie auf Sizilien. Außerhalb Italiens hat ENI kleinere Beteiligungen an Raffinerien in Deutschland und der Tschechischen Republik. In Deutschland ist ENI mit 8,3 % an der Raffinerie SCHWEDT und mit 20 % an der Raffineriegesellschaft BAYERNOIL mit Raffinerien in Ingolstadt, Vohburg und Neustadt beteiligt. Die Raffineriekapazität von ENI in Deutschland beträgt etwa 70 kbd, mit denen überwiegend das ENI-Vertriebsnetz in Bayern und Ostdeutschland beliefert wird. In der Tschechischen Republik ist ENI mit 32,4 % an der Česka Rafinerska beteiligt, zu der die beiden Raffinerien Kralupy und Litvinov gehören. Der Anteil von ENI an der Raffineriekapazität beträgt 53 kbd. 2007 belief sich die eigene Raffinerieleistung von ENI innerhalb und außerhalb Italiens auf 37,15 Mio. Tonnen. (16)  Die Amorim Energia hat ihren Hauptsitz in den Niederlanden. Größte Anteilseigner sind die Esperanza Holding B.V. (45 %), Power, Oil & Gas Investments B.V. (30 %), Amorim Investimentos Energéticos SGPS S.A. (20 %) und Oil Investments B.V. (5 %). Der portugiesische Investor Américo Amorim kontrolliert direkt oder indirekt 55 % von Amorim Energia, die übrigen 45 % sind im Besitz von Sonangol durch deren Kontrolle der Esperanza Holding B.V. Sonangol ist Angolas staatliche Ölgesellschaft. (17)  Parpública ist die Holding der staatlichen Beteiligungen Portugals an verschiedenen Gesellschaften. (18)  Das Finanzinstitut CGD ist vollständig im Besitz des portugiesischen Staates. (19)   Quelle: Die Website von Galp Energia http://www.galpenergia.com. (20)  Der Website von Petrogal ist zu entnehmen, dass Petrogal 2005 durch sein Tankstellennetz (837 Tankstellen in Portugal und 223 in Spanien), gemessen am Verkaufsvolumen, einen Anteil von 37 % am portugiesischen Einzelhandelsmarkt und von 9 % am Einzelhandelsmarkt auf der Iberischen Halbinsel hatte. Auf Großhandelsebene belieferte Petrogal mehr als 4 300 industrielle und kommerzielle Nutzer mit insgesamt 5,5 Mio. Tonnen raffinierten Mineralölerzeugnissen und hatte damit einen Marktanteil von 51 % in Portugal und 11 % auf der Iberischen Halbinsel. (21)  Daten aus dem Bericht der portugiesischen Wettbewerbsbehörde über den Kraftstoffmarkt in Portugal, 2. Juni 2008, S. 9, veröffentlicht auf der Website http://www.concorrencia.pt/Publicacoes/Autoridade.asp. (22)  Naphtha ist eine leichte Fraktion von raffiniertem Rohöl zwischen Gas und Mineralöl. Es wird in der petrochemischen Industrie als Rohstoff eingesetzt, da beim Cracken von Naphta verschiedene Produkte entstehen. Außerdem findet es als Benzinkomponente (leichtes Naphtha) oder zur Herstellung von Reformat (schweres Naphtha) Verwendung. (23)  Der Rest wird in Sines sofort wieder in den Prozess eingeschleust. (24)   ABl. C 54 vom 4.3.2006, S. 13. (*1)  Kosten für technische Vorbereitungsstudien. (25)  Die Nationale Fördergebietskarte Portugal wurde von der Kommission am 7. Februar 2007 genehmigt (ABl. C 68 vom 24.3.2007, S. 26); staatliche Beihilfe N 727/06. (*2)  Das in einem Jahr generierte Einkommen wird im Folgejahr versteuert. Auf diese Weise wirkt sich die Anwendung der Steuergutschrift nur auf das Folgejahr aus. (26)  Im Sinne von Nummer 11 der Mitteilung der Kommission vom 24. Juni 2009 betreffend die Kriterien für die eingehende Prüfung staatlicher Beihilfen mit regionaler Zielsetzung zur Förderung großer Investitionsvorhaben (ABl. C 223 vom 16.9.2009, S. 3). (27)  Mitteilung der Kommission vom 24. Juni 2009 betreffend die Kriterien für die eingehende Prüfung staatlicher Beihilfen mit regionaler Zielsetzung zur Förderung großer Investitionsvorhaben (ABl. C 223 vom 16.9.2009, S. 3). (28)  PCF Energy, Downstream Monitoring Service-Europe PORTUGAL: Galp Energia kontrolliert ca. 90 % der gesamten Rohöl- und Produktlagerkapazität Portugals. (29)  Veröffentlicht am 31. März 2009. (30)  Aufzählung der Kriterien in Fußnote 55 zu Punkt 60 der Leitlinien. (31)  Dieser Anstieg entfällt ausschließlich auf die Raffinerie in Sines. Pro Jahr sollen 143 kt Naphta als Importersatz von Sines nach Matosinhos befördert werden, um den Bedarf der Raffinerie in Matosinhos zu decken. 69 kt/Jahr sollen in der Raffinerie in Sines intern in den Platformeranlagen eingesetzt werden zur Erhöhung der Wasserstoffproduktion für die Hydrocrackanlage. (32)  KOM(2008) 781 endg. (33)  Im Rahmen der Richtlinie 2001/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2001 über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe. (34)  Entscheidung der Kommission vom 10. Juli 2007 über die staatliche Beihilfe N 898/06, Repsol Polimeros (ABl. C 220 vom 20.9.2007, S. 3), und Entscheidung der Kommission vom 10. Juli 2007 über die staatliche Beihilfe N 899/06, Artensa (Artenius), Produção e Comercialização de Ácido Tereftálico Purificado e Produtos Conexos SA (ABl. C 227 vom 27.9.2007, S. 2). (35)  Abschnitt 3.2.7 „Impacts of restructuring of the sector“ in: Commission Staff Working Paper on Refining and the Supply of Petroleum Products in the EU vom 17. November 2010, Anhang zur Communication of the Commission on energy infrastructure priorities for 2020 and beyond, SEC(2010) 1398 final, veröffentlicht auf der Website der Kommission. (36)  Leixões ist der Seehafen von Matosinhos. (37)  Escola Tecnológica do Litoral Alentejano. (38)  Zona Industrial e Logística de Sines. (39)  Siehe Fußnote 34. (40)  Kosten-Nutzen-Analyse für Großprojekte im Rahmen der Strukturfonds, siehe Anhang II Buchstabe E der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 der Kommission (ABl. L 371 vom 27.12.2006, S. 1), geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 832/2010 (ABl. L 248 vom 22.9.2010, S. 1). (41)  Weitere Erläuterungen in Erwägungsgrund 232. (42)  Die Lagerkapazitäten von Dritten betragen 428 000 m3, was einer Lieferkapazität von 2,9 Mio. toe/Jahr entspricht (auf der Basis vom 8 Rotationen im Jahr); das ist mehr als die Hälfte des nationalen Marktes. Diesel wird auch über Land durch das spanische Kapillarnetz eingeführt. (43)  In diesem Fall hat der Begünstigte am 22. Januar 2007 einen Beihilfeantrag aufgrund einer abgelaufenen Regelung gestellt (siehe Erwägungsgrund 46). Die Beihilfe wurde ursprünglich als eine individuell anzumeldende Beihilfe aufgrund der abgelaufenen Regelung angemeldet. Die Anmeldung wurde später geändert, und die Beihilfe wurde nicht nach dieser Regelung, sondern als Ad-hoc-Beihilfe angemeldet. (44)   Resolução do Conselho de Ministros n. 55/2008, veröffentlicht in Diario da Repùblica 1. Serie Nr. 60, 26.3.2008, S. 1734. (45)  Siehe Abschnitt 3.3 des Beschlusses der Kommission vom 19. November 2009 über die staatliche Beihilfe C 34/09 (ex N 588/08), PT-LIP, PETROGAL S.A. (46)  GALP ENERGIA SGPS S.A., Prospecto de ofertaà pública de venda e de admissão à negociação, Oktober 2006, im Internet unter: http://web3.cmvm.pt/sdi2004/emitentes/docs/fsd11332.pdf. Darin heißt es: „Optimizar as Capacidades de Refinação. A Galp Energia pretende adaptar os activos de refinação às exigências do mercado, expandindo e modernizando a refinaria de Sines, onde planeia investir num novo projecto de conversão que deverá estar concluído no final de 2010. A Galp Energia tem como objectivo não só aumentar a rentabilidade dos investimentos através da optimização das matérias-primas e da gama de produtos refinados, mas também melhorar a integração das duas refinarias existentes, de modo a retirar vantagens das suas diferentes características de refinação e alcançar um processo integrado e complementar de refinação. Está em curso a avaliação de duas alternativas para a configuração do novo projecto de conversão na refinaria de Sines, o montante de investimento está estimado em aproximadamente 1.000 milhões de Euros e o aumento esperado na margem de refinação é de cerca de US$3,0 por barril após a conclusão do projecto.“ (47)  GALP ENERGIA, Jahresbericht 2006, unter: www.galpenergia.com. Auf Seite 19 ist ausgeführt: „MODERNISIERUNGSVORHABEN UND OPTIMIERUNG DER RAFFINERIEN. Am 23. Januar 2007 genehmigte der Vorstand den Umbau und die Prozessoptimierung der Raffinerien in Sines und Oporto. Die Dieselproduktion wird dadurch um 2,5 Mio. Tonnen gesteigert und die Heizölproduktion verringert. Mit der Erhöhung der Dieselproduktion wird auf die steigende Nachfrage am Markt der Iberischen Halbinsel reagiert. Die Spreizung zwischen Diesel- und Heizölpreisen auf den internationalen Märkten soll genutzt werden. Durch das Investitionsvorhaben wird auch die Verarbeitung von schwererem Rohöl ermöglicht.“ (48)   ABl. C 323 vom 30.12.2006, S. 1. (49)  Meier I. and Tarhan V., Corporate investment decision practices and the hurdle rate premium puzzle, Februar 2006, Southern Finance Association Meetings, Destin, France. (50)  Beschluss der Kommission vom 20. Oktober 2004 über eine staatliche Beihilfe N 283/2004, Frankreich, zugunsten von Total (Gonfreville) (ABl. C 136 vom 3.6.2005, S. 44). (51)  Siehe Beschlüsse der Kommission vom 15. September 2010 betreffend die staatliche Beihilfe C 8/09 (ex N 357/08), Friel Acerra (ABl. L 46 vom 19.2.2011, S. 28), vom 11. Dezember 2007 betreffend die staatliche Beihilfe C 12/07 (ex N 799/06), Glunz & Jensen (ABl. L 178 vom 5.7.2008, S. 38), und vom 4. Juni 2008 betreffend die staatliche Beihilfe C 57/07 (ex N 843/06), Alas Slovakia (ABl. L 248 vom 17.9.2008, S. 19). (52)  Siehe Entscheidungen der Kommission vom 10. Juli 2007 betreffend die staatliche Beihilfe N 898/06, Repsol Polimeros, und vom 10. Juli 2007 betreffend die staatliche Beihilfe N 899/06, Artensa (Artenius), Produção e Comercialização de Ácido Tereftálico Purificado e Produtos Conexos S.A., in denen das Verhältnis der Beihilfe zur Anzahl der geschaffenen Arbeitsplätzen in einer ähnlichen Größenordnung liegen dürfte wie im Petrogal-Projekt. (53)  Beispielsweise in den Entscheidungen der Kommission vom 17. November 2009 betreffend die staatliche Beihilfe N 447/09, TietoEnator Sp. z o.o. (ABl. C 25 vom 2.2.2010, S. 8), vom 25. Juni 2007 betreffend die staatliche Beihilfe N 828/06, Bridgestone Stargard (ABl. C 278 vom 21.11.2007, S. 2), vom 13. Februar 2006 betreffend die staatliche Beihilfe N 630/2005, MAN Trucks (ABl. C 126 vom 30.5.2006, S. 5), vom 6. August 2007 betreffend die staatliche Beihilfe N 251/06, LG Innotek Poland (ABl. C 270 vom 13.11.2007, S. 7). (54)  Siehe Beschlüsse der Kommission vom 10. Juli 2007 betreffend die staatliche Beihilfe N 898/06, Repsol Polimeros, und vom 10. Juli 2007 betreffend die staatliche Beihilfe N 899/06, Artensa (Artenius), Produção e Comercialização de Ácido Tereftálico Purificado e Produtos Conexos S.A. (55)  Abschnitt 3.2.7 „Impacts of restructuring of the sector“ in: Commission Staff Working Paper on „Refining and the Supply of Petroleum Products in the EU“ vom 17. November 2010, Anhang zur Communication of the Commission on energy infrastructure priorities for 2020 and beyond, SEC(2010) 1398 final, veröffentlicht auf der Website der Kommission. (56)  Der Erhalt von Arbeitsplätzen wurde in der Entscheidung der Kommission vom 29. Mai 2009 betreffend die staatliche Beihilfe N 381/08, Pirelli Industrie Pneumatici S.r.l., berücksichtigt (ABl. C 284 vom 25.11.2009, S. 11). (57)  Mit dem konservativeren Quotienten von 3:1. (58)  Beispielsweise in den Entscheidungen der Kommission vom 24. Juni 2008 betreffend die staatliche Beihilfe N 730/07 SIA Ekobriketes (ABl. C 210 vom 19.8.2008, S. 1), vom 15. Januar 2009 betreffend die staatliche Beihilfe N 729/2007 SIA Eko Osta (ABl. C 80 vom 3.4.2009, S. 2) und vom 24. März 2009 betreffend die staatliche Beihilfe N 500/08 Baňa Čáry a.s. (ABl. C 147 vom 27.6.2009, S. 6). (59)   ABl. C 244 vom 1.10.2004, S. 2. (60)  Informationen zu Reformat als Zwischenprodukt in Erwägungsgrund 135. (61)  92 % des von Petrogal importierten Naphtha stammen aus Nicht-EWR-Staaten (Angola, Ägypten, Ukraine, Libyen und Russland), 8 % aus Frankreich und den Niederlanden. (62)  Entscheidung der Kommission vom 7. August 1996 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (COMP/M.727, BP/Mobil) (ABl. C 381 vom 17.12.1996, S. 8). (63)  Portugal verweist insbesondere auf mehrere Berichte von Purvin und Gertz, darunter: Global Petroleum Market Outlook, März 2011. (64)  Siehe Seite 46-47 des von Pöyry für die Europäische Kommission erarbeiteten Berichts „Survey of the competitive aspects of oil and oil product markets in the EU“, Dezember 2009. Veröffentlicht auf der Website der Europäischen Kommission, Generaldirektion Energie: http://ec.europa.eu/energy/oil/studies/oil_en.htm. (65)  In der Entscheidung der Kommission über einen angemeldeten Zusammenschluss, COMP/M.4348, PKN/Mazeikiu beispielsweise wird der Markt ab Raffinerie folgendermaßen definiert: „Ex-refinery/cargo sales constitute a primary level of distribution and … should be distinguished from smaller non-retail sales of the fuels (secondary level of distribution). The ex-refinery/cargo sales consist of large volume sales by refiners directly at the refinery gate, or delivered by primary transport (i.e. generally by rail, pipeline, ship or barge) to clients’ terminals (storage facilities) inland or abroad. The customers are wholesalers, traders or internal wholesale arm of the refiners which usually own or rent large storage facilities.“ (Ab-Raffinerie-/Frachtgut-Verkäufe bilden die primäre Vertriebsebene und sind von den Verkäufen kleinerer Mengen im Einzelhandel (sekundäre Vertriebsebene) zu unterscheiden. Ab-Raffinerie-/Frachtgut-Verkäufe sind große Mengen, die von den Raffinerien direkt ab Raffinerie verkauft oder durch primäre Transportmittel (meist per Bahn, Pipeline, Frachter oder Binnenschiff) zu den Kundenterminals (Lagereinrichtungen) im In- und Ausland befördert werden. Kunden sind Großhändler, Händler oder die Großhandelssparten der Raffinerien, die üblicherweise über eigene oder angemietete Lagereinrichtungen verfügen.) (66)  Siehe Entscheidung der Kommission vom 31. Oktober 2008 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt, COMP/M.50

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