Europäische Union

2009/989/EG,Euratom: Beschluss des Rates und der Kommission vom 17. November 2009 über den Abschluss des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32009D0989. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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emeinschaft in der Republik Tadschikistan so weit wie möglich zu fördern. In diesem Zusammenhang darf ich Ihnen bestätigen, dass die Republik Tadschikistan während des Zeitraums zwischen der Paraphierung des Abkommens und dem Inkrafttreten seiner Artikel über die Niederlassung von Gesellschaften keine Maßnahmen oder Regelungen treffen wird, durch die eine Diskriminierung der Gesellschaften der Gemeinschaft gegenüber den tadschikischen Gesellschaften oder den Gesellschaften eines Drittlands geschaffen oder eine bestehende Diskriminierung im Vergleich zu der am Tag der Paraphierung des Abkommens bestehenden Lage verstärkt werden könnte. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir den Eingang dieses Schreibens bestätigen würden. Genehmigen Sie, Herr …, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung. Für die Regierung der Republik Tadschikistan B.   Schreiben der Europäischen Gemeinschaft Herr …, ich danke Ihnen für Ihr heutiges Schreiben, das wie folgt lautet: „Ich berufe mich auf das am 16.12.2003 paraphierte Partnerschafts- und Kooperationsabkommen. Wie ich in den Verhandlungen unterstrichen habe, gewährt die Republik Tadschikistan den Gesellschaften der Gemeinschaft, die in Tadschikistan niederlassen und dort eine Geschäftstätigkeit ausüben, in mancher Hinsicht eine Vorzugsbehandlung. Ich habe erläutert, dass dies der Politik der Republik Tadschikistan entspricht, die Niederlassung von Gesellschaften der Gemeinschaft in Der Republik Tadschikistan so weit wie möglich zu fördern. In diesem Zusammenhang darf ich Ihnen bestätigen, dass die Republik Tadschikistan während des Zeitraums zwischen der Paraphierung des Abkommens und dem Inkrafttreten seiner Artikel über die Niederlassung von Gesellschaften keine Maßnahmen oder Regelungen treffen wird, durch die eine Diskriminierung der Gesellschaften der Gemeinschaft gegenüber den tadschikischen Gesellschaften oder den Gesellschaften eines Drittlands geschaffen oder eine bestehende Diskriminierung im Vergleich zu der am Tag der Paraphierung des Abkommens bestehenden Lage verstärkt werden könnte. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir den Eingang dieses Schreibens bestätigen würden.“ Ich bestätige den Eingang des Schreibens. Genehmigen Sie, Herr …, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung. Für die Europäische Gemeinschaft

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.