Europäische Union

AKTE über die Bedingungen des Beitritts des Königreichs Norwegen, der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge, SCHLUSSAKTE - III. SONSTIGE ERKLÄRUNGEN - E. Gemeinsame Erklärungen: Die derzeitigen Mit- gliedstaaten/Einzelne neue Mitgliedstaaten - 28. Gemeinsame Erklärung zur nordischen Zusammenarbeit

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Avis juridique important | 11994N/AFI/DCL/28 AKTE über die Bedingungen des Beitritts des Königreichs Norwegen, der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge, SCHLUSSAKTE - III. SONSTIGE ERKLÄRUNGEN - E. Gemeinsame Erklärungen: Die derzeitigen Mit- gliedstaaten/Einzelne neue Mitgliedstaaten - 28. Gemeinsame Erklärung zur nordischen Zusammenarbeit Amtsblatt Nr. C 241 vom 29/08/1994 S. 0392 28. Gemeinsame Erklärung zur nordischen Zusammenarbeit Die Vertragsparteien stellen fest, daß Schweden, Finnland und Norwegen als Mitglieder der Europäischen Union beabsichtigen, die zwischen ihnen sowie mit anderen Ländern und Gebieten bestehende nordische Zusammenarbeit in völligem Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht und den sonstigen Bestimmungen des Vertrags über die Europäische Union weiterzuführen.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.