11994N/AFI/DCL/28

AKTE über die Bedingungen des Beitritts des Königreichs Norwegen, der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge, SCHLUSSAKTE - III. SONSTIGE ERKLÄRUNGEN - E. Gemeinsame Erklärungen: Die derzeitigen Mit- gliedstaaten/Einzelne neue Mitgliedstaaten - 28. Gemeinsame Erklärung zur nordischen Zusammenarbeit

Amtsblatt Nr. C 241 vom 29/08/1994 S. 0392


28. Gemeinsame Erklärung zur nordischen Zusammenarbeit

Die Vertragsparteien stellen fest, daß Schweden, Finnland und Norwegen als Mitglieder der Europäischen Union beabsichtigen, die zwischen ihnen sowie mit anderen Ländern und Gebieten bestehende nordische Zusammenarbeit in völligem Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht und den sonstigen Bestimmungen des Vertrags über die Europäische Union weiterzuführen.