Europäische Union

Beschluss 2014/776/GASP des Rates vom 7. November 2014 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran

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Quellenkennung: 32014D0776. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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8.11.2014    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 325/19 BESCHLUSS 2014/776/GASP DES RATES vom 7. November 2014 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29, gestützt auf den Beschluss 2010/413/GASP des Rates vom 26. Juli 2010 über restriktive Maßnahmen gegen Iran (1), insbesondere auf Artikel 23, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 26. Juli 2010 hat der Rat den Beschluss 2010/413/GASP erlassen. (2) Mit Urteil vom 4. Juni 2014 in der Rechtssache T-67/12 (2) hat das Gericht der Europäischen Union den Beschluss des Rates, Sina Bank in die in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP enthaltene Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufzunehmen, für nichtig erklärt. (3) Sina Bank sollte auf der Grundlage einer neuen Begründung wieder in die Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden. (4) Mit seinen Urteilen vom 3. Juli 2014 in den Rechtssachen T-155/13, T-157/13 und T-181/13 (3) hat das Gericht der Europäischen Union den Beschluss des Rates, Babak Zanjani, Sorinet Commercial Trust Bankers und Sharif University of Technology jeweils in die in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP enthaltene Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufzunehmen, für nichtig erklärt. (5) Babak Zanjani, Sorinet Commercial Trust Bankers und Sharif University of Technology sollten auf der Grundlage einer neuen Begründung wieder in die Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden. (6) Nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 28. November 2013 in der Rechtssache C-280/12 P (4) werden Fereydoun Mahmoudian und Fulmen nicht in die in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP enthaltene Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen. (7) Daher liegen keine Gründe mehr dafür vor, eine Einrichtung weiterhin auf der in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP enthaltene Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, zu führen. (8) Die Identifizierungsinformationen zu drei Einrichtungen, die in der in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP enthaltene Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgeführt sind, sollten geändert werden. (9) Der Beschluss 2010/413/GASP sollte entsprechend geändert werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP erhält die Fassung des Anhangs des vorliegenden Beschlusses. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 7. November 2014. Im Namen des Rates Der Präsident P. C. PADOAN (1)  ABl. L 195 vom 27.7.2010, S. 39. (2)  Rechtssache T-67/12 Sina Bank gegen Rat, Urteil vom 4. Juni 2014 (noch nicht in der Sammlung veröffentlicht). (3)  Rechtssache T-155/13 Zanjani gegen Rat, Urteil vom 3. Juli 2014 (noch nicht in der Sammlung veröffentlicht); Rechtssache T-157/13 Sorinet Commercial Trust Bankers gegen Rat, Urteil vom 3. Juli 2014 (noch nicht in der Sammlung veröffentlicht); Rechtssache T-181/13 Sharif University Technology gegen Rat, Urteil vom 3. Juli 2014 (noch nicht in der Sammlung veröffentlicht). (4)  Rechtssache C-280/12 P Rat gegen Fulmen und Fereydoun Mahmoudian, Urteil vom 28. November 2013 (noch nicht in der Sammlung veröffentlicht). ANHANG I. Folgende Person und folgende Einrichtungen werden in die in Anhang II Teil I des Beschlusses 2010/413/GASP enthaltene Liste eingefügt: I.   Personen und Einrichtungen, die an nuklearen Tätigkeiten oder Tätigkeiten im Zusammenhang mit ballistischen Raketen beteiligt sind, und Personen und Einrichtungen, die die Regierung Irans unterstützen. A.   Personen   Name Identifizierungsinformationen Gründe Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste 45. Babak Zanjani Geburtsdatum: 12. März 1971 Babak Zanjani hat die Finanzierung von Transaktionen mit iranischem Rohöl unter Leitung des iranischen Erdölministeriums, das von der EU benannt ist, unterstützt. Er hat ferner die iranische Zentralbank und die National Iranian Oil Company (NIOC), die ebenfalls von der EU benannt sind, bei der Umgehung der von der EU verhängten restriktiven Maßnahmen unterstützt. Er ist ein Mittelsmann für iranische Öltransaktionen und hat damit zusammenhängende Finanzmittel transferiert, insbesondere über Naftiran Intertrade Company (NICO) und Hong Kong Intertrade, die der iranischen Regierung unterstehen und ebenfalls von der EU benannt sind. Darüber hinaus hat er grundlegende Dienste für das Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC) bereitgestellt, indem er den Transfer von Mitteln zugunsten von Khatam al-Anbiya, einem Unternehmen im Eigentum der IRGC, gegen das die VN und die EU Sanktionen verhängt haben, ermöglicht hat. 8.11.2014 B.   Einrichtungen   Name Identifizierungsinformationen Gründe Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste 8. Sina Bank No. 187, Avenue Motahhari Ave., Teheran, 1587998411, Iran Tel.: (+9821) 88532434-7, (+9821) 88532434-6 E-Mail: infor@sinabank.ir Website: http://www.sinabank.ir/ Sina Bank steht unter der Kontrolle der Mostazafan Foundation, einer großen iranischen halbstaatlichen Einrichtung, die unmittelbar dem Obersten Führer untersteht und mit 84 % an der Sina Bank beteiligt ist. Sie stellt der Mostazafan Foundation und ihrer Gruppe von Tochtereinrichtungen und -unternehmen Finanzdienste bereit. Somit leistet Sina Bank der iranischen Regierung über die Mostazafan Foundation finanzielle Unterstützung. 8.11.2014 156. Sorinet Commercial Trust Bankers Ltd. (SCT) (alias: SCT Bankers; SCT Bankers Kish Company (PJS); SCT Bankers Company Branch; Sorinet Commercial Trust) Sorinet Commercial Trust Bankers, Sadaf Tower, 3rd Floor, Suite No. 301, Kish Island, Iran Sorinet Commercial Trust Bankers, No. 1808, 18th Floor, Grosvenor House Commercial Tower, Sheikh Zayed Road, Dubai, UAE, P.O. Box 31988 Zweigniederlassung Teheran: Reahi Aiiey, First of Karaj, Maksous Road 9, Teheran, Iran. SWIFT-Codes: SCERIRTH KSH (Zweigniederlassung Kish Island), SCTSAEA1 (Zweigniederlassung Dubai ), SCERIRTH (Zweigniederlassung Teheran) Alternative Anschrift für die Zweigniederlassung Kish Island: Kish Banking Fin Activities Centre, No 42, 4th floor, VC25 Alternative Anschriften für die Zweigniederlassung Dubai: (1) SCT Bankers Kish Company (PJS), Head Office, Kish Island, Sadaf Tower, 3rd floor, Suite 301, P.O. Box 87. (2) Sheykh Admad, Sheykh Zayed Road, 31988, Dubai, Port, Kish Island. Tel.: 09347695504 (Zweigniederlassung Kish Island) 09347695504/97-143257022-99 (Zweigniederlassung Dubai) 09347695504 (Zweigniederlassung Teheran) E-Mail: info@sctbankers.com zanjani@sctbankers.com Sorinet Commercial Trust Bankers Ltd. wird von Babak Zanjani kontrolliert, der mit der Begründung benannt ist, dass er die iranische Regierung durch die Erleichterung von Ölzahlungen in deren Namen finanziell unterstützt. 8.11.2014 161. Sharif University of Technology Azadi Ave/Street, PO Box 11365-11155, Teheran, Iran, Tel.: +98 21 66 161 E-Mail: info@sharif.ir Sharif University of Technology (SUT) hat eine Reihe von Kooperationsabkommen mit iranischen Regierungsorganisationen, die von den VN und/oder der EU benannt sind und in militärischen oder militärisch relevanten Bereichen tätig sind, insbesondere im Bereich der Herstellung und Beschaffung ballistischer Raketen. Dazu gehören: Ein Abkommen mit der von der EU benannten Organisation der Luft- und Raumfahrtindustrien unter anderem über die Herstellung von Satelliten; Zusammenarbeit mit dem iranischen Verteidigungsministerium und dem Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC) bei Smartboat-Wettkämpfen; ein umfassenderes Abkommen mit der Luftwaffe des IRGC über den Ausbau und die Stärkung der Beziehungen der Universität, der organisatorischen und strategischen Zusammenarbeit. SUT beteiligt sich an einem Abkommen zwischen sechs Universitäten, mit dem die iranische Regierung durch verteidigungsrelevante Forschung unterstützt wird; und SUT bietet Ingenieur-Studiengänge im Bereich der unbemannten Luftfahrzeuge (UAV) an, die unter anderem vom Wissenschaftsministerium konzipiert wurden. Alles in allem ergibt sich ein umfangreiches Engagement gegenüber der iranischen Regierung in militärischen und militärisch relevanten Bereichen, das als Unterstützung der iranischen Regierung zu werten ist. 8.11.2014 II. Die Einträge zu den nachstehenden Einrichtungen, die in Anhang II Teil I des Beschlusses 2010/413/GASP aufgeführt sind, erhalten folgende Fassung: I.   Personen und Einrichtungen, die an nuklearen Tätigkeiten oder Tätigkeiten im Zusammenhang mit ballistischen Raketen beteiligt sind, und Personen und Einrichtungen, die die Regierung Irans unterstützen B.   Einrichtungen   Name Identifizierungsinformationen Gründe Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste 27. Power Plants' Equipment Manufacturing Company (Saakhte Tajhizate Niroogahi) No. 10, Jahanara Alley, after Hemmat Bridge, Abbaspour St. (zuvor „Tavanir“), Teheran, Post Code 1435733161, Iran Untersteht der Atomenergie-Organisation Irans (AEOI) und Novin Energy (beide in der Resolution 1737 des VN-Sicherheitsrates benannt). Ist an der Entwicklung von Kernreaktoren beteiligt. 26.7.2010 132. Naftiran Intertrade Company (alias: Naftiran Trade Company) (NICO) a) 5th Floor, Petropars Building, No. 35 Farhang Boulevard, Snadat Abad Avenue, Teheran, Iran Tel.: +98 21 22372486; +98 21 22374681; +98 21 22374678; Fax: +98 21 22374678; +98 21 22372481 E-Mail: info@naftiran.com b) Suite 17, Burlington House, St. Saviours Road, St. Helier, Jersey, UK Tochtergesellschaft (zu 100 %) der National Iranian Oil Company (NIOC). 16.10.2012 133. Naftiran Intertrade Company Srl Avenue de la Tour-Haldimand 6, 1009 Pully, Schweiz Tel.: +41 21 3106565 Fax: +41 21 3106566/67/72 E-Mail: nico.finance@naftiran.ch Tochtergesellschaft (zu 100 %) der Naftiran Intertrade Company Ltd. 16.10.2012 III. Folgende Einrichtung wird von der in Anhang II Teil I des Beschlusses 2010/413/GASP enthaltenen Liste gestrichen: 13. a) Arya Niroo Nik

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.