Europäische Union

Beschluss (GASP) 2023/386 des Rates vom 20. Februar 2023 zur Einleitung der Mission der Europäischen Union in Armenien (EUMA) und zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/162

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21.2.2023    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 53/17 BESCHLUSS (GASP) 2023/386 DES RATES vom 20. Februar 2023 zur Einleitung der Mission der Europäischen Union in Armenien (EUMA) und zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/162 DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2, gestützt auf den Beschluss (GASP) 2023/162 des Rates vom 23. Januar 2023 über eine Mission der Europäischen Union in Armenien (EUMA) (1), auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Rat hat am 23. Januar 2023 den Beschluss (GASP) 2023/162 angenommen. (2) Am 14. Februar 2023 ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee übereingekommen, dass der Operationsplan (OPLAN) für die Mission der Europäischen Union in Armenien (EUMA) gebilligt werden sollte. (3) Entsprechend der Empfehlung des Zivilen Operationskommandeurs und nachdem die EUMA ihre erste Einsatzfähigkeit erreicht hat, sollte die EUMA am 20. Februar 2023 eingeleitet werden. Die Mission wird bis zum 19. Februar 2025 laufen. (4) In dem Beschluss (GASP) 2023/162 war ein als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag zur Deckung der Kosten der EUMA während der ersten vier Monate nach Inkrafttreten jenes Beschlusses vorgesehen. Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag sollte dahin gehend geändert werden, dass er den Zeitraum bis zum 19. Februar 2025, abdeckt. (5) Der Beschluss (GASP) 2023/162 sollte entsprechend geändert werden. (6) Die EUMA wird in einer Situation durchgeführt, die sich verschlechtern kann und die Erreichung der Ziele des auswärtigen Handelns der Union nach Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union behindern könnte — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Der Operationsplan (OPLAN) für die Mission der Europäischen Union in Armenien (EUMA) wird gebilligt. Artikel 2 Die EUMA wird am 20. Februar 2023 eingeleitet. Artikel 3 Der Zivile Operationskommandeur der EUMA wird mit sofortiger Wirkung ermächtigt, mit der Durchführung der Mission zu beginnen. Artikel 4 Artikel 13 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2023/162 erhält folgende Fassung: „(1)   Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUMA für den Zeitraum vom 23. Januar 2023 bis zum 19. Februar 2025 beläuft sich auf 30 751 150,36 EUR. Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag für jeden darauf folgenden Zeitraum wird vom Rat festgelegt.“ Artikel 5 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 20. Februar 2023. Im Namen des Rates Der Präsident J. BORRELL FONTELLES (1)   ABl. L 22 vom 24.1.2023, S. 29.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.