Europäische Union

Beschluss 2009/569/GASP des Rates vom 27. Juli 2009 zur Unterstützung der Maßnahmen der OVCW im Rahmen der Umsetzung der Strategie der Europäischen Union gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen

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Quellenkennung: 32009D0569. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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um seinen Verpflichtungen zur Vernichtung seiner chemischen Waffen innerhalb der gebilligten Fristverlängerung nachzukommen. Deshalb steht fest, dass im Einklang mit dem Beschluss der Konferenz der Vertragsstaaten bei beiden Eigner-Vertragsstaaten in den verbleibenden Jahren bis 2012 weitere Besuche ihrer in Betrieb befindlichen Chemiewaffen-Vernichtungsanlagen sowie ihrer derzeit in Bau befindlichen Anlagen stattfinden werden. Projekt V: Zweite Tagung des wissenschaftlichen Beirats Projektziel: Durch das Projekt sollen die Konferenz der Vertragsstaaten, der Exekutivrat oder die Vertragsstaaten in die Lage zu versetzt werden, den Fortschritten auf wissenschaftlichem und technologischem Gebiet und ihren potenziellen Auswirkungen auf die Durchführung des Übereinkommens besser Rechnung zu tragen. Projektzweck: Der Generaldirektor soll in die Lage versetzt werden, den Beschlussfassungsgremien der OVCW und den Vertragsstaaten auf den Gebieten der Wissenschaft und Technik, die für das Übereinkommen relevant sind, fachliche Beratung erteilen zu können. Projektergebnisse: — Projektergebnis 1 — Den Vertragsstaaten wird auf den Gebieten der Wissenschaft und Technik, die das Übereinkommen berühren, Beratung erteilt und sie erhalten Empfehlungen. — Projektergebnis 2 — Die Vertragsstaaten sind auf den Gebieten der Wissenschaft und Technik, die für das Übereinkommen relevant sind, auf dem neuesten Stand und sind besser informiert. Maßnahme: Wissenschaftlicher Beirat: Im Herbst 2009 wird die zweite Tagung des Wissenschaftlichen Beirats in Den Haag stattfinden. Die Tagung wird mindestens drei Tage dauern, und der wissenschaftliche Beirat wird sich auf ihr mit Fragen befassen, die die Fortschritte auf wissenschaftlichem und technologischem Gebiet und deren potenzielle Auswirkungen auf die Durchführung des Übereinkommens betreffen. Darüber hinaus wird auf der Tagung ein Bericht der vorübergehend eingesetzten Arbeitsgruppe zu Probenahme und Analyse erörtert; die Arbeitsgruppe wird diesen Bericht in einer Sitzung ausarbeiten, die noch vor der zweiten Tagung des Wissenschaftlichen Beirats einberufen werden wird. Die vorübergehend eingesetzte Arbeitsgruppe wird sich mit Fragen befassen, die neue und ergänzende Techniken für die Vor-Ort-Analyse, die Labor-Analyse und die vor Ort und im Labor durchgeführte Analyse von Toxinen (Ricin und Saxitoxin) betreffen. Projekt VI: Seminar — Beitrag der OVCW im Bereich der Sicherheit und der Nichtverbreitung Projektziel: Mit dem Projekt sollen die weltweiten Anstrengungen unterstützt werden, die auf die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen — und insbesondere Chemiewaffen — abzielen. Projektzweck: — Projektzweck 1 — Die nationalen Behörden und anderen betroffenen Parteien, die an der Durchführung des Übereinkommens beteiligt sind, sollen besser dazu beitragen können, die Verbreitung von chemischen Waffen und den Einsatz von Chemikalien bei Terroranschlägen zu verhindern. — Projektzweck 2 — Es soll ein Mehrparteien-Kooperationsforum eingerichtet werden, das dazu dient, die speziellen Maßnahmen der Vertragsstaaten im Bereich der Nichtverbreitung von Chemiewaffen und zur Bekämpfung des Terrorismus zu unterstützen. Projektergebnisse: — Projektergebnis 1 — Die betroffenen Parteien des Übereinkommens sind für die von der Proliferation ausgehende Bedrohung sowie für die Herausforderungen, die sich durch chemische Waffen und den Einsatz toxischer Chemikalien bei Terroranschlägen stellen, verstärkt. — Projektergebnis 2 — Die Vertragsstaaten können besser auf die Bedrohungen durch Terrorismus und auch auf den Einsatz toxischer Chemikalien in unterschiedlichen Szenarien reagieren. — Projektergebnis 3 — Die nationalen Behörden und die einschlägigen nationalen und internationalen Partner, die chemische Industrie, die Universitäten und die OVCW können vor dem Hintergrund des gemeinsamen Ziels, das in der umfassenden und wirksamen Umsetzung des Übereinkommens besteht, Synergien zu stärken und Kontakte vertiefen. — Projektergebnis 4 — Die Vertragsstaaten mit dem Status von Entwicklungs- oder Übergangsländern nehmen an dem Austausch von Kenntnissen und Erfahrungen im Zusammenhang mit der Verifikation und mit sonstigen Durchführungsmaßnahmen teil und sind besser über die jüngsten Entwicklungen bezüglich des Verifikationsmechanismus gemäß dem Übereinkommen und des Schutzes vor Chemiewaffen informiert. Maßnahme: Seminar: Das Seminar wird Präsentationen des Technischen Sekretariats zu verschiedenen Fragen im Zusammenhang mit der Durchführung des Übereinkommens und mit seinem Beitrag zu Sicherheit und Nichtverbreitung beinhalten. Die verschiedenen betroffenen Parteien des Übereinkommens werden Vorträge halten, außerdem werden im Kontext des Seminars spezielle Workshops zu den relevanten Aspekten der Gefahren, die mit der Verbreitung von chemischen Waffen und dem Einsatz toxischer Chemikalien bei Terroranschlägen verbunden sind, veranstaltet. Das Seminar wird außerdem die Gelegenheit bieten, Fragen im Zusammenhang mit dem Beitrag der OVCW zu Sicherheit und Nichtverbreitung zu stellen und zu erörtern. Projekt VII: Vorsorgemaßnahmen der Vertragsstaaten zur Prävention von Anschlägen mit Chemikalien und zur Reaktion auf solche Anschläge Projektziel: Mit dem Projekt soll ein Beitrag zum Ausbau der nationalen Fähigkeiten der Vertragsstaaten geleistet werden, um die Gefahr eines Terroranschlags, bei dem Chemikalien eingesetzt werden, zu verringern, und soll die Reaktion dieser Staaten auf Ersuchen um Hilfeleistung im Falle des Einsatzes oder des angedrohten Einsatzes von Chemikalien verbessert werden. Projektzweck: —   Projektzweck 1 — Die Vertragsstaaten mit dem Status von Entwicklungs- oder Übergangsländern sollen ihre Fähigkeit verbessern, — die Gefahr zu verringern, dass Terroristen möglicherweise Zugang zu Material, Ausrüstungen und Kenntnissen erlangen, die bei Terroranschlägen auf chemische Anlagen eingesetzt werden könnten; — die Angemessenheit bestehender Pläne, Strategien und Verfahren, mit denen auf einen Terroranschlag auf eine chemische Anlage reagiert werden soll, zu beurteilen; — auf einen Terroranschlag, bei dem Chemikalien eingesetzt werden, zu reagieren; — ihre Entscheidungsprozesse einschließlich des Informationsaustauschs und der Koordinierung von Maßnahmen mit nationalen und internationalen Partnern im Falle eines Terroranschlags auf eine chemische Anlage zu beüben, — mit der Schaffung einer Plattform zu beginnen, die der Zusammenarbeit zwischen Zielgruppen dienen soll, die im Falle eines Terroranschlags, bei dem toxische Chemikalien freigesetzt werden, reagieren müssen. —   Projektzweck 2 — Die Vertragsstaaten sollen dafür sensibilisiert werden, wie wichtig es ist, rechtzeitig und vollständig Meldung über nationale Programme zu Schutzzwecken zu machen; — die Vertragsstaaten sollen dazu beitragen, dass die OVCW darauf vorbereitet ist, auf Ersuchen um Hilfeleistung zu reagieren; — die Vertragsstaaten in einer Region oder Subregion sollen dazu ermutigt werden, Kontakte zur Schaffung regionaler Netze zu intensivieren, um auf Notfälle im Zusammenhang mit chemischen Waffen in einer besser abgestimmten Weise reagieren zu können. Projektergebnisse: —   Projektergebnis 1 — Verstärkte Sensibilisierung der Vertragsstaaten mit dem Status von Entwicklungs- oder Übergangsländern im Hinblick auf — den Einsatz von toxischen Chemikalien durch Terroristen und/oder die Sicherheits- und Schutzbelange von chemischen Anlagen; — die Notwendigkeit, die Zusammenarbeit im Zusammenhang mit Chemiewaffennotfällen im Falle eines Terroranschlags zu fördern. —   Projektergebnis 2 — Verbesserte Fähigkeit der Vertragsstaaten mit dem Status von Entwicklungs- oder Übergangsländern, — die Gefahr zu verringern, dass Terroristen möglicherweise Zugang zu Material, Ausrüstungen und Kenntnissen erhalten, die bei Terroranschlägen auf chemische Anlagen eingesetzt werden könnten; — auf einen Terroranschlag, bei dem toxische Chemikalien eingesetzt werden, zu reagieren; — im Falle eines Terroranschlags auf chemische Anlagen Informationen mit nationalen und internationalen Partnern auszutauschen und mit diesen Partnern Maßnahmen abzustimmen. —   Projektergebnis 3 — Die Vertragsstaaten sind dafür sensibilisiert, wie wichtig es ist, rechtzeitig und vollständig Meldung über nationale Programme zu Schutzzwecken zu machen; —   Projektergebnis 4 — Die Vertragsstaaten sind besser in der Lage, auf ein Ersuchen um Hilfeleistung mit Hilfsangeboten an die OVCW zu reagieren. —   Projektergebnis 5 — Die Vertragsstaaten haben Kontakte geknüpft, die zu einer künftigen Zusammenarbeit auf regionaler Ebene führen können, wenn es gilt, auf einen Chemiewaffennotfall zu reagieren. Maßnahmen: Planübung: Durch diese Maßnahme sollen die Fähigkeiten der Vertragsstaaten verbessert werden, das Risiko, dass chemische Waffen zu terroristischen Zwecken erworben oder eingesetzt werden, zu verringern. Hierzu gehört es auch, zu verhindern, dass Terroristen möglicherweise Zugang zu Material, Ausrüstungen und Kenntnissen erlangen, die für die Entwicklung und Herstellung von chemischen Waffen genutzt werden könnten. Für die Planübung wird ein ausführliches Konzept erstellt. Eines der grundlegenden Szenarien der Planübung wird ein Terroranschlag auf eine chemische Anlage sein, bei dem toxische Chemikalien freigesetzt werden. Bei der Planübung werden regierungsübergreifende Entscheidungsprozesse sowie der Informationsaustausch und die Hilfeleistung zwischen den einschlägigen nationalen und internationalen Organisationen geprüft. Die Planübung wird unter Zugrundelegung des vom Technischen Sekretariat und den Vertragsstaaten erarbeiteten Moduls zu einem späteren Zeitpunkt in anderen Regionen wiederholt. Bei dieser Maßnahme sind die entsprechenden Unterabteilungen der Abteilung für internationale Zusammenarbeit und Unterstützung, der Abteilung für Verifikation und des Inspektorats beteiligt. Die Planübung wird vom Büro für Sondervorhaben durchgeführt. Regionaler Workshop: Der regionale Workshop soll Gelegenheit bieten, verstärkt verschiedene Fragen zu erörtern und zu analysieren, die sich im Zusammenhang mit Hilfeleistung und Schutz stellen; ein besonderer Schwerpunkt soll dabei auf Themen gelegt werden wie beispielsweise die Rechte und Pflichten der Vertragsstaaten nach Artikel X des Übereinkommens, die Meldung von Schutzprogrammen und eine Analyse der Schwächen und Problembereiche von Artikel X; ferner soll ein Überblick über die Hilfeleistungs- und Schutzmaßnahmen in der Region gegeben werden. Die Vertragsstaaten werden Vorträge halten, um Erfahrungen und Erfahrungswerte weiterzugeben. Projekt VIII: Afrika-Programm Projektziel: Ziel des Projektes ist es, die Fähigkeiten der Vertragsstaaten zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Übereinkommen zu verbessern und die Nichtvertragsstaaten besser darüber zu informieren, welche Vorteile sie davon haben, wenn sie dem Übereinkommen beitreten und sich verstärkt an den Maßnahmen der OVCW beteiligen. Projektzweck: —   Projektzweck 1 — Die Vertragsstaaten aus Afrika sollen Fortschritte machen — bei der Erfüllung der mit der Durchführung verbundenen Verpflichtungen nach Artikel VII des Übereinkommens, — bei der Einhaltung ihrer Meldepflichten und Inspektionsmeldepflichten nach Artikel VI des Übereinkommens, —   Projektzweck 2 — Die Vertragsstaaten aus Afrika sollen Fortschritte dahingehend machen, dass das Übereinkommen in den Lehrplan des Internationalen Kofi-Annan-Zentrums für Friedensausbildung (KAIPTC) aufgenommen wird. —   Projektzweck 3 — Nichtvertragsstaaten sollen verstärkt in die Maßnahmen der OVCW einbezogen werden und besser über das Übereinkommen und die damit verbundenen Vorteile informiert werden. —   Projektzweck 4 — Die Vertragsstaaten aus Afrika mit dem Status von Entwicklungs- oder Übergangsländern sollen in die Initiativen für eine internationale Zusammenarbeit im Hinblick auf eine friedliche Nutzung der Chemie eingebunden werden. — In den Vertragsstaaten aus Afrika mit dem Status von Entwicklungs- oder Übergangsländern soll die Kapazität der mit öffentlichen Mitteln finanzierten Laboratorien verbessert werden, damit das Übereinkommen im Bereich der friedlichen Nutzung der Chemie umgesetzt werden kann. —   Projektzweck 5 — Die Vertragsstaaten aus Afrika sollen dafür sensibilisiert, wie wichtig es ist, rechtzeitig und vollständig Meldung über nationale Programme zu Schutzzwecken zu machen; — die Vertragsstaaten aus Afrika sollen dazu beitragen, dass die OVCW darauf vorbereitet ist, auf Ersuchen um Hilfeleistung zu reagieren; — die Vertragsstaaten aus Afrika in einer Region oder Subregion sollen dazu ermutigt werden, Kontakte zur Schaffung regionaler Netze zu intensivieren, um auf Chemiewaffennotfälle in einer besser abgestimmten Weise reagieren zu können. Projektergebnisse: —   Projektergebnis 1 — Die nationalen Behörden konnten ihre Fähigkeit zur Ausarbeitung innerstaatlicher Durchführungsbestimmungen verbessern; — Die Zollbeamten haben ihre Fähigkeit verbessert, unter das Übereinkommen fallende Chemikalien zu identifizieren und den nationalen Behörden genaue Daten über die Weitergabe von gelisteteten Chemikalien zu übermitteln; — die nationalen Behörden haben ihre Fähigkeit verbessert, Meldungen insbesondere in elektronischer Form rechtzeitig zu erstellen und zu übermitteln; — die Beamten der nationalen Behörden sind darin geschult, Inspektorenteams der OVCW zu begleiten; —   Projektergebnis 2 — Die Mitarbeiter des KAIPTC und die Teilnehmer an den Fortbildungsprogrammen des Zentrums sind besser mit dem Übereinkommen vertraut. —   Projektergebnis 3 — Nichtvertragsstaaten werden verstärkt in die Maßnahmen der OVCW einbezogen und sind sich der Vorteile eines Beitritts zu dem Übereinkommen stärker bewusst. —   Projektergebnis 4 — Die Vertragsstaaten aus Afrika mit dem Status von Entwicklungs- oder Übergangsländern sind besser in der Lage, sich an Initiativen zur internationalen Zusammenarbeit im Hinblick auf eine friedliche Nutzung der Chemie zu beteiligen. — In Vertragsstaaten aus Afrika mit dem Status von Entwicklungs- oder Übergangsländern verfügen die mit öffentlichen Mitteln finanzierten Laboratorien über mehr Fachkompetenz für die Analyse von Chemikalien im Zusammenhang mit der innerstaatlichen Durchführung des Übereinkommens und im Rahmen der friedlichen Nutzung der Chemie, da sie moderne Analyseverfahren anwenden, insbesondere die Gaschromatographie (GC) und die Gaschromatographie mit Massenspektrometrie-Kopplung (GC-MS). — Die Vertragsstaaten aus Afrika mit dem Status von Entwicklungs- oder Übergangsländern sind besser in der Lage, sich an Initiativen zur internationalen Zusammenarbeit im Hinblick auf eine friedliche Nutzung der Chemie zu beteiligen. — In Vertragsstaaten aus Afrika mit dem Status von Entwicklungs- oder Übergangsländern entwickeln die Mitarbeiter von kleinen und mittleren Unternehmen, die Vertreter von Industrieverbänden und die nationalen Behörden/Regierungseinrichtungen mehr Kompetenzen und ein besseres Verständnis im Hinblick auf die Managementpraktiken zur Verfahrenssicherheit in kleineren und mittleren Chemieunternehmen. —   Projektergebnis 5 — Die Vertragsstaaten aus Afrika sind dafür sensibilisiert, wie wichtig es ist, rechtzeitig und vollständig Meldung über nationale Programme zu Schutzzwecken zu machen. — Die Vertragsstaaten aus Afrika sind besser in der Lage, als Reaktion auf ein Ersuchen um Hilfeleistung mit Hilfsangeboten an die OVCW zu reagieren. — Die Vertragsstaaten aus Afrika haben Kontakte geknüpft, die zu einer künftigen Zusammenarbeit auf regionaler Ebene führen können, wenn es gilt, auf einen Chemiewaffennotfall zu reagieren. Maßnahmen: Auf bilateraler Ebene durchgeführte Entsendungen zur technischen Unterstützung: Die Unterstützung von Vertragsstaaten aus Afrika erfolgt über Entsendungen zur technischen Unterstützung, die auf den Einzelfall zugeschnitten werden, damit dem in den Ersuchen der Vertragsstaaten aus Afrika dargelegten Bedarf gezielt entsprochen werden kann. Die Unterstützung umfasst Sensibilisierungsmaßnahmen und Kontaktarbeit im Rahmen von nationalen Workshops zur Schärfung des Bewusstseins, spezielle Schulungen, Unterstützung bei der Ausarbeitung innerstaatlicher Durchführungsbestimmungen und dazugehöriger Maßnahmen sowie die Behandlung von Themen im Zusammenhang mit industriellen Tätigkeiten nach Artikel VI. Maßnahme zur Kontaktaufnahme- Akademische Einrichtungen und Ausbildungseinrichtung — Kofi-Annan-Zentrum: Mitarbeiter der OVCW werden das KAIPTC besuchen, um dort Vorträge zu verschiedenen Aspekten des Übereinkommens zu halten. Da das KAIPTC ein breites Angebot von Aus- und Fortbildungsprogrammen bereithält, die sich sowohl an Angehörige des Militärs als auch an Beamte des öffentlichen Dienstes richten, von denen erwartet wird, dass sie Aufgaben der Politikgestaltung in der Regierung übernehmen, soll durch diese Kontaktmaßnahme des Technischen Sekretariats erreicht werden, dass das Übereinkommen in den Lehrplan des KAIPTC aufgenommen wird. Schulung von Zollbeamten im Hinblick auf die technischen Aspekte der Weitergabebestimmungen des Übereinkommens: Im Rahmen der drei vorhergehenden Gemeinsamen Aktionen wurde Unterstützungsmaßnahmen für Zollbeamte durchgeführt. Gestützt auf die dabei gesammelten Erfahrungen werden den Zollbeamten Lehrgänge angeboten, deren Ziel es ist, die Erfassung der Daten zur Ein- und Ausfuhr von gelisteten Chemikalien und die Weiterleitung dieser Daten an die nationalen Behörden zu verbessern. Die auf regionaler und sub-regionaler Ebene durchgeführten Lehrgänge beinhalten praktische Vorführungen und Übungen. Kontaktaufnahme mit Nichtvertragsstaaten: Vertreter von Nichtvertragsstaaten aus Afrika, die aufgrund ihrer Stellung Einfluss auf die nationale Sichtweise in Bezug auf einen Beitritt / eine Ratifizierung nehmen, und Personen, die direkt an Fragen mitwirken, die für das Übereinkommen von Bedeutung sind, erhalten Förderung, um an verschiedenen von der Unterabteilung für internationale Zusammenarbeit (International Cooperation Branch) veranstalteten Programmen teilzunehmen. Diese Programme umfassen regionale Workshops für die nationalen Behörden von Vertragsstaaten und regionale Workshops für Zollbehörden. Im Bedarfsfall wird auch die Teilnahme von Mitarbeitern der für auswärtige Angelegenheiten zuständigen Abteilung des Technischen Sekretariats an diesen Treffen gefördert, damit sie die notwendigen Kontakte zu Teilnehmern aus Nichtvertragsstaaten, deren Teilnahme gefördert wird, herstellen und für das nötige Zusammenwirken sorgen können. Lehrgang zur Verbesserung der Analysefähigkeiten: Während dieses zweiwöchigen Lehrgangs erhalten die Teilnehmer aus afrikanischen Staaten eine theoretische Ausbildung in Gaschromatographie und in Gaschromatographie mit Massenspektrometrie-Kopplung und führen praktische Übungen durch; hierbei beschäftigen sie sich mit der Hardware, der Validierung und Optimierung von Systemen und der Störungsbeseitigung. Bei diesem Lehrgang liegt ein Schwerpunkt auch auf der Präparation von Umweltproben und auf der Analyse dieser Proben durch GC und GC-MS in Bezug auf unter das Übereinkommen fallende Chemikalien. Die Teilnehmer erhalten auch eine intensive praktische Schulung in der Vorbereitung verschiedener Probematrizen, die durch GC mit elementselektiven Detektoren und durch GC-MS mit Elektronenstoßionisation und mit chemischer Ionisation analysiert werden sollen; ferner werden sie mit einer Reihe von Extraktions-, Clean-up- und Derivatisierungsverfahren vertraut gemacht. Der Lehrgang wird mit der Unterstützung des VERIFIN/TU Delft oder vergleichbar renommierter Institute, die mittels eines transparenten Verfahren ausgewählt werden, durchgeführt. Kontaktaufnahme mit der Industrie — Workshop zum Thema CWÜ und Verfahrenssicherheit in der Chemie: Der Workshop umfasst eine Einführung in das Übereinkommen und die Programme zur internationalen Zusammenarbeit, die im Zusammenhang mit dem Übereinkommen durchgeführt werden. Während des Workshops werden neben anderen Themen bewährte Industrieverfahren und die Bestandteile des Managementkonzepts hinsichtlich der Verfahrenssicherheit erörtert. Ergänzend wird bei dem Workshop eine Übersicht über die Prozesssicherheitsanalyse (Process Hazard Analysis) und das HAZOP(Hazard and Operability)-Verfahren geliefert, und es werden die Grundsätze des menschlichen Faktors, Management of Change und der Sicherheitskultur/Teilhabe der Mitarbeiter behandelt. Regionaler Workshop — Artikel X und Fragen der regionalen Zusammenarbeit im Bereich von Hilfeleistung und Notfallmaßnahmen: Der regionale Workshop soll Gelegenheit bieten, verstärkt verschiedene Fragen zu erörtern und zu analysieren, die sich im Zusammenhang mit Hilfeleistung und Schutz stellen; ein besonderer Schwerpunkt soll dabei auf Themen gelegt werden wie beispielsweise die Rechte und Pflichten der Vertragsstaaten nach Artikel X des Übereinkommens, die Meldung von Schutzprogrammen und die Analyse der Schwächen und Problembereiche von Artikel X; ferner soll ein Überblick über die Hilfeleistungs- und Schutzmaßnahmen in der Region gegeben werden. Die Vertragsstaaten aus Afrika werden ihre Erfahrungen und Erfahrungswerte im Rahmen von Präsentationen weitergeben.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.