Europäische Union

Beschluss 2011/72/GASP des Rates vom 31. Januar 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2026-01-31

Quellenkennung: 32011D0072. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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er vor seinem Tod wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder verurteilt. Der Rat hat keinen Hinweis darauf gefunden, dass die Verteidigungsrechte oder das Recht auf wirksamen Rechtsschutz von Herrn Mehdi Ben Tijani Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen Ben Ali missachtet wurden. ▼M13 ————— ▼M23 48.  Sofiene Ben Habib Ben Haj Hamda BEN ALI Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen gegen seine Erben im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Sofiene Ben Habib Ben Haj Hamda Ben Ali am 22. März 2012 in Anwesenheit seiner Anwälte von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde. Dies wird auch durch die Tatsache belegt, dass die Erben von Herrn Sofiene Ben Habib Ben Haj Hamda Ben Ali in der Rechtssache 8803 durch einen Anwalt vertreten wurden.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.