Europäische Union

Beschluss (EU) 2015/455 der Kommission vom 23. Juli 2014 über die von Griechenland durchgeführte Staatliche Beihilfe SA.34826 (2012/C), SA.36005 (2013/NN) zugunsten der Piraeus Bank Group in Verbindung mit der Rekapitalisierung und Umstrukturierung der Piraeus Bank S.A. (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 5217) Text von Bedeutung für den EWR

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Quellenkennung: 32015D0455. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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iesen wird, und dass sie keine aggressiven Geschäftsstrategien verfolgt, die ohne die Unterstützung der Hellenischen Republik nicht stattfinden würden. KAPITEL IV.   ÜBERWACHUNGSTREUHÄNDER 1. Die Hellenische Republik sagt zu, dass die Bank das Mandat des von der Kommission genehmigten Überwachungstreuhänders, den die Bank am 16. Januar 2013 berufen hat, anpasst und bis zum Ende des Umstrukturierungszeitraums verlängert. Darüber hinaus erweitert die Bank das Mandat auf die Überwachung i) des Umstrukturierungsplans und ii) aller hier aufgeführten Verpflichtungen. 2. Vier Wochen nach dem Tag des Wirksamwerdens der Verpflichtungen unterbreitet die Hellenische Republik der Kommission die vollständigen Bestimmungen des geänderten Mandats unter Einschluss sämtlicher Bestimmungen, die notwendig sind, damit der Überwachungstreuhänder seine Aufgaben gemäß diesen Verpflichtungen erfüllen kann. 3. Zusatzbestimmungen für den Überwachungstreuhänder sind in einem getrennten Schriftstück niedergelegt. Die Generalsekretärin Christina PAPAKONSTANTINOU (1)  Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates vom 22. März 1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 83 vom 27.3.1999, S. 1). (2)  Einschließlich Beiträge aus dem TEKE. (3)  Dies gilt nicht für den Verkauf von Immobilien; in diesem Fall kann die Bank dem Käufer eine Finanzierung bereitstellen, wenn diese neue Kreditvergabe mit der umsichtigen Kreditvergabepraxis in Einklang steht. Bei der Überprüfung, ob die Verpflichtung zum Abbau nichtgriechischer Vermögenswerte eingehalten wird, wird jede neue Kreditvergabe, die unter die Begriffsbestimmung der nichtgriechischen Vermögenswerte fällt, berücksichtigt. (4)  Für die Zwecke dieser Verpflichtung wird der Ausdruck „Darlehen“ im weitesten Sinne gebraucht, bezeichnet also jede Art der Finanzierung, d. h. auch die Bereitstellung von Kreditrahmen, Bürgschaften usw. (5)  An dieser Stelle sei klargestellt, dass sich der Ausdruck „andere Banken“ auf jede beliebige Bank oder Finanzinstitution weltweit bezieht. (6)  An dieser Stelle sei klargestellt, dass sich diese Verpflichtung auf alle Kreditnehmer, also auch auf die privaten Bankkunden der Bank bezieht. (7)  An dieser Stelle sei klargestellt, dass auch die Prolongierung oder Umschuldung bestehender Darlehen als Neuvergabe eingestuft wird. (8)  An dieser Stelle sei klargestellt, dass die Formel „jährliche % des Bestands von Y-1“ die Neuvergabe in Prozent des Bestands zum Ende des Vorjahres angibt. Der Betrag der RWA ist derjenige zum Jahresende. (9)  An dieser Stelle sei klargestellt, dass zu Zwecken dieser Verpflichtung die Geschäftssparten Privat-/Wagniskapital vom Geltungsbereich dieser Verpflichtung angenommen sind. In diesem Fall stellt die Bank einen formalen Antrag an die Kommission, der auch einen Businessplan für die betreffende Einheit umfasst. (10)  An dieser Stelle sei klargestellt, dass zu Zwecken der Verpflichtung die Bilanzsumme gleich dem Gesamtvermögen der Bank ist. (11)  An dieser Stelle sei klargestellt, dass die Genehmigung der Kommission für die Aufhebung des Übernahmeverbots gemäß Ziffer i unter Randnummer 28 in Kapitel III der Verpflichtungen eingeholt wird; bei der Berechnung der Bilanzsumme der Bank zum Tag des Wirksamwerdens der Verpflichtungen werden auch die Vermögenswerte der erworbenen Einheiten bzw. die erworbenen Vermögenswerte am Tag der Übernahme berücksichtigt. Anlage Makroökonomische Prognosen für das griechische Inlandsgeschäft Jahreswachstum in % (soweit nicht anders angegeben) 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Kumulierte Wachstumsrate 2013-2017 Reales BIP –6,4 –4,2 0,6 2,9 3,7 3,5 6,4 Nominelles Kreditwachstum in Griechenland –6,4 –4,2 0,6 2,9 3,7 3,5 6,4 BIP-Deflator –0,8 –1,1 –0,4 0,4 1,1 1,3 1,3 Immobilienpreise –11,7 –10 –5 0 2 3,5   Nominelles verfügbares Haushaltseinkommen –8,8 –9,5 –0,3 –0,4 2,6 3,6 –4,5 Einlagen des privaten Sektors –7 1,3 1 3,4 5 5 16,6 Arbeitslosigkeit (%) 24,2 27 26 24 21 18,6   Refinanzierungssatz der EZB (%) 0,75 0,5 0,5 1 1,5 1,75   Höhepunkt der Entstehung notleidender Forderungen     2. Halbjahr 2014         3-Monats-Euribor (Durchschnitt, %)   0,24 0,43 0,75 1,25 1,80   Zugang zu Kapitalmärkten — Pensionsgeschäfte   JA — unbegrenzt   Zugang zum Kapitalmarkt — gedeckte Anleihen/Vorzugsobligationen, unbesichert   JA — jeweils bis zu 500 Mio. EUR JA — jeweils bis zu 1 Mrd. EUR JA — unbegrenzt

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.