Europäische Union

2010/461/GASP: Beschluss 2010/461/GASP des Rates vom 26. Juli 2010 zur Unterstützung der Tätigkeiten der Vorbereitungskommission der Organisation des Vertrags für das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO) zur Stärkung ihrer Überwachungs- und Verifikationsfähigkeiten im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32010D0461. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

20.8.2010    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 219/7 BESCHLUSS 2010/461/GASP DES RATES vom 26. Juli 2010 zur Unterstützung der Tätigkeiten der Vorbereitungskommission der Organisation des Vertrags für das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO) zur Stärkung ihrer Überwachungs- und Verifikationsfähigkeiten im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 26 Absatz 2 und Artikel 31 Absatz 1, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Europäische Rat hat am 12. Dezember 2003 die Strategie der Europäischen Union gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (Strategie) angenommen, die in Kapitel III eine Liste von Maßnahmen enthält, die innerhalb der Union wie auch in Drittstaaten zur Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen getroffen werden müssen. (2) Die Union setzt diese Strategie zielstrebig um und führt die in Kapitel III der Strategie aufgeführten Maßnahmen durch, indem sie insbesondere Finanzmittel bereitstellt, um spezifische Projekte von multilateralen Einrichtungen wie etwa des Provisorischen Technischen Sekretariats der Organisation des Vertrags für das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty Organisation — CTBTO) zu unterstützen. (3) Der Rat hat am 17. November 2003 den Gemeinsamen Standpunkt 2003/805/GASP betreffend die weltweite Anwendung und Stärkung von multilateralen Übereinkünften im Bereich der Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und Trägermitteln (1) angenommen. Darin wird unter anderem gefordert, die Unterzeichnung und Ratifizierung des Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty — CTBT) zu fördern. (4) Die Unterzeichnerstaaten des CTBT haben die Einsetzung einer mit Rechtsfähigkeit ausgestatteten Vorbereitungskommission beschlossen, die den Status einer internationalen Organisation hat und der bis zur Errichtung der CTBTO die effektive Anwendung des CTBT obliegt. (5) Ein baldiges Inkrafttreten und eine weltweite Anwendung des CTBT und die Stärkung des Überwachungs- und Verifikationssystems der CTBTO-Vorbereitungskommission sind wichtige Ziele der Strategie. In diesem Zusammenhang haben die von der Demokratischen Volksrepublik Korea im Oktober 2006 und im Mai 2009 durchgeführten Nuklearversuche erneut deutlich gemacht, dass es wichtig ist, dass der CTBT rasch in Kraft gesetzt wird und die Einrichtung und Stärkung des Überwachungs- und Verifikationssystems des CTBT beschleunigt werden muss. (6) Die CTBTO-Vorbereitungskommission prüft, wie ihr Verifikationssystem unter anderem durch den Ausbau der Fähigkeiten im Bereich der Überwachung von Edelgasen und durch Bemühungen um die uneingeschränkte Einbeziehung der an der Umsetzung des Verifikationssystems beteiligten Unterzeichnerstaaten am besten gestärkt werden kann. (7) Im Rahmen der Umsetzung der Strategie hat der Rat drei Gemeinsame Aktionen zur Unterstützung der Tätigkeiten der Vorbereitungskommission der CTBTO angenommen: Gemeinsame Aktion 2006/243/GASP vom 20. März 2006 (2) im Bereich Ausbildung und Kapazitätsaufbau für die Verifikation und die Gemeinsamen Aktionen 2007/468/GASP vom 28. Juni 2007 (3) und 2008/588/GASP vom 15. Juli 2008 (4) mit dem Ziel der Stärkung der Überwachungs- und Verifikationsfähigkeiten der Vorbereitungskommission. (8) Diese Unterstützung durch die Union sollte fortgesetzt werden. (9) Die CTBTO-Vorbereitungskommission sollte mit der technischen Durchführung dieses Beschlusses beauftragt werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 (1)   Um die dauerhafte und praktische Umsetzung bestimmter Bestandteile der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (die Strategie) sicher zu stellen, unterstützt die Union die Tätigkeiten der Vorbereitungskommission der Organisation des Vertrags für das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO) und setzt sich dabei für folgende Ziele ein: — Stärkung der Fähigkeiten des Überwachungs- und Verifikationssystems des CTBT, einschließlich im Bereich des Aufspürens von Radionukliden, — Ausbau der Fähigkeiten der CTBT-Unterzeichnerstaaten, ihren Verpflichtungen aus dem CTBT im Bereich der Verifikation nachzukommen und es ihnen zu ermöglichen, die Vorteile der Teilnahme am CTBT-Vertragssystem uneingeschränkt zu nutzen. (2)   Mit den von der Union geförderten Projekten werden die folgenden spezifischen Ziele verfolgt: a) Verbesserung des Betriebs und der langfristigen Tragfähigkeit des Überwachungs- und Verifikationssystems der CTBTO-Vorbereitungskommission; b) Verbesserung der Verifikationsfähigkeiten der CTBTO-Vorbereitungskommission im Bereich der Inspektionen vor Ort und im Bereich der Überwachung und Verifikation von Edelgasen zum Aufspüren und zur Feststellung von etwaigen Nuklearexplosionen; c) Leistung technischer Hilfe für Länder in Afrika, Lateinamerika und der Karibik mit dem Ziel, die Unterzeichnerstaaten uneingeschränkt in das Überwachungs- und Verifikationssystem des CTBT einzubeziehen. Diese Projekte kommen allen CTBT-Unterzeichnerstaaten zugute. Eine ausführliche Beschreibung der Projekte ist im Anhang enthalten. Artikel 2 (1)   Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik („Hohe Vertreter“) zuständig. (2)   Die technische Durchführung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekte obliegt der CTBTO-Vorbereitungskommission. (3)   Die CTBTO-Vorbereitungskommission nimmt ihre Aufgaben unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Zu diesem Zweck trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit der CTBTO-Vorbereitungskommission. Artikel 3 (1)   Der finanzielle Bezugsrahmen für die Durchführung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekte beträgt 5 280 000 EUR. (2)   Die mit dem in Absatz 1 festgelegten Betrag finanzierten Ausgaben werden gemäß den für den Gesamthaushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet. (3)   Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Ausführung des in Absatz 1 genannten Beitrags der Union. Hierzu schließt sie ein Finanzierungsabkommen mit der CTBTO-Vorbereitungskommission. In diesem Finanzierungsabkommen wird festgehalten, dass die CTBTO-Vorbereitungskommission gewährleistet, dass dem Beitrag der Union die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteil wird. (4)   Die Kommission bemüht sich, das in Absatz 3 genannte Finanzierungsabkommen so bald wie möglich nach Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über etwaige Schwierigkeiten dabei und teilt ihm den Zeitpunkt mit, zu dem das Finanzierungsabkommen geschlossen wird. Artikel 4 Der Hohe Vertreter unterrichtet den Rat auf der Grundlage regelmäßiger Berichte, die von der CTBTO-Vorbereitungskommission ausgearbeitet werden, über die Durchführung dieses Beschlusses. Diese Berichte bilden die Grundlage für die Bewertung durch den Rat. Die Kommission liefert Informationen über die finanziellen Aspekte der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Projekte. Artikel 5 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Seine Geltungsdauer endet 18 Monate nach dem Abschluss des in Artikel 3 Absatz 3 genannten Finanzierungsabkommens oder sechs Monate nach seiner Annahme, falls bis dahin kein Finanzierungsabkommen geschlossen worden ist. Geschehen zu Brüssel am 26. Juli 2010. Im Namen des Rates Der Präsident S. VANACKERE (1)   ABl. L 302 vom 20.11.2003, S. 34. (2)   ABl. L 88 vom 25.3.2006, S. 68. (3)   ABl. L 176 vom 6.7.2007, S. 31. (4)   ABl. L 189 vom 17.7.2008, S. 28. ANHANG Unterstützung — durch die Europäische Union — der Tätigkeiten der CTBTO-Vorbereitungskommission zur Stärkung ihrer Überwachungs- und Verifikationsfähigkeiten im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen I.   EINLEITUNG Der Aufbau eines einwandfrei funktionierenden Überwachungs- und Verifikationssystems der CTBTO-Vorbereitungskommission ist ein wesentliches Element bei der Vorbereitung der Durchführung des CTBT nach seinem Inkrafttreten. Der Ausbau der Fähigkeiten der CTBTO-Vorbereitungskommission im Bereich der Überwachung von Edelgasen ist ein wichtiges Instrument für die Beurteilung, ob es sich bei einer beobachteten Explosion um einen Nuklearversuch handelte. Außerdem hängen die Funktionsfähigkeit und die Leistungsfähigkeit des CTBT-Überwachungs- und Verifikationssystems von den Beiträgen aller Unterzeichnerstaaten des CTBT ab. Deshalb ist es wichtig, dass die Unterzeichnerstaaten in die Lage versetzt werden, uneingeschränkt an dem CTBT-Überwachungs- und Verifikationssystem teilzuhaben und dazu beizutragen. Die Union unterstützt vier Projekte, die folgende Ziele haben: a) Verbesserung des Betriebs und der langfristigen Tragfähigkeit des Netzes von seismologischen Hilfsstationen (auxiliary seismic stations — ASS) des Internationalen Überwachungssystems (International Monitoring System — IMS) des CTBT, b) Verbesserung des CTBT-Verifikationssystems durch verstärkte Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern, c) Bereitstellen von technischer Hilfe für Unterzeichnerstaaten in Afrika, Lateinamerika und der Karibik, damit sie uneingeschränkt an der Umsetzung des CTBT-Verifikationssystems teilhaben und dazu beitragen können, d) Entwicklung von bei Inspektionen vor Ort einsetzbaren Systemen zum Aufspüren von Edelgasen. Da die politischen Rahmenbedingungen günstiger geworden sind, haben sich die Aussichten auf ein Inkrafttreten des CTBT verbessert. In Anbetracht der so entstandenen neuen Dynamik müssen in den nächsten Jahren die Anstrengungen dringend verstärkt darauf konzentriert werden, dass nicht nur die Einrichtung des CTBT-Verifikationssystems zum Abschluss gebracht wird, sondern auch die Einsatzbereitschaft und die Betriebsfähigkeit des Systems sichergestellt werden. Die von der Demokratischen Volksrepublik Korea im Oktober 2006 und im Mai 2009 angekündigten Nuklearversuche haben nicht nur deutlich gemacht, wie wichtig ein universelles Verbot von Nuklearversuchen ist, sie haben auch die Notwendigkeit eines effizienten Verifikationssystems, mit dem die Einhaltung des Versuchsverbots überwacht werden kann, vor Augen geführt. Durch ein uneingeschränkt einsatzfähiges und glaubwürdiges CTBT-Verifikationssystem wird der internationalen Gemeinschaft ein verlässliches, unabhängiges Instrument an die Hand gegeben, durch das die Einhaltung des Vertrags sichergestellt werden kann. Die Union hat in den Gemeinsamen Aktionen 2006/243/GASP, 2007/468/GASP und 2008/588/GASP ihren Schwerpunkt darauf gelegt, Hauptelemente der CTBT-Verifikationsfähigkeiten in den Bereichen Aufspüren von Edelgasen, Inspektionen vor Ort, Aus- und Fortbildung sowie technische Hilfe zu verbessern. Auch wenn der vorliegende Vorschlag auf den Projekten der vorhergehenden Gemeinsamen Aktionen aufbaut, wurde doch ein besonderer Schwerpunkt auf Elemente gelegt, durch die die CTBT-Verifikationsfähigkeiten dauerhaft verbessert werden. Dies ist in Anbetracht der verbesserten Aussichten auf ein Inkrafttreten des Vertrags besonders wichtig, da das Verifikationssystem zu diesem Zeitpunkt uneingeschränkt einsatzfähig sein muss. Bei der Bewertung der Einsatzbereitschaft des Verifikationssystems zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrags wird die Aufrechterhaltung der höchstmöglichen Verfügbarkeit von Verifikationsdaten des IMS ein wichtiger Richtwert sein. Projekt I setzt deshalb systematisch beim Betrieb und der langfristigen Tragfähigkeit des ASS-Netzes des IMS an. Projekt II setzt bei der äußerst wichtigen Frage an, wie die wissenschaftliche und technische Glaubwürdigkeit des CTBT-Verifikationssystems auf lange Sicht gewahrt werden kann. Ziel ist zu gewährleisten, dass der wissenschaftliche und technische Fortschritt in einigen speziellen Bereichen, die mit der Verifikation im Rahmen des CTBT im Zusammenhang stehen, in den CTBT-Verifikationsanforderungen berücksichtigt und angewendet wird. Projekt III schließt unmittelbar an die im Rahmen der Gemeinsamen Aktion 2008/588/GASP in Afrika durchgeführten Projekte in den Bereichen Aus- und Fortbildung und technische Hilfe an und wird auf einige Staaten in Lateinamerika und der Karibik ausgeweitet. Bei Projekt IV wird die Verbesserung der CTBT-Fähigkeiten zur Inspektion vor Ort (on-site-inspection — OSI) in den Mittelpunkt gerückt, indem die Weiterentwicklung eines bei OSIs einsetzbaren Systems für das Aufspüren von Edelgas (Radioxenon) vorangetrieben wird. Alle vier vorstehend erwähnten Projekte zur Unterstützung der Tätigkeit der CTBTO-Vorbereitungskommission werden vom Provisorischen Technischen Sekretariat (Provisional Technical Secretariat — PTS) der CTBTO-Vorbereitungskommission durchgeführt und verwaltet. II.   PROJEKTBESCHREIBUNG Projekt I:   Verbesserung des Betriebs und der langfristigen Tragfähigkeit des ASS-Netzes des IMS des CTBT Hintergrund: 1. Angesichts der Notwendigkeit, verstärkt Anstrengungen dahingehend zu unternehmen, dass das CTBT-Verifikationssystem zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrags einsatzbereit ist, ist es äußerst wichtig, ein höchstmögliches Niveau für den Betrieb und die langfristige Tragfähigkeit des ASS-Netzes zu gewährleisten. Das Projekt zielt deshalb darauf ab, für jede dieser Einrichtungen des ASS-Netzes die notwendigen Fakten und Bedingungen für eine langfristige Tragfähigkeit zu ermitteln, um den Grad ihrer Tragfähigkeit bis hin zu dem in den technischen und betriebsbezogenen Anforderungen vorgesehenen Niveau steigern zu können. 2. Teil I Abschnitt B Nummer 8 des Protokolls des CTBT sieht vor: „Zur Ergänzung des primären Netzes liefert ein Hilfsnetz von 120 Stationen dem Internationalen Datenzentrum auf Anforderung Informationen unmittelbar oder über ein nationales Datenzentrum. (…) Die Hilfsstationen erfüllen die technischen und betriebsmäßigen Anforderungen, die in dem Arbeitshandbuch für die seismologische Überwachung und den internationalen Austausch seismischer Daten festgelegt sind. Daten von den Hilfsstationen können jederzeit vom Internationalen Datenzentrum angefordert werden; sie sind über Online-Rechnerverbindungen sofort verfügbar.“ Die ASS müssen im Wesentlichen dieselben technischen und betriebsbezogenen Anforderungen erfüllen wie die primären seismologischen Überwachungsstationen. 3. Die im Zusammenhang mit Betrieb und Instandhaltung der ASS regelmäßig anfallenden Kosten, einschließlich der Kosten für die physische Sicherung der Einrichtung, sind von dem Staat zu tragen, der für die Einrichtung verantwortlich ist. Dies ist unproblematisch für die ASS, die in Industrieländern gelegen sind und/oder von diesen betrieben werden. Bei den 36 zertifizierten ASS des IMS, die in Entwicklungsländern gelegen sind, stellt die Kostenfrage jedoch ein bedeutendes Problem dar. Zahlreiche dieser Stationen werden bereits seit vielen Jahren betrieben, und die dort installierte Ausrüstung erreicht nun allmählich das Ende ihrer Lebensdauer. Projektumfang 4. Dieses Projekt hat in der Hauptsache zum Gegenstand, die örtlichen Behörden dabei zu unterstützen, den Betrieb und die langfristige Tragfähigkeit des Netzes von ASS des IMS zu verbessern. Dies umfasst unter anderem: — eine Bewertung des gegenwärtigen Zustands der zertifizierten ASS; — Besuche der Stationen, bei denen eine Kalibrierung des Systems vorgenommen wird; — zusätzliche Lehrgänge vor Ort für die lokalen Betreiber der Stationen, sofern durchführbar; — erforderlichenfalls Verbesserung der Infrastruktur und der Sicherheit; — erforderlichenfalls Austausch der Notstromversorgungssysteme, — Austausch von veralteter Ausrüstung und ihre Neufinanzierung. Die Betriebsausgaben für die Stationen werden nicht von diesem Projekt abgedeckt. 5. Bei der Auswahl der ASS für dieses Projekt gelten folgende Prioritäten: — derzeit zertifizierte ASS des IMS, die in Entwicklungsländern oder Schwellenländern gelegen sind, — ASS, die gegenwärtig nicht betriebsfähig sind, — ASS, die kurz davor stehen, nicht mehr betriebsfähig zu sein, und — ASS des IMS, die möglicherweise eine der primären seismologischen Überwachungsstationen des IMS ersetzen sollen. 6. In Phase I dieses Projekts werden die ASS aufgesucht, um ihren gegenwärtigen Zustand und weiteren Bedarf zu bewerten und ausstehende Wartungsarbeiten an Geräten und Infrastruktur vorzunehmen. Eine abschließende Liste aller Stationen, bei denen in Zukunft Arbeiten auszuführen sind, wird erst nach der Durchführung dieser Besuche vorliegen. Der Austausch von Geräten, Notstromversorgungssystemen und die Verbesserung von Sicherheitsvorkehrungen und Infrastruktur werden so weit wie möglich in Phase I durchgeführt, damit ältere ASS zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des CTBT betriebsbereit sind. 7. In Phase II wird im Anschluss an den ersten Besuch der ASS, die unmittelbarer Beachtung bedürfen, eine ausführlichere Liste der Stationen erstellt, in denen künftig Arbeiten vorzunehmen sind. Die Liste wird als Ergebnis der Arbeiten der Phase I erstellt und detaillierte Angaben zum notwendigen Austausch von Geräten, Notstromversorgungssystemen und zu notwendigen Verbesserungen von Sicherheitsvorkehrungen und Infrastruktur enthalten, die erfolgen müssen, damit ältere ASS zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des CTBT betriebsbereit sind. In dieser Phase wird eine Reihe gezielter Besuche bei lokalen Behörden der Länder, in denen ASS gelegen sind, durchgeführt, um ihnen ihre vertraglichen Verpflichtungen im Hinblick auf Betrieb und Instandhaltung der ASS stärker ins Bewusstsein zu rufen und den Aufbau der erforderlichen staatlichen unterstützenden Strukturen sowie die Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen zu fördern. 8. Es werden zwei spezielle Lehrgänge/Workshops für die Betreiber von ASS veranstaltet: einer voraussichtlich in Südamerika, der andere in Afrika oder Asien. 9. Ergebnis und erwarteter Vorteil dieses Projekts wird eine Verbesserung der Fähigkeiten, der Zuverlässigkeit und der langfristigen Tragfähigkeit des IMS-Netzes sein. Vorteile und Ergebnis 10. Zu den erwarteten Vorteilen gehört, dass die Stationen am Ende mit modernen und gut funktionierenden Geräten ausgestattet sind, die das höchstmögliche Niveau an Datenverfügbarkeit aufrecht erhalten, um die wissenschaftliche und technische Glaubwürdigkeit des Verifikationssystems auf lange Sicht zu garantieren. Durch die Bereitstellung von Geräten und das Angebot von Lehrgängen wird es den Stationsbetreibern ermöglicht, die Stationen entsprechend den erwarteten IMS-Standards mit dem Ziel zu betreiben und instand zu halten, die langfristige Tragfähigkeit der Stationen und die Datenqualität sicherzustellen. 11. Dem Hohen Vertreter wird ein Abschlussbericht vorgelegt, der folgende Angaben enthält: — besuchte ASS und durchgeführte Maßnahmen, — die je Station eingesetzten Ressourcen, — ein Verzeichnis aller lokalen Behörden, die besucht wurden, und eine Zusammenfassung der vereinbarten weiteren Maßnahmen, — ein Verzeichnis sämtlicher Berichte über Problemfälle und sämtlicher Besuchsberichte (dem Abschlussbericht als Anlagen beigefügt). Projekt II:   Verbesserung des CTBT-Verifikationssystems durch Intensivierung der Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern Hintergrund 12. In Anbetracht der Schnelligkeit des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts gehört es zu den wichtigsten Aufgaben der CTBTO-Vorbereitungskommission, in den Wissenschaftsbereichen, die für den CTBT relevant sind, auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und die neuesten Entwicklungen regelmäßig im Hinblick auf ihr Verifikationsmandat zu bewerten. Es ist unerlässlich, bei Inkrafttreten des CTBT (und danach) wie bisher eine Vorreiterrolle bei den Verifikationsbemühungen einzunehmen, damit das CTBT-Verifikationssystem weiter glaubwürdig bleibt. 13. Kein anderes internationales Rüstungskontrollabkommen ist stärker auf modernste wissenschaftliche Erkenntnisse und Spitzentechnologie angewiesen als das CTBT. Alle Komponenten des einzigartigen Verifikationssystems des CTBT — das IMS mit dem weltweit 337 Überwachungseinrichtungen umfassenden Netz, das Internationale Datenzentrum (International Data Centre — IDC) für die Auswertung umfangreicher Datenmengen und das System der OSIs, das eine Reihe komplexer Technologien beinhaltet — sind von den laufenden wissenschaftlichen und technischen Entwicklungen und einer engen Beziehung zu Wissenschaftlern sowie einer intensiven Interaktion mit ihnen abhängig. 14. Im CTBT und dem dazugehörigen Protokoll wird der CTBTO ein eindeutiges Mandat zur Verbesserung ihrer Verifikationstechnologie erteilt, und die Vertragsstaaten werden aufgerufen, „… mit der Organisation und mit anderen Vertragsstaaten bei der Verbesserung des Verifikationssystems (…) zusammenzuarbeiten“ (Artikel IV Absatz 11 des CTBT) und das IDC wird aufgerufen, die „technischen Möglichkeiten nach und nach (zu) verbessern.“ (Teil 1, Absatz 18 Buchstabe b des Protokolls zum CTBT). 15. Das PTS hatte zu Beginn des Frühjahrs 2008 das ISS-Projekt (International Scientific Studies — ISS) eingeleitet, mit dem die Fähigkeiten und die Einsatzbereitschaft des CTBT-Verifikationssystems bewertet und wissenschaftliche und technische Entwicklungen ermittelt werden sollten, die zu einer Verbesserung der Fähigkeiten und zu einer Steigerung der Effizienz und Wirksamkeit der Prüfverfahren des PTS beitragen könnten. Das breit angelegte Engagement von Wissenschaftlern und Technikern im Rahmen der Konferenz über Internationale Wissenschaftliche Studien im Juni 2009 (the International Scientific Studies Conference 2009 — ISS09) führte zu zahlreichen Vorschlägen für eine Verbesserung der Verifikationsfähigkeiten durch den Einsatz von Spitzentechnologie und neuesten technischen Verfahren. 16. Als Folgemaßnahme zur ISS09-Konferenz arbeitet das PTS derzeit daran, die dort vorgebrachten Ideen und Vorschläge nutzbar zu machen, um seine Prüfverfahren konkret zu verbessern und das Verifikationspotenzial neuer Verfahren zu ergründen. Unter der Leitung des PTS werden Workshops zu Schwerpunktthemen veranstaltet, an denen Wissenschaftler verschiedenster Fachrichtungen teilnehmen, um einige der vielversprechenden Ideen von der ISS09-Konferenz weiterzuentwickeln. Derzeit werden Aufträge zur weiteren Ausgestaltung der während der Workshops ermittelten neuen und innovativen Verfahren vergeben, und es wird ein virtuelles Datenauswertungszentrum (Virtual Data Exploitation Centre — vDEC) eingerichtet, das als Plattform für die Weiterentwicklung und Erprobung dieser Verfahren dienen soll. Die potenziellen Verbesserungen und Erneuerungen im Bereich der Verifikation, die sich aus den vergebenen Aufträgen ergeben, werden den Beschlussfassungsorganen (Policy Making Organs — PMOs) der CTBTO-Vorbereitungskommission zur Prüfung vorgelegt. Ziele 17. Das Ziel dieser Projekts besteht darin, das Verifikationssystem der CTBTO dadurch zu verbessern, dass die Einbeziehung externer Wissenschaftler und Techniker verschiedenster Fachrichtungen unterstützt wird, um — bei der Bewertung der vorhandenen Fähigkeiten des CTBT-Verifikationssystems der mitzuwirken, — zur Weiterentwicklung von Technologien, die in diesem Rahmen noch nicht vollständig ergründet sind

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.