Europäische Union

DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DER REPUBLIK GRIECHENLAND ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DER REPUBLIK GRIECHENLAND UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ANHANG II LISTE ZU ARTIKEL 22 DER BEITRITTSAKTE, I. LANDWIRTSCHAFT, ZWEITER TEIL SONSTIGE ANPASSUNGEN, A. GEMEINSAME MARKTORGANISATION, H) SCHWEINEFLEISCH

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Quellenkennung: 11979HN02/01/2/AH. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Avis juridique important | 11979HN02/01/2/AH DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DER REPUBLIK GRIECHENLAND ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DER REPUBLIK GRIECHENLAND UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ANHANG II LISTE ZU ARTIKEL 22 DER BEITRITTSAKTE, I. LANDWIRTSCHAFT, ZWEITER TEIL SONSTIGE ANPASSUNGEN, A. GEMEINSAME MARKTORGANISATION, H) SCHWEINEFLEISCH Amtsblatt Nr. L 291 vom 19/11/1979 S. 0122 +++++ 1 . VERORDNUNG ( EWG ) NR . 1229/72 DER KOMMISSION VOM 13 . JUNI 1972 ( ABL . NR . L 136 VOM 14 . 6 . 1972 ) . DIESE VERORDNUNG IST GEGEBENENFALLS DADURCH ANZUPASSEN , DASS DARIN FÜR GRIECHENLAND EINE ÄHNLICHE BESTIMMUNG VORGESEHEN WIRD , WIE SCHON IN ARTIKEL 2 ABSATZ 2 UND IM ANHANG FÜR EINEN ANDEREN MITGLIEDSTAAT . 2 . VERORDNUNG ( EWG ) NR . 2762/75 DES RATES VOM 29 . OKTOBER 1975 ( ABL . NR . L 282 VOM 1 . 11 . 1975 ) . DER ANHANG IST DURCH DIE LISTE DER FÜR GRIECHENLAND REPRÄSENTATIVEN MÄRKTE ZU ERGÄNZEN . 3 . VERORDNUNG ( EWG ) NR . 1731/78 DER KOMMISSION VOM 24 . JULI 1978 ( ABL . NR . L 201 VOM 25 . 7 . 1978 ) . DER ANHANG IST DURCH ANGABE DES WIEGUNGSKÖFFIZIENTEN FÜR GRIECHENLAND ZU ERGÄNZEN .

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.