Europäische Union

Beschluss (GASP) 2026/1345 des Rates vom 15. Juni 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2025/2379 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte von Tschad

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2026/1345 16.6.2026 BESCHLUSS (GASP) 2026/1345 DES RATES vom 15. Juni 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2025/2379 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte von Tschad DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 41 Absatz 2, auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 24. November 2025 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2025/2379 (1) angenommen, mit dem eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte von Tschad (im Folgenden „Unterstützungsmaßnahme“), eingerichtet wurde. (2) Am 15. Januar 2026 hat die Union einen Antrag Tschads auf Änderung des geografischen Geltungsbereichs der Unterstützungsmaßnahme erhalten, nachdem die École nationale des sous-officiers d’active von Koundoul nach Kalait verlegt worden war. (3) Der benannte durchführende Akteur, Economat des Armées, hat das Verfahren der Säulenbewertung erfolgreich abgeschlossen und kann mit der Durchführung der Unterstützungsmaßnahme im Wege der indirekten Mittelverwaltung betraut werden. (4) Der Beschluss (GASP) 2025/2379 sollte daher entsprechend geändert werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Der Beschluss (GASP) 2025/2379 wird wie folgt geändert: 1. Artikel 1 Absatz 3 erhält folgende Fassung: „(3)   Um das in Absatz 2 festgelegte Ziel zu erreichen, werden mit der Unterstützungsmaßnahme die folgenden Arten von Ausrüstung, die nicht dazu konzipiert sind, tödliche Gewalt anzuwenden, sowie die folgende Ausstattung und die folgenden Dienstleistungen, einschließlich sofern erforderlich technische Schulungen, finanziert: a) Infrastrukturarbeiten an und Renovierung der École nationale des sous-officiers d’active de Kalait (im Folgenden ‚ENSOA-KA‘); b) Lehrmittel für die ENSOA-KA; c) die Neugestaltung der Lehrpläne der ENSOA-KA; d) ein ‚Ausbildung der Ausbilder‘-Programm an der ENSOA-KA.“ 2. Artikel 4 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „(2)   Die Durchführung der in Artikel 1 Absatz 3 des vorliegenden Beschlusses genannten Tätigkeiten erfolgt durch Economat des Armées.“ Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu Luxemburg am 15. Juni 2026. Im Namen des Rates Die Präsidentin K. KALLAS (1)  Beschluss (GASP) 2025/2379 des Rates vom 24. November 2025 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte von Tschad (ABl. L, 2025/2379, 25.11.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/2379/oj). ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/1345/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.