Europäische Union

Beschluss (GASP) 2026/1711 des Rates vom 13. Juli 2026 über eine Partnerschaftsmission der Europäischen Union in Armenien (EUPM Armenia) und zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2026/894

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2026/1711 14.7.2026 BESCHLUSS (GASP) 2026/1711 DES RATES vom 13. Juli 2026 über eine Partnerschaftsmission der Europäischen Union in Armenien (EUPM Armenia) und zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2026/894 DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2, gestützt auf den Beschluss (GASP) 2026/894 des Rates vom 21. April 2026 über eine Partnerschaftsmission der Europäischen Union in Armenien (EUPM Armenia) (1), auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Rat hat am 21. April 2026 den Beschluss (GASP) 2026/894 erlassen. (2) Am 17. Juni 2026 ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee übereingekommen, dass der Operationsplan für die Partnerschaftsmission der Europäischen Union in Armenien (EUPM Armenia) gebilligt werden sollte. (3) Entsprechend der Empfehlung des Zivilen Operationskommandeurs der EUPM Armenia und nachdem die EUPM Armenia ihre erste Einsatzfähigkeit erreicht hat, sollte am 13. Juli 2026 eingeleitet werden. (4) Mit dem Beschluss (GASP) 2026/894 wurde ein als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag zur Deckung der Kosten der EUPM Armenia für die ersten vier Monate nach Inkrafttreten des genannten Beschlusses festgelegt. Dieser als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag sollte so geändert werden, dass die Dauer des Mandats der EUPM Armenia, d. h. bis zum 12. Juli 2028 abgedeckt ist. Der Beschluss (GASP) 2026/894 sollte daher entsprechend geändert werden. (5) Die EUPM Armenia wird in einer Situation durchgeführt, die sich verschlechtern kann und die Erreichung der Ziele des auswärtigen Handelns der Union nach Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union behindern könnte — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Der Operationsplan für die Partnerschaftsmission der Europäischen Union in Armenien (EUPM Armenia) wird gebilligt. Artikel 2 Die EUPM Armenia wird am 13. Juli 2026 eingeleitet. Artikel 3 Der Zivile Operationskommandeur der EUPM Armenia wird mit sofortiger Wirkung ermächtigt, mit der Durchführung der EUPM Armenia zu beginnen. Artikel 4 Artikel 13 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2026/894 erhält folgende Fassung: „(1)   Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUPM Armenia für den Zeitraum vom 21. April 2026 bis zum 12. Juli 2028 beläuft sich auf 14 947 077,57 EUR. Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag für jeden darauf folgenden Zeitraum wird vom Rat festgelegt.“ Artikel 5 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 13. Juli 2026. Im Namen des Rates Die Präsidentin K. KALLAS (1)   ABl. L, 2026/894, 22.4.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/894/oj. ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/1711/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.