Europäische Union

2006/580/EG: Beschluss des Rates vom 12. Juni 2006 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Interimsabkommens über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Albanien andererseits

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32006D0580. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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oder in anderer fester Form, mit einem Milchfettgehalt von: 0403 90 71 – – – – 1,5  GHT oder weniger 0403 90 73 – – – – mehr als 1,5  bis 27 GHT 0403 90 79 – – – – mehr als 27 GHT   – – – andere, mit einem Milchfettgehalt von: 0403 90 91 – – – – 3 GHT oder weniger 0403 90 93 – – – – mehr als 3 bis 6 GHT 0403 90 99 – – – – mehr als 6 GHT 0405 Butter und andere Fettstoffe aus der Milch; Milchstreichfette: 0405 20 – Milchstreichfette: 0405 20 10 – – mit einem Fettgehalt von 39 GHT oder mehr, jedoch weniger als 60 GHT 0405 20 30 – – mit einem Fettgehalt von 60 GHT bis 75 GHT 0501 00 00 Menschenhaare, roh, auch gewaschen oder entfettet; Abfälle von Menschenhaar 0502 Borsten von Hausschweinen oder Wildschweinen; Dachshaare und andere Tierhaare zur Herstellung von Besen, Bürsten oder Pinseln; Abfälle dieser Borsten oder Haare: 0502 10 00 – Borsten von Hausschweinen oder Wildschweinen und Abfälle dieser Borsten 0502 90 00 – andere 0503 00 00 Rosshaar und Rosshaarabfälle, auch in Lagen, mit oder ohne Unterlage 0505 Vogelbälge und andere Vogelteile, mit ihren Federn oder Daunen, Federn und Teile von Federn (auch beschnitten), Daunen, roh oder nur gereinigt, desinfiziert oder zum Haltbarmachen behandelt; Mehl und Abfälle von Federn oder Federteilen: 0505 10 – Federn von der zum Füllen verwendeten Art; Daunen: 0505 10 10 – – roh 0505 10 90 – – andere 0505 90 00 – andere 0506 Knochen und Stirnbeinzapfen, roh, entfettet, einfach bearbeitet (aber nicht zugeschnitten), mit Säure behandelt oder entleimt; Mehl und Abfälle davon: 0506 10 00 – Ossein und mit Säure behandelte Knochen 0506 90 00 – andere 0507 Elfenbein, Schildpatt, Fischbein (einschließlich Bartenfransen), Hörner, Geweihe, Hufe, Klauen, Krallen und Schnäbel, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten; Mehl und Abfälle davon: 0507 10 00 – Elfenbein; Mehl und Abfälle von Elfenbein 0507 90 00 – andere 0508 00 00 Korallen und ähnliche Stoffe, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht weiterverarbeitet; Schalen und Panzer von Weichtieren, Krebstieren oder Stachelhäutern und Schulp von Tintenfischen, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten, Mehl und Abfälle davon 0509 00 Natürliche Schwämme tierischen Ursprungs: 0509 00 10 – roh 0509 00 90 – andere 0510 00 00 Graue Ambra, Bibergeil, Zibet und Moschus; Kanthariden; Galle, auch getrocknet; Drüsen und andere tierische Stoffe, die zur Herstellung von Arzneiwaren verwendet werden, frisch, gekühlt, gefroren oder auf andere Weise vorläufig haltbar gemacht 0710 Gemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren: 0710 40 00 – Zuckermais 0711 Gemüse, vorläufig haltbar gemacht (z. B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet: 0711 90 – anderes Gemüse und Mischungen von Gemüsen:   – – Gemüse: 0711 90 30 – – – Zuckermais 0903 00 00 Mate 1212 Johannisbrot, Algen, Tange, Zuckerrüben und Zuckerrohr, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch gemahlen; Steine und Kerne von Früchten sowie andere pflanzliche Waren (einschließlich nicht gerösteter Zichorienwurzeln der Varietät Cichorium intybus sativum) der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen: 1212 20 00 – Algen und Tange 1302 Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert:   – Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge: 1302 12 00 – – von Süßholzwurzeln 1302 13 00 – – von Hopfen 1302 14 00 – – von Pyrethrum und rotenonhaltigen Wurzeln 1302 19 – – andere: 1302 19 90 – – – andere 1302 20 – Pektinstoffe, Pektinate und Pektate: 1302 20 10 – – trocken 1302 20 90 – – andere   – Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: 1302 31 00 – – Agar-Agar 1302 32 – – Schleime und Verdickungsstoffe aus Johannisbrot, Johannisbrotkernen oder Guarsamen, auch modifiziert: 1302 32 10 – – – aus Johannisbrot oder Johannisbrotkernen 1401 Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art (z. B. Bambus, Peddig und Stuhlrohr, Schilf, Binsen, Korbweiden/Flechtweiden, Raffiabast, gereinigtes, gebleichtes oder gefärbtes Getreidestroh, Lindenbast): 1401 10 00 – Bambus 1401 20 00 – Peddig und Stuhlrohr 1401 90 00 – andere 1402 00 00 Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zu Polsterzwecken verwendeten Art (z. B. Kapok, Pflanzenhaar und Seegras), auch in Lagen, mit oder ohne Unterlage aus anderen Stoffen 1403 00 00 Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln verwendeten Art (z. B. Besensorgho, Piassava, Reiswurzeln, Istel), auch in Strängen oder Bündeln 1404 Pflanzliche Erzeugnisse, anderweit weder genannt noch inbegriffen: 1404 10 00 – pflanzliche Rohstoffe von der hauptsächlich zum Färben oder Gerben verwendeten Art 1404 20 00 – Baumwoll-Linters 1404 90 00 – andere 1505 Wollfett und daraus stammende Fettstoffe, einschließlich Lanolin: 1505 00 10 – Wollfett, roh 1505 00 90 – andere 1506 00 00 Andere tierische Fette und Öle sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert 1515 Andere pflanzliche Fette und fette Öle (einschließlich Jojobaöl) sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert: 1515 90 15 – – Jojobaöl, Oiticicaöl, Myrtenwachs und Japanwachs; deren Fraktionen 1516 Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert, jedoch nicht weiterverarbeitet: 1516 20 – pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen: 1516 20 10 – – hydriertes Rizinusöl (sog. Opalwachs) 1517 Margarine; genießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle dieses Kapitels, ausgenommen genießbare Fette und Öle sowie deren Fraktionen der Position 1516: 1517 10 – Margarine, ausgenommen flüssige Margarine: 1517 10 10 – – mit einem Milchfettgehalt von mehr als 10 bis 15 GHT 1517 90 – andere: 1517 90 10 – – mit einem Milchfettgehalt von mehr als 10 bis 15 GHT   – – andere: 1517 90 93 – – – genießbare Mischungen und Zubereitungen der als Form- und Trennöle verwendeten Art 1518 00 Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, gekocht, oxidiert, dehydratisiert, geschwefelt, geblasen, durch Hitze im Vakuum oder in inertem Gas polymerisiert oder anders chemisch modifiziert, ausgenommen Waren der Position 1516; ungenießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle dieses Kapitels, anderweit weder genannt noch inbegriffen: 1518 00 10 – Linoxyn   – andere: 1518 00 91 – – tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, gekocht, oxidiert, dehydratisiert, geschwefelt, geblasen, durch Hitze im Vakuum oder in inertem Gas polymerisiert oder anders chemisch modifiziert, ausgenommen Waren der Position 1516   – – andere: 1518 00 95 – – – ungenießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen Fetten und Ölen oder von tierischen und pflanzlichen Fetten und Ölen sowie deren Fraktionen 1518 00 99 – – – andere 1520 00 00 Glycerin, roh; Glycerinwasser und Glycerinunterlaugen 1521 Pflanzenwachse (ausgenommen Triglyceride), Bienenwachs, andere Insektenwachse und Walrat, auch raffiniert oder gefärbt: 1521 10 00 – Pflanzenwachse 1521 90 – andere: 1521 90 10 – – Walrat, auch raffiniert oder gefärbt   – – Bienenwachs und andere Insektenwachse, auch raffiniert oder gefärbt: 1521 90 91 – – – roh 1521 90 99 – – – andere 1522 00 Degras; Rückstände aus der Verarbeitung von Fettstoffen oder von tierischen oder pflanzlichen Wachsen: 1522 00 10 – Degras 1704 Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade): 1704 10 – Kaugummi, auch mit Zucker überzogen:   – – mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 60 GHT: 1704 10 11 – – – in Streifen 1704 10 19 – – – andere   – – mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von 60 GHT oder mehr: 1704 10 91 – – – in Streifen 1704 10 99 – – – andere 1704 90 – andere: 1704 90 10 – – Süßholz-Auszug mit einem Gehalt an Saccharose von mehr als 10 GHT, ohne Zusatz anderer Stoffe 1704 90 30 – – weiße Schokolade   – – andere: 1704 90 51 – – – Fondantmassen und andere Rohmassen sowie Marzipan, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder mehr 1704 90 55 – – – Husten- und Kräuterbonbons und ‐pastillen 1704 90 61 – – – Dragees   – – – andere: 1704 90 65 – – – – Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren 1704 90 71 – – – – Hartkaramellen, auch gefüllt 1704 90 75 – – – – Weichkaramellen   – – – – andere: 1704 90 81 – – – – – Komprimate 1704 90 99 – – – – – andere 1803 Kakaomasse, auch entfettet: 1803 10 00 – nicht entfettet 1803 20 00 – ganz oder teilweise entfettet 1804 00 00 Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl 1805 00 00 Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln 1806 Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: 1806 10 – Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln: 1806 10 15 – – keine Saccharose enthaltend oder mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von weniger als 5 GHT 1806 10 20 – – mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 5 GHT oder mehr, jedoch weniger als 65 GHT 1806 10 30 – – mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 65 GHT oder mehr, jedoch weniger als 80 GHT 1806 10 90 – – mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 80 GHT oder mehr 1806 20 – andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg: 1806 20 10 – – mit einem Gehalt an Kakaobutter von 31 GHT oder mehr oder mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von 31 GHT oder mehr 1806 20 30 – – mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von 25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 31 GHT   – – andere: 1806 20 50 – – – mit einem Gehalt an Kakaobutter von 18 GHT oder mehr 1806 20 70 – – – „chocolate-milk-crumb“ genannte Zubereitungen 1806 20 80 – – – Kakaoglasur 1806 20 95 – – – andere   – andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln: 1806 31 00 – – gefüllt 1806 32 – – nicht gefüllt 1806 32 10 – – – mit Zusatz von Getreide, Früchten oder Nüssen 1806 32 90 – – – andere 1806 90 – andere:   – – Schokolade und Schokoladeerzeugnisse:   – – – Pralinen, auch gefüllt: 1806 90 11 – – – – alkoholhaltig 1806 90 19 – – – – andere   – – – andere: 1806 90 31 – – – – gefüllt 1806 90 39 – – – – nicht gefüllt 1806 90 50 – – kakaohaltige Zuckerwaren und entsprechende kakaohaltige Zubereitungen auf der Grundlage von Zuckeraustauschstoffen 1806 90 60 – – kakaohaltige Brotaufstriche 1806 90 70 – – kakaohaltige Zubereitungen zum Herstellen von Getränken 1806 90 90 – – andere 1901 Malzextrakt; Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grütze, Grieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 40 GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Lebensmittelzubereitungen aus Waren der Positionen 0401 bis 0404, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 5 GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen: 1901 10 00 – Zubereitungen zur Ernährung von Kindern, in Aufmachungen für den Einzelverkauf 1901 20 00 – Mischungen und Teig, zum Herstellen von Backwaren der Position 1905 1901 90 – andere:   – – Malzextrakt: 1901 90 11 – – – mit einem Gehalt an Trockenmasse von 90 GHT oder mehr 1901 90 19 – – – anderer   – – andere: 1901 90 91 – – – kein Milchfett, keine Saccharose, Isoglucose, Glucose oder Stärke enthaltend, oder weniger als 1,5  GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose (einschließlich Invertzucker) oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend, ausgenommen Lebensmittelzubereitungen in Pulverform aus Waren der Positionen 0401 bis 0404 enthaltend 1901 90 99 – – – andere 1902 Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch oder anderen Stoffen) oder in anderer Weise zubereitet, z. B. Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli, Cannelloni; Couscous, auch zubereitet:   – Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet: 1902 11 00 – – Eier enthaltend 1902 19 – – andere: 1902 19 10 – – – weder Weichweizenmehl noch Weichweizengrieß enthaltend 1902 19 90 – – – andere 1902 20 – Teigwaren, gefüllt (auch gekocht oder in anderer Weise zubereitet):   – – andere: 1902 20 91 – – – gekocht 1902 20 99 – – – andere 1902 30 – andere Teigwaren: 1902 30 10 – – getrocknet 1902 30 90 – – andere 1902 40 – Couscous: 1902 40 10 – – nicht zubereitet 1902 40 90 – – andere 1903 00 00 Tapiokasago und Sago aus anderen Stärken, in Form von Flocken, Graupen, Perlen, Krümeln und dergleichen 1904 Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt (z. B. Cornflakes); Getreide (ausgenommen Mais) in Form von Körnern oder Flocken oder anders bearbeiteten Körnern, ausgenommen Mehl, Grütze und Grieß, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen 1904 10 – Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt: 1904 10 10 – – auf der Grundlage von Mais 1904 10 30 – – auf der Grundlage von Reis 1904 10 90 – – andere: 1904 20 – Lebensmittelzubereitungen aus ungerösteten Getreideflocken oder aus Mischungen von ungerösteten und gerösteten Getreideflocken oder aus aufgeblähtem Getreide: 1904 20 10 – – Zubereitungen nach Art der „Müsli“ auf der Grundlage nicht gerösteter Getreideflocken   – – andere: 1904 20 91 – – – auf der Grundlage von Mais 1904 20 95 – – – auf der Grundlage von Reis 1904 20 99 – – – andere 1904 30 00 Bulgur-Weizen 1904 90 – andere: 1904 90 10 – – Reis 1904 90 80 – – andere 1905 Backwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere Oblatenkapseln der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnliche Waren: 1905 10 00 – Knäckebrot 1905 20 – Leb- und Honigkuchen und ähnliche Waren: 1905 20 10 – – mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 30 GHT 1905 20 30 – – mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von 30 GHT oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT 1905 20 90 – – mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von 50 GHT oder mehr   – Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt; Waffeln: 1905 31 – – Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt:   – – – ganz oder teilweise mit Schokolade oder kakaohaltigen Überzugsmassen überzogen oder bedeckt: 1905 31 11 – – – – in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 85 g oder weniger 1905 31 19 – – – – andere   – – – andere: 1905 31 30 – – – – mit einem Gehalt an Milchfett von 8 GHT oder mehr   – – – – andere: 1905 31 91 – – – – – Doppelkekse mit Füllung 1905 31 99 – – – – – andere 1905 32 – – Waffeln: 1905 32 05 – – – mit einem Wassergehalt von mehr als 10 GHT   – – – andere   – – – – ganz oder teilweise mit Schokolade oder kakaohaltigen Überzugsmassen überzogen oder bedeckt: 1905 32 11 – – – – – in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 85 g oder weniger 1905 32 19 – – – – – andere   – – – – andere: 1905 32 91 – – – – – gesalzen, auch gefüllt 1905 32 99 – – – – – andere 1905 40 – Zwieback, geröstetes Brot und ähnliche geröstete Waren: 1905 40 10 – – Zwieback 1905 40 90 – – andere 1905 90 – andere: 1905 90 10 – – ungesäuertes Brot (Matzen) 1905 90 20 – – Hostien, leere Oblatenkapseln der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnliche Waren   – – andere: 1905 90 30 – – – Brot ohne Zusatz von Honig, Eiern, Käse oder Früchten, auch mit einem Gehalt an Zuckern oder Fetten, bezogen auf die Trockenmasse, von jeweils 5 GHT oder weniger 1905 90 45 – – – Kekse und ähnliches Kleingebäck 1905 90 55 – – – extrudierte oder expandierte Erzeugnisse, gesalzen oder aromatisiert   – – – andere: 1905 90 60 – – – – gesüßt 1905 90 90 – – – – andere 2001 Gemüse, Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht: 2001 90 – andere: 2001 90 30 – – Zuckermais (Zea mays var. saccharata) 2001 90 40 – – Yamswurzeln, Süßkartoffeln und ähnliche genießbare Pflanzenteile, mit einem Stärkegehalt von 5 GHT oder mehr 2001 90 60 – – Palmherzen 2004 Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006: 2004 10 – Kartoffeln:   – – andere: 2004 10 91 – – – in Form von Mehl, Grieß oder Flocken 2004 90 – anderes Gemüse und Mischungen von Gemüsen 2004 90 10 – – Zuckermais (Zea mays var. saccharata) 2005 Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006: 2005 20 – Kartoffeln: 2005 20 10 – – in Form von Mehl, Grieß oder Flocken 2005 80 00 – Zuckermais (Zea mays var. saccharata) 2008 Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen:   – Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander vermischt: 2008 11 – – Erdnüsse: 2008 11 10 – – – Erdnussbutter   – andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen Mischungen der Unterposition 200819: 2008 91 00 – – Palmherzen 2008 99 – – andere:   – – – ohne Zusatz von Alkohol:   – – – – ohne Zusatz von Zucker: 2008 99 85 – – – – – Mais, ausgenommen Zuckermais (Zea mays var. Saccharata) 2008 99 91 – – – – – Yamswurzeln, Süßkartoffeln und ähnliche genießbare Pflanzenteile, mit einem Stärkegehalt von 5 GHT oder mehr 2101 Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus:   – Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Auszüge, Essenzen und Konzentrate oder auf der Grundlage von Kaffee: 2101 11 – – Auszüge, Essenzen und Konzentrate: 2101 11 11 – – – mit einem Gehalt an aus Kaffee stammender Trockenmasse von 95 GHT oder mehr 2101 11 19 – – – andere 2101 12 – – Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen, Essenzen und Konzentraten oder auf der Grundlage von Kaffee: 2101 12 92 – – – Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen, Essenzen und Konzentraten aus Kaffee 2101 12 98 – – – andere 2101 20 – Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Auszüge, Essenzen und Konzentrate oder auf der Grundlage von Tee oder Mate: 2101 20 20 – – Auszüge, Essenzen und Konzentrate   – – Zubereitungen: 2101 20 92 – – – auf der Grundlage von Auszügen, Essenzen und Konzentraten aus Tee oder Mate 2101 20 98 – – – andere 2101 30 – geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus:   – – geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel: 2101 30 11 – – – geröstete Zichorien 2101 30 19 – – – andere   – – Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus gerösteten Zichorien oder aus anderen gerösteten Kaffeemitteln: 2101 30 91 – – – aus gerösteten Zichorien 2101 30 99 – – – andere 2102 Hefen (lebend oder nicht lebend); andere Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend (ausgenommen Vaccine der Position 3002); zubereitete Backtriebmittel in Pulverform: 2102 10 – Hefen, lebend: 2102 10 10 – – ausgewählte Mutterhefen (Hefekulturen)   – – Backhefen: 2102 10 31 – – – getrocknet 2102 10 39 – – – andere 2102 10 90 – – andere 2102 20 – Hefen, nicht lebend; andere Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend:   – – Hefen, nicht lebend: 2102 20 11 – – – in Form von Tabletten, Würfeln oder ähnlichen Aufmachungen, oder in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger 2102 20 19 – – – andere 2102 20 90 – – andere 2102 30 00 – zubereitete Backtriebmittel in Pulverform 2103 Zubereitungen zum Herstellen von Würzsoßen und zubereitete Würzsoßen; zusammengesetzte Würzmittel; Senfmehl, auch zubereitet, und Senf: 2103 10 00 – Sojasoße 2103 20 00 – Tomatenketchup und andere Tomatensoßen 2103 30 – Senfmehl, auch zubereitet, und Senf: 2103 30 10 – – Senfmehl 2103 30 90 – – Senf (einschließlich zubereitetes Senfmehl) 2103 90 – andere: 2103 90 10 – – Mango-Chutney, flüssig 2103 90 30 – – aromatische Bitter, mit einem Alkoholgehalt von 44,2  % vol bis 49,2  % vol, zubereitet unter Verwendung von 1,5  bis 6 GHT Enzian, Gewürzen und anderen Zutaten sowie 4 bis 10 GHT Zucker enthaltend, in Behältnissen mit einem Inhalt von 0,5  l oder weniger 2103 90 90 – – andere 2104 Zubereitungen zum Herstellen von Suppen oder Brühen; Suppen und Brühen; zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen: 2104 10 – Zubereitungen zum Herstellen von Suppen oder Brühen; Suppen und Brühen: 2104 10 10 – – getrocknet 2104 10 90 – – andere 2104 20 00 – zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen 2105 00 Speiseeis, auch kakaohaltig: 2105 00 10 – kein Milchfett enthaltend oder mit einem Gehalt an Milchfett von weniger als 3 GHT   – mit einem Gehalt an Milchfett von: 2105 00 91 – – 3 GHT oder mehr, jedoch weniger als 7 GHT 2105 00 99 – – 7 GHT oder mehr 2106 Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen: 2106 10 – Eiweißkonzentrate und texturierte Eiweißstoffe: 2106 10 20 – – kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5  GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend 2106 10 80 – – andere 2106 90 – andere: 2106 90 10 – – „Käsefondue“ genannte Zubereitungen 2106 90 20 – – zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art, ausgenommen solche auf der Basis von Riechstoffen   – – andere: 2106 90 92 – – – kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.