Europäische Union

DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN DES KOENIGREICHS DAENEMARK, IRLANDS, DES KOENIGREICHS NORWEGEN UND DES VEREINIGTEN KOENIGREICHS GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND, AKTE UEBER DIE BEITRITTSBEDINGUNGEN UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, FUENFTER TEIL BESTIMMUNGEN UEBER DIE DURCHFUEHRUNG DIESER AKTE, TITEL I EINSETZUNG DER ORGANE, ARTIKEL 143

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Avis juridique important | 11972B143 DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN DES KOENIGREICHS DAENEMARK, IRLANDS, DES KOENIGREICHS NORWEGEN UND DES VEREINIGTEN KOENIGREICHS GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND, AKTE UEBER DIE BEITRITTSBEDINGUNGEN UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, FUENFTER TEIL BESTIMMUNGEN UEBER DIE DURCHFUEHRUNG DIESER AKTE, TITEL I EINSETZUNG DER ORGANE, ARTIKEL 143 Amtsblatt Nr. L 073 vom 27/03/1972 S. 0044 ++++ ARTIKEL 143 DER WIRTSCHAFTS - UND SOZIALAUSSCHUSS WIRD UNMITTELBAR NACH DEM BEITRITT DURCH DIE ERNENNUNG VON EINUNDFÜNFZIG MITGLIEDERN, WELCHE DIE VERSCHIEDENEN GRUPPEN DES WIRTSCHAFTLICHEN UND SOZIALEN LEBENS DER NEUEN MITGLIEDSTAATEN VERTRETEN, ERGÄNZT . DIE AMTSZEIT DIESER MITGLIEDER ENDET ZUR GLEICHEN ZEIT WIE DIE AMTSZEIT DER ZUM ZEITPUNKT DES BEITRITTS IM AMT BEFINDLICHEN MITGLIEDER .

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.