Europäische Union

Beschluss (GASP) 2022/995 des Rates vom 24. Juni 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

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24.6.2022    DE Amtsblatt der Europäischen Union LI 167/3 BESCHLUSS (GASP) 2022/995 DES RATES vom 24. Juni 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29, auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Rat hat am 31. Juli 2014 den Beschluss 2014/512/GASP (1) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, angenommen. (2) Am 3. Juni 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/884 (2) angenommen, mit dem der Beschluss 2014/512/GASP geändert und weitere restriktive Maßnahmen eingeführt wurden, um die Sendetätigkeiten bestimmter unter Nummer 4 des Anhangs des Beschlusses (GASP) 2022/884 genannter Medien in der Union oder an die Union gerichtete Sendetätigkeiten solcher Medien auszusetzen. Gemäß Artikel 1 Nummer 14 des Beschlusses (GASP) 2022/884 hängt die Anwendbarkeit solcher Maßnahmen in Bezug auf eines oder mehrere dieser Medien von einem weiteren Beschluss des Rates ab. (3) Nach Prüfung der jeweiligen Fälle ist der Rat zu dem Schluss gelangt, dass die restriktiven Maßnahmen nach Artikel 4g des Beschlusses 2014/512/GASP ab dem 25. Juni 2022 auf alle unter Nummer 4 des Anhangs des Beschlusses (GASP) 2022/884 genannten Organisationen Anwendung finden sollten — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Die in Artikel 4g des Beschlusses 2014/512/GASP genannten Maßnahmen finden ab dem 25. Juni 2022 auf alle in Nummer 4 des Anhangs des Beschlusses (GASP) 2022/884 genannten Organisationen Anwendung. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 24. Juni 2022. Im Namen des Rates Der Präsident J.-Y. LE DRIAN (1)  Beschluss 2014/512/GASP des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 229 vom 31.7.2014, S. 13). (2)  Beschluss (GASP) 2022/884 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 153 vom 3.6.2022, S. 128).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.