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24.6.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
LI 167/3 |
BESCHLUSS (GASP) 2022/995 DES RATES
vom 24. Juni 2022
über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Rat hat am 31. Juli 2014 den Beschluss 2014/512/GASP (1) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, angenommen. |
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(2) |
Am 3. Juni 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/884 (2) angenommen, mit dem der Beschluss 2014/512/GASP geändert und weitere restriktive Maßnahmen eingeführt wurden, um die Sendetätigkeiten bestimmter unter Nummer 4 des Anhangs des Beschlusses (GASP) 2022/884 genannter Medien in der Union oder an die Union gerichtete Sendetätigkeiten solcher Medien auszusetzen. Gemäß Artikel 1 Nummer 14 des Beschlusses (GASP) 2022/884 hängt die Anwendbarkeit solcher Maßnahmen in Bezug auf eines oder mehrere dieser Medien von einem weiteren Beschluss des Rates ab. |
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(3) |
Nach Prüfung der jeweiligen Fälle ist der Rat zu dem Schluss gelangt, dass die restriktiven Maßnahmen nach Artikel 4g des Beschlusses 2014/512/GASP ab dem 25. Juni 2022 auf alle unter Nummer 4 des Anhangs des Beschlusses (GASP) 2022/884 genannten Organisationen Anwendung finden sollten — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Die in Artikel 4g des Beschlusses 2014/512/GASP genannten Maßnahmen finden ab dem 25. Juni 2022 auf alle in Nummer 4 des Anhangs des Beschlusses (GASP) 2022/884 genannten Organisationen Anwendung.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 24. Juni 2022.
Im Namen des Rates
Der Präsident
J.-Y. LE DRIAN
(1) Beschluss 2014/512/GASP des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 229 vom 31.7.2014, S. 13).
(2) Beschluss (GASP) 2022/884 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 153 vom 3.6.2022, S. 128).