Europäische Union

2014/687/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 26. September 2014 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Herstellung von Zellstoff, Papier und Karton (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 6750) Text von Bedeutung für den EWR

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) effiziente Prozesssteuerung, vii) Instandhaltungsprogramme, viii) Bereitschaftsplanung und Maßnahmen für Notfallsituationen, ix) Gewährleistung der Einhaltung von umweltrechtliche Anforderungen; e) Leistungskontrolle und Korrekturmaßnahmen unter besonderer Berücksichtigung der folgenden Punkte: i) Überwachung und Messung (siehe auch Referenzdokument über die allgemeinen Überwachungsgrundsätze, „General Principles of Monitoring“), ii) Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen, iii) Führen von Aufzeichnungen, iv) (soweit praktikabel) unabhängige interne und externe Prüfung, um festzustellen, ob mit dem Umweltmanagementsystem die vorgesehenen Regelungen eingehalten werden und ob das UMS ordnungsgemäß eingeführt wurde und angewandt wird; f) Überprüfung des Umweltmanagementsystems und seiner fortgesetzten Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit durch die leitenden Führungskräfte; g) Laufende Verfolgung der Entwicklung umweltverträglicherer Technologien; h) Berücksichtigung der Umweltauswirkungen einer späteren Stilllegung der Fabrik schon bei der Konzeption einer neuen Anlage sowie während der gesamten Nutzungsdauer; i) regelmäßige Durchführung von sektorspezifischem Benchmarking. Anwendbarkeit Der Anwendungsbereich (z. B. die Detailtiefe) und die Art des Umweltmanagementsystems (z. B. standardisiert oder nicht-standardisiert) hängen in der Regel mit der Art, Größe und Komplexität der Anlage sowie mit dem Ausmaß ihrer potenziellen Umweltbelastung zusammen. 1.1.2.   Materialmanagement und gute Betriebspraxis BVT 2. Die BVT zur Gewährleistung guter betrieblicher Praxis zur Minimierung der Umweltauswirkung des Produktionsprozesses besteht in der Anwendung einer Kombination folgender Techniken.   Technik a Sorgfältige Auswahl und Kontrolle von Chemikalien und Zusatzstoffen b Input-Output-Analyse anhand eines Inventars für Chemikalien, einschließlich Erfassung der Menge und der toxikologischen Eigenschaften c Reduzierung des Chemikalieneinsatzes auf das Mindestmaß, das den Qualitätsanforderungen des Endprodukts entspricht d Vermeidung des Einsatzes schädlicher Stoffe (z. B. nonylphenolethoxylat-haltige Dispersionen oder Reinigungsmittel oder Tenside) und Substitution durch weniger schädliche alternative Stoffe e Minimierung des Eintrags von Stoffen in den Boden durch Leckage, Niederschlag aus der Luft und durch ungeeignete Lagerung von Rohstoffen, Produkten und Abfällen f Entwicklung eines Leckagemanagement-Programms und bessere Umschließung gefährlicher Stoffe, um Boden- und Grundwasserkontaminationen zu vermeiden g Geeignete Konstruktion der Rohrleitungs- und der Lagerungssysteme, damit die betreffenden Flächen sauber gehalten werden und seltener abgewaschen und gereinigt werden müssen BVT 3. Die BVT zur Vermeidung der Freisetzung von schwer biologisch abbaubaren organischen Komplexbildnern (z. B. EDTA oder DTPA) beim Peroxidbleichen besteht in der Anwendung einer Kombination folgender Techniken.   Technik Anwendbarkeit a Periodische Messungen zur Bestimmung der Menge der in die Umwelt freigesetzten Komplexbildner Nicht anwendbar bei Anlagen, in denen keine Komplexbildner verwendet werden. b Prozessoptimierung zur Reduzierung des Verbrauchs und der Freisetzung von schwer biologisch abbaubaren Komplexbildnern Nicht anwendbar für Anlagen, bei denen EDTA/DTPA in Kläranlagen oder -prozessen mindestens zu 70 % entfernt wird. c Vorzugsweise Einsatz biologisch abbaubarer oder eliminierbarer Komplexbildner, allmähliches Auslaufen der Verwendung biologisch nicht abbaubarer Produkte Die Anwendbarkeit hängt von der Verfügbarkeit geeigneter Substitute ab (biologisch abbaubarer Stoffe, die z. B. bestimmte Anforderungen an den Weißgrad des Zellstoffs erfüllen). 1.1.3.   Frisch- und Abwassermanagement BVT 4. Die BVT zur Verringerung des Abwasservolumens und der Verunreinigung von Abwasser beim Lagern und bei der Vorbehandlung von Holz besteht in der Anwendung einer Kombination folgender Techniken.   Technik Anwendbarkeit a Trockenentrindung (siehe Beschreibung in Abschnitt 1.7.2.1) Eingeschränkt anwendbar, wenn bei einem TCF-Verfahren eine hohe Reinheit und ein hoher Weißgrad erforderlich sind. b Handhabung von Langholz in einer Weise, durch die Verunreinigungen der Rinde und des Holzes durch Sand und Steine vermieden werden. Allgemein anwendbar c Befestigen des Holzplatzes und insbesondere der Flächen, auf denen die Hackschnitzel gelagert werden Die Anwendbarkeit kann je nach Größe des Holzplatzes und des Lagerbereichs eingeschränkt sein. d Kontrolle der Beregnungswassermenge und Minimierung des Ablaufs von Oberflächenwässern vom Holzplatz Allgemein anwendbar e Sammlung verschmutzten Oberflächenwässer vom Holzplatz und Abtrennen abfiltrierbarer Stoffe aus dem Abwasser vor der biologischen Behandlung Die Anwendbarkeit kann durch den Verschmutzungsgrad des Niederschlagswassers (niedrige Konzentration) und/oder die Größe der Kläranlage (große Volumina) eingeschränkt sein. Die BVT-assoziierte Abwassermenge beim Trockenentrinden beträgt 0,5-2,5 m3/Tonne lutro. BVT 5. Die BVT zur Verringerung des Frischwasserverbrauchs und des Abwasseranfalls besteht in der Anwendung einer Kombination folgender Techniken zur Schließung der Wasserkreisläufe soweit technisch machbar in Abhängigkeit von der jeweils herzustellenden Faserstoff- oder Papiersorte.   Technik Anwendbarkeit a Überwachung und Optimierung des Wassereinsatzes Allgemein anwendbar b Evaluierung von Möglichkeiten zur Rückführung von Wasser c Herstellung einer angemessenen Balance zwischen dem Umfang, in dem Wasserkreisläufe geschlossen werden, und potenziellen Nachteilen; erforderlichenfalls Einbeziehung zusätzlicher Geräte d Getrennthaltung weniger verunreinigten Sperrwassers aus Vakuumpumpen und Wiederverwendung des Wassers e Getrennthaltung sauberen Kühlwassers von verunreinigtem Prozesswasser und Wiederverwendung des Wassers f Wiederverwendung von Prozesswasser als Ersatz für Frischwasser (Wasserrückführung und Schließen von Wasserkreisläufen) Anwendbar für neue Anlagen und für umfangreichere Modernisierungen. Je nach Anforderungen an die Wasser- und/oder Produktqualität sowie aufgrund von technischen Erfordernissen (z. B. Ausfällungen/Verkrustungen im Wassersystem) oder wegen einer zu erwartenden verstärkten Geruchsbelästigung kann die Anwendbarkeit eingeschränkt sein. g Integrierte (Teilstrom-) Prozesswasserbehandlung, um die Wasserqualität so zu verbessern, dass das Wasser im Kreislauf geführt oder wiederverwendet werden kann Allgemein anwendbar Jahresmittelwerte der mit BVT-assoziierten Abwassermenge an der Einleitungsstelle nach der Abwasserbehandlung: Sektor BVT-assoziierte Abwassermenge Gebleichter Sulfatzellstoff 25-50 m3/Tonne lutro Ungebleichter Sulfatzellstoff 15-40 m3/Tonne lutro Gebleichter Sulfitzellstoff zur Papierherstellung 25-50 m3/Tonne lutro Magnefite-Zellstoff 45-70 m3/Tonne lutro Chemiezellstoff 40-60 m3/Tonne lutro Neutralsulfit-Halbzellstoff 11-20 m3/Tonne lutro Holzstoff 9-16 m3/t CTMP und CMP 9-16 m3/Tonne lutro Altpapierverarbeitende Papierfabriken ohne Deinking 1,5-10 m3/t (die höhere Menge ergibt sich hauptsächlich bei der Herstellung von Faltschachtelkarton) Altpapierverarbeitende Papierfabriken mit Deinking 8-15 m3/t Altpapierverarbeitende Hygienepapierfabriken mit Deinking 10-25 m3/t Nicht integrierte Papierfabriken 3,5-20 m3/t 1.1.4.   Energieverbrauch und -effizienz BVT 6. Die BVT zur Verringerung des Brennstoff- und des Energieverbrauchs in Zellstoff- und Papierfabriken besteht in der Anwendung von Technik a und einer Kombination der anderen im Folgenden beschriebenen Techniken.   Technik Anwendbarkeit a Einsatz eines Energiemanagementsystems mit allen folgenden Merkmalen: i) Bewertung des gesamten Energieverbrauchs und der gesamten Energieerzeugung der Fabrik ii) Ermittlung, Quantifizierung und Optimierung der Potenziale zur Rückgewinnung von Energie iii) Überwachung und Erhaltung der Gegebenheiten für einen optimierten Energieverbrauch Allgemein anwendbar b Rückgewinnung von Energie durch Verbrennung von Abfällen und Rückständen aus der Zellstoff- und Papierproduktion mit einem hohen Anteil an organischen Bestandteilen und einem hohen Heizwert; in diesem Zusammenhang ist BVT 12 zu berücksichtigen. Nur anwendbar, wenn bei der Zellstoff- und Papierproduktion anfallende Abfälle und Rückstände mit hohen Anteilen an organischen Bestandteilen und hohem Heizwert nicht recycelt oder wiederverwendet werden können. c Deckung des mit den Produktionsprozessen verbundenen Bedarfs an Dampf und Strom in größtmöglichem Umfang durch Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) Anwendbar für alle neuen Anlagen und für umfangreichere Modernisierungen von Energieanlagen; die Anwendbarkeit bei bestehenden Anlagen kann je nach Bauart der Fabrik und je nach verfügbarem Platz eingeschränkt sein. d Einsatz überschüssiger Wärme zum Trocknen von Biomasse und Schlamm, zur Erwärmung des Kesselspeisewassers und des Prozesswassers, zur Gebäudeheizung usw. Die Anwendbarkeit dieser Technik kann eingeschränkt sein, wenn die Wärmequellen und die betreffenden Standorte weit voneinander entfernt sind. e Einsatz von Thermokompressoren Anwendbar bei neuen und bestehenden Anlagen für alle Papiersorten sowie bei Streichmaschinen, sofern Mitteldruck-Dampf verfügbar ist. f Isolierung der Anschlüsse von Dampf- und Kondensatleitungen Allgemein anwendbar g Einsatz energieeffizienter Vakuumsysteme zum Entwässern h Einsatz hocheffizienter Elektromotoren, -pumpen und -rührwerke i Einsatz von Frequenzumrichtern für Lüfter, Kompressoren und Pumpen j Anpassung des Dampfdrucks an den tatsächlichen Druckbedarf Beschreibung Technik c: Gleichzeitige Erzeugung von Wärme und Strom und/oder mechanischer Energie in einem einzigen Prozess (auch als Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) bezeichnet); bei KWK-Anlagen in der Zellstoff- und Papierindustrie werden gewöhnlich Dampf- und/oder Gasturbinen eingesetzt. Die Rentabilität (erzielbare Einsparungen und Amortisationszeit) hängt hauptsächlich von den Strom- und Brennstoffkosten ab. 1.1.5.   Geruchsemissionen Zu Emissionen übelriechender schwefelhaltiger Gase in Sulfat- und Sulfitzellstoff-Fabriken siehe prozessspezifische BVT in den Abschnitten 1.2.2 und 1.3.2. BVT 7. Die BVT zur Vermeidung und zur Verringerung der Emission geruchsbehafteter Verbindungen aus Abwassersystemen besteht in der Anwendung einer Kombination der im Folgenden beschriebenen Techniken.   Technik I)   Anwendbar zur Vermeidung von Gerüchen in Zusammenhang mit der Schließung von Wassersystemen a Bei Papierfabriken sind Prozesse, Vorrats- und Wassertanks, Leitungen und Bütten so auszulegen, dass längere Verweilzeiten, Totzonen oder Bereiche mit schlechter Durchmischung in Wasserkreisläufen und verbundenen Einheiten und somit die unkontrollierte Ablagerung bzw. das Faulen oder Zersetzen organischer und biologischer Bestandteile vermieden werden. b Einsatz von Bioziden, Dispergiermitteln oder Oxidationsmitteln (z. B. katalytische Desinfektion mit Wasserstoffperoxid) zur Bekämpfung von Gerüchen und des Wachstums von Bakterien, die Zersetzungsprozesse begünstigen. c Einrichtung integrierter Behandlungsprozesse („Nieren“) zur Reduzierung der Konzentration organischer Stoffe und entsprechend zur Verringerung möglicher Geruchsbelästigungen im Kreislaufwassersystem. II)   Anwendbar für Gerüche in Zusammenhang mit der Behandlung von Abwasser und Schlämmen, um zu vermeiden, dass Abwasser und Schlämme anaerob werden a Einführung geschlossener Abwassersysteme mit kontrollierter Belüftung; in gewissen Fällen Einsatz von Chemikalien, um die Entstehung von Schwefelwasserstoff in Abwassersystemen zu verhindern bzw. um diesen zu oxidieren. b Vermeidung übermäßiger Belüftung der Ausgleichsbecken bei Aufrechterhaltung einer hinreichenden Durchmischung c Gewährleistung hinreichender Belüftungskapazität und geeigneter Durchmischung der Belüftungsbecken; regelmäßige Wartung des Belüftungssystems d Gewährleistung, dass am Nachklärbecken ein geeignetes System zur Schlammerfassung und -rückführung eingesetzt wird. e Begrenzung der Aufenthaltszeit von Schlamm im Schlammbecken, indem der Schlamm kontinuierlich in Entwässerungsanlagen gefördert wird f Sicherstellen, dass Abwasser nicht länger als erforderlich im Ausgleichsbecken belassen wird und dass das Ausgleichsbecken aufnahmefähig ist g Wenn Schlammtrockner eingesetzt werden, Behandlung der Abgase von thermischen Schlammtrocknern durch Nasswäsche und/oder Biofiltration (z. B. durch Kompostfilter) h Vermeidung von Kühltürmen bei unbehandeltem Abwasser durch Einsatz von Plattenwärmeaustauschern 1.1.6.   Überwachung wesentlicher Prozessparameter sowie der Emissionen in Gewässer und in die Luft BVT 8. Die BVT besteht in der Überwachung der wesentlichen Prozessparameter entsprechend der folgenden Tabelle: I)   Überwachung wesentlicher Prozessparameter für Emissionen in die Luft Parameter Häufigkeit der Überwachung Bei Verbrennungsprozessen Druck, Temperatur, Sauerstoff, CO und Feuchtegehalt im Rauchgas Kontinuierlich II.   Überwachung wesentlicher Prozessparameter für Emissionen in Gewässer Parameter Häufigkeit der Überwachung Wasserdurchfluss, Temperatur und pH-Wert Kontinuierlich P- und N-Gehalt von Biomasse, Schlammindex, überschüssiges Ammoniak und Orthophosphat des Abwassers; mikroskopische Untersuchungen der Biomasse periodisch Durchflussmenge und CH4-Gehalt des Biogases aus der anaeroben Abwasserbehandlung Kontinuierlich H2S- und CO2-Gehalte des Biogases aus der anaeroben Abwasserbehandlung periodisch BVT 9. Die BVT besteht in der regelmäßigen Überwachung und Messung von Emissionen in die Luft, wie im Folgenden beschrieben, in der jeweils angegebenen Häufigkeit und unter Einhaltung der maßgeblichen EN-Normen. Wenn keine EN-Normen verfügbar sind, besteht die BVT in der Anwendung von ISO-Normen bzw. von nationalen oder sonstigen internationalen Normen, die die Ermittlung von Daten in gleicher wissenschaftlicher Qualität gewährleisten.   Parameter Häufigkeit der Überwachung Emissionsquelle Bei der Überwachung beachten a NOx und SO2 Kontinuierlich Ablaugekessel BVT 21 BVT 22 BVT 36 BVT 37 Periodisch oder kontinuierlich Kalkofen BVT 24 BVT 26 Periodisch oder kontinuierlich Spezieller Brenner für nicht kondensierbare geruchsaktive Gase BVT 28 BVT 29 b Staub Periodisch oder kontinuierlich Ablaugekessel (Sulfatzellstoff) und Kalkofen BVT 23 BVT 27 Periodisch Ablaugekessel (Sulfitzellstoff) BVT 37 c TRS (einschl. H2S) Kontinuierlich Ablaugekessel BVT 21 Periodisch oder kontinuierlich Kalkofen und spezieller Brenner für nicht kondensierbare Geruchsgase BVT 24 BVT 25 BVT 28 Periodisch Diffuse Emissionen aus verschiedenen Quellen (Faserlinie, Tanks, Hackschnitzelsilos usw.) und Restschwachgase BVT 11 BVT 20 d NH3 Periodisch Ablaugekessel mit SNCR BVT 36 BVT 10. Die BVT besteht in der Überwachung von Emissionen in Gewässer, wie im Folgenden beschrieben, in der jeweils angegebenen Häufigkeit und unter Einhaltung maßgeblicher EN-Normen. Wenn keine EN-Normen verfügbar sind, besteht die BVT in der Anwendung von ISO-Normen bzw. von nationalen oder sonstigen internationalen Normen, die die Ermittlung von Daten in gleicher wissenschaftlicher Qualität gewährleisten.   Parameter Häufigkeit der Überwachung Bei der Überwachung beachten a Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) oder Gesamter organisch gebundener Kohlenstoff (TOC) (2) Täglich (3)  (4) BVT 19 BVT 33 BVT 40 BVT 45 BVT 50 b BSB5 oder BSB7 Wöchentlich (einmal pro Woche) c Abfiltrierbare Stoffe (AFS) Täglich (3)  (4) d Gesamtstickstoffgehalt Wöchentlich (einmal pro Woche) (3) e Gesamtphosphorgehalt Wöchentlich (einmal pro Woche) (3) f EDTA, DTPA (5) Monatlich (einmal pro Monat) g Adsorbierbare organisch gebundene Halogene (AOX) (nach EN ISO 9562:2004) (6) Monatlich (einmal pro Monat) BVT 19: gebleichter Sulfatzellstoff Einmal alle zwei Monate BVT 33: außer bei TCF-Bleiche und bei der Herstellung von Neutralsulfit-Halbzellstoff. BVT 40: außer bei der Herstellung von CTMP und CMP BVT 45 BVT 50 h Relevante Metalle (zum Beispiel Zn, Cu, Cd, Pb, Ni) Einmal jährlich   BVT 11. Die BVT besteht in der regelmäßigen Überwachung und Bewertung des Gesamtgehalts an diffusen Emissionen reduzierter Schwefelverbindungen aus relevanten Quellen. Beschreibung Die Bewertung des Gesamtgehalts an diffusen Emissionen reduzierter Schwefelverbindungen kann durch periodische Messung und die Bewertung diffuser Emissionen aus verschiedenen Quellen (zum Beispiel aus der Faserlinie, aus Tanks, Hackschnitzelsilos usw.) durch direkte Messung erfolgen. 1.1.7.   Abfallwirtschaft BVT 12. Die BVT zur Reduzierung der zu entsorgenden Abfallmengen besteht in der Einführung eines Abfallbeurteilungs- (einschließlich Bestandsaufnahme der Abfälle) und Abfallmanagementsystems, um die Wiederverwendung von Abfällen bzw., wenn eine Wiederverwendung nicht möglich sein sollte, das Recycling von Abfällen und, wenn auch dies nicht möglich sein sollte, die „anderweitige Verwertung“ von Abfällen unter Kombination der im Folgenden beschriebenen Techniken zu erleichtern.   Technik Beschreibung Anwendbarkeit a Getrennte Sammlung verschiedener Abfallfraktionen (einschließlich Trennung und Einstufung gefährlicher Abfälle) Siehe Abschnitt 1.7.3 Allgemein anwendbar. b Mischung geeigneter Rückstandsfraktionen zur Erzielung von Gemischen, die besser verwendet werden können Allgemein anwendbar. c Vorbehandlung von Prozessrückständen vor der Wiederverwendung bzw. vor dem Recycling Allgemein anwendbar. d Stoffliche Rückgewinnung oder Recycling von Prozessrückständen am Standort Allgemein anwendbar. e Energetische Verwertung von Abfällen mit hohem Gehalt an organischen Bestandteilen am oder außerhalb des Standortes Bei Verwendung an einem anderen Standort hängt die Anwendbarkeit von der Verfügbarkeit eines geeigneten Dritten ab. f Stoffliche Verwendung an einem anderen Standort Je nach Verfügbarkeit eines Dritten. g Vorbehandlung des Abfalls vor der Entsorgung Allgemein anwendbar. 1.1.8.   Emissionen in Gewässer Weitere Informationen zur Behandlung des Abwassers von Zellstoff- und Papierfabriken und zu prozessspezifischen BVT-assoziierten Emissionswerten sind den Abschnitten 1.2 bis 1.6 zu entnehmen. BVT 13. Die BVT zur Reduzierung des Nährstoffeintrags (Stickstoff und Phosphor) in aufnehmende Gewässer besteht darin, chemische Zusatzstoffe mit hohen Stickstoff- und Phosphorgehalten durch Zusatzstoffe mit niedrigen Stickstoff- und Phosphorgehalten zu ersetzen. Anwendbarkeit Anwendbar, wenn der Stickstoffgehalt der chemischen Zusätze nicht bioverfügbar ist (d. h. wenn er in der biologischen Behandlung nicht als Nährstoff dienen kann) oder wenn ein Nährstoffüberschuss gegeben ist. BVT 14. Die BVT zur Reduzierung der Emission von Schadstoffen in aufnehmende Gewässer besteht in der Anwendung aller folgenden Techniken.   Technik Beschreibung a Vorklärung (physikalisch-chemische Behandlung) Siehe Abschnitt 1.7.2.2 b Zweite Reinigungsstufe (biologische Behandlung) (7) BVT 15. Wenn eine weitere Entfernung organischer Stoffe oder von Stickstoff oder Phosphor erforderlich ist, besteht die BVT in einer in Abschnitt 1.7.2.2 beschriebenen dritten Reinigungsstufe. BVT 16. Die BVT zur Reduzierung der Emission von Schadstoffen aus Anlagen zur biologischen Abwasserbehandlung in aufnehmende Gewässer besteht in der Anwendung aller folgenden Techniken.   Technik a Geeignete Dimensionierung und geeigneter Betrieb der Anlage zur biologischen Behandlung b Regelmäßige Kontrolle der aktiven Biomasse c Anpassung der Nährstoffzufuhr (Stickstoff und Phosphor) an den tatsächlichen Bedarf der aktiven Biomasse 1.1.9.   Lärmemissionen BVT 17. Die BVT zur Reduzierung der Lärmemissionen bei der Zellstoff- und Papierherstellung besteht in einer Kombination der folgenden Techniken.   Technik Beschreibung Anwendbarkeit a Programm zur Verringerung der Lärmbelastung Ein Programm zur Verringerung der Lärmbelastung beinhaltet die Ermittlung der Lärmquellen und der betroffenen Bereiche sowie Berechnungen und Messungen der Lärmpegel, um die Lärmquellen den Lärmpegeln entsprechend einzustufen; das Programm umfasst auch die Ermittlung der kostenwirksamsten Kombination von Techniken, deren Umsetzung und Überwachung. Allgemein anwendbar. b Strategische Planung der Standorte von Ausrüstungen, Anlagen und Gebäuden Lärmpegel können reduziert werden, indem der Abstand zwischen Lärmquelle und Lärmempfänger erhöht wird und indem Gebäude als Schallschutz genutzt werden. Allgemein anwendbar bei neuen Anlagen; bei bestehenden Anlagen sind die Möglichkeiten zur Änderung des Standortes von Einzelaggregaten und Produktionsanlagen unter Umständen aus Platz- oder Kostengründen eingeschränkt. c Betriebs- und Managementverfahren bei Gebäuden, in denen sich laute Einzelaggregate befinden Folgende Verfahren kommen in Betracht: — Verbesserte Inspektion und Wartung von Aggregaten, um Ausfälle zu verhindern — Schließen von Türen und Fenstern in geschlossenen Räumen — Betrieb der Aggregate durch erfahrenes Personal — Vermeidung von Tätigkeiten mit hoher Lärmemission in den Nachtstunden — Vorkehrungen zur Lärmkontrolle bei Wartungsmaßnahmen Allgemein anwendbar. d Kapselung von Aggregaten und Anlagen mit hohen Lärmemissionen Kapselung von Aggregaten mit hohen Lärmemissionen (z. B. Holzverarbeitung, hydraulische Anlagen und Kompressoren) in getrennten Einrichtungen (z. B. Gebäude oder Schallschutzschränke), die mit schallabsorbierendem Material ausgekleidet sind. e Verwendung von leiseren Aggregaten und von Schalldämpfern für Aggregateund Leitungsrohre f Vibrationsisolierung Vibrationsisolierung von Maschinen und entkoppelte Anordnung von Lärmquellen und potenziell schwingenden Bauteilen. g Schallschutz in Gebäuden In Betracht kommen: — schallabsorbierende Materialien in Wänden und Decken — schallisolierende Türen — Fenster mit Doppelverglasung h Lärmverminderung Die Ausbreitung von Lärm kann durch Hindernisse zwischen Lärmquelle und Lärmempfänger verringert werden. Geeignete Hindernisse sind z. B. Schutzwände, Böschungen und Gebäude. Geeignete Techniken zur Lärmminderung sind z. B. der Einbau von Schalldämpfern und Dämmungen in Aggregaten mit hohen Lärmemissionen (etwa beim Ablassen von Dampf oder bei der Lüftungsöffnung von Trocknungsanlagen). Allgemein anwendbar bei neuen Anlagen; bei bestehenden Anlagen können die Möglichkeiten zur Einrichtung von Schallschutzbarrieren aus Platzgründen eingeschränkt sein. i Einsatz größerer Holzverarbeitungsmaschinen zur Verkürzung der Zeiträume, in denen das Material angehoben und transportiert wird und in denen Langholz auf Lagerplätze oder Vorschubtische fällt. Allgemein anwendbar. j Verbesserte Arbeitsverfahren, z. B. Langholz aus einer geringeren Höhe auf den Lagerplatz oder den Vorschubtisch fallen lassen; unmittelbare Rückmeldung der Arbeiter über den Lärmpegel. 1.1.10.   Stilllegung BVT 18. Die BVT zur Vermeidung von Verschmutzungsrisiken bei der Stilllegung einer Anlage besteht in der Verwendung der im Folgenden beschriebenen allgemeinen Techniken.   Technik a Sicherstellen, dass unterirdische Behälter und Rohrleitungen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.