Europäische Union
88/631/EWG: Entscheidung der Kommission vom 1. Dezember 1988 zur vierten Änderung der Entscheidung 87/361/EWG der Kommission, durch die bestimmte Teile des Hoheitsgebiets der Französischen Republik amtlich als schweinepestfrei anerkannt werden (Nur der französische Text ist verbindlich)
Amtliche Ursprungsfassung
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