Europäische Union

Beschluss (EU) 2021/799 des Rates vom 16. September 2019 über den im Namen der Europäischen Union im Public Governance Committee der OECD und im OECD-Rat zum Entwurf einer „Empfehlung zur Bekämpfung des illegalen Handels — Mehr Transparenz in Freihandelszonen“ zu vertretenden Standpunkt

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19.5.2021    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 177/1 BESCHLUSS (EU) 2021/799 DES RATES vom 16. September 2019 über den im Namen der Europäischen Union im Public Governance Committee der OECD und im OECD-Rat zum Entwurf einer „Empfehlung zur Bekämpfung des illegalen Handels — Mehr Transparenz in Freihandelszonen“ zu vertretenden Standpunkt DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Internationale Standards zur Bekämpfung des illegalen Handels sind von wesentlicher Bedeutung für weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen und zur Förderung des rechtmäßigen Handels. Solche Standards sollten Leitlinien enthalten, die Regierungen und politische Entscheidungsträger dabei unterstützen, den illegalen Handel über die und in den Freihandelszonen zu verringern und zu bekämpfen, wie im Entwurf der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) einer „Empfehlung zur Bekämpfung des illegalen Handels — Mehr Transparenz in Freihandelszonen“ (im Folgenden „Empfehlungsentwurf“) vorgesehen. (2) Der Empfehlungsentwurf wurde in der OECD-Taskforce für die Bekämpfung des illegalen Handels, einem nachgeordneten Gremium des hochrangigen Risikomanagement-Forums des Public Governance Committee der OECD, umfassend erörtert; die Arbeit basiert auf sechs Jahren der Analyse und der Konsultation von Sachverständigen, auch der Weltzollorganisation und der Welthandelsorganisation. (3) Der Empfehlungsentwurf dürfte zunächst dem Public Governance Committee der OECD zur Genehmigung und danach dem OECD-Rat zur Annahme vorgelegt werden. (4) Es ist zweckmäßig, den im Public Governance Committee der OECD und im OECD-Rat im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen, weil mit dem Empfehlungsentwurf die Risikoanalyse, die von den Zollbehörden der Mitgliedstaaten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) in Verbindung mit dem gemeinsamen Rahmen für das Risikomanagement bei Zollkontrollen durchgeführt wird, beeinflusst werden kann. Dies liegt daran, dass die Nichteinhaltung des Verhaltenskodex ein Risikoindikator ist, den die Zollbehörden der Mitgliedstaaten innerhalb ihres Ermessensspielraums heranziehen können, um Waren oder Wirtschaftsteilnehmer für Zollkontrollen anhand von Sendungen auszuwählen, die aus entsprechenden oder über entsprechende Freihandelszonen eintreffen. Illegaler Handel hat umfassende negative wirtschaftliche, soziale, ökologische und sogar politische Auswirkungen, und es ist von wesentlicher Bedeutung, dass die Union die Annahme des Empfehlungsentwurfs im OECD-Rat unterstützt. (5) Beim OECD-Rat handelt es sich um ein Gremium, das durch das OECD-Übereinkommen eingesetzt wurde. 23 Mitgliedstaaten sind Mitgliedsländer der OECD und im OECD-Rat stimmberechtigt. Die Union ist nicht Mitglied der OECD und daher nicht stimmberechtigt, wenn der OECD-Rat Rechtsakte annimmt. Während die Kommission im Public Governance Committee der OECD und im OECD-Rat den Standpunkt der Union vorträgt, sollten die Mitgliedstaaten, die Mitglied der OECD sind, ihr Stimmrecht in Anspruch nehmen, um den Standpunkt der Union zu vertreten, und dabei gemeinsam handeln. (6) Daher sollte der von der Union im Public Governance Committee der OECD und im OECD-Rat zu vertretende Standpunkt auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Der Standpunkt, der im Namen der Union im Public Governance Committee der OECD und im OECD-Rat bezüglich der Verbesserung der Transparenz in Freihandelszonen zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf der „Empfehlung zur Bekämpfung des illegalen Handels — Mehr Transparenz in Freihandelszonen“, der diesem Beschluss beigefügt ist. Geringfügige Änderungen am Empfehlungsentwurf können von den Vertretern der Union im Public Governance Committee der OECD und im OECD-Rat ohne weiteren Beschluss des Rates vereinbart werden. Artikel 2 Der in Artikel 1 genannte Standpunkt wird von den Mitgliedstaaten vertreten, die Mitgliedsländer der OECD sind und gemeinsam handeln. Artikel 3 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 16. September 2019. Im Namen des Rates Die Präsidentin T. TUPPURAINEN (1)  Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (ABl. L 269 vom 10.10.2013, S. 1). ANHANG ANHANG Empfehlung zur Bekämpfung des illegalen Handels — Mehr Transparenz in Freihandelszonen 1. Im vorliegenden Dokument wird der „Entwurf einer Empfehlung zur Bekämpfung des illegalen Handels — Mehr Transparenz in Freihandelszonen“ (im Folgenden „Empfehlungsentwurf“) vorgestellt, der im Anhang wiedergegeben ist; der Entwurf wurde von der OECD-Taskforce für die Bekämpfung des illegalen Handels (1) (im Folgenden „TF-CIT“), einem nachgeordneten Gremium des hochrangigen Risikomanagement-Forums (im Folgenden „HLRF“) des Public Governance Committee (im Folgenden „PGC“) der OECD, erarbeitet. Der Empfehlungsentwurf soll Regierungen und politische Entscheidungsträger dabei unterstützen, den illegalen Handel über die und in den Freihandelszonen (FHZ) zu verringern und zu bekämpfen. 2. Die OECD hat umfangreiche Forschungen zu illegalem Handel in Form von thematischen Studien und länderübergreifenden Vergleichen durchgeführt, um das Verständnis und die Erfassung illegaler Märkte zu verbessern. Die Ergebnisse bieten eine Faktengrundlage zur Begründung bereichsübergreifender Risikomanagementmaßnahmen. 3. Wie im Arbeitsprogramm und Haushalt 2017-2018 des PGC [GOV/PGC(2016)9/FINAL] vorgesehen, analysierte die OECD in Zusammenarbeit mit dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) Handelswege für den illegalen Handel mit nachgeahmten Waren über Grenzen hinweg sowie unterschiedliche Arten illegaler Waren. Die Analyse ergab eine Reihe von Politikdefiziten, von denen auch die Freihandelszonen betroffen sind; hier besteht Verbesserungspotenzial bei der Aufsicht und bei risikogerechten Rechtsdurchsetzungsverfahren. In der Erklärung des Rates auf Ministerebene 2017 wurden weitere Arbeiten der OECD-Taskforce für die Bekämpfung des illegalen Handels begrüßt und die Notwendigkeit anerkannt, durch internationale Zusammenarbeit und Partnerschaften internationale Korruption und illegalen Handel zu bekämpfen. (2) Begründung für die Erarbeitung des Empfehlungsentwurfs 4. In den vergangenen Jahrzehnten wurde eine Rekordzahl von FHZ eingerichtet, um neue Unternehmen und ausländische Investitionen anzuziehen. Dabei sollen Handel und Wirtschaftswachstum durch die Abschaffung von Kontingenten, Zöllen und anderen Abgaben sowie durch eine Minimierung bürokratischer Anforderungen, auch bestimmter Zollverfahren und Offenlegungspflichten, gefördert werden. Umfang und Art der FHZ sind in den Ländern unterschiedlich, abhängig von der Regelung und Art der Aktivitäten, die innerhalb der FHZ gestattet sind, und können mit den verschiedensten Bezeichnungen beschrieben werden wie Freizone, Wirtschaftsfördergebiet, freie Exportzone, Sonderwirtschaftszone, Außenhandelszone usw. Infolge der Verbreitung von FHZ im dynamischen Kontext der Globalisierung spielen sie inzwischen in der Wirtschaft für viele Länder und führende Hersteller eine zentrale Rolle. 5. Mit diesen Entwicklungen konnte jedoch die Annahme von Standards und Regelungen für eine effiziente Aufsicht der Aktivitäten in den FHZ einiger Länder nicht Schritt halten. Infolgedessen haben kriminelle Netze Möglichkeiten gefunden, Schlupflöcher bei der Überwachung einiger FHZ zu nutzen und so illegale Waren zu schmuggeln oder auf den inländischen Markt umzulenken, Produktionsanlagen für nachgeahmte und geschmuggelte Waren zu errichten, die Durchfuhr illegaler Waren vorzunehmen und die Erbringung illegaler Dienstleistungen zu erleichtern. In einigen Ländern werden FHZ in jeder Hinsicht so behandelt, als wenn sie außerhalb des Zollgebiets des Staates lägen; infolgedessen gelangen die Waren mit minimalen Zollkontrollen in diese Gebiete und verlassen diese entsprechend. Obwohl die Bedingungen für die Einrichtung von FHZ geregelt sind, sind die Zollkontrollen oder -maßnahmen häufig unzureichend oder nicht vorhanden. Selbst wenn den Rechtsvorschriften zufolge Zollbehörden ausdrücklich befugt sind, in FHZ Kontrollen durchzuführen, kann die Durchsetzung schwach sein. 6. Viele FHZ generieren einen wirtschaftlichen Nutzen für ihre lokale Wirtschaft, doch gibt es eindeutige Beweise dafür, dass über diese FHZ illegale Handelsströme fließen, z. B. in Form von nachgeahmten Waren, wildlebenden Tieren und Pflanzen oder Waffen. Aus der OECD-Analyse ergibt sich eine positive Korrelation zwischen der Größe der FHZ in Bezug auf Beschäftigung und Zahl der dort niedergelassenen Unternehmen einerseits und dem Wert des illegalen Handels mit nachgeahmten Waren. Bei einigen FHZ wurde festgestellt, dass sie zentrale Umschlagplätze für illegale Waren sind, die neu verpackt oder neu etikettiert wurden, um ihren Ursprungsort zu verschleiern und die rechtmäßige Lieferkette zu durchbrechen. 7. Auf der Sitzung 2017 des Rates auf Ministerebene wurde festgestellt, „dass es internationaler Zusammenarbeit und Partnerschaften bedarf, um gegen internationale Korruption und illegalen Handel vorzugehen, u. a. durch verstärkte Anstrengungen zur Umsetzung bestehender Standards“, und weitere Arbeiten der OECD auf dem Gebiet des illegalen Handels, u.a. durch die Taskforce für die Bekämpfung des illegalen Handels, wurden begrüßt. 8. Um diesen Herausforderungen zu begegnen und auf die Aufforderung der Minister zu reagieren, hat die TF-CIT an einem Entwurf einer Empfehlung des OECD-Rates gearbeitet und schlägt darin Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz von FHZ vor, um deren Missbrauch zu verringern und FHZ für kriminelle Organisationen, die derzeit von ihnen profitieren, weniger attraktiv erscheinen zu lassen. 9. Der Empfehlungsentwurf basiert auf sechs Jahren der Analyse und der Konsultation von Sachverständigen bei der OECD insbesondere 10. anhand von Sitzungen der TF-CIT zu den Herausforderungen der Rechtdurchsetzung, die sich durch FHZ in unterschiedlichen illegalen Märkten stellen, sowie zweier gemeinsamen Workshops mit verschiedenen zwischenstaatlichen Organisationen. Der erste Workshop wurde im November 2016 in Brüssel mit der Weltzollorganisation (WZO) organisiert, der zweite im September 2017 in Alicante mit der EUIPO; 11. anhand eines OECD-Berichts über Steuerungsrahmen zur Bekämpfung des illegalen Handels („Governance Frameworks to Counter Illicit Trade“), in dem die Grundzüge der Diskussionen (3) festgehalten werden, sowie eines gemeinsamen Berichts der OECD und des EUIPO über den Handel mit nachgeahmten Waren und Freihandelszonen („Trade in Counterfeit Goods and Free Trade Zones“), der im März 2018 veröffentlicht wurde (4) und in dem statistische Korrelationen zwischen der Größe einer FHZ (in Bezug auf Zahl der dort niedergelassenen Unternehmen, Beschäftigte und Beitrag zum Ausfuhrwert insgesamt) und dem Wert gefälschter Waren, die aus einem bestimmten Hoheitsgebiet eintreffen, festgestellt werden. 12. In der Analyse werden zentrale Herausforderungen ermittelt, die FHZ für illegalen Handel empfänglich machen: • Im Arbeitsumfeld der FHZ gibt es möglicherweise keine ausreichende Aufsicht durch die Rechtdurchsetzungsbehörden aufgrund des häufigen Irrtums, dass innerhalb der FHZ niedergelassene Unternehmen effektiv außerhalb der Gerichtsbarkeit eines Hoheitsgebiets operieren. Dies führt zu der fälschlichen Annahme, dass nationale Durchsetzungs- und Zollbehörden nicht befugt sind, die Räumlichkeiten des Wirtschaftsteilnehmers, der innerhalb der FHZ tätig ist, zu betreten und Zugang zu Informationen über ihn zu erhalten. • Selbst in Volkswirtschaften, in denen die Befugnis der lokalen Zoll- und Rechtdurchsetzungsbehörden zum Zugang zu einer FHZ korrekt ausgelegt wird, besteht nur ein geringer Anreiz, die dortigen Aktivitäten und Umladungen zu überwachen, es sei denn, der inländische Markt wird davon übermäßig betroffen. 13. Bargeld in großen Mengen kann leicht in FHZ eingeführt werden, indem angegeben wird, dass es für Einzelhandelstransaktionen dort vorgesehen ist; es gibt jedoch kein amtliches Überprüfungsverfahren, mit dem die Endverwendung im Sinne eines rechtmäßigen Geschäftsgebarens bestätigt würde. Zudem verhindert die mangelnde Integration elektronischer Systeme zur Warennachverfolgung bei den zuständigen Behörden eine zeitnahe Risikoanalyse. 14. Obwohl empirische Beweise für den Missbrauch von FHZ für illegalen Handel einige FHZ in das internationale Rampenlicht gerückt haben, ist die Sensibilisierung für die Risiken, die von FHZ ausgehen, auf hochrangiger Ebene nach wie vor relativ gering. 15. Die Sachverständigensitzungen und -überlegungen untermauern gemeinsam mit den jüngsten OECD-Veröffentlichungen (5) zu Freihandelszonen und früheren OECD-Berichten die Schlussfolgerung, dass mangelnde Überwachung, Aufsicht und Transparenz in Bezug auf die Aktivitäten in zahlreichen FHZ die Produktion, Bewegung, Lagerung und den Schmuggel illegaler Waren ermöglichen. Die Bedeutung dieser Ergebnisse bildete das Fundament für die Aufforderung der Minister auf ihrer Sitzung 2017 an die OECD, koordinierte internationale Maßnahmen einzuleiten, um die Transparenz in den FHZ zu erhöhen und so ihren Nutzen als Kanäle für den illegalen Handel zu verringern. Erarbeitung des Empfehlungsentwurfs 16. Auf seiner Sitzung im Dezember 2017 war sich das HLRF einig, dass die Taskforce im Rahmen des Mandats der OECD, globale Standards festzulegen und im Zuge der Globalisierung weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, einen Leitlinienentwurf für die Bekämpfung des illegalen Handels erarbeiten sollte. Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen sollen die Kapazitäten der Rechtdurchsetzungsbehörden gestärkt werden, damit wirksame Maßnahmen ergriffen werden können und die Attraktivität von FHZ für kriminelle Unternehmer verringert werden kann. 17. Ein erster Leitlinienentwurf zum Thema Bekämpfung des illegalen Handels: Verbesserung der Transparenz in Freihandelszonen wurde auf der Sitzung der TF-CIT [GOV/PGC/HLRF/TFCIT(2018)1] im März 2018 mit schriftlichen Beiträgen aus Konsultationen mit den Sekretariaten der Financial Action Task Force (Arbeitsgruppe „Bekämpfung der Geldwäsche“), der WZO und der Welthandelsorganisation erörtert. 18. Das PGC wurde auf seiner 57. Sitzung am 12. April 2018 über den Verlauf des Verfahrens unterrichtet und ersucht, zu den politischen Optionen zum Ausbau von Steuerungsrahmen zur Bekämpfung des illegalen Handels, was auch einen inklusiven Konsultationsprozess umfasst, Stellung zu nehmen. Das PGC vereinbarte zudem die Öffnung des Leitlinienentwurfs für eine öffentliche Konsultation [GOV/PGC/A(2018)1]. 19. Nach der Aufnahme weiterer Stellungnahmen zum Leitlinienentwurf von HLRF und TF-CIT wurde die öffentliche Online-Konsultation vom 8. Juli 2018 bis zum 3. September 2018 durchgeführt. Die Konsultation stand allen Interessenträgern offen, und es gingen Beiträge ein unter anderem von OECD-Mitgliedern und Nichtmitgliedern, FHZ-Kuriere) sowie von den Wirtschaftszweigen, die in FHZ niedergelassen sind oder diese im Rahmen ihrer Lieferketten nutzen. Mehr als 200 einzelne Interessenträger beteiligten sich an der öffentlichen Konsultation, wobei nahezu 100 Seiten an schriftlichen Stellungnahmen eingingen. 20. Außerdem wurde der Leitlinienentwurf der Arbeitsgruppe des Handelsausschusses am 18. Juni 2018 zur Stellungnahme vorgelegt und es fanden interne Konsultationen mit dem Sekretariat des wirtschaftspolitischen Ausschusses, dem Handelsausschuss, der Arbeitsgruppe für Bestechungsfragen im internationalen Geschäftsverkehr und dem Globalen Forum für Transparenz und Informationsaustausch (GFTEI) statt. Ferner wurde das Sekretariat der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) konsultiert. Es gingen wertvolle Beiträge ein, die dabei halfen, Konsistenz und Kohärenz des Leitlinienentwurfs mit bereits vorhandenen Instrumenten zu stärken. 21. Nach Aufnahme aller relevanten und wichtigen Stellungnahmen aus der öffentlichen Konsultation und der Konsultation anderer OECD-Gremien und des OECD-Sekretariats wurde der überarbeitete Entwurf erneut an die TF-CIT (und HLRF) als Empfehlungsentwurf weitergeleitet. Zu diesem Zeitpunkt stellten einige Delegationen mehrere Fragen, unter anderem wie man am besten überwachen kann, ob die FHZ den Verhaltenskodex für saubere Freihandelszonen einhalten. Diese Fragen wurden bearbeitet und führten zum Entwurf im Anhang, der keine konkrete Bestimmung zur Überwachung der Einhaltung enthält, jedoch eine Absichtserklärung, ein eindeutiges Instrument zur Überwachung der Einhaltung innerhalb eines Jahres nach der Annahme der Empfehlung zu erarbeiten. 22. Der überarbeitete Empfehlungsentwurf wird hiermit der TF-CIT zur Genehmigung und Weiterleitung an das HLRF vorgelegt, wonach er an das PGC zur Genehmigung und schließlich von dort aus über den Exekutivausschuss an den Rat zur Annahme weitergeleitet wird. Ziel und Umfang des Empfehlungsentwurfs 23. Der Empfehlungsentwurf soll Transparenz in den FHZ gewährleisten und ist als Teil der übergeordneten Bemühungen zur Bekämpfung des illegalen Handels zu verstehen. Illegaler Handel hat umfassende negative wirtschaftliche, soziale, ökologische und sogar politische Auswirkungen — er wirkt sich ganzheitlich zerstörerisch auf die nachhaltige Entwicklung aus. Er untergräbt verantwortungsvolle Staatsführung, schwächt das Vertrauen in Regierung und Rechtsstaatlichkeit und kann die politische Stabilität bedrohen, weil seine Wirtschaftsakteure unerwünschte Aufmerksamkeit ablenken, um ihren illegalen Marktanteil zu schützen. 24. Das übergeordnete Ziel des Empfehlungsentwurfs besteht darin, in Bezug auf effiziente politische Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Handels im Laufe der Zeit eine klare Erwartungshaltung zu erzeugen. Mit gemeinsamen Standards für die Globalisierung soll sichergestellt werden, dass deren Vorteile allen zugutekommen und die Schädigungen möglichst gering gehalten werden. Dazu müssen die Länder weiter zusammenarbeiten und in den Aufbau geeigneter institutioneller Kapazitäten investieren. (6) 25. Im Empfehlungsentwurf werden die Mitglieder und die Nichtmitglieder, die dem Instrument beigetreten sind (im Folgenden „Beitrittsparteien“), aufgefordert, einen freiwilligen Verhaltenskodex für saubere Freihandelszonen (wie in der Anlage des Empfehlungsentwurfs festgelegt) anzunehmen, wobei zur Kenntnis genommen wird, dass die Einhaltung der Bestimmungen dieses Kodex durch einen Mechanismus (Diagnoseinstrument) bewertet und überwacht wird, der innerhalb eines Jahres nach der Annahme des Empfehlungsentwurfs einzuführen ist. Damit soll sichergestellt werden, dass die vorgeschlagene Empfehlung Wirkung zeigt, und die Transparenz auf effiziente Weise gefördert werden, damit die FHZ die in einer Zone niedergelassenen Wirtschaftsteilnehmer beaufsichtigen und mit den zuständigen Behörden zusammenarbeiten. Die FHZ sollten den Zugang zu für Untersuchungen hilfreichen Informationen vereinfachen und Rechenschaftspflicht der Wirtschaftsteilnehmer sowie gleiche Wettbewerbsbedingungen herbeiführen, was insgesamt zur intendierten Verringerung des illegalen Handels führt. 26. Im Empfehlungsentwurf wird ein dualer Ansatz vorgeschlagen, bei dem die Dimensionen berücksichtigt werden, die für alle Interessenträger verantwortungsvoller Staatsführung in FHZ relevant sind, beispielsweise für Zollbehörden und gegebenenfalls Rechtdurchsetzungsbehörden im weiteren Sinne (wozu mit Umweltkriminalität befasste Behörden, Steuerbehörden und andere gehören können), FHZ, Wirtschaftsteilnehmer innerhalb einer Zone und die Zivilgesellschaft. 27. Mit dem Empfehlungsentwurf sollen die Beitrittsparteien unterstützt werden und nützliche Leitlinien zur Bewältigung der Herausforderungen und der Ermittlung bewährter Verfahren im Zusammenhang mit der Verringerung des illegalen Handels erhalten. Ein umfassender Ansatz zur Reduzierung des illegalen Handels in FHZ erfordert Investitionen in Maßnahmen seitens der Beitrittsparteien, aber auch in die Zusammenarbeit zur Stärkung der Überwachung und Kontrolle der FHZ, soweit diese für den illegalen Handel missbraucht werden. Daher befasst sich der Empfehlungsentwurf mit dem insbesondere durch die OECD-Forschung ermittelten grundlegenden Bedarf; dies umfasst: • koordinierte internationale Bemühungen nationaler Rechtsetzungs- und Rechtdurchsetzungsbehörden zur Gewährleistung des Vollzugs; Zollbeamte werden ausdrücklich befugt, jederzeit und überall gemäß internem Recht vor Ort effiziente Untersuchungen, Kontrollen oder Überprüfungen ohne vorherige Ankündigung oder richterliche Genehmigung innerhalb einer FHZ durchzuführen, um die Anwendung des geltenden Rechts oder der jeweiligen Regelung oder Anweisung zu erleichtern; • internationale Zusammenarbeit, um für lokale Behörden Anreize zu schaffen, in FHZ größere Wachsamkeit zu zeigen und Kontrollen durchzuführen, da die negativen externen Effekte auf ihre inländischen Märkte sie nicht ausreichend motivieren, Maßnahmen zur Eindämmung des Risikos des illegalen Handels zu ergreifen; • Herbeiführung des politischen Willens zur Lösung dieses Problems. Überwachung der Umsetzung, Verbreitung und Befolgung durch Nichtmitglieder 28. Im Empfehlungsentwurf wird das Public Governance Committee zu Folgendem angewiesen: • Einsatz der Taskforce für die Bekämpfung des illegalen Handels als Forum für den Informationsaustausch und die Durchführung freiwilliger Peer Reviews in Bezug auf die Umsetzung dieser Empfehlung. Beispielsweise könnten sich Interessenträger an der Sensibilisierung für das Risiko des illegalen Handels in bestimmten FHZ, an der Diskussion über die Einhaltung des Verhaltenskodex für saubere Freihandelszonen sowie am Vergleich von Erfahrungen und an der Untersuchung von Vorgehensweisen zur Verringerung des illegalen Handels und zu entsprechender Abschreckung beteiligen. • Einführung eines Mechanismus (Diagnoseinstruments) für die Bewertung des Vorgehens und der Compliance von FHZ in Bezug auf den Verhaltenskodex für saubere Freihandelszonen. Dieser Mechanismus würde im Zuge eines Verfahrens mit vielen Interessenträgern, bei dem unter der Ägide von HLRF und PGC die TF-CIT federführend wäre, innerhalb eines Jahres nach der Annahme der Empfehlung eingeführt. • Entwicklung eines Instrumentariums zur Unterstützung der Beitrittsparteien bei der Umsetzung der Empfehlung, was auch die Förderung der FHZ bei der Einhaltung des Verhaltenskodex für saubere Freihandelszonen umfasst, und zwar innerhalb eines Jahres nach der Annahme der Empfehlung: Im Zuge eines Verfahrens mit vielen Interessenträgern, bei dem unter der Ägide von HLRF und PGC die TF-CIT federführend wäre, würde ein Instrumentarium zur Unterstützung der Beitritt

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.