Europäische Union

Beschluss 2014/450/GASP des Rates vom 10. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Sudan und zur Aufhebung des Beschlusses 2011/423/GASP

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2026-06-22

Quellenkennung: 32014D0450. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Geburtsort: Bahr Elarab, Ost-Darfur, Sudan. Staatsangehörigkeit: Sudan. Reisepass: Sudan P07834700. Nationale Kennziffer: Sudan 21052659309. Tag der Benennung durch die VN: 8. November 2024. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Abdel Rahman Juma Barkalla wurde am 8. November 2024 gemäß Nummer 3 Buchstabe c der Resolution 1591 (2005) des VN-Sicherheitsrats in die Liste aufgenommen. Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Abdel Rahman Juma Barkalla, Generalmajor der RSF und Kommandant in West-Darfur, wird wegen der Beteiligung an Handlungen oder politischen Maßnahmen, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität Darfurs bedrohen, einschließlich Gewalttaten und Menschenrechtsverletzungen, benannt. Die Angriffe der RSF in Darfur haben Hunderttausende Zivilpersonen durch heftige Kämpfe, mangelnden Zugang zu humanitärer Hilfe und gezielte Gewalt gegen Zivilpersonen und Menschenrechtsaktivisten gefährdet. Im Mai und Juni 2023 waren Vertreter der Zivilgesellschaft in El Geneina (West-Darfur) gezielten Bedrohungen und Tötungen durch die RSF und verbündete Milizen ausgesetzt. Am 4. August 2023 entführten und töteten Bewaffnete in Uniformen der RSF auch den Menschenrechtsaktivisten und Rechtsanwalt Ahmed Mohammed Abdullah und seinen Kollegen Adam Omer in Nyala (Süd-Darfur). Der Gouverneur von West-Darfur, Khamis Abakar, wurde am 14. Juni 2023 getötet und zuletzt mit Barkalla gesehen (siehe S/2024/65, Rn. 71). Videos in den sozialen Medien zeigten, dass Abakar von RSF-Soldaten in ein Gebäude gezwungen wurde, einige Stunden später gefolgt von einem zweiten Video, in dem zu sehen war, wie Truppen in RSF-Uniformen um Abakars Leichnam feiern. Zwischen Mai und November 2023 verübten die RSF und ihre verbündeten Milizen mindestens zehn Angriffe auf Zivilpersonen in den Städten El Geneina und Ardamata in West-Darfur, bei denen Tausende Menschen getötet und in mehr als 13 Massengräbern vergraben wurden. Berichten zufolge wurden bei diesen Angriffen auch Frauen und Mädchen vergewaltigt und sexuell missbraucht. 6.    HAMID MOHAMED, Osman Mohamed Funktion: Generalmajor der Rapid Support Forces (RSF) und Leiter der Abteilung Operationen der RSF. Geburtsdatum: 1. Januar 1966. Geburtsort: Kadiqali, Süd-Darfur, Sudan. Staatsangehörigkeit: Sudan. Nationale Kennziffer: Sudan 11540384888. Tag der Benennung durch die VN: 8. November 2024. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Osman Mohamed Hamid Mohamed wurde am 8. November 2024 gemäß Nummer 3 Buchstabe c der Resolution 1591 (2005) des VN-Sicherheitsrats in die Liste aufgenommen. Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Osman Mohamed Hamid Mohamed, Generalmajor der RSF und Leiter der Abteilung Operationen der RSF, wird wegen der Beteiligung an Handlungen oder politischen Maßnahmen, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität Darfurs bedrohen, einschließlich Gewalttaten und Menschenrechtsverletzungen, benannt. Er hat nach großen Siegen Erklärungen im Namen der RSF abgegeben und ist ein wichtiger Akteur bei der operativen Planung der RSF. Die Angriffe der RSF in Darfur haben Hunderttausende Zivilpersonen durch heftige Kämpfe, mangelnden Zugang zu humanitärer Hilfe und gezielte Gewalt gegen Zivilpersonen und Menschenrechtsaktivisten gefährdet. Im Mai und Juni 2023 waren Vertreter der Zivilgesellschaft in El Geneina (West-Darfur) gezielten Bedrohungen und Tötungen durch die RSF und verbündete Milizen ausgesetzt. Am 4. August 2023 entführten und töteten Bewaffnete in Uniformen der RSF auch den Menschenrechtsaktivisten und Rechtsanwalt Ahmed Mohammed Abdullah und seinen Kollegen Adam Omer in Nyala (Süd-Darfur). Am 14. Juni 2023 wurde der Gouverneur von West-Darfur, Khamis Abakar, getötet, nachdem er am selben Tag von RSF-Kämpfern festgenommen worden war. Videos in den sozialen Medien zeigten, dass Abakar von RSF-Soldaten in ein Gebäude gezwungen wurde, einige Stunden später gefolgt von einem zweiten Video, in dem zu sehen war, wie Truppen in RSF-Uniformen um Abakars Leichnam feiern. Zwischen Mai und November 2023 verübten die RSF und ihre verbündeten Milizen mindestens zehn Angriffe auf Zivilpersonen in den Städten El Geneina und Ardamata in West-Darfur, bei denen Tausende Menschen getötet und in mehr als 13 Massengräbern vergraben wurden. Berichten zufolge wurden bei diesen Angriffen auch Frauen und Mädchen vergewaltigt und sexuell missbraucht. ▼M7 7.    GEDO, Hamdan Ahmed Aliasname: Abu Nashuk Funktion: Befehlshaber der Sektion Nord-Darfur der Rapid Support Forces. Staatsangehörigkeit: Sudan. Geschlecht: männlich. Tag der Benennung durch die VN: 24. Februar 2026 Gründe für die Aufnahme in die Liste: Gedo Hamdan Ahmed wurde am 24. Februar 2026 gemäß Nummer 3 Buchstabe c der Resolution 1591 (2005) in die Liste aufgenommen. Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Gedo Hamdan Ahmed, oder Abu Nashuk, Generalleutnant und stellvertretender Befehlshaber der RSF, wird wegen der Beteiligung an Handlungen oder politischen Maßnahmen, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität Darfurs bedrohen, einschließlich Gewalttaten und Menschenrechtsverletzungen, benannt. Abu Nashuk war als einer von sechs Generälen der RSF am 26. Oktober 2025 in El Fasher, Nord-Darfur, zugegen und wurde zusammen mit Abdul Rahim Hamdan Dagalo, stellvertretender Befehlshaber der RSF, in Videoaufnahmen gesehen. An diesem Tag verübten die RSF Gräueltaten, darunter Massenmorde an Zivilisten an der Universität El Fasher und im Krankenhaus Saudi, sowie Erschießungen nordwestlich von Darfur. Die Gewalttaten in El Fasher umfassten auch ethnisch motivierte Hinrichtungen von Zaghawa und anderen nicht-arabischen Gruppen. Es gibt Berichte über weit verbreitete sexuelle Gewalt, einschließlich Gruppenvergewaltigungen vor Verwandten, und andere geschlechtsspezifische sexuelle Gewalt. Berichten zufolge halten RSF-Truppen medizinisches Personal für Lösegeld in Geiselhaft; demnach haben sie vier Ärzte, einen Apotheker und eine Krankenschwester für Lösegeldforderungen in Höhe von mehr als 150 000  USD entführt. Durch die Ereignisse in El Fasher wurden Berichten zufolge seit dem 26. Oktober 2025 70 000 Menschen vertrieben, wobei nach wie vor Zivilisten eingeschlossen sind oder vermisst werden oder von den RSF innerhalb der Stadt festgehalten werden. 8.    DAGALO, Abdul Rahim Hamdan Funktion: Stellvertretender Anführer der Rapid Support Forces (RSF). Geburtsdatum: 1. Januar 1972 Geburtsort: Khartum, Sudan. Staatsangehörigkeit: Sudan. Geschlecht: männlich. Tag der Benennung durch die VN: 24. Februar 2026 Gründe für die Aufnahme in die Liste: Abdul Rahim Hamdan Dagalo wurde am 24. Februar 2026 gemäß Nummer 3 Buchstabe c der Resolution 1591 (2005) in die Liste aufgenommen. Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Abdul Rahim Hamdan Dagalo, stellvertretender Befehlshaber der RSF und Bruder des RSF-Befehlshabers Mohamed Hamdan „Hemedti“ Dagalo, wird wegen der Beteiligung an Handlungen oder politischen Maßnahmen, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität Darfurs bedrohen, einschließlich Gewalttaten und Menschenrechtsverletzungen, benannt. Es wurde festgestellt, dass Dagalo am 26. Oktober 2025 am Stützpunkt der 6. Infanteriedivision der SAF in El Fasher, Nord-Darfur, zugegen war und die Operationen am Tag der Übernahme von El Fasher durch die RSF beaufsichtigte. Auf Aufnahmen, von denen angenommen wird, dass sie Dagalo zeigen, ist zu sehen, wie er seinen Kämpfern direkte Anweisungen erteilt, keine Gefangenen zu machen, sondern alle zu töten. Über Dagalo wurde bereits zuvor berichtet, dass er eine Schlüsselrolle bei vielen der Offensiven gespielt habe, die das Militär und die RSF in sudanesischen Grenzregionen unternommen haben, und er gilt als Befehlshaber, unter dessen Kontrolle die RSF stehen. Am 26. Oktober 2025 verübten die RSF Gräueltaten, darunter Massenmorde an Zivilisten an der Universität El Fasher und im Krankenhaus Saudi, sowie Erschießungen nordwestlich von Darfur. Die Gewalttaten in El Fasher umfassten auch ethnisch motivierte Hinrichtungen von Zaghawa und anderen nicht-arabischen Gruppen. Es gibt Berichte über weit verbreitete sexuelle Gewalt, einschließlich Gruppenvergewaltigungen vor Verwandten, und andere geschlechtsspezifische sexuelle Gewalt. Berichten zufolge halten RSF-Truppen medizinisches Personal für Lösegeld in Geiselhaft; demnach haben sie vier Ärzte, einen Apotheker und eine Krankenschwester für Lösegeldforderungen in Höhe von mehr als 150 000  USD entführt. Durch die Ereignisse in El Fasher wurden Berichten zufolge seit dem 26. Oktober 2025 70 000 Menschen vertrieben, wobei nach wie vor Zivilisten eingeschlossen sind oder vermisst werden oder von den RSF innerhalb der Stadt festgehalten werden. 9.    AL-FATEH, Abdullah Idris Aliasname: Abu Lulu Funktion: Brigadegeneral der Rapid Support Forces. Staatsangehörigkeit: Sudan. Geschlecht: männlich. Tag der Benennung durch die VN: 24. Februar 2026. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Al-Fateh Abdullah Idris wurde am 24. Februar 2026 gemäß Nummer 3 Buchstabe c der Resolution 1591 (2005) in die Liste aufgenommen. Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Al-Fateh Abdullah Idris, bekannt als Abu Lulu, Brigadegeneral der RSF, wird wegen der Beteiligung an Handlungen oder politischen Maßnahmen, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität Darfurs bedrohen, einschließlich Gewalttaten und Menschenrechtsverletzungen, benannt. Am 26. Oktober 2025 verübten die RSF Gräueltaten, darunter Massenmorde an Zivilisten an der Universität El Fasher und im Krankenhaus Saudi, sowie Erschießungen nordwestlich von Darfur. Abu Lulu ist als „der Schlachter von El Fasher“, einer der Hauptverantwortlichen für die Gewalttaten in El Fasher vom 26. Oktober, bekannt. Er erteilte seinen Männern Anweisungen, unschuldige Menschen zu töten, und Videoaufnahmen zeigen, wie er Zivilisten hinrichtet und damit prahlt, über 2 000  Menschen getötet zu haben. Einige Videos wurden von den RSF selbst gefilmt und bekannt gemacht, und Abu Lulu hat sich selbst dabei gefilmt, wie er lächelnd Menschen tötet, während sie um Gnade flehen; weitere Videos zeigen, wie er ethnisch motivierte Hinrichtungen vornimmt. Aufnahmen zeigen, wie er auf unbewaffnete Männer schießt und zwischen den Leichen von Menschen, die er getötet hat, posiert. Durch die Ereignisse in El Fasher wurden Berichten zufolge seit dem 26. Oktober 2025 70 000 Menschen vertrieben, wobei nach wie vor Zivilisten eingeschlossen sind oder vermisst werden oder von den RSF innerhalb der Stadt festgehalten werden. 10.    MOHAMED, Tijani Ibrahim Moussa Aliasname: Al Zeir Salem Funktion: Feldkommandeur der Rapid Support Forces. Staatsangehörigkeit: Sudan. Geschlecht: männlich. Tag der Benennung durch die VN: 24. Februar 2026. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Tijani Ibrahim Moussa Mohamed wurde am 24. Februar 2026 gemäß Nummer 3 Buchstabe c der Resolution 1591 (2005) in die Liste aufgenommen. Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Tijani Ibrahim Moussa Mohamed (Al Zeir Salem), Feldkommandeur der RSF, wird wegen der Beteiligung an Handlungen oder politischen Maßnahmen, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität Darfurs bedrohen, einschließlich Gewalttaten und Menschenrechtsverletzungen, benannt. Es wurde festgestellt, dass Al Zeir Salem am 26. Oktober 2025, dem Tag der Übernahme durch die RSF, am Stützpunkt der 6. Infanteriedivision der SAF in El Fasher, Nord-Darfur, zugegen war. Er ist auch in einem Video von diesem Tag zu sehen, in dem er zu einer großen Gruppe inhaftierter Personen in Zivilkleidung spricht. An diesem Tag verübten die RSF Gräueltaten, darunter Massenmorde an Zivilisten an der Universität El Fasher und im Krankenhaus Saudi, sowie Erschießungen nordwestlich von Darfur. Die Gewalttaten in El Fasher umfassten auch ethnisch motivierte Hinrichtungen von Zaghawa und anderen nicht-arabischen Gruppen. Es gibt Berichte über weit verbreitete sexuelle Gewalt, einschließlich Gruppenvergewaltigungen vor Verwandten, und andere geschlechtsspezifische sexuelle Gewalt. Berichten zufolge halten RSF-Truppen medizinisches Personal für Lösegeld in Geiselhaft; demnach haben sie vier Ärzte, einen Apotheker und eine Krankenschwester für Lösegeldforderungen in Höhe von mehr als 150 000  USD entführt. Durch die Ereignisse in El Fasher wurden Berichten zufolge seit dem 26. Oktober 2025 70 000 Menschen vertrieben, wobei nach wie vor Zivilisten eingeschlossen sind oder vermisst werden oder von den RSF innerhalb der Stadt festgehalten werden. ▼M8 11.    QUIJANO BECERRA, Alvaro Andres Funktion: Gründer der International Services Agency (A4SI). Geburtsdatum: 18. Juli 1967. Geburtsort: Bogotá, Kolumbien. Staatsangehörigkeit: a) Kolumbien; b) Italien. Geschlecht: männlich. Reisepass: a) Kolumbien: Nr. AP628498; b) Italien: Nr. YB7731256 (gültig bis 1. März 2031). Nationale Kennziffer: Kolumbien Cédula Nr. 80413253. Tag der Benennung durch die VN: 28. April 2026. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Alvaro Andres Quijano Becerra wurde am 28. April 2026 gemäß Nummer 3 Buchstabe c der Resolution 1591 (2005) in die Liste aufgenommen. Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Alvaro Andres Quijano Becerra (Quijano) wird wegen der Beteiligung an Handlungen oder politischen Maßnahmen benannt, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität Darfurs bedrohen. Quijano spielt eine entscheidende Rolle bei der Rekrutierung und Entsendung ehemaliger kolumbianischer Militärangehöriger in den Sudan. Video- und fotografische Beweise zeigen, dass diese Militärangehörigen den Rapid Support Forces (RSF) taktisches und technisches Fachwissen zur Verfügung stellen und in der Infanterie und der Artillerie, als Drohnenpiloten, Fahrzeugführer und Ausbilder dienen, wobei einige sogar Kinder für den Kampf in den Reihen der RSF ausbilden. Die kolumbianischen Kämpfer haben an zahlreichen Kämpfen in ganz Sudan teilgenommen, unter anderem in der Hauptstadt Khartum sowie in Omdurman, Kordofan und El Fasher. Quijano, ein ehemaliger Verbündeter des in Kolumbien ansässigen Kartells Notre del Valle, wird von einem Netzwerk von Verbündeten und Unternehmen unterstützt, die auf die Rekrutierung von Kämpfern und die Ermöglichung des Transfers von Geldern im Zusammenhang mit ihrem Einsatz spezialisiert sind. Quijano war Mitbegründer einer Arbeitsagentur, der International Services Agency (A4SI), die der wichtigste Verbindungspunkt zur Anwerbung ist, und hat über ihre Website, in Gruppenchats und öffentlichen Ansprachen Werbekampagnen zur Besetzung von Stellen durchgeführt, darunter Drohnenbetreiber, Scharfschützen oder Übersetzer. Zwischen 350 und 380 kolumbianische Kämpfer, zumeist pensionierte Soldaten, wurden über mehrere private Sicherheitsfirmen, darunter A4SI, rekrutiert. Im Zusammenhang stehende gelistete Personen und Organisationen: Claudia Viviana Oliveros Forero (SDi.013), Mateo Andres Duque Botero (SDi.014). 12.    OLIVEROS FORERO, Claudia Viviana Funktion: Eigentümerin und Geschäftsführerin der International Services Agency (A4SI). Geburtsdatum: 2. Januar 1973. Geburtsort: Bogotá, Kolumbien. Staatsangehörigkeit: Kolumbien. Geschlecht: weiblich. Reisepass: Kolumbien Nr. AZ321704 (gültig bis 20. Juli 2032). Nationale Kennziffer: Kolumbien Cédula Nr. 52252815. Tag der Benennung durch die VN: 28. April 2026. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Claudia Viviana Oliveros Forero wurde am 28. April 2026 gemäß Nummer 3 Buchstabe c der Resolution 1591 (2005) in die Liste aufgenommen. Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Claudia Viviana Oliveros Forero (Oliveros) wird wegen der Beteiligung an Handlungen oder politischen Maßnahmen benannt, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität Darfurs bedrohen. Oliveros spielt eine entscheidende Rolle bei der Rekrutierung und Entsendung ehemaliger kolumbianischer Militärangehöriger in den Sudan. Video- und fotografische Beweise zeigen, wie diese Militärangehörigen den Rapid Support Forces (RSF) taktisches und technisches Fachwissen zur Verfügung stellen und in der Infanterie und Artillerie, als Drohnenpiloten, Fahrzeugführer und Ausbilder dienen, wobei einige sogar Kinder für den Kampf in den RSF ausbilden. Die kolumbianischen Kämpfer haben an zahlreichen Kämpfen in ganz Sudan teilgenommen, unter anderem in der Hauptstadt Khartum sowie in Omdurman, Kordofan und El Fasher. Oliveros ist Eigentümerin und Leiterin einer Arbeitsagentur, der International Services Agency (A4SI), die der wichtigste Verbindungspunkt zur Anwerbung ist, und hat über ihre Website, in Gruppenchats und öffentlichen Ansprachen Werbekampagnen zur Besetzung von Stellen durchgeführt, darunter Drohnenbetreiber, Scharfschützen oder Übersetzer. Zwischen 350 und 380 kolumbianische Kämpfer, zumeist pensionierte Soldaten, wurden über mehrere private Sicherheitsfirmen, darunter A4SI, rekrutiert. Im Zusammenhang stehende gelistete Personen und Organisationen: Alvaro Andres Quijano Becerra (SDi.012) Mateo Andres Duque Botero (SDi.014). 13.    DUQUE BOTERO, Mateo Andres Geburtsdatum: 7. April 1975. Geburtsort: Bogotá, Kolumbien. Anschrift: Calle 77 9 76 APT 302, Bogota, Colombia. Staatsangehörigkeit: a) Kolumbien; b) Spanien. Geschlecht: männlich. Reisepass: a) Kolumbien Nr. AS272175 (abgelaufen am 31. März 2026); b) Spanien Nr. XDD789846; c) Kolumbien Nr. BF868819 (gültig bis 1. März 2035). Nationale Kennziffer: Kolumbien Cédula Nr. 79782423. Tag der Benennung durch die VN: 28. April 2026. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Mateo Andres Duque Botero wurde am 28. April 2026 gemäß Nummer 3 Buchstabe c der Resolution 1591 (2005) in die Liste aufgenommen. Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Mateo Andres Duque Botero (Duque) wird wegen der Beteiligung an Handlungen oder politischen Maßnahmen benannt, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität Darfurs bedrohen. Duque spielt eine entscheidende Rolle bei der Finanzierung ehemaliger kolumbianischer Militärangehöriger in Sudan. Er leitet die Maine Global Corp, die Finanzmittel für Global Staffing (jetzt Talent Bridge) verwaltet und auszahlt, sowie das Unternehmen, das mit Unterstützung von mit Duque verbundenen US-Unternehmen kolumbianisches Militärpersonal einstellt. Dazu gehören die Bearbeitung von Gehaltszahlungen für kolumbianische Kämpfer und die Tätigkeit als Zwischenhändler für Devisen beim Umtausch von Euro und kolumbianischen Pesos in US-Dollar. Mit Duque verbundene US-Unternehmen tätigten in den Jahren 2024 und 2025 zahlreiche elektronische Überweisungen, die sich zusammen auf Millionen US-Dollar belaufen, für Maine Global Corp, Global Staffing und dem Unternehmen, das die kolumbianischen Kämpfer einstellte. Video- und fotografische Beweise zeigen, wie diese kolumbianischen Kämpfer den Rapid Support Forces (RSF) taktisches und technisches Fachwissen zur Verfügung stellen und in der Infanterie und Artillerie, als Drohnenpiloten, Fahrzeugführer und Ausbilder dienen, wobei einige sogar Kinder für den Kampf in den RSF ausbilden. Die kolumbianischen Kämpfer haben an zahlreichen Kämpfen in ganz Sudan teilgenommen, unter anderem in der Hauptstadt Khartum sowie in Omdurman, Kordofan und El Fasher. Im Zusammenhang stehende gelistete Personen und Organisationen: Alvaro Andres Quijano Becerra (SDi.012), Claudia Viviana Oliveros Forero (SDi.013). ▼M9 14.    DAGALO, Al-Goney Hamdan Aliasnamen: a) Algoney Hamdan; b) Al-Qoni Hamdan. Funktion: Leiter der Rapid Support Forces. Geburtsdatum: 7. August 1990. Geburtsort: Nayala North, Sudan. Anschrift: Dubai, United Arab Emirates. Staatsangehörigkeit: Sudan. Geschlecht: männlich. Reisepass: a) Sudan: Nr. B00017334; b) Sudan: Nr. B00024943 (gültig bis 27. September 2031); c) Kenia: Nr. AK1586127. Nationale Kennziffer: Vereinigte Arabische Emirate 784199014302485. Tag der Benennung durch die VN: 28. April 2026. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Al-Goney Hamdan Dagalo wurde am 28. April 2026 gemäß Nummer 3 Buchstabe c der Resolution 1591 (2005) in die Liste aufgenommen. Informationen der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die aus Aufnahme in die Liste: Al-Goney Hamdan Dagalo (Al-Goney) wird wegen der Beteiligung an Handlungen oder politischen Maßnahmen benannt, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität Darfurs bedrohen. Al-Goney ist der Leiter des Beschaffungswesens der Rapid Support Forces (RSF) und ein Bruder von Mohammed Hamdan „Hemedti“ Dagalo, dem Anführer der RSF. Al-Goney hat diesen Krieg verlängert, indem er die Bemühungen der RSF um die Beschaffung von Waffen und militärischem Material geleitet hat. Seine Handlungen haben durch die Bewaffnung der RSF unmittelbar zur anhaltenden Belagerung von El Fasher, einer Stadt mit fast zwei Millionen wehrlosen Zivilisten in Nord-Darfur, durch die RSF und zu den Operationen der RSF in anderen Teilen Sudans beigetragen. Al-Goney hat die Scheinfirma Tradive General Trading der RSF kontrolliert, die im Namen der RSF Fahrzeuge nach Sudan einführte. ( 1 ) Gemeinsamer Standpunkt 2008/944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern (ABl. L 335 vom 13.12.2008, S. 99).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.