Europäische Union

Beschluss (GASP) 2022/2440 des Rates vom 12. Dezember 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/1775 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Mali

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Quellenkennung: 32022D2440. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Übergangscharta vereinbart worden war, wurden die ANR von der Übergangsregierung als Prozess vor der Reform und Voraussetzung für die Durchführung der für den 27. Februar 2022 angesetzten Wahlen angekündigt. Wie von Choguel Maïga angekündigt, wurden die ANR anschließend mehrmals verschoben und die Wahlen verzögert. Die ANR, die schließlich im Dezember 2021 stattfanden, wurden von mehreren Interessenträgern boykottiert. Auf der Grundlage der abschließenden Empfehlungen der ANR legte die Übergangsregierung einen neuen Zeitplan für die Durchführung der Präsidentschaftswahlen im Dezember 2025 vor, wonach die Übergangsregierung mehr als fünf Jahre an der Macht bleiben kann. Im Juni 2022 legte die Übergangsregierung der ECOWAS einen überarbeiteten Zeitplan vor, dem zufolge die Präsidentschaftswahlen im März 2024, d. h. mehr als zwei Jahre nach der in der Übergangscharta festgelegten Frist, vorgesehen sind. Die ECOWAS hat wegen der Verzögerung bei der Durchführung der Wahlen und dem Abschluss des politischen Übergangs in Mali im November 2021 gezielte Sanktionen gegen die Übergangsregierung (einschließlich Ibrahim Ikassa Maïga) verhängt. Die ECOWAS hob hervor, dass die Übergangsregierung die Notwendigkeit der Durchführung von Reformen als Vorwand genutzt hat, um die Verlängerung des Zeitraums für den politischen Übergang in Mali zu rechtfertigen und sich ohne demokratische Wahlen an der Macht zu halten. Am 3. Juli 2022 beschloss die ECOWAS, diese individuellen Sanktionen aufrechtzuerhalten. In seinem Amt als Minister für die Neugestaltung behindert und untergräbt Ibrahim Ikassa Maïga den erfolgreichen Abschluss des politischen Übergangs in Mali, insbesondere durch Behinderung und Untergrabung der Durchführung von Wahlen und der Machtübergabe an gewählte Organe. 4.2.2022 5. DIARRA, Adama Ben alias: Ben Le Cerveau („das Gehirn“) Geburtsort: Kati, Mali Staatsangehörigkeit: Malier Reisepass-Nr.: von Mali ausgestellter Diplomatenpass, Schengen-Visum erteilt Geschlecht: männlich Funktion: Mitglied des Nationalen Übergangsrats (gesetzgebendes Organ für den politischen Übergang in Mali) Adama Ben Diarra, auch bekannt als „Camarade Ben Le Cerveau“ („Genosse Ben das Gehirn“), ist eine der jungen Führungsfiguren des Strategieausschusses der M5-RFP (Mouvement du 5 juin-Rassemblement des forces patriotiques, Bewegung des 5. Junis-Verband der patriotischen Kräfte), der eine Schlüsselrolle beim Sturz von Präsident Keita spielte. Adama Ben Diarra ist auch Anführer von Yéréwolo, der Organisation, die die Übergangsregierung am stärksten unterstützt, und seit dem 3. Dezember 2021 Mitglied des Nationalen Übergangsrats. Der Übergangsrat hat die in der Übergangscharta verankerte „Missionen“, die innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen werden sollten, nicht rechtzeitig erfüllt, was sich an der Verzögerung der Annahme des Entwurfs des Wahlgesetzes erkennen lässt. Diese Verzögerung trug zur Verzögerung der Durchführung der Wahlen und somit zur Verzögerung des erfolgreichen Abschlusses des politischen Übergangs in Mali bei. Außerdem ermöglicht das neue Wahlgesetz, das schließlich am 17. Juni 2022 vom Übergangsrat angenommen und am 24. Juni 2022 im Amtsblatt der Republik Mali veröffentlicht wurde, die Kandidatur des Übergangspräsidenten und des Übergangsvizepräsidenten sowie der Mitglieder der Übergangsregierung bei den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen, was im Widerspruch zur Übergangscharta steht. Adama Ben Diarra hat auf politischen Kundgebungen und in den sozialen Medien aktiv eine Verlängerung des Zeitraums für den politischen Übergang in Mali befürwortet und unterstützt und erklärt, dass die von der Übergangsregierung nach den Nationalen Versammlungen für die Neugründung (Assises nationales de la refondation, ANR) beschlossene Verlängerung des Übergangszeitraums um fünf Jahre einem tiefen Bedürfnis des malischen Volkes entspreche. Im Widerspruch zum Zeitplan für Reformen und Wahlen, der zuvor mit der ECOWAS im Einklang mit der Übergangscharta vereinbart worden war, wurden die ANR von der Übergangsregierung als Prozess vor der Reform und Voraussetzung für die Durchführung der für den 27. Februar 2022 angesetzten Wahlen angekündigt. Wie von Choguel Maïga angekündigt, wurden die ANR anschließend mehrmals verschoben und die Wahlen verzögert. Die ANR, die schließlich im Dezember 2021 stattfanden, wurden von mehreren Interessenträgern boykottiert. Auf der Grundlage der abschließenden Empfehlungen der ANR legte die Übergangsregierung einen neuen Zeitplan für die Durchführung der Präsidentschaftswahlen im Dezember 2025 vor, wonach die Übergangsregierung mehr als fünf Jahre an der Macht bleiben kann. Im Juni 2022 legte die Übergangsregierung der ECOWAS einen überarbeiteten Zeitplan vor, dem zufolge die Präsidentschaftswahlen im März 2024, d. h. mehr als zwei Jahre nach der in der Übergangscharta festgelegten Frist, vorgesehen sind. Die ECOWAS hat wegen der Verzögerung bei der Durchführung der Wahlen und dem Abschluss des politischen Übergangs in Mali im November 2021 gezielte Sanktionen gegen die Übergangsregierung (einschließlich Adama Ben Diarra) verhängt. Die ECOWAS hob hervor, dass die Übergangsregierung die Notwendigkeit der Durchführung von Reformen als Vorwand genutzt hat, um die Verlängerung des Zeitraums für den politischen Übergang in Mali zu rechtfertigen und sich ohne demokratische Wahlen an der Macht zu halten. Am 3. Juli 2022 beschloss die ECOWAS, diese individuellen Sanktionen aufrechtzuerhalten. Adama Ben Diarra behindert und untergräbt somit den erfolgreichen Abschluss des politischen Übergangs in Mali, insbesondere durch Behinderung und Untergrabung der Durchführung von Wahlen und der Machtübergabe an gewählte Organe. 4.2.2022 “

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.