Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2020/1224 der Kommission vom 16. Oktober 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/2402 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Informationen, die von Originator, Sponsor und Verbriefungszweckgesellschaft zu den Einzelheiten von Verbriefungen bereitzustellen sind (Text von Bedeutung für den EWR)

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2020-09-03

Quellenkennung: 32020R1224. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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NEIN RREC19 Ursprüngliches Bewertungsdatum Datum der ursprünglichen Bewertung der Sicherheit gemäß Angabe in RREC17. JA NEIN RREC20 Verkaufsdatum Datum des Verkaufs zwangsvollstreckter Sicherheiten. JA JA RREC21 Verkaufspreis Preis, der bei der Veräußerung von Sicherheiten im Falle einer Zwangsvollstreckung erzielt wurde. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. NEIN JA RREC22 Währung der Sicherheit Währung, auf die der in RREC13 angegebene Bewertungsbetrag lautet. NEIN JA RREC23 Art des Garantiegebers Art des Garantiegebers: Kein Garantiegeber (NGUA) Einzelperson — Familie (FAML) Einzelperson — Sonstige (IOTH) Staat (GOVE) Bank (BANK) Versicherungsprodukt (INSU) Nationale Hypotheek Garantie Guarantee Scheme (NHGX) Fonds de Garantie de l’Accession Sociale (FGAS) Kaution (CATN) Sonstige (OTHR) JA NEIN (1)    DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2020/1224 DER KOMMISSION vom 16. Oktober 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/2402 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Informationen, die von Originator, Sponsor und Verbriefungszweckgesellschaft zu den Einzelheiten von Verbriefungen bereitzustellen sind (ABl. L 289 VOM 3.9.2020, S. 1). ANHANG III ANGABEN ZU ZUGRUNDE LIEGENDEN RISIKOPOSITIONEN — GEWERBEIMMOBILIEN (RRE) Feld-code Bezeichnung des feldes Inhalt der meldung ND1-ND4 zulässig? ND5 zulässig? Angaben zu den zugrunde liegenden Risikopositionen CREL1 Eindeutige Kennung Von der meldenden Stelle gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1224 zugewiesene eindeutige Kennung. NEIN NEIN CREL2 Ursprüngliche Kennung des Schuldners Ursprüngliche eindeutige Kennung des Schuldners. Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. NEIN NEIN CREL3 Neue Kennung des Schuldners Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes CREL2 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in CREL2. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. NEIN NEIN CREL4 Ursprüngliche Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition Eindeutige Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. NEIN NEIN CREL5 Neue Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes CREL4 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in CREL4. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. NEIN NEIN CREL6 Datenstichtag Datenstichtag für diese Meldung. NEIN NEIN CREL7 Pool-Transferdatum Datum, an dem die Risikopositionen an die Zweckgesellschaft (SPV) transferiert wurden. Falls diese Information nicht verfügbar ist, ist in der ersten Meldung an das Verbriefungsregister für alle zugrunde liegenden Risikopositionen im Pool das jeweils spätere der beiden folgenden Daten anzugeben: (i) Abschluss der Verbriefung und (ii) Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition. NEIN JA CREL8 Datum der Umstrukturierung Angabe des Datums, an dem die zugrunde liegende Risikoposition umstrukturiert wurde. Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen. Im Falle von Mehrfachdaten sind alle Daten im XML-Schema zu liefern. JA JA CREL9 Rückkaufsdatum Datum, an dem die zugrunde liegende Risikoposition vom Pool zurückgekauft wurde. NEIN JA CREL10 Datum der Substitution Im Falle der Substitution der zugrunde liegenden Risikoposition nach dem Verbriefungsdatum das Datum dieser Substitution. NEIN JA CREL11 Rückzahlungsdatum Datum der Rückzahlung oder (bei Ausfall der zugrunde liegenden Risikopositionen) Datum des Abschlusses des Einziehungsverfahrens. NEIN JA CREL12 Geografische Region — Schuldner Geografische Region (NUTS-3-Klassifizierung), in der sich der Schuldner befindet. Gibt es keine NUTS-3-Klassifizierung von Eurostat (z. B. in einem Nicht-EU-Land), so ist der zweistellige Ländercode im Format {COUNTRYCODE_2} anzugeben, gefolgt von „ZZZ“. JA NEIN CREL13 Klassifizierung der geografischen Region Angabe des Jahres der in den Feldern der geografischen Region angegebenen NUTS-3-Klassifizierung, z. B. 2013 für NUTS-3 2013. Bei der Datenmeldung muss in allen Feldern der geografischen Region für jede zugrunde liegende Risikoposition und über alle zugrunde liegenden Risikopositionen hinweg durchgängig die gleiche Klassifizierung verwendet werden. So ist es beispielsweise nicht zulässig, bei der Meldung in einigen Feldern der geografischen Region für bestimmte zugrunde liegenden Risikopositionen NUTS-3 2006 und bei der Meldung in anderen Feldern, die sich auf dieselbe Risikoposition beziehen, NUTS-3 2013 zu verwenden. Genauso wenig ist es zulässig, bei der gleichen Datenmeldung in Feldern der geografischen Region für bestimmte zugrunde liegende Risikopositionen NUTS-3 2006 und für andere zugrunde liegende Risikopositionen NUTS-3 2013 zu verwenden. JA NEIN CREL14 Sonderregelungen Wenn für die zugrunde liegende Risikoposition eine Sonderregelung des öffentlichen Sektors gilt, ist hier die vollständige Bezeichnung (ohne Abkürzungen) der Regelung anzugeben. JA JA CREL15 Datum der Originierung Datum der ursprünglichen Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition. JA NEIN CREL16 Tilgungsbeginn Datum, an dem die Tilgung der zugrunde liegenden Risikoposition beginnt (dies kann ein Datum vor dem Verbriefungsdatum sein) JA JA CREL17 Fälligkeitstermin am Verbriefungsdatum Fälligkeitstermin der zugrunde liegenden Risikoposition wie in der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition festgelegt. Eventuelle Verlängerungen der Fälligkeit, die gemäß der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition zulässig sind, werden hier nicht berücksichtigt. NEIN JA CREL18 Fälligkeitstermin Fälligkeitstermin der zugrunde liegenden Risikoposition oder Ablaufdatum des Leasings. NEIN JA CREL19 Ursprüngliche Laufzeit Ursprüngliche vertragliche Laufzeit (Anzahl der Monate) zum Zeitpunkt der Originierung. JA JA CREL20 Dauer der Verlängerungsoption Dauer jeder Verlängerungsoption, die hinsichtlich der zugrunde liegenden Risikoposition zur Verfügung steht, in Monaten. Stehen für eine Verlängerung der Fälligkeit mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, so ist die Dauer der kürzesten Verlängerungsoption für die zugrunde liegende Risikoposition anzugeben. NEIN JA CREL21 Art der Verlängerungsoption Referenzschwellenwerte für die Möglichkeit der Auslösung/Inanspruchnahme der in Feld CREL20 genannten Verlängerungsoption: Mindestzinsdeckungsquote (MICR) Mindestschuldendeckungsquote (MDSC) Maximale Beleihungsquote (MLTV) Mehrfachbedingungen (MLTC) Sonstige (OTHR) NEIN JA CREL22 Währung Währung der zugrunde liegenden Risikoposition. NEIN NEIN CREL23 Aktueller Kapitalsaldo Ausstehender Kapitalsaldo der verbrieften zugrunde liegenden Risikoposition. Dies schließt sämtliche Beträge ein, die durch die Hypothek besichert sind und bei der Verbriefung als Kapital eingestuft werden. Wenn dem Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition beispielsweise Gebühren hinzugefügt wurden und diese Teil des Kapitals in der Verbriefung sind, müssen diese hinzugerechnet werden. Ausgenommen sind Zinsrückstände oder Strafsummen. Der aktuelle Saldo schließt Kapitalrückstände ein. Bei einer Unterbeteiligung sind jedoch Sparbeträge abzuziehen. (d. h. Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition = zugrunde liegende Risikoposition +/- Unterbeteiligung; +/- 0, falls keine Unterbeteiligung). Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. NEIN JA CREL24 Ursprünglicher Kapitalsaldo Ursprünglicher Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition (einschließlich Gebühren). Auszuweisen ist der Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition zum Datum ihrer Originierung und nicht zum Datum des Verkaufs der zugrunde liegenden Risikoposition an die Verbriefungszweckgesellschaft oder zum Datum des Abschlusses der Verbriefung. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. JA JA CREL25 Ursprünglicher Kapitalsaldo am Verbriefungsdatum Ursprünglicher Kapitalsaldo der verbrieften zugrunde liegenden Risikoposition am Verbriefungsdatum, wie im Prospekt angegeben. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. JA NEIN CREL26 Zugesicherter nicht in Anspruch genommener Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition Verbleibende Fazilität/nicht in Anspruch genommener Saldo der gesamten zugrunde liegenden Risikoposition am Ende der Periode. Verbleibende Fazilität der gesamten zugrunde liegenden Risikoposition nach Zinszahlungsdatum, die der Schuldner noch in Anspruch nehmen kann. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. NEIN NEIN CREL27 Summe der sonstigen offenen Beträge Kumulierte offene Beträge auf den Kredit (z. B. Versicherungsprämie, Grundstückspacht, Investitionsaufwand), die von der Verbriefungszweckgesellschaft/dem Servicer ausgegeben wurden. Kumulierte Eigentumsschutzvorschüsse oder sonstige Beträge, die vom Servicer oder der Verbriefungszweckgesellschaft vorgestreckt und vom Schuldner noch nicht erstattet wurden. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. NEIN JA CREL28 Kaufpreis Angabe des Preises zum Nennwert, zu dem die zugrunde liegende Risikoposition von der Verbriefungszweckgesellschaft gekauft wurde. Wenn keine Abschläge vorgenommen wurden, ist der Wert 100 anzugeben. NEIN JA CREL29 Datum der letzten Nutzung Datum der letzten Nutzung/Inanspruchnahme der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition. NEIN JA CREL30 Zweck Zweck der zugrunde liegenden Risikoposition. Bei mehreren Zwecken Angabe der Option, die die Vereinbarung am besten beschreibt: Beteiligungserwerb (ACQI) Liquidationserwerb (ACQL) Refinanzierung (RFIN) Bau (CNST) Sanierung (RDVL) Sonstige (OTHR) JA NEIN CREL31 Struktur Struktur der zugrunde liegenden Risikoposition: Vollständiges Darlehen — nicht in nachrangige Darlehen/Schuldtitel unterteilt (LOAN) Mehrparteien-Hypotheken einschließlich mindestens einer mit der zugrunde liegenden Risikoposition gleichrangigen Verbindlichkeit, die nicht im Rahmen des Instruments emittiert wurde (PMLP) Mehrparteien-Hypotheken einschließlich mindestens gegenüber der zugrunde liegenden Risikoposition nachrangigen Verbindlichkeit, die nicht im Rahmen des Instruments emittiert wurde (PMLS) A-Darlehen als Teil einer A/B-Beteiligungsstruktur (AABP) B-Darlehen als Teil einer A/B-Beteiligungsstruktur (BABP) A-Darlehen als Teil einer A/B/C-Beteiligungsstruktur (AABC) B-Darlehen als Teil einer A/B/C-Beteiligungsstruktur (BABC) C-Darlehen als Teil einer A/B/C-Beteiligungsstruktur (CABC) Strukturelle Mezzanine-Finanzierung (MZZD) Nachrangiger Schuldtitel mit gesonderter Darlehensdokumentation außerhalb des Emissionsinstruments (SOBD) Sonstige (OTHR) JA NEIN CREL32 A-B-Wasserfall für planmäßige Zinszahlungen vor Vollstreckung Planmäßige Zinszahlungen vor Vollstreckung nach dem Wasserfallprinzip: Sequentiell (SQNL) B-Darlehen zuerst (BLLF) Pro-Rata (PRAT) Pro-Rata angepasst (MPRT) Sonstige (OTHR) NEIN JA CREL33 A-B-Wasserfall für planmäßige Kapitalrückzahlungen vor Vollstreckung Planmäßige Kapitalrückzahlungen vor Vollstreckung nach dem Wasserfallprinzip: Sequentiell (SQNL) B-Darlehen zuerst (BLLF) Pro-Rata (PRAT) Pro-Rata angepasst (MPRT) Sonstige (OTHR) NEIN JA CREL34 Zuweisung von Kapitalrückzahlungen für vorrangige Darlehen Prozentualer Anteil (in %) aller regelmäßigen planmäßigen Kapitalrückzahlungen für vorrangige Darlehen (z. B. A-Darlehen), falls es in der Kreditvereinbarung mehrere Darlehen gibt (z. B. bei Angabe von PMLS, AABP, BABP, AABC, BABC oder CABC in Feld CREL31). NEIN JA CREL35 Art des Wasserfalls Art des Wasserfalls für die Gesamtkreditvereinbarung: Zinsen A, Kapital A, Zinsen B, Kapital B (IPIP) Zinsen A, Zinsen B, Kapital A, Kapital B (IIPP) Sonstige (OTHR) NEIN JA CREL36 Kaufpreis für ausfallende zugrunde liegende Risikoposition Wenn der Inhaber des nachrangigen Darlehens (z. B. Inhaber von B-Darlehen) das vorrangige Darlehen bei Ausfall erwerben kann, so ist der Kaufpreis gemäß der anwendbaren Gläubigervereinbarung anzugeben. NEIN JA CREL37 Möglichkeit einer Zahlungsübernahme Kann der Inhaber des nachrangigen Darlehens (z. B. Inhaber von B-Darlehen) Zahlungen für den Hypothekenschuldner leisten? Auswahl aus folgender Liste: Keine Möglichkeit für Zahlungsübernahme (NCPP) Zahlungen über die gesamte Lebensdauer der zugrunde liegenden Risikoposition bis zu einer festen Zahl möglich (FNLP) Zahlungen über die gesamte Lebensdauer der zugrunde liegenden Risikoposition unbegrenzt möglich (NLCP) Sonstige (OTHR) JA NEIN CREL38 Beschränkungen des Verkaufs nachrangiger Darlehen? Gibt es Beschränkungen hinsichtlich der Möglichkeiten der Inhaber nachrangiger Darlehen (z. B. Inhaber von B-Darlehen), diese an Dritte zu verkaufen? NEIN JA CREL39 Ist der Inhaber eines nachrangigen Darlehens mit dem Schuldner verbunden? Gibt es Inhaber nachrangiger Darlehen (z. B. Inhaber von B-Darlehen) mit unbestrittenen Ansprüchen, die mit dem gewerblichen Hypothekenschuldner verbunden (d. h. Teil derselben Finanzgruppe) sind? NEIN JA CREL40 Kontrolle des Abwicklungsprozesses durch Inhaber nachrangiger Darlehen? Kann der Inhaber eines nachrangigen Darlehens (z. B. Inhaber eines B-Darlehens) die Entscheidung zur Realisierung und Veräußerung der Sicherheiten kontrollieren und umsetzen? NEIN JA CREL41 Stellen Nichtzahlungen bei vorrangig gesicherten Forderungen einen Ausfall der zugrunde liegenden Risikoposition dar? Werden Nichtzahlungen bei vorrangig gesicherten Forderungen als Ausfall der zugrunde liegenden Risikoposition gewertet? NEIN JA CREL42 Stellen Nichtzahlungen bei zugrunde liegenden Risikopositionen gleichen Ranges einen Immobilienausfall dar? Werden Nichtzahlungen bei zugrunde liegenden Risikopositionen gleichen Ranges als Immobilienausfall gewertet? NEIN JA CREL43 Einwilligung der Investoren Ist im Falle einer Umstrukturierung die Einwilligung der Investoren notwendig? Umstrukturierungen umfassen Änderungen der Zahlungsbedingungen für verbriefte zugrunde liegende Risikopositionen (einschließlich Zinssatz, Gebühren, Vertragsstrafen, Laufzeit, Rückzahlungsplan und/oder andere allgemein akzeptierte Elemente der Zahlungsbedingungen). JA NEIN CREL44 Nächste Investorenversammlung geplant An welchem Datum ist die nächste Investorenversammlung geplant? NEIN JA CREL45 Syndizierung Ist die zugrunde liegende Risikoposition syndiziert? JA NEIN CREL46 Beteiligung der Verbriefungszweckgesellschaft Erwerb von Eigentum an der syndizierten zugrunde liegenden Risikoposition durch die Verbriefungszweckgesellschaft in Form von: Abtretung (ASGN) Novation (NOVA) Stille Abtretung (EQTB) Finanzierte Beteiligung (pari passu) (PARI) Nachrangige Beteiligung (JUNP) Rechtliche Abtretung (LGAS) Notifizierte Abtretung (NOTA) Unterbeteiligung (SUBP) Risikobeteiligung (RSKP) Verkaufsveranstaltung (SALE) Sonstige (OTHR) NEIN JA CREL47 Folgen bei Nichteinhaltung der Finanzkennzahl Folgen bei Nichteinhaltung der Finanzkennzahl: Ausfallereignis (EDFT) Zusätzliche Amortisierung (AAMR) Rücklagen für Cash-Falle (CTRS) Beendung des Vertrags mit Immobilienverwalter (TPRM) Sonstige (OTHR) NEIN JA CREL48 Strafen bei Nichtvorlage von Finanzdaten Gibt es Strafen, wenn der Schuldner es versäumt, die in den Unterlagen der zugrunde liegenden Risikoposition geforderten Finanzdaten (Ergebnisrechnung, Zeitplan usw.) vorzulegen? JA NEIN CREL49 Rückgriff Besteht über die Erlöse aus Sicherheiten für diese zugrunde liegende Risikoposition hinaus ein (vollständiger oder begrenzter) Rückgriff auf Vermögenswerte des Schuldners? JA JA CREL50 Rückgriff — Dritte Besteht bei Verstoß des Schuldners gegen eine Verpflichtung aus der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition die Möglichkeit des (vollständigen oder teilweisen) Rückgriffs auf eine andere Partei (z. B. Garantiegeber)? JA JA CREL51 Servicing-Standard Erbringt der Servicer dieser verbrieften zugrunde liegenden Risikoposition auch die Servicing-Leistung für die gesamte zugrunde liegende Risikoposition oder nur für einen/mehrere Posten der gesamten zugrunde liegenden Risikoposition (z. B. Posten A oder B oder Pari-Passu-Posten)? NEIN NEIN CREL52 Hinterlegte Beträge Summe der gesetzlich belasteten Rücklagenkonten zum Datenstichtag. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. NEIN JA CREL53 Einziehung von Hinterlegungen Angabe von „Y“, wenn Zahlungen gemäß der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition nur für Zwecke der Deckung von Grundstückspachtzahlungen, Versicherungen oder Steuern (nicht Instandhaltung. Ausbauten, Investitionsaufwand usw.) in Rücklagenkonten gehalten werden. JA NEIN CREL54 Einziehung sonstiger Rücklagen Werden sonstige Beträge ausgenommen Grundstückspacht, Steuern oder Versicherungen gemäß der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition für Mieterausbauten, Vermietungsprovisionen und ähnliche Dinge in Bezug auf die zugehörige Immobilie oder zur Bereitstellung einer zusätzlichen Sicherheit für einen solchen Kredit in Rücklagenkonten gehalten? NEIN NEIN CREL55 Trigger für Hinterlegung Art des Trigger-Ereignisses, das zur Zahlung von Hinterlegungen führt: Kein Trigger (NONE) Trigger Beleihungsquote (LVTX) Trigger Zinsdeckungsquote (ICVR) Trigger Schuldendeckungsquote (DSCT) Trigger Nettoergebnis (NOIT) Sonstige (OTHR) JA NEIN CREL56 Ziel für Hinterlegungsbeträge/Rücklagen Ziel für Hinterlegungsbeträge/Rücklagen. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. NEIN JA CREL57 Freigabebedingungen für Hinterlegungskonto Freigabebedingungen des Hinterlegungskontos. Im Falle von Mehrfachbedingungen ist jede Bedingung im XML-Schema anzugeben. NEIN JA CREL58 Bedingungen für die Inanspruchnahme der Barreserve Angabe, wann die Barreserve in Anspruch genommen werden kann: Nichteinhaltung der Finanzkennzahl (FICB) Trigger-Ereignis (TREV) Sonstige (OTHR) NEIN JA CREL59 Währung des Hinterlegungskontos Währung, auf die das Hinterlegungskonto lautet. NEIN JA CREL60 Währung der hinterlegten Zahlungen Währung der hinterlegten Zahlungen. Felder CREL52 und CREL56. NEIN JA CREL61 Rücklagengesamtsaldo Gesamtsaldo der Rücklagenkonten auf Ebene der zugrunde liegenden Risikoposition am Zahlungsdatum, einschließlich Instandhaltung, Reparaturen und Umweltkosten usw. (außer Barrücklagen für Steuern und Versicherung) und LC für Barrücklagen. Auszufüllen, wenn in Feld CREL54 („Einziehung von sonstigen Barrücklagen“) „Y“ = Ja angegeben wird. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. NEIN JA CREL62 Währung des Rücklagenkontos Währung, auf die das Rücklagenkonto lautet. NEIN JA CREL63 Hinterlegungs-Trigger eingetreten Angabe von „Y“, wenn ein Ereignis eingetreten ist, das die Bildung von Rücklagen auslöst. Angabe von „N“, wenn Zahlungen als normale Bedingung der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition des Kreditvertrags aufgebaut werden. NEIN NEIN CREL64 Hinterlegte Beträge in aktueller Periode Betrag, der zwischen dem letzten Datenstichtag und dem Datenstichtag für die Übermittlung dieser Daten zu jeglichen Hinterlegungen oder Rücklagen addiert wurde. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. NEIN JA CREL65 Einnahmen Summe der Einnahmen aus allen Quellen für die Periode, die durch die letzte Ergebnisrechnung abgedeckt wird (d. h. Jahresbeginn bis dato oder vorangehende 12 Monate), für alle Immobilien Kann normalisiert werden, wenn dies in der geltenden Servicing-Vereinbarung vorgesehen ist. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. JA NEIN CREL66 Betriebskosten am Verbriefungsdatum Summe der übernommenen Betriebskosten für alle Immobilien wie im Prospekt beschrieben. Diese können Grundsteuern, Versicherung, Verwaltung, Betriebsstoffe, Instandhaltung und Reparaturen sowie unmittelbare Liegenschaftskosten für den Hausbesitzer umfassen; Investitionsaufwand und Vermietungsprovisionen sind ausgeschlossen. Im Falle mehrerer Immobilien sind die Gesamtbetriebskosten der zugrunde liegenden Immobilien zu addieren. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. NEIN JA CREL67 Investitionsaufwendungen am Verbriefungsdatum Erwarteter Investitionsaufwand über die gesamte Lebensdauer der verbrieften zugrunde liegenden Risikoposition am Verbriefungsdatum (im Gegensatz zu Reparaturen und Instandhaltung), falls im Prospekt angegeben. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. NEIN JA CREL68 Währung des Abschlusses Die in der anfänglichen Finanzberichterstattung in den Feldern CREL65 — CREL66 verwendete Währung. JA NEIN CREL69 Verstoß gegen Berichtspflicht durch Schuldner Hat der Schuldner gegen seine Berichtspflicht gegenüber dem Servicer oder Kreditgeber der zugrunde liegenden Risikoposition verstoßen? Y = Ja oder N = Nein. JA NEIN CREL70 Methode für die Berechnung der Schuldendeckungsquote Beschreibung der Berechnung der Finanzkennzahl der Schuldendeckungsquote, abgeleitete Berechnungsmethode. Weicht die Berechnungsmethode für das gesamte Darlehen von der Methode für das A-Darlehen ab, so ist die Methode für das A-Darlehen anzugeben. Aktuelle Periode (CRRP) Projektion — Berechnung für die nächsten sechs Monate (PRSF) Projektion — Berechnung für die nächsten zwölf Monate (PRTF) Kombi 6 — Aktuelle Periode und Berechnung für die nächsten sechs Monate (CMSF) Kombi 12 — Aktuelle Periode und Berechnung für die nächsten sechs Monate (CMTF) Historisch — Berechnung für die nächsten sechs Monate (HISF) Historisch — Berechnung für die nächsten zwölf Monate (HITF) Modifiziert — einschließlich Berechnung einer Rücklageneinzahlung oder Angabe der wahrscheinlichen Mieteinkommensquote in Prozent (MODI) Mehrere Perioden — Berechnung für aufeinanderfolgende Perioden (MLTP) Sonstige (OTHR) JA NEIN CREL71 Indikator der Schuldendeckungsquote am Verbriefungsdatum Art der Berechnung oder Anwendung der Schuldendeckungsquote bei zugrunde liegenden Risikopositionen aus mehreren Immobilien: Teilweise — Nicht zu allen Immobilien sind Finanzdaten eingegangen, kein Eintrag des Servicers (PRTL) Durchschnittlich — Nicht zu allen Immobilien sind Finanzdaten eingegangen, Servicer verteilt Schuldendienst nur auf Immobilien, zu denen Finanzdaten eingegangen sind (AVER) Vollständig — Für alle Immobilien werden sämtliche Angaben erhoben (FULL) Ungünstigster Fall — Nicht zu allen Immobilien sind Finanzdaten eingegangen, Servicer verteilt Schuldendienst zu 100 % auf Immobilien, zu denen Finanzdaten eingegangen sind (WCAS). Keine Erfassung — Es sind keine Finanzdaten eingegangen (NCOT). Konsolidiert — Finanzdaten zu allen Immobilien in einer einzigen Mel

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.